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   BVerwG, 04.01.2005 - 6 B 59.04   

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BVerwG, 04.01.2005 - 6 B 59.04 (https://dejure.org/2005,8619)
BVerwG, Entscheidung vom 04.01.2005 - 6 B 59.04 (https://dejure.org/2005,8619)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Januar 2005 - 6 B 59.04 (https://dejure.org/2005,8619)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit von § 99 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bei der Vorlage von Unterlagen durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post; Verpflichtung zur Vorlage von Unterlagen nach § 138 Abs. 2 S. 2 Telekommunikationsgesetz (TKG); Beachtung des ...

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 8.03

    In-camera" -Verfahren; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2005 - 6 B 59.04
    Zwar hat der Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts für Entscheidungen nach § 99 Abs. 2 VwGO in seinem Beschluss vom 15. August 2003 BVerwG 20 F 8.03 (DVBl 2004, 62) ausgeführt, dass das Interesse der Beigeladenen am Schutz ihrer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse hinter dem Interesse der Wettbewerber der Beigeladenen an der effektiven gerichtlichen Kontrolle der Entscheidungen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post zurücktreten müsse, weil die Beigeladene das Eigentum an ihren Telekommunikationsnetzen von vornherein nur mit den ihrer Herkunft aus einem früheren Staatsmonopolbetrieb entsprechenden Pflichten erworben habe und die Verfassung selbst und in Übereinstimmung damit das Telekommunikationsgesetz das Ziel vorgäben, in einem monopolistisch strukturierten Markt chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerb herzustellen.

    Die Entscheidung des Fachsenats vom 15. August 2003 (a.a.O.) betrifft allerdings die gerichtliche Kontrolle von Entgelten für den Zugang der Wettbewerber zum Netz der Beigeladenen, und die Erwägungen, die der Fachsenat in diesem Zusammenhang angestellt hat, lassen sich nicht ohne Weiteres auf die vorliegende Fallgestaltung übertragen, in der es um die Kontrolle der Genehmigung eines Endkundentarifs der Beigeladenen geht.

  • BAG, 15.12.1987 - 3 AZR 474/86

    Kundenschutzabrede

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2005 - 6 B 59.04
    Allgemein bekannte Umstände und Vorgänge sind auch dann keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, wenn der Inhaber sie als solche bezeichnet (vgl. BAG, Urteil vom 15. Dezember 1987 3 AZR 474/86 BAGE 57, 159 , Urteil vom 16. März 1982 3 AZR 83/79 BAGE 41, 21 ; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. November 2000 13 B 15/00 RTkom 2001, 168).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 1 BvR 2087/03

    Zum Erlass einer eA zur Sicherung der Geheimhaltung von Geschäfts- und

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2005 - 6 B 59.04
    Das Bundesverfassungsgericht (Kammer) hat in der Begründung seines Beschlusses vom 5. Februar 2004 ( 1 BvR 2087 und 2111/03 NVwZ 2004, 719 ), mit dem es Anträgen der Beigeladenen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stattgegeben hat, dargelegt, dass im Rahmen der noch ausstehenden Entscheidungen über die Verfassungsbeschwerden 1 BvR 2087 und 2011/03 die Reichweite des Schutzes der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse auch im Hinblick darauf zu klären sei, dass die Geheimnisse sich auf einen nach Telekommunikationsrecht regulierten Bereich beziehen und dabei ein in der Zeit eines staatlichen Monopols entstandenes Betätigungsfeld betroffen ist, auf dem Wettbewerb gegenwärtig nur beschränkt besteht.
  • BVerwG, 24.11.2003 - 20 F 13.03

    In-Camera-Verfahren; Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen;

