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   BVerwG, 23.07.1979 - 6 B 56.79   

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BVerwG, 23.07.1979 - 6 B 56.79 (https://dejure.org/1979,1273)
BVerwG, Entscheidung vom 23.07.1979 - 6 B 56.79 (https://dejure.org/1979,1273)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juli 1979 - 6 B 56.79 (https://dejure.org/1979,1273)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wegfall klärungsbedürftiger Rechtsfragen in Zusammenhang mit der Herabsetzung von Versorgungsleistungen - Anspruch auf einen Ausgleich nach dem Beamtenrechtsrahmengesetz - Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvR 481/60

    Wehrmachtspensionäre

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1979 - 6 B 56.79
    Diese aber genießt, wie das Bundesverfassungsgericht ebenfalls bereits entschieden hat, in ihrem Kernbestand den Schutz des Art. 33 Abs. 5 GG und wird damit in der gleichen Weise gesichert wie sie durch Art. 14 GG gesichert sein würde; Art. 33 Abs. 5 GG stellt sich deswegen im Verhältnis zu Art. 14 GG als eine Spezialvorschrift dar, die bezüglich der Ansprüche der Beamten aus ihrem Dienstverhältnis - dazu gehören auch die Versorgungsansprüche - einem unmittelbaren Zurückgreifen auf Art. 14 GG so lange entgegensteht, als aus ihnen noch keine konkrete Zahlungsforderung erwachsen ist (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerfGE 16, 94 [114.f.] m.w.N.; BVerwGE 39, 174 [178]; 41, 316 [324]; Urteil vom 20. November 1964 - BVerwG 6 C 118.61 - [DÖV 1965, 167]).

    Einen Eingriff in den Kernbestand des Anspruchs des Beamten auf Versorgung (vgl. BVerfGE 16, 94 [112 ff.]) stellt die streitige Bestimmung nicht dar; denn angesichts des Umfanges der verbleibenden Versorgungsleistungen, insbesondere auch des des gezahlten Ausgleichs, ist eine angemessene Versorgung des Klägers nicht in Frage gestellt.

  • BVerwG, 20.11.1964 - VI C 118.61

    Versorgung nach Maßgabe des Landesbeamtengesetzes Berlin - Beschäftigung im

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1979 - 6 B 56.79
    Diese aber genießt, wie das Bundesverfassungsgericht ebenfalls bereits entschieden hat, in ihrem Kernbestand den Schutz des Art. 33 Abs. 5 GG und wird damit in der gleichen Weise gesichert wie sie durch Art. 14 GG gesichert sein würde; Art. 33 Abs. 5 GG stellt sich deswegen im Verhältnis zu Art. 14 GG als eine Spezialvorschrift dar, die bezüglich der Ansprüche der Beamten aus ihrem Dienstverhältnis - dazu gehören auch die Versorgungsansprüche - einem unmittelbaren Zurückgreifen auf Art. 14 GG so lange entgegensteht, als aus ihnen noch keine konkrete Zahlungsforderung erwachsen ist (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerfGE 16, 94 [114.f.] m.w.N.; BVerwGE 39, 174 [178]; 41, 316 [324]; Urteil vom 20. November 1964 - BVerwG 6 C 118.61 - [DÖV 1965, 167]).

    Hier von sind lediglich Forderungen auf Zahlung von Versorgungsbezügen ausgenommen, auf die nicht nur - wie beim Kläger vor seinem Eintritt in den Ruhestand - eine Anwartschaft bestand, sondern die bereits als Zahlungsanspruch entstanden waren (Urteil vom 20. November 1964 - BVerwG 6 C 118.61 - [a.a.O.]).

  • BVerfG, 27.02.1962 - 2 BvR 510/60

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung des Ausgleichsanspruchs im BPolG

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1979 - 6 B 56.79
    Im Beschluß vom 27. Februar 1962 - 2 BvR 510/60 - (BVerfGE 14, 30 [31, 32]) hat das Bundesverfassungsgericht einerseits festgestellt, daß es keinen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums gibt, wonach den früher in den Ruhestand tretenden Polizeivollzugsbeamten für diesen "Nachteil" ein besonderer Ausgleich gewährt werden müßte; zugleich hat es aber entschieden, daß der dennoch in § 5 Abs. 2 Satz 1 des Bundespolizeibeamtengesetzes vom 19. Juli 1960 (BGBl. I S. 569) vorgesehene und nach dieser Vorschrift zwingend zu zahlende Ausgleich - dem der nach § 103 BRRG, § 170 LBG an den Kläger gezahlte Ausgleich entspricht - Teil der Versorgung des Beamten ist.
  • BVerfG, 13.10.1964 - 2 BvL 15/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 5 LBG Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1979 - 6 B 56.79
    Vielmehr ist der Gesetzgeber berechtigt, die Bezüge des Beamten und damit auch die diesem zustehenden Versorgungsleistungen aus sachgerechten Gründen und unter Beachtung des Grundsatzes der Alimentationspflicht des Dienstherrn für die Zukunft herabzusetzen (BVerfGE 18, 159 [166 f.]).
  • BVerwG, 15.12.1971 - VI C 56.68

