Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2008

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   BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08   

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BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08 (https://dejure.org/2008,16966)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.2008 - 6 B 4.08 (https://dejure.org/2008,16966)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 2008 - 6 B 4.08 (https://dejure.org/2008,16966)
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Wird zitiert von ... (166)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93

    Anspruch auf Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis - Bindung an die Beurteilung

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08
    Die erforderliche Prognose hat sich am Zweck des Gesetzes zu orientieren, die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (vgl. Beschluss vom 2. November 1994 - BVerwG 1 B 215.93 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 71 = GewArch 1995, 73 m.w.N.).

    Es ist Sache der tatrichterlichen Würdigung aller Umstände des Einzelfalls, ob eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für einen nicht ordnungsgemäßen Umgang mit Waffen und Munition besteht (vgl. Beschluss vom 2. November 1994 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08
    Ein solcher Mangel ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn er sowohl in Bezug auf die ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 12.10.1998 - 1 B 245.97
    Auszug aus BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Prüfung der Zuverlässigkeit anhand einer umfassenden Einbeziehung und Bewertung aller Tatsachen vorzunehmen ist, die für die zu treffende zukunftsbezogene Beurteilung bedeutsam sein können (vgl. Beschlüsse vom 2. Oktober 1981 - BVerwG 1 B 684.80 -, vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 144.83 - und vom 12. Oktober 1998 - BVerwG 1 B 245.97 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 30, 36 und 83).
  • BVerwG, 02.10.1981 - 1 B 684.80

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Prüfung der Zuverlässigkeit anhand einer umfassenden Einbeziehung und Bewertung aller Tatsachen vorzunehmen ist, die für die zu treffende zukunftsbezogene Beurteilung bedeutsam sein können (vgl. Beschlüsse vom 2. Oktober 1981 - BVerwG 1 B 684.80 -, vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 144.83 - und vom 12. Oktober 1998 - BVerwG 1 B 245.97 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 30, 36 und 83).
  • BVerwG, 28.10.1983 - 1 B 144.83

    Annahme von Unzuverlässigkeit nach den Generalklauseln des Waffenrechts - Inhalt

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Prüfung der Zuverlässigkeit anhand einer umfassenden Einbeziehung und Bewertung aller Tatsachen vorzunehmen ist, die für die zu treffende zukunftsbezogene Beurteilung bedeutsam sein können (vgl. Beschlüsse vom 2. Oktober 1981 - BVerwG 1 B 684.80 -, vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 144.83 - und vom 12. Oktober 1998 - BVerwG 1 B 245.97 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 30, 36 und 83).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08
    7 Die Darlegung des Verfahrensmangels ungenügender Sachaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) erfordert die substantiierte Erklärung, hinsichtlich welcher tatsächlicher Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, z.B. Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).
  • BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"

    Rechtskonformes Verhalten einer Person in der Vergangenheit ist wie jeder andere Umstand, der beurteilungsrelevant sein kann, in diese Prognose miteinzubeziehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - 6 B 4.08 - juris Rn. 5).

    Ausreichend ist vielmehr, wie der Senat bereits ausgesprochen hat, dass eine hinreichende Wahrscheinlichkeit hierfür besteht (Beschluss vom 31. Januar 2008 - 6 B 4.08 - juris Rn. 5).

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2017 - 11 ME 181/17

    Beschwerdeantrag; Darlegungsgebot; Rechtsschutzbedürfnis; Reichsbürger;

    Die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, sind nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jeder Zeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (BVerwG, Urt. v. 28.1.2015 - BVerwG 6 C 1.14 -, NJW 2015, 3594; Beschl. v. 31.1.2008 - BVerwG 6 B 4.08 -, Rdnr. 5; Senatsbeschl. v. 21.12.2012 - 11 LA 309/12 -, NdsRpfl.
  • VG Cottbus, 20.09.2016 - 3 K 305/16

    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis eines Reichsbürgers

    Die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, sind nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jeder Zeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 - ; Beschluss vom 31. Januar 2008 - 6 B 4.08 -, Rn. 5; BVerwG, Beschluss vom 2. November 1994 - 1 B 215.93 -, Rn. 10; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. September 2006 - 11 S 64.06 -, jeweils zitiert nach juris Rn. 4; Urteil der Kammer vom 24. Februar 2016 - 3 K 1616/14 -).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2008 - L 6 B 4/08 AS   

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https://dejure.org/2008,119212
LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2008 - L 6 B 4/08 AS (https://dejure.org/2008,119212)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.12.2008 - L 6 B 4/08 AS (https://dejure.org/2008,119212)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. Dezember 2008 - L 6 B 4/08 AS (https://dejure.org/2008,119212)
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