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   BVerwG, 09.04.2018 - 6 B 36.18   

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BVerwG, 09.04.2018 - 6 B 36.18 (https://dejure.org/2018,12921)
BVerwG, Entscheidung vom 09.04.2018 - 6 B 36.18 (https://dejure.org/2018,12921)
BVerwG, Entscheidung vom 09. April 2018 - 6 B 36.18 (https://dejure.org/2018,12921)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Widerspruch gegen die Festsetzung von Rundfunkgebühren; Verstoß des Rundfunkbeitragsrechts gegen das unionsrechtliche Beihilferecht ; Anspruch auf Wiedereinsetzung in die versäumte Widerspruchsfrist

  • rewis.io

    Zugang zweier Rundfunkgebühren- bzw. Rundfunkbeitragsbescheide; Überzeugungsgrundsatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 70 ; VwGO § 108 Abs. 1
    Widerspruch gegen die Festsetzung von Rundfunkgebühren; Verstoß des Rundfunkbeitragsrechts gegen das unionsrechtliche Beihilferecht; Anspruch auf Wiedereinsetzung in die versäumte Widerspruchsfrist

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 14.10.2004 - 6 B 6.04

    DDR; Parteien; verbundene juristische Personen; Treuhandvertrag; Vertragsrecht

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2018 - 6 B 36.18
    Dem folgt der beschließende Senat nicht, denn auch der indizielle Beweis ist Vollbeweis (BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 6 B 6.04 - juris Rn. 148).

    Der Kläger übersieht vielmehr durchweg, dass ein Verstoß gegen die Denkgesetze nicht schon dann vorliegt, wenn das Tatsachengericht einen nach Meinung der Beschwerde unrichtigen oder fern liegenden Schluss gezogen oder eine Würdigung der tatsächlichen Umstände vorgenommen hat, die nicht zwingend ist und gegebenenfalls auch anders hätte ausfallen können (vgl. dazu: BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ; Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 6 B 6.04 - juris Rn. 150).

  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2018 - 6 B 36.18
    Aus seinen Darlegungen tritt nicht hervor, dass die von dem Verwaltungsgerichtshof zu Grunde gelegten Hilfstatsachen aus logischen Gründen ungeeignet wären, die gefolgerte Haupttatsache zu tragen (vgl. zu diesem Erfordernis: BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ).

    Der Kläger übersieht vielmehr durchweg, dass ein Verstoß gegen die Denkgesetze nicht schon dann vorliegt, wenn das Tatsachengericht einen nach Meinung der Beschwerde unrichtigen oder fern liegenden Schluss gezogen oder eine Würdigung der tatsächlichen Umstände vorgenommen hat, die nicht zwingend ist und gegebenenfalls auch anders hätte ausfallen können (vgl. dazu: BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ; Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 6 B 6.04 - juris Rn. 150).

  • BVerwG, 11.05.2000 - 11 B 26.00

    Flugsicherheitsgebühr; Nichtigkeit von Verwaltungsakten; Geltungsvorrang des

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2018 - 6 B 36.18
    Die Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wegen eines Verstoßes gegen Unionsrecht kann nur dann angenommen werden, wenn ein solcher Verstoß schwerwiegend und offenkundig ist (BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 2000 - 11 B 26.00 - Buchholz 316 § 44 VwVfG Nr. 12 S. 4 f.).
  • BVerwG, 09.06.2015 - 6 B 59.14

    Telekommunikation; Mobilfunk; Vergabe von Funkfrequenzen; Vergabeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2018 - 6 B 36.18
    Die Beweiswürdigung des Tatsachengerichts darf vom Revisionsgericht nicht daraufhin überprüft werden, ob sie überzeugend ist, ob festgestellte Einzelumstände mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die abschließende Würdigung des Sachverhalts eingegangen sind und ob solche Einzelumstände ausreichen, die Würdigung zu tragen (aus der Rechtsprechung des Senats: BVerwG, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 6 B 59.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:090615B6B59.14.0] - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 11 Rn. 53 und ausführlich: Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 6 B 30.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:121217B6B30.17.0] - juris Rn. 5 ff.).
  • BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 6.15

    Rundfunkbeitrag; Rundfunkgebühr; Rundfunkstaatsvertrag;