    Bemühungen um Wiedereinstellung in den Polizeidienst - Unterbrechung der Karriere

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1979 - 6 B 56.79
    Diese aber genießt, wie das Bundesverfassungsgericht ebenfalls bereits entschieden hat, in ihrem Kernbestand den Schutz des Art. 33 Abs. 5 GG und wird damit in der gleichen Weise gesichert wie sie durch Art. 14 GG gesichert sein würde; Art. 33 Abs. 5 GG stellt sich deswegen im Verhältnis zu Art. 14 GG als eine Spezialvorschrift dar, die bezüglich der Ansprüche der Beamten aus ihrem Dienstverhältnis - dazu gehören auch die Versorgungsansprüche - einem unmittelbaren Zurückgreifen auf Art. 14 GG so lange entgegensteht, als aus ihnen noch keine konkrete Zahlungsforderung erwachsen ist (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerfGE 16, 94 [114.f.] m.w.N.; BVerwGE 39, 174 [178]; 41, 316 [324]; Urteil vom 20. November 1964 - BVerwG 6 C 118.61 - [DÖV 1965, 167]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1979 - 6 B 56.79
    Die Voraussetzungen dieser Vorschrift sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur erfüllt, wenn die Rechtssache eine entscheidungserhebliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte konkrete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder im Interesse einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • BVerwG, 25.01.1973 - II C 87.65

    Verfassungsgemäßheit der Pflicht zur Ablieferung einer Nebentätigkeitsvergütung

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1979 - 6 B 56.79
    Diese aber genießt, wie das Bundesverfassungsgericht ebenfalls bereits entschieden hat, in ihrem Kernbestand den Schutz des Art. 33 Abs. 5 GG und wird damit in der gleichen Weise gesichert wie sie durch Art. 14 GG gesichert sein würde; Art. 33 Abs. 5 GG stellt sich deswegen im Verhältnis zu Art. 14 GG als eine Spezialvorschrift dar, die bezüglich der Ansprüche der Beamten aus ihrem Dienstverhältnis - dazu gehören auch die Versorgungsansprüche - einem unmittelbaren Zurückgreifen auf Art. 14 GG so lange entgegensteht, als aus ihnen noch keine konkrete Zahlungsforderung erwachsen ist (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerfGE 16, 94 [114.f.] m.w.N.; BVerwGE 39, 174 [178]; 41, 316 [324]; Urteil vom 20. November 1964 - BVerwG 6 C 118.61 - [DÖV 1965, 167]).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1979 - 6 B 56.79
    Danach ist eine Versorgungsregelung nur dann mit Art. 33 Abs. 5 GG unvereinbar, wenn sie das Haß des Angemessenen unterschreitet (BVerfGE 8, 1 [20]).
  • BVerwG, 16.11.2000 - 2 C 23.99

    Ruhegehaltfähige Dienstzeit, Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung

    Nach Art. 33 Abs. 5 GG hat der Gesetzgeber den Alimentationsgrundsatz zu wahren (BVerfGE 3, 58 ; 21, 329 ; 76, 256 ; BVerwGE 101, 116 ; BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 1979 - BVerwG 6 B 56.79 - Buchholz 232.5 § 48 BeamtVG Nr. 1 S. 3; Urteil vom 29. Juni 1970 - BVerwG 6 C 41.66 - Buchholz 232 § 158 Nr. 19 S. 21 ff.), der dem Beamten eine amtsangemessene Versorgung garantiert (z.B. BVerfGE 11, 203 ; 61, 43 ; 76, 256 ; 21, 329 ; BVerwGE 10, 116 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.11.2013 - 2 B 56.13

    Ausgleichsanspruch; Eintritt in den Ruhestand; Antragsaltersgrenze; besondere

    Der Gesetzgeber ist verfassungsrechtlich nicht verpflichtet, die finanziellen Einbußen auszugleichen, die Beamten entstehen, weil für sie anstelle der Regelaltersgrenze eine besondere Altersgrenze gilt (BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 1962 - 2 BvR 510/60 - BVerfGE 14, 30 ; BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 1979 - BVerwG 6 B 56.79 - Buchholz 232.5 § 48 BeamtVG Nr. 1 S. 2).
  • BVerwG, 02.12.2019 - 2 B 21.19

    Berufssoldat; Erhöhung des Ruhegehalts; Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers;

