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   BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 43.17   

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BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 43.17 (https://dejure.org/2017,52838)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.2017 - 6 B 43.17 (https://dejure.org/2017,52838)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 2017 - 6 B 43.17 (https://dejure.org/2017,52838)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3, Art. 12 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4; VwGO § 58 Abs. 2, § 70; VwVfG § 35 Satz 1, § 37 Abs. 2, §§ 41, 43; BGB § 130
    Bachelor-Studiengang Wirtschaftswissenschaften; Bachelorprüfung; Beginn der Widerspruchsfrist; Bekanntgabe; Bewertung; Internetportal; Mitwirkungspflicht; Modulklausur; Modulprüfung; Notenspiegel; Verwaltungsakt; Zugang; effektiver Rechtsschutz; elektronischer ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 58 Abs 2 VwGO, § 70 VwGO
    Bekanntgabe einer als Verwaltungsakt zu qualifizierenden Klausurbewertung in Internetportal der Hochschule

  • Wolters Kluwer

    Bekanntgabe einer als Verwaltungsakt zu qualifizierenden Bewertung einer Klausur im Rahmen einer Hochschulprüfung in einem von der Hochschule betriebenen Internetportal; Vereinbarkeit dieser Bekanntgabe mit den Anforderungen des effektiven Rechtsschutzes und des ...

  • doev.de PDF

    Bekanntgabe einer als Verwaltungsakt zu qualifizierenden Klausurbewertung in Internetportal der Hochschule

  • rewis.io

    Bekanntgabe einer als Verwaltungsakt zu qualifizierenden Klausurbewertung im Internetportal der Hochschule

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bekanntgabe einer als Verwaltungsakt zu qualifizierenden Bewertung einer Klausur im Rahmen einer Hochschulprüfung in einem von der Hochschule betriebenen Internetportal; Vereinbarkeit dieser Bekanntgabe mit den Anforderungen des effektiven Rechtsschutzes und des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bekanntgabe einer als Verwaltungsakt zu qualifizierenden Klausurbewertung in Internetportal der Hochschule

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 496
  • MMR 2018, 344
  • K&R 2018, 280
  • DÖV 2018, 336
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 20.02.2017 - 6 B 36.16

    Mobilfunk; Frequenzvergabe; Versteigerungsverfahren; Bedarfsüberhang

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 43.17
    Grundsätzlich bedeutsam im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist eine Rechtssache nur, wenn für die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz eine konkrete, fallübergreifende und bislang ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts von Bedeutung war, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juli 2016 - 6 B 35.16 [ECLI:DE:BVerwG:2016:200716B6B35.16.0] - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 425 Rn. 3 und vom 20. Februar 2017 - 6 B 36.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:200217B6B36.16.0] - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95

    Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch -

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 43.17
    Zudem muss die Bekanntgabe geeignet sein, der Verwirklichung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zu dienen (BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 43.95 - BVerwGE 104, 301 ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 43.17
    Zwischen den Gerichten muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines Rechtsgrundsatzes bestehen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 31. Juli 2017 - 2 B 30.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:310717B2B30.17.0] - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 43.17
    Die Behauptung einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die eines der genannten divergenzfähigen Gerichte aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge dagegen nicht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1995 - 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 S. 55).
  • BVerwG, 22.02.1994 - 4 B 212.93

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zustellung oder

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 43.17
    Dementsprechend setzt die Bekanntgabe in analoger Anwendung des § 130 BGB den Zugang des Verwaltungsakts voraus, das heißt der Verwaltungsakt muss so in den "Machtbereich" des Empfängers gelangen, dass bei gewöhnlichem Verlauf und normaler Gestaltung der Verhältnisse des Empfängers mit der Kenntnisnahme durch ihn zu rechnen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 1994 - 4 B 212.93 - Buchholz 316 § 41 VwVfG Nr. 2).
  • BVerwG, 23.05.2012 - 6 C 8.11

    Prüfungsrecht; Regelungsqualität der Bewertung einzelner Prüfungsleistungen;

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 43.17
    Die Beschwerde weist zwar auf den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Hinblick auf die bundesrechtlichen Vorgaben aus Art. 3, Art. 12 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 4 GG aufgestellten abstrakten Rechtssatz hin, dass der Normgeber im Prüfungsrecht, sofern er Einzelbenotungen als selbständige, der Bestandskraft fähige Regelungen im Sinne von § 35 Satz 1 VwVfG auszugestalten beabsichtigt, jenseits von prozessökonomischen Aspekten zu erwägen haben wird, ob die sich hieraus für den Prüfling in prozessualer Hinsicht ergebenden Obliegenheiten verhältnismäßig wären (BVerwG, Urteil vom 23. Mai 2012 - 6 C 8.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 413 Rn. 15).
  • BVerwG, 20.07.2016 - 6 B 35.16

    Berufungsbegründungsfrist; Verschulden des Bevollmächtigten; rechtliches Gehör;

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 43.17
    Grundsätzlich bedeutsam im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist eine Rechtssache nur, wenn für die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz eine konkrete, fallübergreifende und bislang ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts von Bedeutung war, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juli 2016 - 6 B 35.16 [ECLI:DE:BVerwG:2016:200716B6B35.16.0] - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 425 Rn. 3 und vom 20. Februar 2017 - 6 B 36.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:200217B6B36.16.0] - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 31.07.2017 - 2 B 30.17

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen unentschuldigten

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 43.17
    Zwischen den Gerichten muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines Rechtsgrundsatzes bestehen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 31. Juli 2017 - 2 B 30.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:310717B2B30.17.0] - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 40.81

    Luftverkehrsrechtliche Planfeststellung - Öffentliche Bekanntmachung -

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 43.17
    Allerdings muss die Bekanntgabe einer hoheitlichen Maßnahme, mit der dem Bürger seine Rechtsbetroffenheit kundgetan und durch die eine Frist in Gang gesetzt wird, nach deren Ablauf die Maßnahme bestandskräftig wird, - auch hinsichtlich der Einzelheiten der Bekanntmachungsart - den Anforderungen des durch Art. 19 Abs. 4 GG gewährleisteten effektiven Rechtsschutzes genügen (BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1983 - 4 C 40, 44 und 45.81 - BVerwGE 67, 206 ).
  • BVerwG, 03.05.2019 - 6 B 149.18

    Polizeifestigkeit der Versammlungsfreiheit; Sitzblockade; Verlegung;

    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass die Entscheidung der Vorinstanz auf einem abstrakten Rechtssatz beruht, der im Widerspruch zu einem Rechtssatz steht, den das Bundesverwaltungsgericht, der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder das Bundesverfassungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift aufgestellt hat (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - 6 B 43.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:211217B6B43.17.0] - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 198 Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.12.2018 - 6 B 133.18

    Beiladung; Bereitstellen vonTeilnehmerdaten; Feststellungsinteresse;

    Grundsätzlich bedeutsam im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist eine Rechtssache, wenn für die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz eine konkrete, fallübergreifende und bislang ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts von Bedeutung war, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juli 2016 - 6 B 35.16 [ECLI:DE:BVerwG:2016:200716B6B35.16.0] - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 425 Rn. 3 und vom 21. Dezember 2017 - 6 B 43.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:211217B6B43.17.0] - NVwZ 2018, 496 Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 31.01.2024 - 4 BN 20.23

    Keine Beschränkung der Zahl zulässiger Vorhaben in sonstigem Sondergebiet!

    Dies setzt einen Widerspruch in einem abstrakten Rechtssatz voraus, also einen prinzipiellen Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines Rechtsgrundsatzes (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - 6 B 43.17 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 198 Rn. 4).
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