Weitere Entscheidung unten: VG Braunschweig, 10.03.2006

Rechtsprechung
   BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 52.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12195
BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 52.06 (https://dejure.org/2006,12195)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.2006 - 6 B 52.06 (https://dejure.org/2006,12195)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 2006 - 6 B 52.06 (https://dejure.org/2006,12195)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,12195) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache oder wegen Divergenz; Aufhebung und Zurückverweisung der angefochtenen Entscheidung wegen dessen Beruhens auf einem Verfahrensmangel; An das Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 S. 3 ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 4.01

    Auslegung eines Urteils, Feststellung von Abschiebungshindernissen, Umdeutung,

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 52.06
    Die materielle Rechtskraft einer Entscheidung in einem Vorprozess bewirkt nach § 121 VwGO, dass eine Klage in einem späteren Prozess mit demselben Streitgegenstand wie demjenigen des Vorprozesses ohne Sachprüfung wegen entgegenstehender Rechtskraft abzuweisen ist (vgl. Urteil vom 3. Februar 1988 BVerwG 6 C 49.86 BVerwGE 79, 33 ; Urteil vom 18. September 2001 BVerwG 1 C 4.01 BVerwGE 115, 111 = Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 82 S. 9 m.w.N.).

    Danach tritt eine Bindung auch in den Fällen ein, in denen in einem weiteren Verfahren zwischen denselben Beteiligten die rechtskräftig entschiedene Frage vorgreiflich für die Beurteilung des nunmehr zur Entscheidung stehenden Streitgegenstandes ist (vgl. Urteil vom 24. November 1998 BVerwG 9 C 53.97 BVerwGE 108, 30 ; Urteil vom 18. September 2001 a.a.O.).

  • VG Köln, 11.11.2004 - 1 K 9883/03

    Genehmigung von Entgelten für Zusammenschaltungsleistungen; Maßgeblichkeit der

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 52.06
    Die von der Klägerin aufgeworfene Frage bezieht sich auf die Erwägung in dem angefochtenen Urteil (UA S. 16), soweit die Klägerin eine Neubescheidung des Entgeltgenehmigungsantrags für den Zeitraum vom 15. Dezember 2003 bis zum 31. Oktober 2004 begehre, bleibe die Klage ohne Erfolg, weil diesem Begehren die Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichts Köln vom 11. November 2004 in dem Verfahren 1 K 9883/03 entgegenstehe.

    22 Dem steht nicht entgegen, dass das Verwaltungsgericht dem auf den Zeitraum ab dem 15. Dezember 2003 bezogenen Bescheidungsantrag selbständig tragend auch deshalb keinen Erfolg beigemessen hat, weil der Klage insoweit die Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichts Köln vom 11. November 2004 in dem Verfahren 1 K 9883/03 entgegenstehe.

  • BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 8.93

    Bewilligung eines erhöhten Wohngeldes - Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 52.06
    Der Umfang der materiellen Rechtskraft und damit der Bindungswirkung ergibt sich aus den Entscheidungsgründen, die die nach dem Urteilstenor zu beachtende Rechtsauffassung des Gerichts im Einzelnen darlegen (vgl.; Beschluss vom 22. Januar 2001 BVerwG 1 WB 38.03 NZWehrr 2004, 126 ; Urteil vom 27. Januar 1995 BVerwG 8 C 8.93 Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 70 S. 7; Urteil vom 19. Juni 1968 BVerwG 5 C 85.67 Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 31 S. 12 f.; Urteil vom 12. Dezember 1967 BVerwG 8 C 2.67 BVerwGE 29, 1 ).

    Dementsprechend unterliegt das erstinstanzliche Bescheidungsurteil, wenn ein Rechtsmittel eingelegt wird, mangels Teilbarkeit des Streitgegenstandes der uneingeschränkten materiellrechtlichen Überprüfung durch das Rechtsmittelgericht (vgl. Urteil vom 13. Juli 2000 BVerwG 2 C 34.99 BVerwGE 111, 318 = Buchholz 310 § 113 Abs. 5 VwGO Nr. 2; Urteil vom 27. Januar 1995 BVerwG 8 C 8.93 Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 70).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 52.06
    Das Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO setzt insoweit die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die eines der in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO aufgeführten Gerichte in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt nicht (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O. S. 14 m.w.N.).

