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   BVerwG, 10.07.1979 - 6 B 45.79   

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https://dejure.org/1979,2508
BVerwG, 10.07.1979 - 6 B 45.79 (https://dejure.org/1979,2508)
BVerwG, Entscheidung vom 10.07.1979 - 6 B 45.79 (https://dejure.org/1979,2508)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juli 1979 - 6 B 45.79 (https://dejure.org/1979,2508)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einstellung der Zahlung einer Entschädigung für einen vorläufig vom Dienst suspendierten Wahlbeamten unter dem Aspekt einer grundsätzlich bedeutsamen Rechtsfrage innerhalb der Nichtzulassungsbeschwerde - Gleichstellung eines ehrenamtlichen Beamten mit einem Beamten auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.02.1963 - V C 105.61

    Bemessung der Sozialhilfe für zwei Hilfsbedürftige in eheähnlicher Gemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1979 - 6 B 45.79
    Dieser Mangel ist dadurch als geheilt anzusehen, daß sich der Beklagte in den Vorinstanzen nicht auf ihn berufen hat und der Klage mit Sachgründen entgegengetreten ist (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 15, 306 [310], 18, 300 [301]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1979 - 6 B 45.79
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine entscheidungserhebliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder im Interesse einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • BVerwG, 10.03.1994 - 2 C 11.93

    Soldatenversorgung - Verwendungseinkommen - Kapitalabfindung - Beamtenrecht -

    Im gleichen Sinne hat der Senat in dem den Beteiligten des Verfahrens bekannten Beschluß vom 6. November 1986 - BVerwG 2 B 121.86 - im Anschluß an den Beschluß vom 10. Juli 1979 - BVerwG 6 B 45.79 - (ZBR 1980, 25) entschieden, daß die aufgrund von Landesrecht gewährten Aufwandsentschädigungen ohne Rücksicht auf ihre Höhe und ihre steuerliche Behandlung nicht als Dienstbezüge anzusehen sind.

    Der Rechtscharakter der Entschädigung, die hier den kommunalen Wahlbeamten im Ehrenbeamtenverhältnis gewährt wird, ist - was unter verfassungsrechtlichem wie unter beamten-(besoldungs)-rechtlichem Blickwinkel entscheidend ist (Beschluß vom 10. Juli 1979 - BVerwG 6 B 45.79 - (a.a.O.)) - dadurch geprägt, daß die Entschädigung keine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts ist, sondern lediglich dazu bestimmt ist, die mit der ehrenamtlichen, d. h. grundsätzlich unentgeltlichen Dienstleistung verbundenen Beschwernisse und finanziellen Einbußen pauschal auszugleichen.

    Daß über die Unkostenerstattung im weitgefaßten Sinne (Beschluß vom 10. Juli 1979 - BVerwG 6 B 45.79 - (a.a.O.)) hinausgehend § 2 Abs. 1 Satz 2 ZwEntschVO i. V. mit § 1 Abs. 2 EntschVO auch der Sicherung des Lebensunterhalts zu dienen bestimmt wäre - was der Landesverordnungsgeber im Hinblick auf § 115 Abs. 2 BRRG nur unter Überschreitung der Grenzen seiner Gesetzgebungskompetenz hätte bestimmen können -, läßt sich auch im Hinblick auf die in Betracht kommenden Beträge nicht erkennen.

