Rechtsprechung
   BVerwG, 09.06.1993 - 6 B 35.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2108
BVerwG, 09.06.1993 - 6 B 35.92 (https://dejure.org/1993,2108)
BVerwG, Entscheidung vom 09.06.1993 - 6 B 35.92 (https://dejure.org/1993,2108)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juni 1993 - 6 B 35.92 (https://dejure.org/1993,2108)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,2108) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Richtergesetz - Prüfung - Gespaltetene Notenskala - Juristische Prüfung - Chancengleichheit - Wiederholer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3340
  • NVwZ 1994, 169 (Ls.)
  • DVBl 1993, 1310
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)

  • BVerwG, 27.02.2019 - 6 C 3.18

    Anforderungen an die Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit von prüfungsrechtlichen

    Danach muss vor allem die Grenze zwischen dem Bestehen und dem Nichtbestehen einer Prüfung von dem Normgeber eindeutig gezogen sein (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juni 1993 - 6 B 35.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 315 S. 286, vom 9. Juni 1995 - 6 B 100.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 350 S. 79 f. und vom 13. Mai 2004 - 6 B 25.04 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 406 S. 66).
  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 20.98

    Verwaltungsinternes Kontrollverfahren, Durchführung und Reichweite; Grundsatz der

    Denn der Grundsatz der Chancengleichheit gebietet, alle Prüflinge gleich zu behandeln, was sich nicht zuletzt in einer gleichmäßigen Benotung niederschlägt (Beschluß vom 9. Juni 1993 - BVerwG 6 B 35.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 315, S. 280, 281).
  • BVerwG, 13.05.2004 - 6 B 25.04

    Juristische Staatsprüfung, "Mittelwertverfahren".

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass im Prüfungsrecht die Ziehung einer eindeutigen Grenze zwischen Bestehen und Nichtbestehen notwendig und zulässig ist und es aus Gründen des Bundesrechts nicht zu beanstanden ist, wenn das Bestehen bei der konkreten Grenzziehung von Bruchteilen von Punkten abhängt, sofern sichergestellt ist, dass ein Prüfling in der Prüfung nicht an einzelnen, geringfügigen Schwächen scheitern kann, sondern erst an mehreren, erheblichen Schwächen (Beschluss vom 9. Juni 1993 - BVerwG 6 B 35.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 315; Beschluss vom 9. Juni 1995, a.a.O.).
  • BVerwG, 22.06.1994 - 6 C 37.92

    Prüfungsrecht - Prüfling - Obliegenheiten - Ausschlußfrist - Geltendmachung von

    Zum anderen dient die Obliegenheit, den Verfahrensmangel unverzüglich geltend zu machen, dazu, der Prüfungsbehörde eine eigene, möglichst zeitnahe Überprüfung des gerügten Mangels mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Aufklärung und unter Umständen sogar einer noch rechtzeitigen Korrektur oder zumindest Kompensation eines festgestellten Mangels zu ermöglichen (vgl. Urteil vom 11. August 1993 - BVerwG 6 C 2.93 - BVerwGE 94, 64, 68 und 72/73 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 317), und zwar auch dies zum Zweck der Wahrung der Chancengleichheit mit den anderen Prüflingen (vgl. hierzu auch Urteil vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 6 C 28.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 323, Beschluß vom 9. Juni 1993 - BVerwG 6 B 35.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 315, und zwar speziell zu § 19 Abs. 2 BayJAPO, sowie Beschluß vom 27. Januar 1994 - BVerwG 6 B 12.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 328).
  • VG Koblenz, 15.10.2020 - 4 K 116/20

    Wenn der Wecker in der Prüfung klingelt ...

    Danach muss vor allem die Grenze zwischen dem Bestehen und dem Nichtbestehen einer Prüfung von dem Normgeber eindeutig gezogen sein (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juni 1993 - 6 B 35.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 315 S. 286, vom 9. Juni 1995 - 6 B 100.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 350 S. 79 f. und vom 13. Mai 2004 - 6 B25.04 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 406 S. 66).
  • BVerwG, 10.07.1998 - 6 B 63.98

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Überprüfung von

    Rechtskraft erlangte die Klageabweisung nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluß des Senats vom 9. Juni 1993 - BVerwG 6 B 35.92 -.

    Das Berufungsgericht ist im Rahmen der Prüfung eines etwaigen außergesetzlichen Grundes für ein Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens davon ausgegangen, daß im vorausgegangenen Klageverfahren sämtlichen Einwänden, mit denen der Kläger Korrekturfehler geltend gemacht hatte, uneingeschränkt mit dem Ergebnis nachgegangen worden sei, daß sich derartige Fehler nicht ergeben hätten; ein Verfahren des Überdenkens wegen etwaiger - daneben noch denkbarer - Bewertungsfehler habe sich erübrigt, weil dies nach den Ausführungen im Beschluß des Senats vom 9. Juni 1993 - BVerwG 6 B 35.92 - vom Kläger mangels Substantiierung nicht in der gebotenen Weise geltend gemacht worden sei.