  • BVerwG, 21.05.1999 - 7 B 16.99

    Grundstücksrestitution; Unternehmensrestitution; Klageänderung; Klagegrund;

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 52.06
    11 Eine Klageänderung im Sinne von § 91 VwGO liegt vor, wenn nach Rechtshängigkeit der Klage der Streitgegenstand geändert wird (vgl. Beschluss vom 21. Mai 1999 BVerwG 7 B 16.99 Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 11 S. 3).

    Der Streitgegenstand wird also durch den prozessualen Anspruch (Klagebegehren) sowie den zugrunde liegenden Sachverhalt (Klagegrund) bestimmt (vgl. Beschluss vom 21. Mai 1999 a.a.O. S. 3).

  • BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 34.99

    Berufung gegen ein Bescheidungsurteil, mit dem der Dienstherr zur Neuerstellung

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 52.06
    Das Verwaltungsgericht ist bei seiner Entscheidungsfindung an das im Streitgegenstand zum Ausdruck kommende Klagebegehren gebunden, nicht jedoch an die Klagegründe (vgl. Urteil vom 13. Juli 2000 BVerwG 2 C 34.99 BVerwGE 111, 318 = Buchholz 310 § 113 Abs. 5 VwGO Nr. 2 S. 2).

    Dementsprechend unterliegt das erstinstanzliche Bescheidungsurteil, wenn ein Rechtsmittel eingelegt wird, mangels Teilbarkeit des Streitgegenstandes der uneingeschränkten materiellrechtlichen Überprüfung durch das Rechtsmittelgericht (vgl. Urteil vom 13. Juli 2000 BVerwG 2 C 34.99 BVerwGE 111, 318 = Buchholz 310 § 113 Abs. 5 VwGO Nr. 2; Urteil vom 27. Januar 1995 BVerwG 8 C 8.93 Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 70).

  • BVerwG, 31.03.2004 - 6 C 11.03

    Telekommunikation; Zusammenschaltungsanordnung; Bedingungen der

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 52.06
    Begehrt ein Kläger statt der Verpflichtung zum Erlass eines Verwaltungsakts nur die Verpflichtung zur Neubescheidung, wogegen keine prozessualen Bedenken bestehen (vgl. Urteil vom 31. März 2004 BVerwG 6 C 11.03 BVerwGE 120, 263 m.w.N.), entspricht der Streitgegenstand einer solchen Klage im Wesentlichen demjenigen der Verpflichtungsklage (vgl. Detterbeck, Streitgegenstand und Entscheidungswirkungen im öffentlichen Recht, 1995, S. 220 f.).

    Dies ergibt sich schon daraus, dass der Bescheidungsantrag regelmäßig in der in dieselbe Richtung weisenden Verpflichtungsklage enthalten ist und nur inhaltlich hinter dem Antrag auf Verpflichtung zurückbleibt (vgl. Urteil vom 31. März 2004 a.a.O. S. 275 f.).

  • BVerwG, 03.11.2000 - 6 B 2.00

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 52.06
    Aus diesem Grund muss eine von der Vorinstanz der Prozessabweisung beigefügte Sachbeurteilung bei der Bestimmung des maßgeblichen Urteilsinhalts als nicht geschrieben behandelt werden (vgl. Beschluss vom 3. November 2000 BVerwG 6 B 2.00 juris; Urteil vom 12. Juli 2000 BVerwG 7 C 3.00 BVerwGE 111, 306 ).
  • BVerwG, 12.07.2000 - 7 C 3.00

    Feststellungsklage; Subsidiarität; Unterlassungsklage; Erledigung;

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 52.06
    Aus diesem Grund muss eine von der Vorinstanz der Prozessabweisung beigefügte Sachbeurteilung bei der Bestimmung des maßgeblichen Urteilsinhalts als nicht geschrieben behandelt werden (vgl. Beschluss vom 3. November 2000 BVerwG 6 B 2.00 juris; Urteil vom 12. Juli 2000 BVerwG 7 C 3.00 BVerwGE 111, 306 ).
  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 12.92

    Rechtskraftwirkung; Rechtskraftbindung; Anfechtungsklage; erfolgreiche

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 52.06
    Streitgegenstand der Anfechtungsklage, auf die das Urteil vom 11. November 2004 ergangen ist, war die Rechtsbehauptung der Klägerin jenes Verfahrens, der Bescheid vom 5. Dezember 2003 sei in dem Umfang der später erfolgten gerichtlichen Aufhebung rechtswidrig und greife insoweit in ihre Rechtssphäre ein (vgl. Urteil vom 8. Dezember 1992 BVerwG 1 C 12.92 BVerwGE 91, 256 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.11.1998 - 9 C 53.97

    Asylverfahrensrecht; Verwaltungsprozeßrecht - Asylanerkennung, unrichtige

  • BVerwG, 03.02.1988 - 6 C 49.86

    Kriegsdienstverweigerung - Materielle Rechtskraft - Gewissensentscheidung -

  • BVerwG, 09.08.2000 - 8 B 72.00

    Rechtskraft eines Urteils; Streitgegenstand

  • BVerwG, 07.11.2001 - 6 B 55.01

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

  • BVerwG, 22.01.2004 - 1 WB 38.03

    Materielle Rechtskraft; Bescheidungsbeschluss; Rechtskraftwirkung;

  • BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 501.93

    Ausländer - Rechtskraft des Urteils - Anspruch auf Anerkennung - Asylberechtigter

  • BVerwG, 21.12.1967 - VIII C 2.67

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Bemessung von Versorgungsbezügen

  • BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im

  • BVerwG, 08.12.1988 - 3 C 45.87

    Zielmenge - Entwicklungsplan - Milchkühe - Geplante Kuhplätze

  • BVerwG, 19.06.1968 - V C 85.67
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 10.03.2006 - 6 B 52/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,31801
VG Braunschweig, 10.03.2006 - 6 B 52/06 (https://dejure.org/2006,31801)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 10.03.2006 - 6 B 52/06 (https://dejure.org/2006,31801)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 10. März 2006 - 6 B 52/06 (https://dejure.org/2006,31801)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,31801) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Immatrikulation; Sprachkenntnisse ausländischer Studienbewerber

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 2 Abs 1 GG; § 18 Abs 4 S 1 HSchulG ND; Art 3 Abs 1 GG
    Deutsche Sprachkenntnis; Deutschkenntnis; DSH-Prüfungsordnung; Einschreibung; Hochschule; Hochschulzugang; höherrangiges Recht; Immatrikulation; Immatrikulationsordnung; Kenntnis; Sprachkenntnis; Vereinbarkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Braunschweig, 16.08.2004 - 6 B 318/04

    Bewertungsspielraum; Nichtversetzung; Prognoseentscheidung; Versetzung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 10.03.2006 - 6 B 52/06
    So darf die Entscheidung in der Hauptsache ausnahmsweise vorweggenommen werden, wenn ein Hauptsacheverfahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Erfolg haben, d. h. zur Immatrikulation führen würde, und wenn es dem Antragsteller darüber hinaus schlechthin unzumutbar wäre, den Abschluss des Hauptsacheverfahrens abzuwarten (vgl. VG Braunschweig, Beschl. vom 16.08.2004 - 6 B 318/04 - Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., Rn. 211 ff.).
  • VG Braunschweig, 18.02.2008 - 6 B 411/07

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für das unbegleitete Fahren von Fahrzeugen

