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   VG Osnabrück, 30.07.2015 - 6 B 51/15   

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https://dejure.org/2015,21334
VG Osnabrück, 30.07.2015 - 6 B 51/15 (https://dejure.org/2015,21334)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 30.07.2015 - 6 B 51/15 (https://dejure.org/2015,21334)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 30. Juli 2015 - 6 B 51/15 (https://dejure.org/2015,21334)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Keine Gefährlichkeit eines Hundes trotz Bisses bei evident artgerechtem Verhalten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2012 - 11 ME 423/11

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes aufgrund vorherigen Beißens eines

    Auszug aus VG Osnabrück, 30.07.2015 - 6 B 51/15
    (Nds. OVG, B. v. 31.8.2012 - 11 ME 221/12 - ; B. v. 18.1.2012 - 11 ME 423/11 - , http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de, m. w. Nachw. aus der Senatsrechtsprechung).

    Solche Ausnahmen kommen bei einem erlaubten Beißen im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs etwa eines Dienst-, Wach- oder Jagdhundes oder bei der Verletzung eines anderen (Haus-) Tieres durch ein eindeutig und offensichtlich artgerechtes Abwehrverhalten oder ggf. auch beim Beißen oder Töten von Mäusen oder Insekten in Betracht (Nds. OVG, B. v. 18.1.2012 - 11 ME 423/11 - , a.a.O., m. w. Nachw.).

    Danach spricht z.B. gegen die Annahme eines als "eindeutig artgerecht" wertbaren Hundeverhaltens bereits der Umstand, dass ein Hund ein Privatgrundstück verlassen hat und auf einen anderen, im angrenzenden öffentlichen Verkehrsraum befindlichen Hund zugelaufen ist, bevor es zur Auseinandersetzung zwischen den Hunden kam (Nds. OVG, B. v. 18.1.2012 - 11 ME 423/11 - , a.a.O., m. w. Nachw.).

    Bedenken gegen eine ggf. "überschießende" Kontrolle eines als gefährlich eingestuften Hundes ist nicht bereits im Rahmen der vorstehenden, auf der Tatbestandsseite angesiedelten Anforderungen an die Voraussetzungen für die Feststellung der Gefährlichkeit Rechnung zu tragen, sondern auf der Rechtsfolgenseite, d.h. bei den in § 14 NHundG geregelten Einschränkungen für das Führen eines gefährlichen Hundes (Nds. OVG, B. v. 18.1.2012 - 11 ME 423/11 - , a.a.O., m. w. Nachw.).

    Anlass für eine weitergehende Regelung, etwa zur Einführung eines gesonderten Verfahrens zur Aufhebung der Gefährlichkeit oder zu einzelfallbezogenen zusätzlichen Einschränkungen hat der Gesetzgeber hingegen nicht gesehen (Nds. OVG, B. v. 18.1.2012 - 11 ME 423/11 -, a.a.O.; B. v. 25.1.2013 - 11 PA 294/12 -, http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de).

    Insoweit ist zugleich die Amtsermittlungspflicht der Behörde von Rechts wegen begrenzt (Nds. OVG, B. v. 18.1.2012 - 11 ME 423/11 - , a.a.O. unter Hinweis auf den Schriftlichen Bericht zum NHundG a.F., LT-Drucks. 14/4006, S. 4 a.E.).

  • OVG Niedersachsen, 12.05.2005 - 11 ME 92/05

    Klage gegen die Feststellung der Gefährlichkeit und gegen die Versagung der

    Auszug aus VG Osnabrück, 30.07.2015 - 6 B 51/15
    dahingehend geklärt, dass schon bei einem bloßen Verdacht der Gefährlichkeit der betreffende Hund wie ein tatsächlich gefährlicher Hund zu behandeln ist (Nds. OVG, B. v. 12.5.2005 - 11 ME 92/05 -).

    Danach bestimmt sich auch die Reichweite der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle der behördlichen Feststellung der Gefährlichkeit des Hundes, weshalb eine Beweisaufnahme auch bei widerstreitenden Zeugenaussagen nicht geboten erscheint, wenn die Tatsache der Verletzung eines anderen Tieres als solche feststeht (Nds. OVG, B. v. 31.8.2012 - 11 ME 221/12 - B. v. 27.7.2010 - 11 PA 265/10 - B. v. 12.5.2005 - 11 ME 92/05 -).

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2013 - 11 PA 294/12

    Möglichkeit der Infragestellung einer auf Grund eines zu Recht angenommenen

    Auszug aus VG Osnabrück, 30.07.2015 - 6 B 51/15
    Anlass für eine weitergehende Regelung, etwa zur Einführung eines gesonderten Verfahrens zur Aufhebung der Gefährlichkeit oder zu einzelfallbezogenen zusätzlichen Einschränkungen hat der Gesetzgeber hingegen nicht gesehen (Nds. OVG, B. v. 18.1.2012 - 11 ME 423/11 -, a.a.O.; B. v. 25.1.2013 - 11 PA 294/12 -, http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de).

    Ein bestehender Verdacht der Gefährlichkeit eines Hundes kann danach weder durch eine nachträgliche positive Entwicklung des Hundes infolge eines Trainings noch durch einen nachträglich eingeholten Wesenstest in Zweifel gezogen werden (Nds. OVG, B. v. 25.1.2013 - 11 PA 294/12 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 13.12.2006 - 11 ME 350/06
    Auszug aus VG Osnabrück, 30.07.2015 - 6 B 51/15
    Hierfür genügt grundsätzlich jede Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit des anderen Tieres, insbesondere anderen Hundes, unabhängig von der Schwere; außer Betracht bleiben nur ganz geringfügige Verletzungen wie etwa einzelne ausgerissene Haare oder sehr kleine oberflächliche Kratzer (Nds. OVG, B. v. 3.9.2008 - 11 LA 3/08 - B. v. 13.12.2006 - 11 ME 350/06 - m. w. Nachw.).
  • VG Lüneburg, 08.12.2016 - 6 A 173/15

    Anscheinsbeweis; Gliederung; Prüfervermerk; Repetitor; Subsumtion;

    Am 19. Mai 2015 hat die Klägerin gegen den Bescheid des Beklagten vom 21. April 2015 sowohl eine Klage erhoben als auch einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung dieser Klage gestellt (6 B 51/15).

    Mit Beschluss vom 3. Juni 2015 (6 B 51/15) hat die Kammer den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt.

  • VG Oldenburg, 03.08.2020 - 7 B 1671/20

    Beißen; Feststellung; Gefahrenvorsorge; Gefährlich; Hund; Prüfungspflicht;

    - Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück (6. Kammer) vom 30. Juli 2015 - 6 B 51/15 - (Verteidigungsverhalten gegen allein laufenden und angreifenden Hund als evident artgerechtes Verhalten) .
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