Rechtsprechung
BVerwG, 24.09.2003 - 6 B 34.03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
KDVG § 14; VwGO § 86 Abs. 1
Kriegsdienstverweigerung; Ablehnung; "Vollprüfung"; Amtsermittlung. - Bundesverwaltungsgericht
KDVG § 14
"Vollprüfung"; Ablehnung; Amtsermittlung; Kriegsdienstverweigerung - Wolters Kluwer
Verletzung der Aufklärungspflicht; Abweisung einer Klage ohne "Vollprüfung"; Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer; Förmliche Vernehmung als Partei; Pflicht zur Amtsermittlung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KDVG § 14; VwGO § 86 Abs. 1
Verfahrensrechtliche Voraussetzungen für Ablehnung eines Anerkennungsgesuchs als Kriegsdienstverweigerer - Kriegsdienstverweigerung; Ablehnung; "Vollprüfung"; Amtsermittlung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Cottbus, 23.01.2003 - 2 K 662/02
- BVerwG, 24.09.2003 - 6 B 34.03
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2004, 116
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 29.04.1991 - 6 B 40.90
Wehrdienstverweigerung - Klage auf Anerkennung als Kriegdienstverweigerer - …
Auszug aus BVerwG, 24.09.2003 - 6 B 34.03
Eine Ablehnung der Anerkennung ohne förmliche Vernehmung des Klägers als Partei ist in diesen Fällen nur ausnahmsweise dann möglich, wenn schon das eigene Vorbringen des Klägers ergibt, dass er sich aus anderen als Gewissensgründen um die Anerkennung bemüht oder sich nicht im Sinne des § 1 KDVG der Beteiligung an jeder Waffenanwendung zwischen den Staaten widersetzt oder wenn sonst die gesamten Umstände des Falles den Schluss rechtfertigen, dass der Kläger keine ernsthafte Gewissensentscheidung getroffen hat; Letzteres kommt vor allem dann in Betracht, wenn der Kläger nicht nur das Verwaltungsverfahren, sondern darüber hinaus auch das Klageverfahren nicht ernstlich, sondern uninteressiert und ohne den gebotenen Nachdruck betrieben hat und insbesondere unentschuldigt dem Verhandlungstermin fernbleibt (vgl. Beschluss vom 9. Dezember 1986 - BVerwG 6 CB 91.84 - Buchholz 310 § 102 VwGO Nr. 11; Beschluss vom 29. April 1991 - BVerwG 6 B 40.90 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 231 = NVwZ-RR 1991, 568; Beschluss vom 2. Oktober 2000 - BVerwG 6 B 46.00 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 9 = NVwZ-RR 2001, 167).Indem das Verwaltungsgericht unter Verstoß gegen die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts über die notwendig durchzuführende Vollprüfung der Klage abgewiesen hat, hat es seine gesetzliche Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) verletzt (vgl. Urteil vom 29. April 1991- BVerwG 6 B 40.90 - a.a.O.).
- BVerwG, 07.09.1995 - 6 B 32.95
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ablehnung ohne sachliche Prüfung wegen …
Auszug aus BVerwG, 24.09.2003 - 6 B 34.03
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf die Klage eines Wehrpflichtigen, mit der er seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erstrebt, nachdem sein Antrag im Verwaltungsverfahren wegen unvollständiger Unterlagen ohne Sachprüfung erfolglos geblieben ist, in der Regel nicht abgewiesen werden, wenn er nicht zuvor zu den Gründen der geltend gemachten Gewissensentscheidung förmlich als Partei vernommen worden ist (vgl. etwa Urteil vom 19. August 1992 - BVerwG 6 C 25.90 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 5 = NVwZ-RR 1993, 88; Beschluss vom 7. September 1995 - BVerwG 6 B 32.95 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 7).In diesem Falle bezöge sich die festzustellende Abweichung von der zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls nur auf das bei der gerichtlichen Prüfung von Anerkennungsbegehren einzuhaltende Verfahrensrecht, so dass sich eine zusätzliche Aussage, welche über die mit dem Erfolg der Verfahrensrüge verbundene hinausgeht, damit nicht gewinnen ließe (vgl. Beschluss vom 7. September 1995 - BVerwG 6 B 32.95 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 7).