    Der Gesetzgeber ist verfassungsrechtlich nicht verpflichtet, den Beamten einen besonderen finanziellen Ausgleich zu gewähren (BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 1962 - 2 BvR 510/60 - BVerfGE 14, 30 ; vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 1979 - 6 B 56.79 - Buchholz 232.5 § 48 BeamtVG Nr. 1 S. 2; Urteil vom 17. Dezember 2008 - 2 C 26.07 - BVerwGE 133, 25 Rn. 18).
  • VGH Bayern, 07.09.2015 - 3 ZB 12.1941

    Beamtenversorgung; Kriminaloberkommissarin (BesGr A 10); vorübergehende Erhöhung

    Ihm steht diesbezüglich vielmehr ein weiter Gestaltungsspielraum zu (st. Rspr., vgl. BVerfG, B.v. 27.2.1962 - 2 BvR 510/60 - BVerfGE 14, 30 juris Rn. 9; BVerwG, B.v. 23.7.1979 - 6 B 56/79 - ZBR 1979, 443; B.v. 29.11.2013 - 2 B 56/13 - juris Rn. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2013 - 3 A 1234/12

    Gewährung eines Ausgleichs nach § 48 BeamtVG gegenüber einem

    Da es keinen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) gibt, wonach Angehörigen der genannten Beamtengruppen überhaupt ein besonderer Ausgleich für entstehende Nachteile gewährt werden müsste - vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 1962 - 1 BvR 510/60 -, BVerfGE 14, 30 (31 ff.); BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2008 - 2 C 26.07 -, BVerwGE 133, 25 (30), Beschluss vom 23. Juli 1979 - 6 B 56.79 - Buchholz 232.5 § 48 BeamtVG Nr. 1 -, ist auch nicht zu beanstanden, dass nur den unmittelbar kraft Gesetzes aufgrund des Erreichens einer besonderen Altersgrenze in den Ruhestand tretenden Beamten ein Ausgleich gewährt wird.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2013 - 3 A 1550/12

    Anspruch eines Kriminalhauptkommissars auf Gewährung eines Ausgleichs wegen

    Da es keinen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) gibt, wonach Angehörigen der genannten Beamtengruppen überhaupt ein besonderer Ausgleich für entstehende Nachteile gewährt werden müsste - vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 1962 - 1 BvR 510/60 -, BVerfGE 14, 30 (31 ff.); BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2008 - 2 C 26.07 -, BVerwGE 133, 25 (30), Beschluss vom 23. Juli 1979 - 6 B 56.79 - Buchholz 232.5 § 48 BeamtVG Nr. 1 -, ist auch nicht zu beanstanden, dass nur den unmittelbar kraft Gesetzes aufgrund des Erreichens einer besonderen Altersgrenze in den Ruhestand tretenden Beamten ein Ausgleich gewährt wird.
  • VG Kassel, 10.05.2007 - 1 E 227/07
    Nach Art. 33 Abs. 5 GG hat der Gesetzgeber den Alimentationsgrundsatz zu wahren (BVerfGE 3, 58 "160"; 21, 329 "344"; 76, 256 "310"; BVerwGE 101, 116 "121"; BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 1979 - BVerwG 6 B 56.79 - Buchholz 232.5 § 48 BeamtVG Nr. 1 S. 3; Urteil vom 29. Juni 1970 - BVerwG 6 C 41.66 - Buchholz 232 § 158 Nr. 19 S. 21 ff.), der dem Beamten eine amtsangemessene Versorgung garantiert (z.B. BVerfGE 11, 203 "210"; 61, 43 "58"; 76, 256 "324 f."; 21, 329 "344"; BVerwGE 10, 116 "121" m.w.N.).
  • VG Lüneburg, 14.03.2007 - 1 A 98/05

    Altersgrenze; Ausgleichsanspruch; Ausgleichszahlung; Ausgleichszulage;

    Ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, wonach früher in den Ruhestand tretenden Beamten für diesen "Nachteil" überhaupt ein besonderer Ausgleich gewährt werden müsste, existiert nicht (BVerwG, Beschluss vom 23.7.1979 - 6 B 56.79 -, ZBR 1979, 372).
  • VG Gelsenkirchen, 11.03.2011 - 3 K 3310/09

    Vorzeitiges Ausscheiden aus dem aktiven Polizeivollzugsdienst auf Antrag,

    Es existiert schon kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, wonach früher in den Ruhestand tretenden Polizeibeamten für diesen "Nachteil" überhaupt ein besonderer Ausgleich gewährt werden müsste, so schon BVerfG, Beschluss vom 27.02.1962 - 2 BvR 510/60 und BVerwG, Beschluss vom 23.07.1979 - 6 B 56/79 -, jeweils juris .
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