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2018 - 6 B 36.18
    Jedenfalls von Letzterem könnte selbst bei einem aus einer etwaigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abzuleitenden Verstoß des Rundfunkbeitragsrechts gegen das unionsrechtliche Beihilferecht schon deshalb keine Rede sein, weil der Senat dem Übergang von der Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag die Qualität einer genehmigungsbedürftigen Umgestaltung einer Beihilfe im Sinne von Art. 108 Abs. 3 Satz 1 AEUV in ständiger Rechtsprechung nicht beigemessen hat (grundlegend: BVerwG, Urteil vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:180316U6C6.15.0] - BVerwGE 154, 275 Rn. 51 f.).
  • LG Tübingen, 03.08.2017 - 5 T 121/17

    Rundfunkbeitrag wird dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2018 - 6 B 36.18
    Der Kläger meint, das angefochtene Urteil sei deshalb in verfahrensfehlerhafter Weise ergangen, weil der Verwaltungsgerichtshof seinem Begehren nicht entsprochen habe, das Verfahren nach § 94 VwGO auszusetzen, bis der Europäische Gerichtshof über die in dem Beschluss des Landgerichts Tübingen vom 3. August 2017 (Az.: 5 T 121/17 u.a.) enthaltenen Vorlagefragen entschieden habe, bzw. - alternativ hierzu - diese Vorlagefragen seinerseits im Verfahren nach Art. 267 AEUV zu stellen.
  • BVerwG, 12.12.2017 - 6 B 30.17

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2018 - 6 B 36.18
    Die Beweiswürdigung des Tatsachengerichts darf vom Revisionsgericht nicht daraufhin überprüft werden, ob sie überzeugend ist, ob festgestellte Einzelumstände mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die abschließende Würdigung des Sachverhalts eingegangen sind und ob solche Einzelumstände ausreichen, die Würdigung zu tragen (aus der Rechtsprechung des Senats: BVerwG, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 6 B 59.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:090615B6B59.14.0] - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 11 Rn. 53 und ausführlich: Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 6 B 30.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:121217B6B30.17.0] - juris Rn. 5 ff.).
  • BVerwG, 23.01.2018 - 6 B 67.17

    Beweis des ersten Anscheins; Darlegungslast für Gehörs- und Aufklärungsrügen;

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2018 - 6 B 36.18
    Vielmehr müssen die Tatsachengerichte Bedeutung und Gewicht der verschiedenen Bestandteile des Prozessstoffes nach der inneren Überzeugungskraft der Gesamtheit der in Betracht kommenden Erwägungen bestimmen (BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 6 B 67.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:230118B6B67.17.0] - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 16.11.2023 - 3 C 20.22

    Frist für die Vorlage geeigneter Nachweise nach § 10a Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 2

    Gegen den Überzeugungsgrundsatz des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO verstößt eine Beweiswürdigung des Tatsachengerichts nur dann, wenn es nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen tatsächlichen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze oder gesetzliche Beweisregeln verstoßen; seine Beweiswürdigung darf vom Revisionsgericht nicht daraufhin überprüft werden, ob sie überzeugend ist, ob festgestellte Einzelumstände mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die abschließende Würdigung des Sachverhalts eingegangen sind und ob solche Einzelumstände ausreichen, um die Würdigung zu tragen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juni 2015 - 3 B 47.14 - juris Rn. 24 und vom 9. April 2018 - 6 B 36.18 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 92 Rn. 8 jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 13.12.2023 - 6 B 13.23

    Es sind nie Zwillinge - Das Prüfungsamt unterliegt (schon wieder) vor dem BVerwG

    Vielmehr muss der Tatrichter Bedeutung und Gewicht der verschiedenen Bestandteile des Prozessstoffes nach der inneren Überzeugungskraft der Gesamtheit der in Betracht kommenden Erwägungen bestimmen (BVerwG, Beschlüsse vom 23. Januar 2018 - 6 B 67.17 - NJW 2018, 1896 Rn. 9 f., vom 9. April 2018 - 6 B 36.18 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 92 Rn. 10 und vom 10. September 2018 - 6 B 134.18 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 114 Rn. 7).
  • BVerwG, 16.11.2023 - 3 C 16.22

