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   BVerwG, 03.04.1997 - 6 B 4.97   

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BVerwG, 03.04.1997 - 6 B 4.97 (https://dejure.org/1997,3273)
BVerwG, Entscheidung vom 03.04.1997 - 6 B 4.97 (https://dejure.org/1997,3273)
BVerwG, Entscheidung vom 03. April 1997 - 6 B 4.97 (https://dejure.org/1997,3273)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung zu mündlichen Prüfung aufgrund mangelhafter schriftlicher Prüfungen - Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit - Anspruch auf Akteneinsicht in die "Musterlösungen" - Kenntnis des Zweitkorrektors über die Benotung des Erstkorrektors

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsrecht - Prüfungsrecht, Verfahrensfehler als Aufhebungsgrund für eine Prüfungsentscheidung, Rechtliche Einordnung von Musterlösungen, Kenntnis der Bewertung von Teilleistungen durch andere Prüfer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1997 - 6 B 4.97
    Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 84, 34, 55) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 91, 262, 270 [BVerwG 09.12.1992 - 6 C 3/92]; Beschluß vom 12. November 1971 - BVerwG 7 B 71.70 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 45) bereits geklärt und daher nicht mehr rechtsgrundsätzlich klärungsbedürftig, daß ein Verfahrensfehler grundsätzlich nur dann zur Aufhebung der Prüfungsentscheidung führt, wenn er wesentlich ist und sein Einfluß auf das Prüfungsergebnis nicht ausgeschlossen werden kann; dies folgt aus § 46 VwVfG und aus dem Grundsatz der Chancengleichheit (vgl. auch Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Bd. 2 Prüfungsrecht, 3. Aufl. Rn. 284 ff.).

    Daß eine Nachkorrektur nicht nur im Verwaltungsverfahren, sondern auch noch während des bereits anhängigen und ggf. auf Antrag auszusetzenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens erfolgen kann, hat der Senat wiederholt entschieden (z.B. Urteile vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 C 3.92 - und vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 32.92 und 6 C 35.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nrn. 307, 312 und 313).

    Ob sich die gerichtliche Aufklärungspflicht auch auf derartige Vermerke bezieht, hängt letztlich davon ab, ob und in welchem Maße sich die Prüfer bei ihrer Bewertung hierauf stützen, insbesondere davon, ob sich die Begründung für diese Bewertung selbständig nachvollziehen läßt (vgl. BVerwGE 91, 262 [BVerwG 09.12.1992 - 6 C 3/92] und Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 6 C 18.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 356).

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1997 - 6 B 4.97
    Daß eine Nachkorrektur nicht nur im Verwaltungsverfahren, sondern auch noch während des bereits anhängigen und ggf. auf Antrag auszusetzenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens erfolgen kann, hat der Senat wiederholt entschieden (z.B. Urteile vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 C 3.92 - und vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 32.92 und 6 C 35.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nrn. 307, 312 und 313).

    Daß es von Bundesrechts wegen nicht zu beanstanden ist, wenn die Prüfer im Rahmen einer juristischen Staatsprüfung sprachliche Mängel als Element zur Abrundung des Gesamturteils über die juristische Befähigung des Prüflings mitberücksichtigen, hat der Senat schon in seinem Urteil (vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 313 = BVerwGE 92, 132, 135 f.) [BVerwG 24.02.1993 - 6 C 35/92] entschieden.

  • BVerwG, 25.04.1996 - 6 B 49.95

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1997 - 6 B 4.97
    Insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden, daß verfassungsrechtliche Maßstäbe, etwa die Chancengleichheit oder der Grundsatz der fairen Behandlung der Prüflinge (Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 12 Abs. 1 GG), nicht eine Kenntnis der negativen Bewertung von Teilleistungen durch andere Prüfer verbieten und auch nicht die Kenntnis der Prüfer davon, daß ein Prüfling Wiederholer ist oder daß der Prüfung ein Verwaltungsstreitverfahren vorausgegangen ist (Beschluß vom 25. April 1996 - BVerwG 6 B 49.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 364).
  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 18.93