    Die im Anschluß an den Senatsbeschluß vom 9. Juni 1993 - BVerwG 6 B 35.92 -, d.h. nach Durchlaufen des Instanzenzuges und Eintritt der Rechtskraft, § 133 Abs. 5 Satz 3 VwGO, erhobene Verfassungsbeschwerde konnte auf den Zeitpunkt des Eintritts der Rechtskraft keinen Einfluß nehmen; die Verfassungsbeschwerde gegen Gerichtsurteile setzt die Erschöpfung des Rechtswegs voraus (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG) und eröffnet nach allgemeiner Meinung keinen weiteren Rechtszug innerhalb des Rechtwegs.

    Wie sich aus den Darlegungen oben zu 1. a) ergibt, stimmen vielmehr die Ausführungen des Berufungsgerichts mit der unter B I. 1. der Beschwerdebegründung angesprochenen Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 9. Juni 1993 - BVerwG 6 B 35.92 - Urteile vom 24. Februar 1993 a.a.O. und vom 16. April 1997 - BVerwG 6 C 9.95 - NJW 1998, 323) überein.

  • BVerwG, 21.07.1998 - 6 B 44.98

    Bewertung schriftlicher Prüfungsleistungen; Sachverständigenbeweis im

    bb) Wie der Senat in seinem Beschluß vom 9. Juni 1993 - BVerwG 6 B 35.92 - NJW 1993, 3340, 3343 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 315 ausgeführt hat, ist das Verwaltungsgericht lediglich nicht verpflichtet, sich der Hilfe eines Sachverständigen zu bedienen, wenn es meint, die allein im Streit stehende Beurteilung von Rechtsfehlern im Rahmen der Bewertung von Prüfungsleistungen in einem Zweiten Juristischen Staatsexamen aufgrund eigener Sachkunde leisten zu können.
  • BVerwG, 09.06.1995 - 6 B 100.94

    Rechtmäßigkeit einer juristischen Prüfung - Bildung eines arithmetischen Mittels

    Der Senat hat insbesondere in seinem Beschluß vom 9. Juni 1993 - BVerwG 6 B 35.92 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 315) klargestellt, daß die von § 5 d Abs. 1 Satz 2 DRiG geforderte Bundeseinheitlichkeit der Prüfungsanforderungen und Leistungsbewertungen jedenfalls begrenzten Abweichungen zwischen den verschiedenen Bundesländern nicht entgegensteht und daß eine eindeutige Grenze zwischen dem Bestehen und dem Nichtbestehen notwendig und zulässig ist.

    Dabei hat es sich zutreffend auf den erwähnten Beschluß des Senats vom 9. Juni 1993 - BVerwG 6 B 35.92 - berufen.

  • BGH, 14.11.2022 - NotZ(Brfg) 5/22

    Notarielle Fachprüfung - und die Verbesserungsklage

    Diese Grundsätze verbieten es des Weiteren nicht, dass ein Prüfer weiß, dass ein Prüfling Wiederholer ist und/oder der Prüfung ein Verwaltungsstreitverfahren vorausgegangen ist, und nicht einmal, dass Prüfer in Kenntnis der Bewertung der Vorprüfung ihre Beurteilung abgeben (vgl. BVerwG, aaO S. 1064; BeckRS 1995, 31255162 unter 3; NJW 1993, 3340, 3341 und NVwZ-RR 1992, 629, 630).
  • OLG Frankfurt, 15.11.2012 - 1 U 220/10

    Amtshaftung bei Klausurkorrektur 2. juristische Staatsprüfung

    Hierzu verfügt das Gericht über die erforderliche eigene Sachkunde, ohne dass es der Einholung von Auskünften oder eines Sachverständigengutachtens zu Rechtsfragen bedürfte (s. zu einer solchen Beurteilungskompetenz der Verwaltungsgerichte BVerwG, Beschl. v. 24.02.1993, NVwZ 1993, 686 [juris Rn. 18]; Beschl. v. 09.06.1993, NJW 1993, 3340 [juris Rn. 15]; Beschl. v. 21.07.1998, NVwZ 1999, 187 [juris Rn. 7, 8]; Niehues/Fischer, a.a.O., Rn. 865).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 96.94

    Klage gegen eine Entscheidung des Justizprüfungsamtes wegen Nichtbestehens der

  • VG Regensburg, 08.08.2012 - RO 1 K 11.800

    Zu Grenzen und Inhalt der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung von

  • BVerwG, 25.01.1994 - 1 B 217.93

    Anspruch des Inhabers einen Personalausweises auf vollständige und ungekürzte

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2022 - 10 N 40.22

    Antrag auf Zulassung der Berufung - Laufbahnprüfung - mittlerer Auswärtiger

  • VG Regensburg, 08.10.2008 - RN 1 K 08.226

    Verschärfung der Anforderungen bei der Ersten Juristischen Staatsprüfung in

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.04.1994 - 3 L 243/93

    Prüfungsarbeit; Aufgabenstellung; Neubewertung; Verwaltungsstreitverfahren

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht