Rechtsprechung
BVerwG, 19.06.1981 - 6 B 50.81 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Begründung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage mit Angriffen gegen die Tatsachenwürdigung und Rechtsfindung des Berufungsgerichts - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in Wehrdienstverfahren
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 19.03.1981 - VS III 41/79
- BVerwG, 19.06.1981 - 6 B 50.81
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 09.02.1981 - 6 B 23.81
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 19.06.1981 - 6 B 50.81
Das gilt selbst dann, wenn das Verwaltungsgericht eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage nicht erkannt haben sollte (vgl. Beschluß vom 9. Februar 1981 - BVerwG 6 B 23.81 - m.w.Nachw.). - BVerwG, 11.02.1981 - 6 B 15.81
Bestimmung der Anforderungen an eine Gewissensentscheidung im Rahmen eines …
Auszug aus BVerwG, 19.06.1981 - 6 B 50.81
Mit einem derartigen Angriff gegen die Tatsachenwürdigung und Rechtsfindung des Verwaltungsgerichts kann die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch in Kriegsdienstverweigerungssachen nicht dargetan werden (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Beschluß vom 11. Februar 1981 - BVerwG 6 B 15.81 - m.w.Nachw.). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 19.06.1981 - 6 B 50.81
Die Voraussetzungen der genannten Vorschriften sind nur dann gegeben, wenn die Rechtssache eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisiongerichtlicher Klärung bedarf und sich in den erstrebten Revisionsverfahren stellen wird (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
- BVerwG, 11.08.1981 - 6 B 59.81
Wahrung des Erfordernisses der Bezeichnung der grundsätzlichen Bedeutung einer …
Damit kann aber eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision auch in Kriegsdienstverweigerungssachen nicht begründet werden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 19. Juni 1981 - BVerwG 6 B 50.81 - m.w.Nachw.).