Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 12.11.1987

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   BVerwG, 21.08.1987 - 6 B 48.86   

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BVerwG, 21.08.1987 - 6 B 48.86 (https://dejure.org/1987,8306)
BVerwG, Entscheidung vom 21.08.1987 - 6 B 48.86 (https://dejure.org/1987,8306)
BVerwG, Entscheidung vom 21. August 1987 - 6 B 48.86 (https://dejure.org/1987,8306)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verletzung der Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts - Beweisangebote in Kriegsdienstverweigerungssachen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.07.1984 - 6 CB 28.83
    Auszug aus BVerwG, 21.08.1987 - 6 B 48.86
    Davon abgesehen braucht das Gericht nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats in Kriegsdienstverweigerungssachen Beweis angeboten nur dann nachzugehen, wenn in das Wissen des vom Wehrpflichtigen benannten Zeugen Indiztatsachen gestellt werden, die dem Gericht mittelbare Schlüsse auf den inneren Vorgang der Gewissensentscheidung gestatten (st. Rspr., vgl. u.a. Beschlüsse vom 21. April 1981 - BVerwG 6 CB 114.79 - und vom 25. Juli 1984 - BVerwG 6 CB 28.83 -).
  • BVerwG, 21.04.1981 - 6 CB 114.79
    Auszug aus BVerwG, 21.08.1987 - 6 B 48.86
    Davon abgesehen braucht das Gericht nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats in Kriegsdienstverweigerungssachen Beweis angeboten nur dann nachzugehen, wenn in das Wissen des vom Wehrpflichtigen benannten Zeugen Indiztatsachen gestellt werden, die dem Gericht mittelbare Schlüsse auf den inneren Vorgang der Gewissensentscheidung gestatten (st. Rspr., vgl. u.a. Beschlüsse vom 21. April 1981 - BVerwG 6 CB 114.79 - und vom 25. Juli 1984 - BVerwG 6 CB 28.83 -).
  • BVerwG, 24.11.1977 - 6 B 16.77

    Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts -

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1987 - 6 B 48.86
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Beschluß vom 24. November 1977 - BVerwG 6 B 16.77 - m. weit. Nachw.), daß die Rüge, die Vorinstanz habe den Sachverhalt nicht von Amts wegen erschöpfend aufgeklärt, nicht dazu dienen könne, Beweisanträge zu ersetzen, die die Partei selbst stellen konnte, aber zu stellen unterlassen hat.
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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 12.11.1987 - 6 B 48.86   

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OVG Berlin, 12.11.1987 - 6 B 48.86 (https://dejure.org/1987,6186)
OVG Berlin, Entscheidung vom 12.11.1987 - 6 B 48.86 (https://dejure.org/1987,6186)
OVG Berlin, Entscheidung vom 12. November 1987 - 6 B 48.86 (https://dejure.org/1987,6186)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1931
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 17.06.1999 - III ZR 248/98

    Beantragung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz durch Amtspfleger

    Die eigenständige Stellung des Amtspflegers führt dazu, daß auch bei der Beantwortung der Frage, ob und gegebenenfalls welche Pflichten Bedienstete der im Wege der Amtshaftung in Anspruch genommenen Gebietskörperschaft verletzt haben, die unterschiedliche Funktion des Jugendamtes als Amtspfleger einerseits und als Träger sozialer Leistungen andererseits zu beachten ist (Wiesner aaO Rn. 41, auch zur Frage der Möglichkeit eines Insichprozesses, wenn das zum Amtsvormund oder Amtspfleger bestellte Jugendamt durch die mit der Ausübung des Amtes betraute Person Leistungen der Jugendhilfe begehrt; siehe hierzu auch OVG Berlin, NJW 1988, 1931).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2001 - 12 A 924/99

    Anspruch des Personensorgeberechtigten auf Gewährung von Hilfe zur Erziehung in

    vgl. hierzu OVG Berlin, Urteil vom 12. November 1987 - 6 B 48.86 -, FEVS 32, 228; Bayer. ObLG, Beschluss vom 7. Juni 1967 - 1 b Z 42/67 - NDV 1968, 168 f; BAG, Urteil vom 10. April 1991 - 5 AZR 128/90 - NVwZ 1992, 104; Kaufmann, Das Jugendamt als Vormund und als Sozialleistungsbehörde - Probleme der Doppelfunktion -, DAV 1998, 482 ff; Wiesner, SGB VIII, 2. Aufl., § 55 Rdnrn. 91 f, Münder u.a., Frankfurter LPK zum KJHG/SGB VIII, § 55 Rdnr. 8 ff. und Mollik/Opitz in LPK-SGB VIII, § 55 Rdnr. 5 f sowie Kunkel in LPK-SGB VIII § 36 Rdnr. 13, jeweils m.w.N., vgl. auch Hansbauer, Aktuelle Probleme in der Amtsvormundschaft/-pflegschaft und Perspektiven zu ihrer Überwindung, ZfJ 1998, 496, 499 f.
  • BAG, 10.04.1991 - 5 AZR 128/90

    Weisungsgebundenheit eines Sozialarbeiters im Jugendamt - Umfang der

    Grundsätzlich ist eine Weisungsgebundenheit zu bejahen, sie darf allerdings nicht dazu führen, daß der Angestellte durch Weisungen seines Dienstherrn daran gehindert wird, die Interessen seines Mündels (Pfleglings) zu vertreten (so zutreffend OVG Berlin, Urteil vom 12. November 1987 - 6 B 48/86 - NJW 1988, 1931 [OVG Berlin 12.11.1987 - 6 B 48/86]).
  • VG Berlin, 09.10.2009 - 35 KE 12.08

    Kostenpauschale für Jugendamt

    Der für den Zivilprozess geltende Grundsatz, dass es nicht zulässig ist, einen Prozess mit sich selbst zu führen, und zwar auch nicht als Vertreter eines Dritten, gilt auch im Verwaltungsprozess (OVG Berlin, Urteil vom 12. November 1987 - 6 B 48/86 -, NJW 1988, 1931f.).
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