- BVerwG, 19.08.1992 - 6 C 25.90
Zivildienst - Dienstverweigerung - Anerkennungsbegehren
Auszug aus BVerwG, 24.09.2003 - 6 B 34.03
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf die Klage eines Wehrpflichtigen, mit der er seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erstrebt, nachdem sein Antrag im Verwaltungsverfahren wegen unvollständiger Unterlagen ohne Sachprüfung erfolglos geblieben ist, in der Regel nicht abgewiesen werden, wenn er nicht zuvor zu den Gründen der geltend gemachten Gewissensentscheidung förmlich als Partei vernommen worden ist (vgl. etwa Urteil vom 19. August 1992 - BVerwG 6 C 25.90 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 5 = NVwZ-RR 1993, 88; Beschluss vom 7. September 1995 - BVerwG 6 B 32.95 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 7).
- BVerwG, 09.12.1986 - 6 CB 91.84
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach einem bereits teilweise …
Auszug aus BVerwG, 24.09.2003 - 6 B 34.03
Eine Ablehnung der Anerkennung ohne förmliche Vernehmung des Klägers als Partei ist in diesen Fällen nur ausnahmsweise dann möglich, wenn schon das eigene Vorbringen des Klägers ergibt, dass er sich aus anderen als Gewissensgründen um die Anerkennung bemüht oder sich nicht im Sinne des § 1 KDVG der Beteiligung an jeder Waffenanwendung zwischen den Staaten widersetzt oder wenn sonst die gesamten Umstände des Falles den Schluss rechtfertigen, dass der Kläger keine ernsthafte Gewissensentscheidung getroffen hat; Letzteres kommt vor allem dann in Betracht, wenn der Kläger nicht nur das Verwaltungsverfahren, sondern darüber hinaus auch das Klageverfahren nicht ernstlich, sondern uninteressiert und ohne den gebotenen Nachdruck betrieben hat und insbesondere unentschuldigt dem Verhandlungstermin fernbleibt (vgl. Beschluss vom 9. Dezember 1986 - BVerwG 6 CB 91.84 - Buchholz 310 § 102 VwGO Nr. 11; Beschluss vom 29. April 1991 - BVerwG 6 B 40.90 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 231 = NVwZ-RR 1991, 568; Beschluss vom 2. Oktober 2000 - BVerwG 6 B 46.00 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 9 = NVwZ-RR 2001, 167). - BVerwG, 02.10.2000 - 6 B 46.00
Divergenz als Revisionszulassungsgrund - Vorliegen einer Divergenz - Verletzung …
Auszug aus BVerwG, 24.09.2003 - 6 B 34.03
Eine Ablehnung der Anerkennung ohne förmliche Vernehmung des Klägers als Partei ist in diesen Fällen nur ausnahmsweise dann möglich, wenn schon das eigene Vorbringen des Klägers ergibt, dass er sich aus anderen als Gewissensgründen um die Anerkennung bemüht oder sich nicht im Sinne des § 1 KDVG der Beteiligung an jeder Waffenanwendung zwischen den Staaten widersetzt oder wenn sonst die gesamten Umstände des Falles den Schluss rechtfertigen, dass der Kläger keine ernsthafte Gewissensentscheidung getroffen hat; Letzteres kommt vor allem dann in Betracht, wenn der Kläger nicht nur das Verwaltungsverfahren, sondern darüber hinaus auch das Klageverfahren nicht ernstlich, sondern uninteressiert und ohne den gebotenen Nachdruck betrieben hat und insbesondere unentschuldigt dem Verhandlungstermin fernbleibt (vgl. Beschluss vom 9. Dezember 1986 - BVerwG 6 CB 91.84 - Buchholz 310 § 102 VwGO Nr. 11; Beschluss vom 29. April 1991 - BVerwG 6 B 40.90 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 231 = NVwZ-RR 1991, 568; Beschluss vom 2. Oktober 2000 - BVerwG 6 B 46.00 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 9 = NVwZ-RR 2001, 167). - BVerwG, 22.05.2003 - 6 B 11.03
Kriegsdienstverweigerung; sog. eingehendere Prüfung; Gewissensentscheidung; …
Auszug aus BVerwG, 24.09.2003 - 6 B 34.03
Das schließt nicht aus, dass es in die ihm obliegende umfassende Würdigung des entscheidungserheblichen Sachverhalts das Verhalten des Klägers im Verwaltungsverfahren einbezieht und, sofern sich bei seiner Vernehmung Zweifel an der Ernsthaftigkeit seiner Gewissensentscheidung ergeben sollten, diese Zweifel durch sein Verhalten im Verwaltungsverfahren bestätigt findet (vgl. Beschluss vom 22. Mai 2003 - BVerwG 6 B 11.03 - juris).