    Prüfungsrecht - Bewertung - Begründung - Fürsorgepflicht - Berufsfreiheit -

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1997 - 6 B 4.97
    Ob sich die gerichtliche Aufklärungspflicht auch auf derartige Vermerke bezieht, hängt letztlich davon ab, ob und in welchem Maße sich die Prüfer bei ihrer Bewertung hierauf stützen, insbesondere davon, ob sich die Begründung für diese Bewertung selbständig nachvollziehen läßt (vgl. BVerwGE 91, 262 [BVerwG 09.12.1992 - 6 C 3/92] und Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 6 C 18.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 356).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1997 - 6 B 4.97
    Aus dem Vorbringen der Nichtzulassungsbeschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts noch höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 11.06.1996 - 6 B 88.95

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1997 - 6 B 4.97
    Bereits entschieden hat der Senat auch, daß von Bundesrechts wegen (§ 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO) kein genereller Anspruch auf Akteneinsicht in die "Musterlösungen" der Prüfer besteht (Beschluß vom 11. Juni 1996 - BVerwG 6 B 88.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 368).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93

    Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung -

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1997 - 6 B 4.97
    Auf diese Rechtsprechung hat bereits das Verwaltungsgericht auf S. 8 des Gerichtsbescheides hingewiesen (vgl. ferner Urteile vom 16. März 1994 - BVerwG 6 C 5.93 - und vom 30. Januar 1995 - BVerwG 6 C 1.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nrn. 329 und 343 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 32.92

    Prüfungsrecht - Ungewöhnliche persönliche Belastungen - Vorverfahren

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1997 - 6 B 4.97
    Daß eine Nachkorrektur nicht nur im Verwaltungsverfahren, sondern auch noch während des bereits anhängigen und ggf. auf Antrag auszusetzenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens erfolgen kann, hat der Senat wiederholt entschieden (z.B. Urteile vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 C 3.92 - und vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 32.92 und 6 C 35.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nrn. 307, 312 und 313).
  • BVerwG, 30.01.1995 - 6 C 1.92

    Anforderungen an die Überprüfung von Prüfungsentscheidungen bei einer

    Auszug aus BVerwG, 03.04.1997 - 6 B 4.97
    Auf diese Rechtsprechung hat bereits das Verwaltungsgericht auf S. 8 des Gerichtsbescheides hingewiesen (vgl. ferner Urteile vom 16. März 1994 - BVerwG 6 C 5.93 - und vom 30. Januar 1995 - BVerwG 6 C 1.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nrn. 329 und 343 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 03.04.1997 - 6 B 4.97
    Aus dem Vorbringen der Nichtzulassungsbeschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts noch höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

  • BVerwG, 12.11.1971 - VII B 71.70

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2023 - 9 S 1759/22

    Neubewertung einer Aufsichtsarbeit in der Staatsprüfung der Ersten juristischen

    Der Kläger nimmt bereits nicht hinreichend in den Blick, dass Musterlösungen oder allgemeine Lösungsskizzen für die Prüfer lediglich eine allgemeine, nicht verbindliche Hilfestellung darstellen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11.06.1996 - 6 B 88.95 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 368, vom 03.04.1997 - 6 B 4.97 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 379, und vom 12.07.2013 - 1 WNB 2.13 -, juris; Senatsurteil vom 06.07.2015 - 9 S 2062/14 -, juris; Senatsbeschlüsse vom 11.08.2015 - 9 S 612/15 -, und vom 30.10.2014 - 9 S 279/14 -, m.w.N., juris).
  • VG Augsburg, 04.06.2013 - Au 3 K 12.1069

    Meisterprüfung; Zusammensetzung des Meisterprüfungsausschusses;

    Denn Musterlösungen betreffen nicht das konkrete Prüfungsverfahren des einzelnen Prüflings, sondern geben den Prüfern lediglich eine allgemeine und nicht verbindliche Hilfestellung (vgl. BVerwG, B.v. 3.4.1997 - 6 B 4/97 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 379).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2010 - 9 S 278/10

    Keine Offenlegungspflicht der Musterlösung oder des Punkte-Verteilungsschlüssel

    Die sich hieraus im Einzelfall ergebenden Anforderungen hängen von der jeweils gegebenen Begründung ab und stellen damit keine generell klärungsfähige Rechtsfrage dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.04.1997 - 6 B 4/97 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 379).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2013 - 14 B 1277/13

