Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 04.12.2013

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.05.2012 - 6 B 6.12   

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https://dejure.org/2012,14773
BVerwG, 30.05.2012 - 6 B 6.12 (https://dejure.org/2012,14773)
BVerwG, Entscheidung vom 30.05.2012 - 6 B 6.12 (https://dejure.org/2012,14773)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Mai 2012 - 6 B 6.12 (https://dejure.org/2012,14773)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    BGleiG § 21 Abs. 3
    Gleichstellungsrecht; Einspruch der Gleichstellungsbeauftragten; Vorlage des Einspruchs an den Vorstand von bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BGleiG § 21 Abs. 3
    Einspruch der Gleichstellungsbeauftragten; Gleichstellungsrecht; Vorlage des Einspruchs an den Vorstand von bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 3 S 1 BGleiG
    Einspruch der Gleichstellungsbeauftragten; Vorlage des Einspruchs an den Vorstand von bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen

  • Wolters Kluwer

    Unverzügliche Vorlage des unbegründeten Einspruchs einer Gleichstellungsbeauftragten beim Vorstand der selbstständigen bundesunmittelbaren Körperschaften oder Anstalten durch die Dienststellenleitung

  • rewis.io

    Einspruch der Gleichstellungsbeauftragten; Vorlage des Einspruchs an den Vorstand von bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGleiG § 21 Abs. 1; BGleiG § 21 Abs. 3 S. 1
    Unverzügliche Vorlage des unbegründeten Einspruchs einer Gleichstellungsbeauftragten beim Vorstand der selbstständigen bundesunmittelbaren Körperschaften oder Anstalten durch die Dienststellenleitung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einspruch der Gleichstellungsbeauftragten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2012, 560
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.08.2011 - 6 B 16.11

    Förderung des Ersatzschulwesens; Ob und Wie der Finanzhilfe

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2012 - 6 B 6.12
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine für die erstrebte Revisionsentscheidung erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (Beschluss vom 25. August 2011 - BVerwG 6 B 16.11 - juris Rn. 2; stRspr).

    Dies ist dann nicht der Fall, wenn sich die aufgeworfene Frage mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres klären lässt (vgl. Beschluss vom 25. August 2011 a.a.O. Rn. 5; stRspr).

  • VGH Hessen, 04.11.2011 - 1 A 1274/10

    Einspruch einer Gleichstellungsbeauftragten

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2012 - 6 B 6.12
    (V) Hessischer VGH - 04.11.2011 - AZ: VGH 1 A 1274/10.
  • BVerwG, 18.04.2013 - 5 B 62.12

    Anspruch auf ergänzende Singularrestitution

    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, wenn sie eine für die erstrebte Revisionsentscheidung erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 30. Mai 2012 - BVerwG 6 B 6.12 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 22.12.2021 - 7 BV 19.2470

    Erfolgreiche Berufung im Verfahren auf Genehmigung einer sechsstufigen

    (6) Die thematisierte Frage, ob die von der Klägerin begehrte Ersatzschule staatlich anerkannt werden kann, ist für die Frage der Ersatzschuleigenschaft nicht konstitutiv (vgl. BVerwG, U.v. 30.1.2013 - 6 B 6.12 - juris Rn. 10) und vorliegend nicht streitgegenständlich.
  • VG Berlin, 30.04.2015 - 5 K 127.13

    Zuständigkeit zur Bescheidung von Einsprüchen der Gleichstellungsbeauftragten

    Die von der Klägerin zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 30. Mai 2012 - BVerwG 6 B 6.12 -, juris) zu der Sonderregelung in § 21 Abs. 3 S. 1 Halbsatz 2 BGleiG ist vorliegend nicht einschlägig.
  • VG Potsdam, 19.02.2015 - 2 K 1870/13

    Recht des öffentlichen Dienstes

    BVerwG, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 6 B 6.12 -, juris Rn. 6,.
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 04.12.2013 - 6 B 6.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,36542
OVG Berlin-Brandenburg, 04.12.2013 - 6 B 6.12 (https://dejure.org/2013,36542)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.12.2013 - 6 B 6.12 (https://dejure.org/2013,36542)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Dezember 2013 - 6 B 6.12 (https://dejure.org/2013,36542)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 58a Abs 1 BBesG, § 58a Abs 2 S 1 BBesG, § 1 Abs 1 SVorgesV, § 4 Abs 1 S 2 AuslVZV
    Gewährung eines Auslandsverwendungszuschlags an Soldaten