    So darf die Entscheidung in der Hauptsache ausnahmsweise vorweggenommen werden, wenn ein Hauptsacheverfahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Erfolg haben würde und wenn es dem Antragsteller darüber hinaus schlechthin unzumutbar wäre, den Abschluss des Hauptsacheverfahrens abzuwarten (vgl. VG Braunschweig, B. v. 10.03.2006 - 6 B 52/06 -, www. dbovg. niedersachsen.de; Dombert in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl., Rn. 183 ff., 175 ff.).
  • VG Braunschweig, 02.09.2009 - 6 B 116/09

    Sperren eines Weges durch Grundeigentümer bei umstrittener Widmung

    So darf die Entscheidung in der Hauptsache ausnahmsweise vorweggenommen werden, wenn ein Hauptsacheverfahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Erfolg haben würde und wenn es dem Antragsteller darüber hinaus schlechthin unzumutbar wäre, den Abschluss des Hauptsacheverfahrens abzuwarten (vgl. VG Braunschweig, B. v. 10.03.2006 - 6 B 52/06 -, dbovg und B. v. 15.01.2008 - 6 B 130/07 - Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl., Rn. 197 ff.).
  • VG Braunschweig, 04.08.2010 - 6 B 120/10

    Aufnahme; Aufnahmekapazität; Gesamtschule; Härtefall; Härtegrund;

    So darf die Entscheidung in der Hauptsache ausnahmsweise vorweggenommen werden, wenn ein Hauptsacheverfahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Erfolg haben würde und wenn es dem Antragsteller darüber hinaus schlechthin unzumutbar wäre, den Abschluss des Hauptsacheverfahrens abzuwarten (vgl. VG Braunschweig, B. v. 10.03.2006 - 6 B 52/06 -, www.dbovg.niedersachsen.de - im Folgenden: dbovg - B. v. 15.01.2008 - 6 B 130/07 - Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl., Rn. 190 ff.).
  • VG Braunschweig, 23.08.2019 - 6 B 127/19

    Aufnahme; Aufnahmekapazität; Dokumentation; Ganztagsschule; Härtefall;

    So darf die Entscheidung in der Hauptsache ausnahmsweise vorweggenommen werden, wenn ein Hauptsacheverfahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Erfolg haben würde und wenn es dem Antragsteller darüber hinaus schlechthin unzumutbar wäre, den Abschluss des Hauptsacheverfahrens abzuwarten (vgl. VG Braunschweig, B. v. 10.03.2006 - 6 B 52/06 -, www.rechtsprechung.niedersachsen.de - im Folgenden: dbnds - Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl., Rn. 190 ff.).
  • VG Braunschweig, 19.09.2008 - 6 B 198/08

    Begründung; Nichtversetzung; Prognoseentscheidung; Versetzung; Versetzung,

    So darf die Entscheidung in der Hauptsache ausnahmsweise vorweggenommen werden, wenn ein Hauptsacheverfahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Erfolg haben würde und wenn es dem Antragsteller darüber hinaus schlechthin unzumutbar wäre, den Abschluss des Hauptsacheverfahrens abzuwarten (vgl. z. B. VG Braunschweig, B. v. 10.03.2006 - 6 B 52/06 -, www.dbovg.niedersachsen.de - im Folgenden: dbovg - Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl., Rn. 190 ff.).
  • VG Braunschweig, 31.03.2017 - 6 B 434/16

    Fachliche Eignung; Gesundheitspsychologie; Masterstudium; Psychologie; Zugang

    So darf die Entscheidung in der Hauptsache ausnahmsweise vorweggenommen werden, wenn ein Hauptsacheverfahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Erfolg haben würde und wenn es dem Antragsteller darüber hinaus schlechthin unzumutbar wäre, den Abschluss des Hauptsacheverfahrens abzuwarten (vgl. VG Braunschweig, B. v. 22.01.2016 - 6 B 664/15 - und v. 10.03.2006 - 6 B 52/06 -, www.rechtsprechung.niedersachsen.de; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Auflage, Rn. 190 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht