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   BVerwG, 26.06.2017 - 6 B 54.16   

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https://dejure.org/2017,26711
BVerwG, 26.06.2017 - 6 B 54.16 (https://dejure.org/2017,26711)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.2017 - 6 B 54.16 (https://dejure.org/2017,26711)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 2017 - 6 B 54.16 (https://dejure.org/2017,26711)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung von Beweisantrag und unsubstantiierten Beweisermittlungsantrag; Klage gegen das Nichtbestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung im Wiederholungsversuch

  • rewis.io

    Verfahrensfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags als unsubstantiiert

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 86 Abs. 2
    Ausforschungsantrag; Beweisantrag; Beweisermittlungsantrag; Chancengleichheit; Prüfungsrecht; Verfahrensmangel

  • rechtsportal.de

    Abgrenzung von Beweisantrag und unsubstantiierten Beweisermittlungsantrag; Klage gegen das Nichtbestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung im Wiederholungsversuch

  • datenbank.nwb.de

    Verfahrensfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags als unsubstantiiert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2017, 1388
  • NVwZ 2017, 1388 m. Anm. Brehm,
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.10.2014 - 8 B 99.13

    Zu "anderen Tatsachen" beim Beweis der ungerechtfertigten Entziehung eines

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2017 - 6 B 54.16
    b) Ein Ausforschungs- oder Beweisermittlungsantrag, der als unzulässig abgelehnt werden kann, liegt nur in Bezug auf Tatsachenbehauptungen vor, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, die mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "ins Blaue hinein", also "erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage" erhoben worden sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. März 2000 - 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60, vom 30. Januar 2002 - 1 B 326.01 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 69 und vom 22. Oktober 2014 - 8 B 99.13 [ECLI:DE:BVerwG:2014:221014B8B99.13.0] - juris Rn. 40; stRspr).
  • BVerwG, 16.01.1984 - 7 B 169.83

    Anforderungen an Begründung der Nichtzulassungsentscheidung; - Verhältnis

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2017 - 6 B 54.16
    Ob diese Rechtsauffassung zutrifft, woran der beschließende Senat erhebliche Zweifel hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 1984 - 7 B 169.83 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 189; VGH München, Urteil vom 16. Mai 2012 - 7 B 11.26 45 - juris), ist für das Beruhenserfordernis ohne Bedeutung.
  • BVerwG, 30.01.2002 - 1 B 326.01

    Angola, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, Medizinische Versorgung,

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2017 - 6 B 54.16
    b) Ein Ausforschungs- oder Beweisermittlungsantrag, der als unzulässig abgelehnt werden kann, liegt nur in Bezug auf Tatsachenbehauptungen vor, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, die mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "ins Blaue hinein", also "erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage" erhoben worden sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. März 2000 - 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60, vom 30. Januar 2002 - 1 B 326.01 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 69 und vom 22. Oktober 2014 - 8 B 99.13 [ECLI:DE:BVerwG:2014:221014B8B99.13.0] - juris Rn. 40; stRspr).
  • BVerwG, 25.01.1988 - 7 CB 81.87

    Darlegungslast - Beweisantrag - Mangelnde Substantiierung - Entkräftete

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2017 - 6 B 54.16
    Einer Behauptung, die ohne jede tatsächliche Grundlage erhoben worden ist und ohne ein Eingehen auf sie entkräftende Gegenbehauptungen aufrechterhalten wird, braucht das Gericht nicht nachzugehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 1988 - 7 CB 81.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 196 S. 14).
  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99

    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge;

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2017 - 6 B 54.16
    b) Ein Ausforschungs- oder Beweisermittlungsantrag, der als unzulässig abgelehnt werden kann, liegt nur in Bezug auf Tatsachenbehauptungen vor, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, die mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "ins Blaue hinein", also "erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage" erhoben worden sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. März 2000 - 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60, vom 30. Januar 2002 - 1 B 326.01 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 69 und vom 22. Oktober 2014 - 8 B 99.13 [ECLI:DE:BVerwG:2014:221014B8B99.13.0] - juris Rn. 40; stRspr).
  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2017 - 6 B 54.16
    a) Bei der Prüfung, ob dem Berufungsgericht ein Verfahrensfehler unterlaufen ist, ist von dessen materiellrechtlicher Rechtsauffassung auszugehen, auch wenn diese verfehlt sein sollte (BVerwG, Urteile vom 25. März 1987 - 6 C 10.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183 und vom 14. Januar 1998 - 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 ; stRspr).
  • VGH Bayern, 26.03.2018 - 12 BV 17.1765

    Erteilung von zweckentfremdungsrechtlichen Negativattesten für Wohnungen

    Impliziten Behauptungen, die ohne jede tatsächliche Grundlage erhoben und ohne jedes Eingehen auf sie entkräftende Gegenargumente aufrechterhalten werden, braucht das Gericht nicht nachzugehen (vgl. BVerwG, Bv. 25.1.1988 - 7 CB 81/87 -, NJW 1988, 1746; B.v. 26.6.2017 - 6 B 54/16 -, NVwZ 2017, 1388 [1389] Rn. 7 a.E.).

    Behauptungen, die ohne jede tatsächliche Grundlage erhoben und ohne jedes Eingehen auf sie entkräftende Gegenargumente aufrechterhalten werden, braucht das Gericht nicht nachzugehen (vgl. BVerwG, Bv. 25.1.1988 - 7 CB 81/87 -, NJW 1988, 1746; B.v. 26.6.2017 - 6 B 54/16 -, NVwZ 2017, 1388 [1389] Rn. 7 a.E.).