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 87a Abs 2 VwGO, § 87a Abs 3 VwGO, § 113 Abs 5 S 1 VwGO, § 58a Abs 1 BBesG, § 58a Abs 2 S 1 BBesG, § 1 Abs 1 SVorgesV, § 4 Abs 1 S 2 AuslVZV
    Soldat; Verpflichtungsklage; Auslandseinsatz; Kosovo; besondere Verwendung; Auslandsverwendungsvorschlag; Dienstreise; Kommandierung; Dienstpostenwechsel; Eingliederung in Einsatzkontingent im Ausland; Führereinweisung; Unterstellungswechsel; Dienstposten; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2006 - 1 A 15/05
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.12.2013 - 6 B 6.12
    Als derartige Maßnahmen kommen insbesondere eine Kommandierung oder Abordnung und gegebenenfalls auch eine Zuweisung in Betracht (OVG Münster, Urteil vom 24. November 2006 - 1 A 15/05 -, Schütz, BeamtR ES/C I 1.7 Nr. 14, Rn. 23 bei juris; VGH München, Urteil vom 2. März 2009 - 14 B 06.479 -, Rn. 19 bei juris, VGH Mannheim, Urteil vom 16. Mai 2013 - 4 S 1601/12 -).
  • BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 58.09

    Auslandsverwendungszuschlag; Verwendung im Rahmen einer humanitären Maßnahme;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.12.2013 - 6 B 6.12
    a) Die Gewährung des Auslandsverwendungszuschlages richtet sich nach denjenigen Vorschriften des Bundesbesoldungsgesetzes, die zur Zeit des Aufenthalts im Ausland in Kraft waren (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 C 58/09 -, Rn. 10 bei juris).
  • OVG Niedersachsen, 27.02.2015 - 5 LA 281/13

    ACTIVE ENDEAVOUR; Kommandierung; NATO; OAE; PROUD MANTA; Verwendung

    Ein Beamter oder Soldat, der einen derartigen Dienstposten wahrnimmt, leistet durch seinen Dienst einen Beitrag zur Erfüllung der Maßnahme (BVerwG, Urteil vom 24.2.2011 - BVerwG 2 C 58.09 -, juris Rn 14 f.; OVG Berl-Bbg., Urteil vom 4.12.2013 - OVG 6 B 6.12 -, juris Rn 19).

    Er war zudem nicht dem Einsatzverband E. dienstlich unterstellt und unterlag deshalb auch nicht als Mitglied der Belastungs- und Gefahrengemeinschaft dieses Einsatzverbandes der Befehlsgewalt der Vorgesetzten dieses Einsatzverbandes (vgl. zu den vorstehend dargestellten Erfordernissen BVerwG, Urteil vom 24.2.2011, a. a. O., Rn 16; OVG Berl-Bbg., Urteil vom 4.12.2013, a. a. O., Rn 19).

    Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger rechtsmissbräuchlich am Stützpunkt C. der Übung F. und nicht dem Einsatzverband E. unterstellt worden war, um ihm den Auslandsverwendungszuschlag ohne sachlichen Grund vorzuenthalten, oder dass der Kläger, ohne dass ihm bei dem Einsatzverband E. ein Dienstposten zugewiesen worden war, zweckwidrig dort verwendet worden war, um das Einsatzkontingent personell aufzustocken (vgl. zu diesen Gesichtspunkten BVerwG, Urteil vom 24.2.2011, a. a. O., Rn 21; OVG Berl-Bbg., Urteil vom 4.12.2013, a. a. O., Rn 24), bestehen nicht.

    Diese Frage lässt sich, wie sich aus den Ausführungen zum Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ergibt, unter Heranziehung der Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 24.2.2011, a. a. O.; Nds. OVG, Urteil vom 28.2.2012, a. a. O.; OVG Berl-Bbg., Urteil vom 4.12.2013, a. a. O.) schon im Berufungszulassungsverfahren beantworten.

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