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2005 - 6 B 59.04
    8 Die in § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO geregelte Verpflichtung der Behörde zur Vorlage von Urkunden oder Akten und zu Auskünften soll sicherstellen, dass der entscheidungserhebliche Sachverhalt so umfassend wie möglich aufgeklärt wird und dass alle Verfahrensbeteiligten von entscheidungserheblichen Vorgängen Kenntnis erlangen, um diese zur Grundlage ihres Vorbringens in dem Rechtsstreit machen zu können (vgl. Beschluss vom 24. November 2003 BVerwG 20 F 13.03 BVerwGE 119, 229 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2000 - 13 B 15/00

    Wahrung von Betriebsgeheimnissen und Geschäftsgeheimnissen durch die Behörde ;

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2005 - 6 B 59.04
    Allgemein bekannte Umstände und Vorgänge sind auch dann keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, wenn der Inhaber sie als solche bezeichnet (vgl. BAG, Urteil vom 15. Dezember 1987 3 AZR 474/86 BAGE 57, 159 , Urteil vom 16. März 1982 3 AZR 83/79 BAGE 41, 21 ; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. November 2000 13 B 15/00 RTkom 2001, 168).
  • BAG, 16.03.1982 - 3 AZR 83/79

    Arbeitsvertrag - Betriebsgeheimnis - Arbeitsverhältnis - Weitergabe -

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2005 - 6 B 59.04
    Allgemein bekannte Umstände und Vorgänge sind auch dann keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, wenn der Inhaber sie als solche bezeichnet (vgl. BAG, Urteil vom 15. Dezember 1987 3 AZR 474/86 BAGE 57, 159 , Urteil vom 16. März 1982 3 AZR 83/79 BAGE 41, 21 ; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. November 2000 13 B 15/00 RTkom 2001, 168).
  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 3.03

    In-camera" -Verfahren; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2005 - 6 B 59.04
    Ob die den Ausführungen des Verwaltungsgerichts zugrunde liegende Würdigung der materiellen Rechtslage der Überprüfung durch das Beschwerdegericht unterliegt oder ob dieses an die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts gebunden ist, weil es im Zwischenverfahren nach § 138 Abs. 2 TKG nur um die Feststellung der behördlichen Pflicht zur Aktenvorlage und nicht um eine dem Rechtsmittelverfahren vorgreifende Kontrolle des Verwaltungsgerichts in materiellrechtlicher Hinsicht geht (vgl. zur Rechtslage im Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO Beschluss des Fachsenats des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. August 2003 BVerwG 20 F 3.03 BVerwGE 118, 352 ), mag dahinstehen, weil wie sich aus den nachfolgenden Ausführungen ergibt der Beschwerde der Beigeladenen unabhängig davon stattzugeben ist.
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2005 - 6 B 59.04
    Indem § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO der umfassenden Aufklärung des Sachverhalts durch das Gericht und der Kenntnis der Beteiligten von den maßgeblichen Vorgängen dient, bildet er eine Konkretisierung der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1999 1 BvR 385/90 BVerfGE 101, 106 ).
  • BVerwG, 09.11.1962 - VII B 91.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2005 - 6 B 59.04
    Sie ist also auf den konkreten Streitgegenstand des Rechtsstreits bezogen (vgl. Beschluss vom 9. November 1962 BVerwG 7 B 91.62 BVerwGE 15, 132 ).
  • VG Köln, 18.02.2005 - 1 L 1870/04

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses; Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage;

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2005 - 6 B 59.04
    Auf die Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 16. August 2004 hinsichtlich der Kostenentscheidung und insoweit aufgehoben, als die Antragsgegnerin verpflichtet wird, die Blätter 227 bis 232 und 268, 287, 306 sowie 358 ihrer in dem Verfahren 1 L 1870/04 vor dem Verwaltungsgericht Köln überreichten Verwaltungsvorgänge vorzulegen.
  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Das Bundesverwaltungsgericht geht in seiner Rechtsprechung zur gerichtlichen Kontrolle der Entgelte für den Zugang zum Netz der Beschwerdeführerin dementsprechend davon aus, dass der Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Marktbeherrscherin grundsätzlich zurückzutreten habe (anders aber für die Kontrolle der Genehmigung eines Endkundentarifs BVerwG, ZUM-RD 2005, S. 244 ).
  • VG Köln, 05.02.2024 - 13 L 1124/23