    Behauptungen, die ohne jede tatsächliche Grundlage erhoben und ohne jedes Eingehen auf sie entkräftende Gegenargumente aufrechterhalten werden, braucht das Gericht nicht nachzugehen (vgl. BVerwG, Bv. 25.1.1988 - 7 CB 81/87 -, NJW 1988, 1746; B.v. 26.6.2017 - 6 B 54/16 -, NVwZ 2017, 1388 [1389] Rn. 7 a.E.).

    Behauptungen, die ohne jede tatsächliche Grundlage erhoben und ohne jedes Eingehen auf sie entkräftende Gegenargumente aufrechterhalten werden, braucht das Gericht nicht nachzugehen (vgl. BVerwG, Bv. 25.1.1988 - 7 CB 81/87 -, NJW 1988, 1746; B.v. 26.6.2017 - 6 B 54/16 -, NVwZ 2017, 1388 [1389] Rn. 7 a.E.).

    Behauptungen, die ohne jede tatsächliche Grundlage erhoben und ohne jedes Eingehen auf sie entkräftende Gegenargumente aufrechterhalten werden, braucht das Gericht nicht nachzugehen (vgl. BVerwG, Bv. 25.1.1988 - 7 CB 81/87 -, NJW 1988, 1746; B.v. 26.6.2017 - 6 B 54/16 -, NVwZ 2017, 1388 [1389] Rn. 7 a.E.).

    Behauptungen, die ohne jede tatsächliche Grundlage erhoben und ohne jedes Eingehen auf sie entkräftende Gegenargumente aufrechterhalten werden, braucht das Gericht nicht nachzugehen (vgl. BVerwG, Bv. 25.1.1988 - 7 CB 81/87 -, NJW 1988, 1746; B.v. 26.6.2017 - 6 B 54/16 -, NVwZ 2017, 1388 [1389] Rn. 7 a.E.).

    Behauptungen, die ohne jede tatsächliche Grundlage erhoben und ohne jedes Eingehen auf sie entkräftende Gegenargumente aufrechterhalten werden, braucht das Gericht nicht nachzugehen (vgl. BVerwG, Bv. 25.1.1988 - 7 CB 81/87 -, NJW 1988, 1746; B.v. 26.6.2017 - 6 B 54/16 -, NVwZ 2017, 1388 [1389] Rn. 7 a.E.).

    Behauptungen, die ohne jede tatsächliche Grundlage erhoben und ohne jedes Eingehen auf sie entkräftende Gegenargumente aufrechterhalten werden, braucht das Gericht nicht nachzugehen (vgl. BVerwG, Bv. 25.1.1988 - 7 CB 81/87 -, NJW 1988, 1746; B.v. 26.6.2017 - 6 B 54/16 -, NVwZ 2017, 1388 [1389] Rn. 7 a.E.).

    Einer - wie hier - ohne jede Auseinandersetzung mit den bekannten Gegenargumenten "ins Blaue hinein" aufgestellten Behauptung ist nicht weiter nachzugehen (vgl. BVerwG, Bv. 25.1.1988 - 7 CB 81/87 -, NJW 1988, 1746; B.v. 26.6.2017 - 6 B 54/16 -, NVwZ 2017, 1388 [1389] Rn. 7 a.E.).

    Behauptungen, die ohne jede tatsächliche Grundlage erhoben und ohne jedes Eingehen auf sie entkräftende Gegenargumente aufrechterhalten werden, braucht das Gericht nicht nachzugehen (vgl. BVerwG, Bv. 25.1.1988 - 7 CB 81/87 -, NJW 1988, 1746; B.v. 26.6.2017 - 6 B 54/16 -, NVwZ 2017, 1388 [1389] Rn. 7 a.E.).

    Einer - wie hier - ohne die gebotene Auseinandersetzung mit den bekannten Gegenargumenten "ins Blaue hinein" aufgestellten Behauptung ist, ungeachtet des Umstandes, dass es entscheidungserheblich nicht auf die Kapazität der Anlagen, sondern auf eine etwaige Lärmentwicklung ankommt, nicht weiter nachzugehen (vgl. BVerwG, Bv. 25.1.1988 - 7 CB 81/87 -, NJW 1988, 1746; B.v. 26.6.2017 - 6 B 54/16 -, NVwZ 2017, 1388 [1389] Rn. 7 a.E.).

    Einer ohne jede Auseinandersetzung mit den bekannten Gegenargumenten "ins Blaue hinein" aufgestellten Behauptung ist nicht weiter nachzugehen (vgl. BVerwG, Bv. 25.1.1988 - 7 CB 81/87 -, NJW 1988, 1746; B.v. 26.6.2017 - 6 B 54/16 -, NVwZ 2017, 1388 [1389] Rn. 7 a.E.).

  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Einer Behauptung, die ohne Eingehen auf sie entkräftende Gegenbehauptungen aufrechterhalten wird, braucht das Gericht nicht nachzugehen (BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juni 2017 - 6 B 54.16 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 76 Rn. 7 und vom 25. Januar 1988 - 7 CB 81.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 196 S. 14).

    Deshalb handelt es sich um einen unzulässigen Beweisermittlungsantrag, weil er ohne Eingehen auf die Behauptung entkräftende Gegenbehauptungen aufrechterhalten wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Januar 1988 - 7 CB 81.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 196 S. 14 und vom 26. Juni 2017 - 6 B 54.16 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 76 Rn. 7).

  • BFH, 23.02.2018 - X B 65/17

    Notwendige Beweiserhebung hinsichtlich der Unterlagen zur Dokumentation eines

    Dies betrifft Tatsachenbehauptungen, die ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich aus der Luft gegriffen, ins Blaue hinein, also erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage erhoben worden sind (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 2017  6 B 54/16, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2017, 1388, Rz 7).
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