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   BVerwG, 09.06.2015 - 6 B 60.14   

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BVerwG, 09.06.2015 - 6 B 60.14 (https://dejure.org/2015,15872)
BVerwG, Entscheidung vom 09.06.2015 - 6 B 60.14 (https://dejure.org/2015,15872)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juni 2015 - 6 B 60.14 (https://dejure.org/2015,15872)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 61 Abs 2 S 1 TKG 2004, § 114 S 2 VwGO, § 144 Abs 6 VwGO, § 86 Abs 1 VwGO, § 108 Abs 1 VwGO
    Vergabe von Funkfrequenzen; Allgemeinverfahren; interner Vermerk der Bundesnetzagentur über Versteigerungsverfahren; erklärter Wille

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Allgemeinverfügung der Bundesnetzagentur hinsichtlich eines Versteigerungsverfahrens für Frequenzen

  • rewis.io

    Vergabe von Funkfrequenzen; Allgemeinverfahren; interner Vermerk der Bundesnetzagentur über Versteigerungsverfahren; erklärter Wille

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TKG § 61 Abs. 1 S. 1; TKG § 61 Abs. 2 S. 1
    Rechtmäßigkeit einer Allgemeinverfügung der Bundesnetzagentur hinsichtlich eines Versteigerungsverfahrens für Frequenzen

  • datenbank.nwb.de

    Vergabe von Funkfrequenzen; Allgemeinverfahren; interner Vermerk der Bundesnetzagentur über Versteigerungsverfahren; erklärter Wille

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.06.2011 - 6 C 5.10

    Frequenz; Funkfrequenz; Versteigerungsverfahren; Ausschreibungsverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2015 - 6 B 60.14
    Insoweit hatte das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 22. Juni 2011 - 6 C 5.10 - (Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 7) auf die Revision der Klägerin das Urteil des Verwaltungsgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen: Ein Vergabeverfahren könne gemäß § 61 Abs. 1 Satz 1 TKG 2004 als Versteigerungsverfahren oder als Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden.

    Das Verwaltungsgericht ist nicht von der rechtlichen Beurteilung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 22. Juni 2011 - 6 C 5.10 - abgewichen, die es seiner Entscheidung gemäß § 144 Abs. 6 VwGO zugrunde zu legen hatte.

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot;

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2015 - 6 B 60.14
    Ihr Zweck ist es klarzustellen, dass ein verwaltungsverfahrensrechtlich und materiell-rechtlich zulässiges Nachschieben von Ermessenserwägungen nicht an prozessualen Hindernissen scheitert (BVerwG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 C 46.12 - BVerwGE 147, 81 Rn. 31 und 34).

    Diese Vorschrift regelt nicht die Voraussetzungen für die materiell-rechtliche und verwaltungsverfahrensrechtliche Zulässigkeit des Nachschiebens von Ermessenserwägungen, sondern betrifft nur deren Geltendmachung im Prozess (BVerwG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 C 46.12 - BVerwGE 147, 81 Rn. 32 und 34).

  • BVerwG, 15.05.2014 - 9 B 57.13

    Zweitwohnungsteuer; Satzung; Vermögensteuer; übliche Miete; Ermessen;

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2015 - 6 B 60.14
    Die Vorschrift ist in derselben Weise zumindest entsprechend anzuwenden, wenn die Behörde Erwägungen nachschiebt, die einen ihr eingeräumten Beurteilungsspielraum ergänzend ausfüllen sollen (BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2014 - 9 B 57.13 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 30 Rn. 10).
  • BVerwG, 14.01.1999 - 6 B 133.98

    Darlegungsanforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels; Verstoß gegen

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2015 - 6 B 60.14
    Die Vorschrift setzt mithin voraus, dass bereits vorher, bei der behördlichen Entscheidung, schon Ermessenserwägungen angestellt worden sind, das Ermessen also in irgendeiner Weise betätigt worden ist (BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 1999 - 6 B 133.98 - NJW 1999, 2912).
  • VGH Bayern, 15.02.2019 - 8 CS 18.2364

    Ermessensausfall und fehlende Heilungsmöglichkeit

    1.3.2 Das Verwaltungsgericht ist auch zu Recht davon ausgegangen, dass in einem künftigen gerichtlichen Hauptsacheverfahren die nachträgliche Rechtfertigung eines ohne Ermessensbetätigung erlassenen Verwaltungsakts ausgeschlossen ist (vgl. BVerwG, U.v. 23.10.2007 - 1 C 10.07 - BVerwGE 129, 367 Rn. 30; B.v. 9.6.2015 - 6 B 60.14 - juris Rn. 20 f.; Rennert in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 114 Rn. 17 und Rn. 89 ff., m.w.N.), unabhängig davon, ob es sich dabei um eine Frage des § 114 Satz 2 VwGO oder des materiellen Rechts handelt (vgl. dazu BVerwG, U.v. 5.5.1998 - 1 C 17.97 - BVerwGE 106, 351/363 = juris Rn. 35 ff.; B.v. 20.6.2013 - 8 C 46.12 - BVerwGE 147, 81 Rn. 31 f.; B.v. 9.6.2015 - 6 B 60.14 - a.a.O.; Rennert in Eyermann, a.a.O. § 114 Rn. 89).