- BVerwG, 28.01.2004 - 6 PKH 15.03
Nichtzulassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung; Prozesskostenhilfe; Rechtsanwalt der …
Aus dem angefochtenen Urteil und dem sonstigen Akteninhalt ergibt sich, dass das Verwaltungsgericht die ständige Senatsrechtsprechung zum abgestuften Prüfungsverfahren in Kriegsdienstverweigerungssachen und zur Notwendigkeit der förmlichen Vernehmung des Kriegsdienstverweigerers als Partei unbeachtet gelassen hat (vgl. dazu etwa Beschluss vom 7. September 1995 - BVerwG 6 B 32.95 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 7 sowie Beschluss vom 24. September 2003 - BVerwG 6 B 34.03 - jeweils m.w.N.). - BVerwG, 03.09.2010 - 6 B 30.10
Langzeitstudiengebühr; Antrag auf "Hinausschieben"; Anschlussberufung
Denn eine neben einer Verfahrensrüge erhobene Divergenzrüge steht einer Zurückverweisung nach § 133 Abs. 6 VwGO nicht entgegen, wenn sie sich ausschließlich auf Verfahrensrecht bezieht (vgl. in diesem Sinne: Beschlüsse vom 7. September 1995 - BVerwG 6 B 32.95 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 7, vom 24. September 2003 - BVerwG 6 B 34.03 - Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 28 S. 4 …und vom 24. November 2004 - BVerwG 6 B 38.04 - juris Rn. 8 f.), zumal wenn sie dieselbe Rechtsfrage betrifft, die mit der Entscheidung über die Verfahrensrüge in der Sache mit bindender Wirkung für die Vorinstanz (§ 144 Abs. 6 VwGO) schon abschließend beantwortet ist. - BVerwG, 03.09.2010 - 6 B 29.10
Festsetzung einer Gebühr wegen Überschreitung der Regelstudienzeit ohne …
Denn eine neben einer Verfahrensrüge erhobene Divergenzrüge steht einer Zurückverweisung nach § 133 Abs. 6 VwGO nicht entgegen, wenn sie sich ausschließlich auf Verfahrensrecht bezieht (vgl. in diesem Sinne: Beschlüsse vom 7. September 1995 - BVerwG 6 B 32.95 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 7, vom 24. September 2003 - BVerwG 6 B 34.03 - Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 28 S. 4 …und vom 24. November 2004 - BVerwG 6 B 38.04 - juris Rn. 8 f.), zumal wenn sie dieselbe Rechtsfrage betrifft, die mit der Entscheidung über die Verfahrensrüge in der Sache mit bindender Wirkung (§ 144 Abs. 6 VwGO) für die Vorinstanz schon abschließend beantwortet ist. - BVerwG, 13.09.2010 - 6 B 31.10
Unvollständiger Anerkennungsantrag, Parteivernehmung, Vollprüfung
Beschlüsse vom 24. September 2003 - BVerwG 6 B 34.03 - Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 28 S. 3 und vom 24. November 2004 - BVerwG 6 B 38.04 - juris Rn. 6 ff. - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2018 - 4 A 12/18
Bestehen einer innerstaatlichen Fluchtalternative bei einem Asylbewerbers
Schließlich ist die Berufung nicht wegen der geltend gemachten Abweichung vom Beschluss des BVerwG vom 24. September 2003 - 6 B 34.03 - wegen Divergenz (§ 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG) zuzulassen.