  • BVerwG, 27.09.2012 - 2 B 92.11

    Aufwandsentschädigung; Erwerbseinkommen; Ehrenamtliche Tätigkeit;

    Der Aufwandsentschädigung liegt daher "in einem weitgefassten Sinne der Gedanke der Unkostenerstattung zugrunde" (Beschluss vom 10. Juli 1979 - BVerwG 6 B 45.79 - ZBR 1980, 25 ).
  • BSG, 22.02.1996 - 12 RK 6/95

    Beitragspflicht von Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Beigeordneter

    Aufgrund dieser Regelung darf das Landesrecht allerdings einem Ehrenbeamten keine finanziellen Leistungen gewähren, die eine den Bezügen eines aktiven Beamten "entsprechende Alimentation" darstellen und sich nach beamten- und besoldungsrechtlichen Grundsätzen bemessen (BVerwG Buchholz 239.1 § 29 Nr. 1; Buchholz 232.4 § 1 Nr. 1 und ZBR 1980, 25, 26).
  • BVerwG, 24.01.2013 - 5 C 12.12

    Alimentation; Alimentationsgrundsatz; Arbeitszimmer; häusliches Arbeitszimmer;

    Der Aufwandsentschädigung liegt daher in einem weitgefassten Sinne der Gedanke der "Unkostenerstattung" zugrunde (Beschlüsse vom 10. Juli 1979 - BVerwG 6 B 45.79 - ZBR 1980, 25 und vom 27. September 2012 - BVerwG 2 B 92.11 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 25.06.1992 - 2 C 14.90
    Ihr liegt vielmehr in einem weitgefaßten Sinn der Grundsatz der Unkostenerstattung zugrunde, mag sie der Höhe nach auch - anders als hier - einer Bezahlung für geleistete Tätigkeit angenähert sein (vgl. Beschlüsse vom 10. Juli 1979 - BVerwG 6 B 45.79 - und vom 6. November 1986 - BVerwG 2 B 121.86 -).
  • BVerwG, 24.01.2013 - 5 C 11.12

    Kein Anspruch von beamteten Lehrern auf Aufwendungsersatz für häusliches

    Der Aufwandsentschädigung liegt daher in einem weitgefassten Sinne der Gedanke der "Unkostenerstattung" zugrunde (Beschlüsse vom 10. Juli 1979 - BVerwG 6 B 45.79 - ZBR 1980, 25 und vom 27. September 2012 - BVerwG 2 B 92.11 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 24.01.2013 - 5 C 13.12

    Kein Anspruch von beamteten Lehrern auf Aufwendungsersatz für häusliches

    Der Aufwandsentschädigung liegt daher in einem weitgefassten Sinne der Gedanke der "Unkostenerstattung" zugrunde (Beschlüsse vom 10. Juli 1979 - BVerwG 6 B 45.79 - ZBR 1980, 25 und vom 27. September 2012 - BVerwG 2 B 92.11 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 06.11.1986 - 2 B 121.86
    Die ihm aufgrund von Landesrecht gewährten Aufwandsentschädigungen sind auch ohne Rücksicht auf ihre Höhe und ihre steuerliche Behandlung nicht als Dienstbezüge anzusehen (vgl. Beschluß vom 10. Juli 1979 - BVerwG 6 B 45.79 - <ZBR 1980, 25 f.>).

    Handelt es sich dem Grunde nach - wie dargelegt - nicht um Dienstbezüge, so könnte auch nicht im Sinne des Beweisantrags ein Teil der Aufwandsentschädigung im Rechtssinne als Dienstbezüge angesehen werden (vgl. auch hierzu Beschluß vom 10. Juli 1979 - BVerwG 6 B 45.79 - ).

  • VG Gelsenkirchen, 22.02.2012 - 1 K 5386/10

    Sonderurlaub, Prüfer, Prüfungsausschuss, Steuerfachwirte, Ehrenamtlichkeit,

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 C 14.90 -, juris, im Hinblick auf § 37 BBiG a.F. und unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 1979 - 6 B 45.79 -, juris.
  • BSG, 18.01.1990 - 4 RA 17/89

    Aufwandsentschädigung eines Ehrenbeamten - Hinzuverdienstgrenze -

    Die Gewährung von Lebensunterhalt durch den Dienstherrn ist mit dem Status eines Ehrenbeamten unvereinbar (BVerwG ZBR 1980, 25, 26).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1994 - 4 S 1382/92

    Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Ortsvorsteher in Baden-Württemberg kein

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