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   VG Osnabrück, 08.02.2016 - 6 B 56/15   

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VG Osnabrück, 08.02.2016 - 6 B 56/15 (https://dejure.org/2016,1151)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 08.02.2016 - 6 B 56/15 (https://dejure.org/2016,1151)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 08. Februar 2016 - 6 B 56/15 (https://dejure.org/2016,1151)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Mutmaßliches Mitglied der Rockergruppierung Gremium MC Osnabrück muss Waffenbesitzkarte, Waffenschein und Jagdschein abgeben

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Mutmaßliches Mitglied von Rockergruppierung muss Waffenbesitzkarte, Waffenschein und Jagdschein abgeben

  • lto.de (Kurzinformation)

    Waffenrechtliche Zuverlässigkeit: Rocker darf keine Waffen besitzen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mutmaßliches Mitglied der Rockergruppierung Gremium MC Osnabrück muss Waffenbesitzkarte, Waffenschein und Jagdschein abgeben

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Entzug von Waffenbesitzkarte für Rocker

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mutmaßliches Mitglied der Rockergruppierung Gremium MC Osnabrück muss Waffenbesitzkarte, Waffenschein und Jagdschein abgeben - Mitgliedschaft in gewaltbereitem Rockerclub zur Annahme der Unzuverlässigkeit im waffenrechtlichen Sinn ausreichend

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 10.10.2013 - 21 BV 13.429

    Funktionsträger von "Outlaw Motorcycle Gangs" waffenrechtlich unzuverlässig

    Auszug aus VG Osnabrück, 08.02.2016 - 6 B 56/15
    Unter Zugrundelegung dieser Grundsätze hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem weiteren rechtskräftigen Urteil vom 10.10.2013 (- 21 BV 13.429 - juris, Rn. 34 ff.) auch die Mitgliedschaft in einer Ortsgruppe des "Gremium MC" als ausreichend für den Ausschluss der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit angesehen, weil die Strukturmerkmale dieser Rockergruppierung denen der "Bandidos" entsprechen.

    Denn bei den Mitgliedern des Motorradclubs "Bad Seven" handelt es sich - um es mit den Worten des Antragstellers auszudrücken - nicht um "schlichte Freunde der Motorradszene", sondern um Angehörige einer Gruppierung, die den "Gremium MC" bundesweit, mithin auch in Niedersachsen, als sog. "Supportercrew" auch bei kriminellen Aktivitäten unterstützt (vgl. LT-Drs. 17/3413, S. 5; Bay. VGH, Urt. v. 10.10.2013 - 21 BV 13.429 -, a. a. O.) und deshalb eine nicht zu übersehende inhaltliche Nähe zum "Gremium MC" aufweist, die sich - ohne dass dies im vorliegenden Verfahren abschließend geklärt werden muss - möglicherweise auch auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit ihrer Mitglieder negativ auswirkt.

  • BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"

    Auszug aus VG Osnabrück, 08.02.2016 - 6 B 56/15
    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem dem Beteiligten bekannten Urteil vom 28.01.2015 (- 6 C 1.14 -, juris, Rn. 11 ff. = NJW 2015, 3594) unter Bestätigung der vorangegangenen Beurteilung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bezüglich der Rockergruppierung "Bandidos" (Urt. v. 10.10.2013 - 21 BV 12.1280 - ebenso Urteile vom 10.10.2013 - 21 B 12.960 und 21 B 12.964 -, jew. juris) Folgendes ausgeführt:.
  • VGH Bayern, 10.10.2013 - 21 BV 12.1280

    Widerruf einer waffenrechtlichen und sprengstoffrechtlichen Erlaubnis;

    Auszug aus VG Osnabrück, 08.02.2016 - 6 B 56/15
    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem dem Beteiligten bekannten Urteil vom 28.01.2015 (- 6 C 1.14 -, juris, Rn. 11 ff. = NJW 2015, 3594) unter Bestätigung der vorangegangenen Beurteilung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bezüglich der Rockergruppierung "Bandidos" (Urt. v. 10.10.2013 - 21 BV 12.1280 - ebenso Urteile vom 10.10.2013 - 21 B 12.960 und 21 B 12.964 -, jew. juris) Folgendes ausgeführt:.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.11.2015 - 7 B 10844/15

