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   BVerwG, 17.12.2007 - 6 B 60.07   

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https://dejure.org/2007,74156
BVerwG, 17.12.2007 - 6 B 60.07 (https://dejure.org/2007,74156)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.2007 - 6 B 60.07 (https://dejure.org/2007,74156)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 2007 - 6 B 60.07 (https://dejure.org/2007,74156)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.09.2005 - 6 C 16.04

    Rundfunkgebühren; "Ladenfunk"; Prüfung irrevisiblen Landesrechts;

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2007 - 6 B 60.07
    Denn unter den in § 10 RGebStV nunmehr als revisibel bezeichneten "Bestimmungen dieses Staatsvertrages" sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages in der Fassung zu verstehen, die dieser durch Art. 7 des 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrages erhalten hat, nicht hingegen das - hier noch maßgebliche - bisherige Gebührenstaatsvertragsrecht (Beschluss vom 4. April 2007 - BVerwG 6 B 8.07 - juris; vgl. auch zum sachlichen und zeitlichen Geltungsbereich des § 48 des Rundfunkstaatsvertrages: Urteile vom 11. März 1998 - BVerwG 6 C 12.97 - BVerwGE 106, 216 und vom 21. September 2005 - BVerwG 6 C 16.04 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 40 = NJW 2006, 632).
  • BVerwG, 04.04.2007 - 6 B 8.07

    Notwendigkeit der Angabe eines Grundes des Rundfunkteilnehmers bei Beendigung des

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2007 - 6 B 60.07
    Denn unter den in § 10 RGebStV nunmehr als revisibel bezeichneten "Bestimmungen dieses Staatsvertrages" sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages in der Fassung zu verstehen, die dieser durch Art. 7 des 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrages erhalten hat, nicht hingegen das - hier noch maßgebliche - bisherige Gebührenstaatsvertragsrecht (Beschluss vom 4. April 2007 - BVerwG 6 B 8.07 - juris; vgl. auch zum sachlichen und zeitlichen Geltungsbereich des § 48 des Rundfunkstaatsvertrages: Urteile vom 11. März 1998 - BVerwG 6 C 12.97 - BVerwGE 106, 216 und vom 21. September 2005 - BVerwG 6 C 16.04 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 40 = NJW 2006, 632).
  • BVerwG, 11.03.1998 - 6 C 12.97

    Programmankündigung mit Bewegtbildern (Trailern) im Rundfunk

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2007 - 6 B 60.07
    Denn unter den in § 10 RGebStV nunmehr als revisibel bezeichneten "Bestimmungen dieses Staatsvertrages" sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages in der Fassung zu verstehen, die dieser durch Art. 7 des 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrages erhalten hat, nicht hingegen das - hier noch maßgebliche - bisherige Gebührenstaatsvertragsrecht (Beschluss vom 4. April 2007 - BVerwG 6 B 8.07 - juris; vgl. auch zum sachlichen und zeitlichen Geltungsbereich des § 48 des Rundfunkstaatsvertrages: Urteile vom 11. März 1998 - BVerwG 6 C 12.97 - BVerwGE 106, 216 und vom 21. September 2005 - BVerwG 6 C 16.04 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 40 = NJW 2006, 632).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2009 - 7 A 10959/08

    Rundfunkgebührenpflicht für Rechtsanwalts-PC

    Die Revisibilität gilt hingegen noch nicht für das Staatsvertragsrecht, das für die Rundfunkgebührenpflicht hinsichtlich eines in der Vergangenheit abgeschlossenen Zeitraums maßgeblich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2007 - 6 B 60.07 -).
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