    Wiederholung einer Klausur oder einer Neubewertung der Klausur bei fehlerhafter

    Zum Erfordernis für den Erfolg einer Klage, dass ein Verfahrensfehler für das Prüfungsergebnis in diesem Sinne erheblich gewesen sein muss, vgl. BVerwG, Beschluss vom 3.4.1997 - 6 B 4.97 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 379, S. 177; Urteil vom 9.12.1992 - 6 C 3.92 -, NVwZ 1993, 677 (679); Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Aufl., Rn. 488 ff.; Zimmerling/Brehm, Der Prüfungsprozess, Rn. 232 ff.
  • OVG Niedersachsen, 10.12.2009 - 5 ME 182/09

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den

    Liegt für die Bewertung der schriftlichen Leistung des Prüflings eine mit einem Punkteschema versehene Musterlösung oder Lösungsskizze vor, gilt, dass diese den Prüfern lediglich eine allgemein und nicht verbindliche Hilfestellung geben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.4.1997 - BVerwG 6 B 4.97 -, Buchholz 4221.0 Prüfungswesen Nr. 379 = juris Langtext, Rn. 8; Beschl. v. 11.6.1996 - BVerwG 6 B 88.95 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 368 = juris Langtext, Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 9 S 279/14

    Bedeutung der Musterlösung im Prüfungsverfahren

    8 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist seit langem geklärt, dass Musterlösungen oder allgemeine Lösungsskizzen für die Prüfer lediglich eine allgemeine, nicht verbindliche Hilfestellung darstellen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11.06.1996 - 6 B 88.95 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 368, vom 03.04.1997 - 6 B 4.97 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 379, und vom 12.07.2013 - 1 WNB 2.13 -, Juris; ebenso Niedersächs. OVG, Beschluss vom 10.12.2009 - 5 ME 182/09 -, Juris; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Aufl. 2014, Rn. 198).
  • VG Düsseldorf, 14.11.2003 - 15 K 6737/01

    Anspruch auf Neubewertung einer i.R.d. Zweiten Juristischen Staatsprüfung

    Dass die Kenntnis vom Inhalt des Erstgutachtens der danach gebotenen selbstständigen Bewertung der Prüfungsleistung durch den Zweitkorrektor nicht entgegen steht, wenn - wie hier - die einschlägigen prüfungsrechtlichen Regelungen dies nicht ausdrücklich verbieten, ist in der Rechtsprechung ebenso geklärt, vgl. etwa Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 10. Oktober 2002, 6 C 7/02, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2003, S. 1063 ff. (S. 1064); Beschluss vom 18. Dezember 1997, 6 B 69/97, iuris-Nr. WBRE4100042114; sowie Beschluss vom 3. April 1997, 6 B 4/97, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Buchholz), 421.0 Prüfungswesen, Nr. 379, S. 178; Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Band 2, Prüfungsrecht, 3. Auflage 1994, (Niehues) Rdnr. 181 und 272; Zimmerling / Brehm, Prüfungsrecht, 2. Auflage, 2001, (Zimmerling / Brehm) Rdnr. 383, wie die Tatsache, dass der Zweitprüfer seine Bewertung der Prüfungsleistung auch dann prüfungsrechtlich ausreichend begründet, wenn er zum Zweck der Begründung auf das Erstvotum verweist, weil er mit ihm vollinhaltlich übereinstimmt, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1994, 6 C 4.93, Buchholz, 421.0 Prüfungswesen, Nr. 334, S. 37, Niehues, a. a. O., Rdnr. 271, Zimmerling / Brehm, a. a. O., Rdnr. 401, 866 (m. w. Nw. aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).

    "Musterlösungen" sind keine Verwaltungsvorgänge i. S. der §§ 29 Abs. 1 VwVfG NRW, 99 Abs. 1 S. 1 VwGO mit der Folge, dass ein Anspruch auf Einsichtnahme in solche staatlichen Lösungshinweise nur besteht, wenn auf sie zur Begründung der Prüfungsentscheidung Bezug genommen wird und / oder die Begründungserwägungen der Prüfer ohne Kenntnis von ihrem Inhalt nicht aus sich heraus verständlich sind, vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. April 1997, 6 B 4/97, a. a. O.