    G.-P. ./. Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Feststellung des Verlustes der

    Gegen den Überzeugungsgrundsatz des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO verstößt eine Beweiswürdigung des Tatsachengerichts nur dann, wenn es nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen tatsächlichen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze oder gesetzliche Beweisregeln verstoßen; seine Beweiswürdigung darf vom Revisionsgericht nicht daraufhin überprüft werden, ob sie überzeugend ist, ob festgestellte Einzelumstände mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die abschließende Würdigung des Sachverhalts eingegangen sind und ob solche Einzelumstände ausreichen, um die Würdigung zu tragen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juni 2015 - 3 B 47.14 - juris Rn. 24 und vom 9. April 2018 - 6 B 36.18 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 92 Rn. 8 jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 14.12.2023 - 3 C 17.22

    S. H. GbR ./. Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Feststellung des Verlustes

    Gegen den Überzeugungsgrundsatz des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO verstößt eine Beweiswürdigung des Tatsachengerichts nur dann, wenn es nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen tatsächlichen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze oder gesetzliche Beweisregeln verstoßen; seine Beweiswürdigung darf vom Revisionsgericht nicht daraufhin überprüft werden, ob sie überzeugend ist, ob festgestellte Einzelumstände mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die abschließende Würdigung des Sachverhalts eingegangen sind und ob solche Einzelumstände ausreichen, um die Würdigung zu tragen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juni 2015 - 3 B 47.14 - juris Rn. 24 und vom 9. April 2018 - 6 B 36.18 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 92 Rn. 8 jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 14.12.2023 - 3 C 23.22

    L. ./. Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Feststellung des Verlustes der

    Gegen den Überzeugungsgrundsatz des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO verstößt eine Beweiswürdigung des Tatsachengerichts nur dann, wenn es nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen tatsächlichen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze oder gesetzliche Beweisregeln verstoßen; seine Beweiswürdigung darf vom Revisionsgericht nicht daraufhin überprüft werden, ob sie überzeugend ist, ob festgestellte Einzelumstände mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die abschließende Würdigung des Sachverhalts eingegangen sind und ob solche Einzelumstände ausreichen, um die Würdigung zu tragen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juni 2015 - 3 B 47.14 - juris Rn. 24 und vom 9. April 2018 - 6 B 36.18 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 92 Rn. 8 jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 16.11.2023 - 3 C 24.22

    R. GbR ./. Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Feststellung des Verlustes der

    Gegen den Überzeugungsgrundsatz des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO verstößt eine Beweiswürdigung des Tatsachengerichts nur dann, wenn es nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen tatsächlichen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze oder gesetzliche Beweisregeln verstoßen; seine Beweiswürdigung darf vom Revisionsgericht nicht daraufhin überprüft werden, ob sie überzeugend ist, ob festgestellte Einzelumstände mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die abschließende Würdigung des Sachverhalts eingegangen sind und ob solche Einzelumstände ausreichen, um die Würdigung zu tragen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juni 2015 - 3 B 47.14 - juris Rn. 24 und vom 9. April 2018 - 6 B 36.18 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 92 Rn. 8 jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 16.11.2023 - 3 C 19.22

    H. ./. Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Feststellung des Verlustes der

    Gegen den Überzeugungsgrundsatz des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO verstößt eine Beweiswürdigung des Tatsachengerichts nur dann, wenn es nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen tatsächlichen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze oder gesetzliche Beweisregeln verstoßen; seine Beweiswürdigung darf vom Revisionsgericht nicht daraufhin überprüft werden, ob sie überzeugend ist, ob festgestellte Einzelumstände mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die abschließende Würdigung des Sachverhalts eingegangen sind und ob solche Einzelumstände ausreichen, um die Würdigung zu tragen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juni 2015 - 3 B 47.14 - juris Rn. 24 und vom 9. April 2018 - 6 B 36.18 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 92 Rn. 8 jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 14.12.2023 - 3 C 25.22

