Rechtsprechung
VG Hannover, 13.12.2010 - 6 B 5596/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Schulrecht: Benotung von Kursklausuren und schriftlicher Abiturprüfung bei Fortbestehen einer festgestellten Legasthenie
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 9 GymOAbschlV ND; § 23 GymOAbschlV ND; Art 12 Abs 1 GG; Art 3 Abs 3 S 2 GG; § 10 GymOStV ND
Legasthenie; Rechtschreibfehler; Benotung; Abiturprüfung; Kursklausur; Nachteilsausgleich; gymnasiale Oberstufe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Legastheniker in der Abiturprüfung
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2011, 322
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 2 ME 309/08
Vorläufiger Anspruch auf Fortsetzung einer Prüfung bei bislang fehlender …
Auszug aus VG Hannover, 13.12.2010 - 6 B 5596/10
Auch in der Oberstufe des Gymnasiums müssen Schülerinnen und Schülern mit festgestellter Legasthenie bei der Anfertigung schriftlicher Arbeiten (Klausuren) Erleichterungen der äußeren Arbeitsbedingungen gewährt werden (wie OVG Lüneburg, Beschluss v.10.07.2008 - 2 ME 308/08 - NVwZ-RR 2009 S. 68).Die unstreitig festgestellte und fortdauernde Lese-/ Rechtschreibschwäche der Antragstellerin erfüllt die Kriterien der §§ 2 Abs. 1 S. 1 SGB IX und 35a Abs. 1 SGB VIII und stellt damit auch mit Verbindlichkeit für das Schulrechtsverhältnis eine Behinderung im Rechtssinne dar (Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 10.07.2008 - 2 ME 308/08 - NVwZ-RR 2009 S. 68) .
- BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78
Schweigender Prüfling
Auszug aus VG Hannover, 13.12.2010 - 6 B 5596/10
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 52, 380 [388]; 84, 34 [45]; 84, 59 [72]; jeweils m.w.N.) tragen Bestimmungen in einer Prüfungsordnung nur dann dem Grundrecht der freien Berufswahl Rechnung, wenn sie nach Art und Ausmaß geeignet und erforderlich sind, den vom Normgeber verfolgten Zweck zu erreichen und die Grenze der Zumutbarkeit wahren.Zugleich müssen sie mit ihren das Prüfungsverfahren gestaltenden Bestimmungen dem auf Art. 3 Abs. 1 GG beruhenden Grundsatz der Chancengleichheit Rechnung tragen (BVerfGE 52, 380 [388]; BVerfG, NJW 1993 S. 917).
- BVerfG, 21.12.1992 - 1 BvR 1295/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die gerichtliche Überprüfung der …
Auszug aus VG Hannover, 13.12.2010 - 6 B 5596/10
Zugleich müssen sie mit ihren das Prüfungsverfahren gestaltenden Bestimmungen dem auf Art. 3 Abs. 1 GG beruhenden Grundsatz der Chancengleichheit Rechnung tragen (BVerfGE 52, 380 [388]; BVerfG, NJW 1993 S. 917).
- VGH Hessen, 05.02.2010 - 7 A 2406/09
Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung und …
Auszug aus VG Hannover, 13.12.2010 - 6 B 5596/10
Das Begehren der Antragstellerin ist nicht auf einen Ausgleich der äußeren Prüfungs- oder Arbeitsbedingungen gerichtet, was beispielsweise der Fall wäre, wenn einer Schülerin oder einem Schüler behinderungsbedingt gestattet würde, eine schriftliche Aufsichtsarbeit nicht handschriftlich, sondern mit Hilfe eines Eingabegerätes (PC, Laptop usw.) einschließlich Korrektursoftware anzufertigen (Hess. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss v. 05.02.2010 - 7 A 2406/09.Z - NVwZ-RR 2010 S. 767, 770) . - BVerwG, 09.08.1996 - 6 C 3.95
Prüfungsrecht - Abiturprüfung, Zulässigkeit und Eignung von Prüfungsfragen, …
Auszug aus VG Hannover, 13.12.2010 - 6 B 5596/10
Dieser verlangt, dass vergleichbare Schülerinnen und Schüler bei den Leistungsanforderungen für die Erlangung des Abiturs so weit wie möglich vergleichbare Prüfungsbedingungen und Bewertungskriterien erhalten müssen (BVerwG, Urteil v. 9.8.1996 - 6 C 3/95 - NVwZ-RR 1998 S. 176, 177 m.w.N.). - BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84
Mulitple-Choice-Verfahren
Auszug aus VG Hannover, 13.12.2010 - 6 B 5596/10
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 52, 380 [388]; 84, 34 [45]; 84, 59 [72]; jeweils m.w.N.) tragen Bestimmungen in einer Prüfungsordnung nur dann dem Grundrecht der freien Berufswahl Rechnung, wenn sie nach Art und Ausmaß geeignet und erforderlich sind, den vom Normgeber verfolgten Zweck zu erreichen und die Grenze der Zumutbarkeit wahren. - BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus VG Hannover, 13.12.2010 - 6 B 5596/10
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 52, 380 [388]; 84, 34 [45]; 84, 59 [72]; jeweils m.w.N.) tragen Bestimmungen in einer Prüfungsordnung nur dann dem Grundrecht der freien Berufswahl Rechnung, wenn sie nach Art und Ausmaß geeignet und erforderlich sind, den vom Normgeber verfolgten Zweck zu erreichen und die Grenze der Zumutbarkeit wahren.
- VG Münster, 28.08.2017 - 1 L 1154/17
Nachteilsausgleich; Notenschutz; Ausgleichsmaßnahmen; Legasthenie; Lese- und …
vgl. zum Einsatz eines PC als technisches Hilfsmittel, teilweise einschließlich eines Rechtschreibprogramms: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. Februar 2014 - 3 M 358/13 -, NVwZ-RR 2014, 560 = juris, Rn. 7; Hessischer VGH, Beschluss vom 5. Februar 2010 - 7 A 2406/09.Z -, NVwZ-RR 2010, 767 = juris, Rn. 46; OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 2 ME 309/08 -, NVwZ-RR 2009, 68 = juris, Rn. 11 (soweit dort Leseprogramme bzw. Spracherkennungs- und Diktierprogramme angesprochen werden, betrifft dies lediglich die Kompensationsmöglichkeit der Behinderung im späteren Berufsleben); VG Hannover, Beschluss vom 13. Dezember 2010 - 6 B 5596/10 -, NVwZ-RR 2011, 323 = juris, Rn. 28; Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 10. Juni 2009 - 9 A 208/08 -, juris, Rn. 26, 46; Bedenken gegen den Einsatz eines Laptops unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Überkompensation bei Niehaus/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Aufl. 2014, Rn. 260 m. w. N.