  • VG Magdeburg, 26.01.2022 - 3 A 78/21

    Prüfungsanfechtung bei Nichtbestehen der Prüfungsleistung "Erste Schriftliche

    Liegt für die Bewertung der schriftlichen Leistung des Prüflings eine mit einem Punkteschema versehene Musterlösung oder Lösungsskizze vor, gilt, dass diese den Prüfern lediglich eine allgemein und nicht verbindliche Hilfestellung geben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3. April 1997 - BVerwG 6 B 4.97 - Beschl. v. 11. Juni 1996 - BVerwG 6 B 88.95).

    Soweit die Klägerin sich auf die Angaben in der Lösungsskizze beruft, handelt es sich bei dieser lediglich um eine allgemein und nicht verbindliche Hilfestellung für die Prüfer (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3. April 1997 - BVerwG 6 B 4.97 - Beschl. v. 11. Juni 1996 - BVerwG 6 B 88.95).

  • OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 2 LA 439/07

    Zuteilung der aus einem anderen Prüfungsjahrgang stammenden Prüfungskennziffer an

    Insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden, dass verfassungsrechtliche Maßstäbe, etwa die Chancengleichheit oder der Grundsatz der fairen Behandlung der Prüflinge (Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 12 Abs. 1 GG), nicht eine Kenntnis der negativen Bewertung von Teilleistungen durch andere Prüfer verbieten und auch nicht die Kenntnis der Prüfer davon, dass ein Prüfling Wiederholer ist oder dass der Prüfung ein Verwaltungsstreitverfahren vorausgegangen ist (BVerwG, Beschluss vom 3. April 1997, - BVerwG 6 B 4.97 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 379).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2011 - 3 L 312/10

    Informationszugang zu Klausurmusterlösungen des Justizprüfungsamtes

    Ein Anspruch auf Einsichtnahme in die Musterlösungen besteht im konkreten Einzelfall nur, wenn und soweit sich Prüfer bei ihren Bewertungen auf die Musterlösungen in der Weise stützen, dass die Begründung für die Bewertung ohne die Hinzuziehung der Musterlösung nicht selbständig nachvollziehbar ist (vgl. BVerwG, Beschl v. 03.04.1997 - 6 B 4/97 -, Rdnr. 8 m. w. N.).
  • VG Köln, 16.06.2011 - 6 K 4008/10

    Versagung der Einsichtnahme in Prüfervermerke zu den Klausuren der zweiten

  • VG Schleswig, 18.09.2002 - 9 A 275/01

    Beurteilungsspielraum, Anonymität, Prüfungsverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2013 - 14 A 2138/12

    Prüfung zum Ausbildungsberuf Koch als berufseröffnende Prüfung i.R.e. negativen

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2015 - 9 S 2062/14

    Anforderungen an die Korrektur eines fachlichen Bewertungsmangels

  • OVG Saarland, 30.06.2003 - 3 Q 70/02

    Prüfungsrecht, Prüfung, Juristische, Aufgabenstellung, Eindeutigkeit,

  • OVG Saarland, 08.05.2013 - 2 B 284/13

    Juristische Staatsprüfung: Anspruch auf Einsichtnahme in einen Prüfervermerk

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2015 - 14 A 450/15

    Gewährung einer Schreibzeitverlängerung bei einer juristischen Staatsprüfung

  • VG Saarlouis, 19.01.2011 - 5 K 1527/09

    Gerichtliche Überprüfung einer Jägerprüfung

  • VGH Baden-Württemberg, 02.10.1998 - 5 S 1830/97

    Jägerprüfung: Besorgnis der Befangenheit von prüfenden Jagdpächtern;

  • VG München, 20.01.2009 - M 4 K 07.3021

    Erste Juristische Staatsprüfung 2007/1

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2013 - 8 E 752/13
  • VG Cottbus, 08.05.2013 - 1 K 334/12

    Prüfungsrecht einschließlich der zweiten Staatsprüfungen und der Anerkennung

  • VG Dresden, 08.08.2001 - 5 K 1571/01

    Anspruch auf Ausstellung eines vorläufigen Abiturzeugnisses; Ergebnis der

  • VG Düsseldorf, 27.06.2006 - 18 L 1125/06

    Entscheidung über die Neubewertung einer mündlichen Prüfung und hilfsweise

  • VG Münster, 19.10.2007 - 10 K 347/07

    Beschränkte gerichtliche Kontrolle i.R.d. Entscheidungsspielräume einer Behörde

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2011 - 3 L 3121/10
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