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   BVerwG, 07.03.2012 - 6 B 40.11   

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https://dejure.org/2012,7433
BVerwG, 07.03.2012 - 6 B 40.11 (https://dejure.org/2012,7433)
BVerwG, Entscheidung vom 07.03.2012 - 6 B 40.11 (https://dejure.org/2012,7433)
BVerwG, Entscheidung vom 07. März 2012 - 6 B 40.11 (https://dejure.org/2012,7433)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    StPO § 81b Alt. 2
    Erkennungsdienstliche Behandlung; Anordnung; Strafverfolgungsvorsorge; Gefahrenprognose; strafrechtliches Ermittlungsverfahren; Aufklärungsrüge; verspätetes Vorbringen; illegaler Waffenbesitz

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    StPO § 81b Alt. 2
    Anordnung; Aufklärungsrüge; Erkennungsdienstliche Behandlung; Gefahrenprognose; Strafverfolgungsvorsorge; illegaler Waffenbesitz; strafrechtliches Ermittlungsverfahren; verspätetes Vorbringen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 81b Alt 2 StPO
    Illegaler Besitz von Schusswaffen; erkennungsdienstliche Behandlung

  • Wolters Kluwer

    Erkennungsdienstliche Behandlung als notwendige und geeignete Maßnahme der Strafverfolgungsvorsorge bei illegalem Besitz von Schusswaffen unter unklaren Erwerbsumständen

  • rewis.io

    Illegaler Besitz von Schusswaffen; erkennungsdienstliche Behandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81b Alt. 2
    Erkennungsdienstliche Behandlung als notwendige und geeignete Maßnahme der Strafverfolgungsvorsorge bei illegalem Besitz von Schusswaffen unter unklaren Erwerbsumständen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erkennungsdienstliche Behandlung wegen illegalen Schusswaffenbesitzes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 342
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 10.11.1992 - 3 B 52.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2012 - 6 B 40.11
    Ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist nur dann bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. Beschluss vom 10. November 1992 - BVerwG 3 B 52.92 - Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5; Weyreuther, Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, 1971, Rn. 222 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2012 - 6 B 40.11
    Hinsichtlich des von der Beschwerde behaupteten Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) muss dementsprechend substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2019 - 3 L 238/17

    Erkennungsdienstliche Behandlung

    Die Feststellung und Erhebung der unveränderlichen äußerlichen körperlichen Merkmale und der Personenbeschreibung - etwa Körpergröße, Körpergestalt, Haarfarbe, Haarbeschaffenheit etc. - können mit den Angaben von Zeugen verglichen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7. März 2012 - BVerwG 6 B 40.11 -, juris, RdNr. 4).
  • VGH Bayern, 15.01.2018 - 15 ZB 16.2508

    Kein subjektives Recht eines Nachbarn auf die Aufnahme einer Nebenbestimmung in

    Ob den (erstinstanzlich nicht anwaltlich vertretenen) Klägern vorgeworfen werden kann, im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht auf die Vornahme einer Sachverhaltsaufklärung durch Inaugenscheinnahme nicht hinreichend hingewirkt zu haben, bzw. ob sich dem Verwaltungsgericht unabhängig hiervon die Notwendigkeit einer Ortsbesichtigung - trotz der in den Aktenbefindlichen Lichtbildern etc. - hätte aufdrängen müssen oder nicht (vgl. Happ in Eyermann, VwGO, § 124a Rn. 75; BVerwG, B.v. 7.3.2012 - 6 B 40.11 - NVwZ-RR 2012, 342 = juris Rn. 2), kann dahingestellt bleiben.

    Aufklärungsrügen setzen - über die vorgenannten Aspekte hinausgehend - die Darlegung voraus, welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (vgl. BVerwG, B.v. 7.3.2012 a.a.O.; Happ a.a.O.) und inwiefern das angefochtene Urteil darauf beruhen kann, d.h. inwiefern die weitere Aufklärung - hier durch Ortseinsicht - unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Erstgerichts zu einer für den Rechtsmittelführer günstigeren Entscheidung hätten führen können (BVerwG, B.v. 16.3.2011 - 6 B 47.10 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 18.10.2013 - 10 ZB 11.618 - juris Rn. 25; B.v. 25.1.2016 - 10 ZB 14.1486 - juris Rn. 17 OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 4.11.2016 -3 L 162/16 - juris Rn. 14).

