Rechtsprechung
VG Osnabrück, 04.05.2012 - 6 B 44/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Zur Unterbringung eines Obdachlosen nach erteiltem Hausverbot für Obdachlosenunterkünfte und zur erforderlichen Unterbringungsfähigkeit und -willigkeit des Obdachlosen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art. 6 Abs. 1 GG; § 11 SOG ND
Unterbringung eines Obdachlosen nach erteiltem Hausverbot für Obdachlosenunterkünfte; Unterbringungsfähigkeit und -willigkeit eines Obdachlosen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterbringung eines Obdachlosen nach erteiltem Hausverbot für Obdachlosenunterkünfte; Unterbringungsfähigkeit und -willigkeit eines Obdachlosen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Obdachloser muss trotz Hausverbotes eine Notunterkunft erhalten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Hausverbot für Notunterkünfte
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Obdachloser muss trotz Hausverbotes eine Notunterkunft erhalten
- lto.de (Kurzinformation)
Zu Hausverbot - Obdachloser muss Notunterkunft erhalten
- weka.de (Kurzinformation)
Obdachloser hat trotz Hausverbot Anspruch auf Notunterkunft
- juraforum.de (Kurzinformation)
Obdachloser muss trotz Hausverbotes eine Notunterkunft erhalten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Obdachloser muss trotz Hausverbotes eine Notunterkunft erhalten - Unbefristetes und für sämtliche Notunterkünfte der Stadt geltendes Hausverbot rechtswidrig
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- VG Düsseldorf, 01.08.2011 - 21 L 1077/11
Eröffnung des Rechtswegs zu den Verwaltungsgerichten für einen Rechtsstreit über …
Auszug aus VG Osnabrück, 04.05.2012 - 6 B 44/12
Diese Möglichkeit ist regelmäßig erst eröffnet, wenn der Dienstbetrieb insbesondere durch beleidigendes, bedrohendes oder aggressives Verhalten nachhaltig gestört wird (vgl. VG Düsseldorf, B. v. 1.8.2011 - 21 L 1077/11 -, m.w.N., juris). - VG München, 24.10.2002 - M 22 E 02.2459
Erfüllung der Pflicht einer Obdachlosenbehörde zur Unterbringung eines …
Auszug aus VG Osnabrück, 04.05.2012 - 6 B 44/12
Die der Antragsgegnerin im öffentlichen Interesse obliegende Aufgabe, die mit einer Obdachlosigkeit des Antragstellers - wie auch seiner Ehefrau - verbundenen Gefahren zu bekämpfen, diesem mithin eine menschenwürdige Obdachlosenunterkunft zur Verfügung zu stellen, besteht nach derzeitiger Einschätzung der Kammer auch fort, insbesondere dürfte ihr nicht eine anhaltende fehlende Unterbringungsfähigkeit und Unterbringungswilligkeit des Antragstellers (vgl. VG München, B. v. 24.10.2002 - M 22 E 02.2459 u.a.;… zust. Rachor, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 4. Auflage, Abschnitt F Rn. 815) entgegenstehen.
- VG München, 19.05.2016 - M 12 K 15.3334
Hausverbot für Friedhof
Dies erfordert grundsätzlich, dass der Betroffene in der vorangegangenen Zeit den Hausfrieden gestört hat und einer zu erwartenden Wiederholung derartiger Störungen mit einem Hausverbot wirksam begegnet werden kann (…VG Augsburg, B. v. 10.2.2016 - Au 7 S 16.189 - juris Rn. 27; VG Osnabrück, B. v. 4.5.2012 - 6 B 44/12 - juris Rn. 24). - VG Neustadt, 01.10.2021 - 5 L 979/21
Unterbringung einer obdachlosen Person, von der aufgrund einer psychischen …
Keine fehlende Unterbringungsfähigkeit sah das Verwaltungsgericht Osnabrück hingegen bei einer obdachlosen Person, die körperliche Gewalt gegen Sachen anwendete, Mitarbeiter der Ordnungsbehörde beleidigte, Beschädigungen in der Unterkunft anrichtete und die übrigen in der Einrichtung untergebrachten Personen erheblich störte und belästigte (VG Osnabrück, Beschluss vom 04. Mai 2012 - 6 B 44/12 -, Rn. 31, juris). - LSG Hamburg, 31.07.2012 - L 4 AS 246/12
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg gegen Hausverbot eines …
Insoweit gilt auch für die Behörden der Sozialleistungsträger der allgemeine öffentlich-rechtliche Grundsatz, wonach das Hausrecht als notwendiger Annex zur öffentlich-rechtlichen Sachkompetenz einer Behörde von deren Leiter kraft der ihm zustehenden Organisationsgewalt zur Gewährleistung und Aufrechterhaltung eines geordneten Dienstbetriebs ausgeübt wird und der Ausspruch eines Hausverbot als präventive Maßnahme gegen künftige Störungen des Betriebsablaufs auch ohne ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage möglich ist (vgl. aus neuerer Zeit VG Osnabrück, Beschluss vom 4.5.2012, 6 B 44/12).
- VG Augsburg, 12.08.2019 - Au 8 S 19.1175
Pflicht zur Obdachlosenunterbringung
Dabei dient die Sicherstellung des ungestörten Ablaufs des Betriebs zugleich der Wahrung der Rechte von Mitarbeitern wie auch der übrigen "Kunden", d.h. der die Behörde oder Einrichtung tatsächlich oder potentiell in Anspruch nehmenden Menschen, deren Rechte den Rechten des von einem Hausverbot Betroffenen regelmäßig nicht nachstehen (VG Osnabrück, B.v. 4.5.2012 - 6 B 44/12 - juris). - VG Augsburg, 20.12.2018 - Au 8 S 18.2053
Obdachlosenunterbringung - Hausverbot wegen Verstößen gegen die Hausordnung
Dabei dient die Sicherstellung des ungestörten Ablaufs des Betriebs zugleich der Wahrung der Rechte von Mitarbeitern wie auch der übrigen "Kunden", d.h. der die Behörde oder Einrichtung tatsächlich oder potentiell in Anspruch nehmenden Menschen, deren Rechte den Rechten des von einem Hausverbot Betroffenen regelmäßig nicht nachstehen (VG Osnabrück, B.v. 4.5.2012 - 6 B 44/12 - juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2012 - 6 A 135/11
Zulassung der Berufung bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist durch die …
vgl. zum Ganzen OVG NRW, Urteil vom 13. Juni 2012 - 13 A 536/09 -, juris; Beschlüsse vom 7. Mai 2012 - 6 B 44/12 - sowie vom 12. August 2011 - 1 A 2050/09 -, juris, mit weiteren Nachweisen.