    Mitglied der Rockergruppierung Gremium MC muss Waffenbesitzkarte abgeben

    Auszug aus VG Osnabrück, 08.02.2016 - 6 B 56/15
    Dieser Beurteilung ist das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einer in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen Entscheidung im Falle eines Mitglieds eines anderen Chapters des "Gremium MC" gefolgt (Beschl. v. 27.11.2015 - 7 B 10844/15.OVG -, abrufbar unter www.beck-online.beck.de).
  • VGH Bayern, 10.10.2013 - 21 B 12.960

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit von OMCG-Mitgliedern

    Auszug aus VG Osnabrück, 08.02.2016 - 6 B 56/15
    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem dem Beteiligten bekannten Urteil vom 28.01.2015 (- 6 C 1.14 -, juris, Rn. 11 ff. = NJW 2015, 3594) unter Bestätigung der vorangegangenen Beurteilung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bezüglich der Rockergruppierung "Bandidos" (Urt. v. 10.10.2013 - 21 BV 12.1280 - ebenso Urteile vom 10.10.2013 - 21 B 12.960 und 21 B 12.964 -, jew. juris) Folgendes ausgeführt:.
  • BVerwG, 30.09.2009 - 6 C 29.08

    Waffenschein, Unzuverlässigkeit, verfassungsfeindliche Bestrebungen,

    Auszug aus VG Osnabrück, 08.02.2016 - 6 B 56/15
    Die Prognose hat sich an dem Zweck des Gesetzes zu orientieren, die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz ohnehin verbunden sind, nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (BVerwG, st. Rspr; vgl. etwa Urteil vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 100 Rn. 17 m. w. N.).
  • BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08

    Zuverlässigkeit i.S. des Waffengesetzes

    Auszug aus VG Osnabrück, 08.02.2016 - 6 B 56/15
    Ausreichend ist vielmehr, wie der Senat bereits ausgesprochen hat, dass eine hinreichende Wahrscheinlichkeit hierfür besteht (Beschluss vom 31. Januar 2008 - 6 B 4.08 - juris Rn. 5).
  • VG Osnabrück, 13.02.2018 - 6 A 262/15

    "Rücknahme eines kleinen Waffenscheines bei Mitgliedschaft im Gremium MC"

    Mit Bescheid vom 20.7.2015, auf den wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird (Beiakte A zu 6 B 56/15, Bl. 177 - 182), nahm die Beklagte den dem Kläger am 10.1.2012 ausgestellten kleinen Waffenschein Nr. 385 zurück und gab diesem unter Fristsetzung und Zwangsgeldandrohung auf, die Erlaubnisurkunde zurückzugeben.

    Entsprechend den Angaben des Verpächters gegenüber einem Polizeibeamten der Kreispolizeibehörde L. (Beiakte B zum Verfahren 6 B 56/15, Bl. 28 f.) ist der Kläger gegenüber dem Verpächter immerhin als „Kassierer eines Motorradclubs“ aufgetreten und nicht - wie es der Vereinszweck des Rocking Machine e. V. nahegelegt hätte - als Kassierer eines Musikvereins, der gemäß § 2 seiner Gründungssatzung als Vereinszweck die Förderung und Pflege der Musik durch Organisation von Veranstaltungen angibt.

    Dies gründet sich auf einen Abgleich des Fotos aus dem Jahrbuch und einer vom Zeugen K. in der mündlichen Verhandlung zu den Akten gereichten Vergrößerung dieser Aufnahme mit dem aus dem Facebook-Auftritt des Klägers stammenden Lichtbild (Bl. 110 der Beiakte A zum Verfahren 6 B 56/15) nebst weiterer Fotos vom Kläger.

  • VG Aachen, 18.11.2016 - 6 L 815/16

    Waffenrecht; Widerruf; Rücknahme; Umdeutung; Zuverlässigkeit; Rocker; Gremium MC

    vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 21 BV 13.429 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. November 2015 - 7 B 10844/15.OVG - VG Ansbach, Beschluss vom 26. Januar 2016 - AN 14 S 14.01102 - VG Osnabrück, Beschluss vom 8. Februar 2016 - 6 B 56/15 - VG Karlsruhe, Beschluss vom 14. März 2016 - 4 K 5120/15 - alle juris.

    vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 21 BV 13.429 -, juris Rn. 58; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. November 2015 - 7 B 10844/15.OVG -, juris-Pressemitteilung; VG Ansbach, Beschluss vom 26. Januar 2016 - AN 14 S 14.01102 -, juris Rn. 49; VG Osnabrück, Beschluss vom 8. Februar 2016 - 6 B 56/15 -, juris Rn. 31; VG Karlsruhe, Beschluss vom 14. März 2016 - 4 K 5120/15 -, juris Rn. 25 ff.; vgl. insoweit u.a. auch VG München, Urteile vom 13. Januar 2016 - M 7 K 14.4728 -, juris Rn. 16, und vom 9. März 2016 - M 7 K 15.5177 -, juris Rn. 26, jeweils m.w.N.

    vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 21 BV 13.429 -, juris Rn. 64; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. November 2015 - 7 B 10844/15.OVG -, juris-Pressemitteilung; VG Ansbach, Beschluss vom 26. Januar 2016 - AN 14 S 14.01102 -, juris Rn. 49, 51; VG Osnabrück, Beschluss vom 8. Februar 2016 - 6 B 56/15 -, juris Rn. 32; VG Karlsruhe, Beschluss vom 14. März 2016 - 4 K 5120/15 -, juris Rn. 30; vgl. zur Struktur des Gremium MC auch die ausführliche Darstellung im zum Vereinsverbot des Gremium MC Sachsen ergangenen Urteil des BVerwG vom 7. Januar 2016 - 1 A 3.15 -, juris Rn. 22 ff., mit Anmerkung von Berlit, jurisPR-BVerwG 11/2016, Anm. 5.

  • VG Osnabrück, 13.02.2018 - 6 A 264/15

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse bei Mitgliedschaft im Gremium MC

    Mit Bescheid vom 20.7.2015, auf den wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird (Beiakte A zu 6 B 56/15, Bl. 169 - 174), widerrief die Beklagte die auf den Kläger ausgestellten Waffenbesitzkarten mit den Nrn. 5770 und 5771, gab diesem unter Fristsetzung und Zwangsgeldandrohung auf, die Waffenbesitzkarten an die Beklagte zurückzugeben sowie die darauf eingetragenen Waffen entweder unbrauchbar zu machen oder einem Berechtigten zu überlassen und dies schriftlich nachzuweisen.

    Entsprechend den Angaben des Verpächters gegenüber einem Polizeibeamten der Kreispolizeibehörde Steinfurt (Beiakte B zum Verfahren 6 B 56/15, Bl. 28 f.) ist der Kläger gegenüber dem Verpächter immerhin als ?Kassierer eines Motorradclubs? aufgetreten und nicht ? wie es der Vereinszweck des Rocking Machine e. V. nahegelegt hätte ? als Kassierer eines Musikvereins, der gemäß § 2 seiner Gründungssatzung als Vereinszweck die Förderung und Pflege der Musik durch Organisation von Veranstaltungen angibt.

    Dies gründet sich auf einen Abgleich des Fotos aus dem Jahrbuch und einer vom Zeugen K. in der mündlichen Verhandlung zu den Akten gereichten Vergrößerung dieser Aufnahme mit dem aus dem Facebook-Auftritt des Klägers stammenden Lichtbild (Bl. 110 der Beiakte A zum Verfahren 6 B 56/15) nebst weiterer Fotos vom Kläger.

  • VG Düsseldorf, 12.10.2016 - 22 K 2135/15

    Rocker; Rockerclub; Waffe; Waffenbesitzkarte; Unzuverlässigkeit;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1/14 -, Rdn. 11, juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 14. März 2016 - 4 K 5120/15 -, Rdn. 21, juris; VG München, Urteil vom 9. März 2016 - M 7 K 15.5177 -, Rdn. 22, 24, juris; VG Osnabrück, Beschluss vom 8. Februar 2016 - 6 B 56/15 -, Rdn. 23 ff., juris; VG Ansbach, Beschluss vom 26. Januar 2016 - AN 14 S 14.01102 -, Rdn. 45, juris.
  • VG Osnabrück, 08.02.2016 - 6 B 57/15

    Mutmaßliches Mitglied der Rockergruppierung Gremium MC Osnabrück muss

    Die Entscheidungen (Az. 6 B 56/15, 6 B 57/15 und 6 B 58/15) sind noch nicht rechtskräftig und können binnen zwei Wochen nach Zustellung mit der Beschwerde vor dem Nds. Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden.
  • VG Osnabrück, 08.02.2016 - 6 B 58/15

    Mutmaßliches Mitglied der Rockergruppierung Gremium MC Osnabrück muss

    Die Entscheidungen (Az. 6 B 56/15, 6 B 57/15 und 6 B 58/15) sind noch nicht rechtskräftig und können binnen zwei Wochen nach Zustellung mit der Beschwerde vor dem Nds. Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden.
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   OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2015 - 6 B 56.15   

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