    Junge Alternative: Verfassungsschutz darf AfD-Jugend als gesichert extremistisch

    Entgegen der Darstellung der Antragstellerinnen ist das beschließende Gericht dabei auch nicht rechtsirrig davon ausgegangen, dass eine Anforderung der ungeschwärzten Akten des Bundesamtes und die In-Gang-Setzung eines In-camera-Verfahrens im Eilverfahren nach § 123 VwGO grundsätzlich nicht möglich ist, siehe dazu BVerwG, Beschluss vom 4. Januar 2005 - 6 B 59.04 -, juris Rn. 6.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2020 - 15 B 814/19

    Verbraucherinformation "Topf Secret"

    vgl. zur Anwendbarkeit von § 99 VwGO im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes BVerwG, Beschluss vom 4. Januar 2005 - 6 B 59.04 -, juris Rn. 6; Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: 37. Ergänzungslieferung Juli 2019, § 99 Rn. 6b.
  • BVerfG, 27.03.2006 - 1 BvR 347/98

    Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit

    Das Bundesverwaltungsgericht geht in seiner Rechtsprechung zur gerichtlichen Kontrolle der Entgelte für den Zugang zum Netz der Beschwerdeführerin dementsprechend davon aus, dass der Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Marktbeherrscherin grundsätzlich zurückzutreten habe (anders aber für die Kontrolle der Genehmigung eines Endkundentarifs BVerwG, ZUM-RD 2005, S. 244 ).
  • BVerwG, 26.01.2022 - 6 A 7.19

    Vereinsrechtliches Verbot von Teilorganisationen der PKK bestätigt

    Die Verpflichtung beschränkt sich auf solche Akten und Urkunden, deren Inhalt der umfassenden Sachaufklärung durch das Gericht der Hauptsache und der Gewinnung von Grundlagen für die Prozessführung der Beteiligten überhaupt dienlich sein kann, und ist auf den konkreten Streitgegenstand des Rechtsstreits bezogen (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 4. Januar 2005 - 6 B 59.04 - CR 2005, 194 Rn. 8 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2014 - 4 KS 1/12

    (Oberverwaltungsgericht Schleswig bestätigt) Vereinsverbot der Hells Angels Kiel

    Die Verpflichtung zur vollständigen Aktenführung und die in § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO geregelte Verpflichtung der Behörde zur Vorlage von Urkunden oder Akten und zu Auskünften solle sicherstellen, dass der entscheidungserhebliche Sachverhalt so umfassend wie möglich aufgeklärt werde und dass alle Verfahrensbeteiligten von entscheidungserheblichen Vorgängen Kenntnis erlangten, um diese zur Grundlage ihres Vorbringens im Rechtsstreit machen zu können (BVerwG, Beschl. v. 04.01.2005 - 6 B 59.04 -, Juris m.w.N.) Der Umstand, dass der Verwaltungsvorgang keine Dokumentation der Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen sowie der bis zum Erlass der Verbotsverfügung eingesehenen Strafermittlungsakten beziehungsweise deren Auszüge enthält, kann jedoch aus den oben genannten Gründen nicht die Rechtmäßigkeit der Verbotsverfügung berühren.
  • VG Stuttgart, 06.11.2023 - 1 K 167/23

    Verfassungsschutzrechtliche Beobachtung des AfD-Landesverbands Baden-Württemberg;

    Zwar ist ein derartiges Verfahren grundsätzlich auch im Eilverfahren möglich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.01.2005 - 6 B 59.04 -, juris Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2018 - 13 B 802/17

    Schutz von Betriebsgeheimnissen und Geschäftsgeheimnissen bei einer Offenlegung

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - 7 C 18.08 -, juris, Rn. 13, und Beschluss vom 4. Januar 2005 - 6 B 59.04 -, juris, Rn. 10 .
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