    Nach dem allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht dürfen neue Gründe für einen Verwaltungsakt nur nachgeschoben werden, wenn sie schon bei Erlass des Verwaltungsakts vorlagen, dieser nicht in seinem Wesen verändert und der Betroffene nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird (vgl. zum Ganzen BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 8 C 46.12 - BVerwGE 147, 81 Rn. 32 m.w.N.; B.v. 9.6.2015 - 6 B 60.14 - juris Rn. 21).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2016 - 1 L 176/15

    Schriftliche Missbilligung im Beamtenrecht des Landes Sachsen-Anhalt

    Eine Ergänzung der Ermessenserwägungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gemäß § 114 Satz 2 VwGO scheidet bei dieser Sachlage von vornherein aus (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 6 B 60.14 -, juris Rn. 20 m. w. N.).
  • OVG Bremen, 18.11.2015 - 2 B 221/15

    Vorläufige Inobhutnahme einer unbegleiteten ausländischen Person zur

    Abzustellen ist auf den Inhalt der Erklärung, aber auch auf die bekannten oder ohne Weiteres erkennbaren Begleitumstände (BVerwG, Beschluss vom 09.06.2015 - 6 B 60/14 -, Rn. 18, [...]).
  • OVG Niedersachsen, 04.09.2019 - 13 LA 146/19

    Ausnahmefall; Ausweisungsinteresse; gegenwärtig; Integration;

    Diese Ermessensentscheidung konnte aufgrund der vollständigen Nichtbetätigung des Ermessens nicht nachgeholt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.6.2015 - 6 B 60.14 - juris Rn. 20 m.w.N.) oder gar durch das Gericht ersetzt werden.
  • VGH Hessen, 30.06.2023 - 9 B 2279/21

    Verlängerung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass trotz des Fehlens einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung ein Nachschieben von Ermessenserwägungen mit heilender (Rück-) Wirkung materiell-rechtlich zulässig ist, wenn die Gründe schon bei Erlass des Verwaltungsaktes vorlagen, dieser nicht in seinem Wesen verändert und der Betroffene nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird (BVerwG, Urteil vom 20.6.2013, Az. 8 C 46.12, Rn. 32, Beschlüsse vom 15.5.2014, Az. 9 B 57/13, Rn. 11 und vom 9.6.2015, Az. 6 B 60.14, Rn. 21; jeweils juris; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 114 Rn. 89; Riese in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Werkstand 8/2022, § 114 VwGO Rn. 253 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2021 - 10 S 709/19

    Sicherheitsleistung für die Erfüllung von Nachsorgepflichten eines

    bb) Nach diesen Maßstäben leidet die Auswahlentscheidung an beachtlichen und nicht nach § 114 Satz 2 VwGO geheilten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 09.06.2015 - 6 B 60.14 - Buchholz 442.066 § 61 TKG Nr. 3 = juris Rn. 20 m. w. N.) Ermessensfehlern.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2020 - 4 A 1992/16

    Streit über die teilweise Rückforderung einer Zuwendung aus einem Förderprogramm;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 9.6.2015 - 6 B 60.14 -, Buchholz 442.066 § 61 TKG Nr. 3 = juris, Rn. 20, m. w. N.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2019 - 4 L 93/17

    Einstufung einer Kläranlage als Behelfslösung im Rahmen der Erhebung des

    Ausgangspunkt ist der Bescheid mit seinen verfügenden Teilen, seiner Begründung und erforderlichenfalls weiteren Begleitumständen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8. November 2016 - 3 B 11.16 - Beschl. v. 29. Januar 2016 - 8 B 6.16 - Beschl. v. 9. Juni 2015 - 6 B 60.14 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • VG Hamburg, 15.03.2017 - 6 K 3225/14

    Verwaltungsaktsqualität der Regelungen über die fiktive Baugenehmigung;

    Die Vorschrift setzt dabei voraus, dass bereits vorher, bei der behördlichen Entscheidung, Ermessenserwägungen angestellt worden sind, das Ermessen also in irgendeiner Weise betätigt worden ist (BVerwG, Beschl. v. 14.1.1999, 6 B 133.98; Beschl. v. 9.6.2015, 6 B 60/14, juris Rn. 20).
  • BVerwG, 08.06.2016 - 6 B 40.15

    Erlaubnis zur gemeinsamen Nutzung von Frequenzen nach Unternehmenszusammenschluss

    Die von der Klägerin erhobenen Klagen gegen die der Versteigerung der Frequenzen zugrunde liegenden Allgemeinverfügungen der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur vom 19. Juni 2007, vom 7. April 2008 und vom 12. Oktober 2009 hat das Verwaltungsgericht - inzwischen rechtskräftig - abgewiesen (vgl. zuletzt BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juni 2015 - 6 B 59.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:090615B6B59.14.0] - und - 6 B 60.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:090615B6B60.14.0] - juris).
  • VG Berlin, 21.03.2019 - 8 L 96.19

    Kein Schengen-Visum für umstrittene palästinensische Aktivistin

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2022 - 1 L 97/21

    Gewährung besonderer Leistungsbezüge an Hochschulprofessor - Zulage

  • VGH Bayern, 23.11.2021 - 22 B 20.1402

    Immissionsschutzrechtliche Anordnung gegen den Betreiber einer Asphaltmischanlage

  • BVerwG, 12.04.2019 - 3 B 33.17

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Voraussetzungen für die Vereinbarung eines

  • OVG Sachsen, 17.07.2020 - 4 A 525/18

    Bodenschutzrechtliche Sicherungsmaßnahme; Sanierung; Störerauswahl;

  • VG Köln, 17.11.2021 - 1 K 4305/19
  • VG Kassel, 01.12.2015 - 1 K 618/13

    Klage gegen die Vergabe von Drittsendezeiten

  • VG Minden, 21.02.2017 - 4 K 3301/13

    Ausspruch einer Missbilligung wegen Verstoßes eines Professors gegen seine

  • VG Potsdam, 27.10.2023 - 3 K 1270/18
  • VGH Hessen, 27.11.2020 - 2 B 2542/20

    Widerruf der Zuteilung roter Kennzeichen zur wiederkehrenden betrieblichen

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