Rechtsprechung
BVerwG, 07.01.2014 - 6 B 41.13, 6 B 41.13 (6 C 7.14) |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 14 bis 18a PostPersRG
Revisionszulassung; Kosten rentenrechtlicher Nachversicherung von Beamten der Postnachfolgeunternehmen - Wolters Kluwer
Kostentragung der heutigen Postbeamtenversorgungskasse durch Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung auf Grund der fiktiven Nachversicherung
- rewis.io
Revisionszulassung; Kosten rentenrechtlicher Nachversicherung von Beamten der Postnachfolgeunternehmen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; PostPersRG § 14
Kostentragung der heutigen Postbeamtenversorgungskasse durch Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung auf Grund der fiktiven Nachversicherung - datenbank.nwb.de
Revisionszulassung; Kosten rentenrechtlicher Nachversicherung von Beamten der Postnachfolgeunternehmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 26.10.2010 - 22 K 4868/06
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2013 - 13 A 2787/10
- BVerwG, 07.01.2014 - 6 B 41.13, 6 B 41.13 (6 C 7.14)
- BVerwG, 20.05.2015 - 6 C 7.14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 28.10.1999 - 7 C 32.98
Kein freier Zugang zu Umweltinformationen während eines strafrechtlichen …
Auszug aus BVerwG, 07.01.2014 - 6 B 41.13
c) Den Beigeladenen fehlt es auch nicht an der für die Zulässigkeit ihrer Nichtzulassungsbeschwerde erforderlichen Beschwer, denn sie sind zu Recht zum Verfahren hinzugezogen worden und das Oberverwaltungsgericht hat zu ihrem Nachteil entschieden (vgl. zu der materiellen Beschwer eines Beigeladenen in diesem Sinne allgemein: Urteil vom 28. Oktober 1999 - BVerwG 7 C 32.98 - Buchholz 406.252 § 7 UmweltinfoG Nr. 1 S. 2, insoweit in BVerwGE 110, 17 nicht abgedruckt). - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2013 - 13 A 2787/10
Übernahme von Kosten für Rentenzahlungen an fiktiv nachversicherte frühere …
Auszug aus BVerwG, 07.01.2014 - 6 B 41.13
Köln OVG Münster - 13.05.2013 - AZ: OVG 13 A 2787/10. - BVerwG, 07.01.2014 - 6 B 31.13
Revisionszulassung; Kosten rentenrechtlicher Nachversicherung von Beamten der …
Auszug aus BVerwG, 07.01.2014 - 6 B 41.13
Aus ihrem Vortrag und den zur Glaubhaftmachung beigebrachten eidesstattlichen Versicherungen hier und in dem Parallelverfahren zum Aktenzeichen BVerwG 6 B 31.13 ergibt sich zum einen, dass eine von dem Prozessbevollmächtigten der Beigeladenen bereits am 17. Juni 2013 gefertigte Beschwerdeschrift von dessen Hilfspersonal am selben Tag ordnungsgemäß zur Post gegeben wurde, so dass der Prozessbevollmächtigte der Beigeladenen von dem fristgerechten Eingang jener Schrift bei dem Oberverwaltungsgericht ausgehen durfte.
Rechtsprechung
VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 40/13 |
Kurzfassungen/Presse (4)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ein Aufenthaltsverbot über 6 Monate im Umkreis eines Schlachthofs
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 43/13
Auszug aus VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 40/13
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13). - VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 48/13
Auszug aus VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 40/13
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13). - VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 44/13
Auszug aus VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 40/13
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13). - VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 41/13
Auszug aus VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 40/13
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13).
- VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 44/13
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13). - VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 48/13
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13). - VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 43/13
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13). - VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 41/13
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13).
Rechtsprechung
VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 41/13 |
Kurzfassungen/Presse (2)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 43/13
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
Auszug aus VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 41/13
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13). - VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 48/13
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
Auszug aus VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 41/13
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13). - VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 40/13
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
Auszug aus VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 41/13
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13). - VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 44/13
Auszug aus VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 41/13
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13).
- VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 43/13
Halbjähriges Aufenthaltsverbot im Umkreis eines Geflügelschlachthofs rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13). - VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 40/13 Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13).
- VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 44/13 Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13).
- VG Lüneburg, 22.11.2013 - 6 B 48/13 Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass ein von einer Gemeinde ausgesprochenes Aufenthaltsverbot, mit dem den Adressaten jeweils für sechs Monate verboten worden war, sich im Umkreis eines Geflügelschlachthofs in Wietze aufzuhalten, einer rechtlichen Prüfung im Eilverfahren nicht standhält (Beschlüsse vom 22.11.2013, Az.: 6 B 40/13, 6 B 41/13, 6 B 43/13, 6 B 44/13, 6 B 48/13).