  • VGH Bayern, 05.01.2017 - 10 ZB 14.2603

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung trotz Einstellung des

    Eine Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO) ist damit schon nicht hinreichend substantiiert geltend gemacht (zu den Anforderungen vgl. z. B. BVerwG, B. v. 7.3.2012 - 6 B 40/11 - juris Rn. 2; BVerwG, B. v. 3.6.2015 - 5 B 36/15 - juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen, 13.03.2023 - 6 A 284/20

    Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Ladendiebstahl; Bagatelldelikt;

    Zwar muss sich prinzipiell jede verfügte Einzelmaßnahme als gesonderter Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung am Übermaßverbot rechtfertigen lassen können (BVerwG, Beschluss vom 7. März 2012 - 6 B 40.11 -, juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 24.03.2021 - 21 ZB 18.2289

    Widerruf der Approbation wegen sexuellen Missbrauchs

    Im Übrigen legt der Kläger nicht dar, welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (vgl. dazu BVerwG, B.v. 7.3.2012 - 6 B 40.11 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 14.02.2019 - 13a ZB 18.737

    Förderung von waldbaulichen Maßnahmen

    Auch dieser Vortrag genügt nicht den Darlegungsanforderungen, denn der Verfahrensmangel ist in tatsächlicher und in rechtlicher Hinsicht konkret zu bezeichnen (BVerwG, B.v. 7.3. 2012 - 6 B 40.11 - NVwZ-RR 2012, 342).
  • VGH Bayern, 27.04.2020 - 14 ZB 19.31488

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung einer Berufung

    Jedoch ist ein Verfahrensmangel nur dann hinreichend dargelegt, wenn er sowohl in den ihn (nach Ansicht des Rügenden) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. BVerwG, B.v. 7.3.2012 - 6 B 40.11 - NVwZ-RR 2012, 342 Rn. 2), wobei zur substantiierten Darlegung in rechtlicher Hinsicht gehört, dass die Antragsbegründung zumindest erkennen lässt, gegen welche prozessordnungsrechtliche Bestimmung das Verwaltungsgericht mit seinem Verfahren verstoßen haben soll (vgl. BVerwG, B.v. 10.11.1992 - 3 B 52.92 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 17.08.2017 - 19 ZB 16.164

    Waldbestand mit besonderer ökologischer Wertigkeit und besonderer Bedeutung für

    Eine Aufklärungsrüge setzt regelmäßig die Darlegung voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zur Verfügung gestanden hätten, weshalb sich die unterbliebene Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen oder womit insbesondere in der mündlichen Verhandlung auf die Aufklärungsmaßnahme hingewirkt worden ist, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gebracht hätte und inwiefern das angefochtene Urteil darauf beruhen kann (vgl. BVerwG, B.v. 7.3. 2012 - 6 B 40/11 - NVwZ-RR 2012, 342).
  • VGH Bayern, 10.02.2020 - 24 ZB 19.2480

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag: Widerruf der Waffenbesitzkarte eines

    Der Verfahrensmangel muss in tatsächlicher und in rechtlicher Hinsicht aber konkret bezeichnet werden (BVerwG, B.v. 7.3. 2012 - 6 B 40/11 - NVwZ-RR 2012, 342).
  • VG Köln, 22.02.2018 - 20 K 7287/16

    Begründetheit einer Klage auf Aufhebung einer Anordnung von

    Denn es handele sich dabei um ein virulentes gesetzwidriges Verhalten, dessen strafrechtlicher Gesamtzusammenhang sich oftmals erst zu einem späteren Zeitpunkt herausstelle, vgl. BVerwG, Beschuss vom 07.03.2012 - 6 B 40/11 -, juris.
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