    S. ./. Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Feststellung des Verlustes der

    Gegen den Überzeugungsgrundsatz des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO verstößt eine Beweiswürdigung des Tatsachengerichts nur dann, wenn es nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen tatsächlichen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze oder gesetzliche Beweisregeln verstoßen; seine Beweiswürdigung darf vom Revisionsgericht nicht daraufhin überprüft werden, ob sie überzeugend ist, ob festgestellte Einzelumstände mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die abschließende Würdigung des Sachverhalts eingegangen sind und ob solche Einzelumstände ausreichen, um die Würdigung zu tragen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juni 2015 - 3 B 47.14 - juris Rn. 24 und vom 9. April 2018 - 6 B 36.18 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 92 Rn. 8 jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 14.12.2023 - 3 C 22.22

    E.-K. GbR ./. Landeswirtschaftskammer Niedersachsen - Feststellung des Verlustes

    Gegen den Überzeugungsgrundsatz des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO verstößt eine Beweiswürdigung des Tatsachengerichts nur dann, wenn es nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen tatsächlichen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze oder gesetzliche Beweisregeln verstoßen; seine Beweiswürdigung darf vom Revisionsgericht nicht daraufhin überprüft werden, ob sie überzeugend ist, ob festgestellte Einzelumstände mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die abschließende Würdigung des Sachverhalts eingegangen sind und ob solche Einzelumstände ausreichen, um die Würdigung zu tragen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juni 2015 - 3 B 47.14 - juris Rn. 24 und vom 9. April 2018 - 6 B 36.18 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 92 Rn. 8 jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 16.11.2023 - 3 C 21.22

    K. ./. Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Feststellung des Verlustes der

    Gegen den Überzeugungsgrundsatz des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO verstößt eine Beweiswürdigung des Tatsachengerichts nur dann, wenn es nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen tatsächlichen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze oder gesetzliche Beweisregeln verstoßen; seine Beweiswürdigung darf vom Revisionsgericht nicht daraufhin überprüft werden, ob sie überzeugend ist, ob festgestellte Einzelumstände mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die abschließende Würdigung des Sachverhalts eingegangen sind und ob solche Einzelumstände ausreichen, um die Würdigung zu tragen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juni 2015 - 3 B 47.14 - juris Rn. 24 und vom 9. April 2018 - 6 B 36.18 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 92 Rn. 8 jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 16.11.2023 - 3 C 26.22

    RA B. als Insolvenzverwalter über das Vermögen der W.GbR ./.

  • OVG Hamburg, 23.09.2021 - 4 Bs 140/21

    Fahrtenbuchauflage; Einwand des Fahrzeughalters, er habe die Anhörungsbögen nicht

  • BVerwG, 06.11.2020 - 6 B 31.20

    Anfechtung von Vergabebedingungen im Rahmen eines Vergabeverfahrens für

  • BVerwG, 12.05.2020 - 6 B 54.19

    Ausgestaltungsspielraum; Bescheidungsantrag; Diensteanbieterverpflichtung;

  • BVerwG, 14.11.2022 - 6 B 14.22

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde wegen verweigerter Fristverlängerung zur

  • BVerwG, 12.05.2020 - 6 B 55.19

    Zulässigkeit einer auf Erlass einer Frequenznutzungsbestimmung im

  • BVerwG, 05.11.2019 - 6 B 158.18

    Genehmigung von Terminierungsentgelten für PSTN-Zusammenschaltungsleistungen

  • BVerwG, 05.11.2019 - 6 B 8.19

    Entgeltgenehmigungspflicht von Terminierungsleistungen; Festlegung der Reichweite

  • BVerwG, 12.05.2020 - 6 B 56.19

    Zulässigkeit einer auf Erlass einer Frequenznutzungsbestimmung im

  • BVerwG, 05.11.2019 - 6 B 7.19

    Entgeltgenehmigungspflicht von Terminierungsleistungen; Festlegung der Reichweite

  • VG Cottbus, 01.07.2020 - 6 L 39/19
  • BVerwG, 25.11.2020 - 2 B 15.20

    Beweiswürdigung des Gerichts zum Alternativgeschehen i.R.e. Verurteilung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2021 - 2 A 513/20

    Streit um Festsetzungsbescheide zu Rundfunkgebühren; Anforderungen an das

  • VG Cottbus, 03.09.2020 - 6 L 630/19
  • BVerwG, 16.07.2020 - 2 B 12.20
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