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BVerwG, 01.02.2005 - 6 B 66.04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Widerruf von Entgeltgenehmigungen für Zusammenschaltungsentgelte nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG); Voraussetzungen für den Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden unanfechtbar gewordenen Verwaltungsaktes; Rechtsgrundsätzliche Bedeutung der Frage, ob der Bestand ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 08.07.2004 - 1 K 1882/99
- BVerwG, 01.02.2005 - 6 B 66.04
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Brandenburg, 22.11.2011 - Kart U 4/09
Eintritt einer teilweisen Unmöglichkeit beim Hostingvertrag
Dazu ist erforderlich, dass der Widerruf zur Abwehr einer Gefährdung des öffentlichen Interesses, das heißt zur Beseitigung oder Verhinderung eines sonst drohenden Schadens für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten ist (vgl. BVerwG, Urteil v. 24.01.1992, 7 C 38.90; Urteil v. 01.02.2005, 6 B 66.04, jeweils zitiert nach juris.de). - VG Frankfurt/Main, 26.08.2014 - 5 L 2135/14
Interessenabwägung im Eilverfahren nach § 80 Absatz 5 VwGO im Falle einer …
Zugleich muss der Schaden nicht so gewichtig sein, dass schwere Nachteile für das Gemeinwohl (§ 49 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG) zu befürchten sind (BVerwG, Beschluss vom 01.02.2005, Az 6 B 66/04, juris;… Stelkens, Bonk, Sachs, VwVfG, 8.Aufl. 2014, § 49, Rn 69). - OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2011 - 1 L 26/10
Widerruf der Zustimmung zur Verkürzung der Elternzeit; geschlechtsspezifische …
Erforderlich ist vielmehr, dass der Widerruf zur Abwehr einer Gefährdung des öffentlichen Interesses, d. h. zur Beseitigung oder Verhinderung eines sonst drohenden Schadens für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.02.2005 - 6 B 66.04 - Juris m. w. N.;… Stelkens u. a., a. a. O., § 49 VwVfG, Rn. 69 bis 72). - VG Frankfurt/Main, 08.03.2010 - 1 K 2203/09
Zuwendungsbescheid; Umdeutung einer Rücknahme in einen Widerruf
Erforderlich ist vielmehr, dass der Widerruf zur Abwehr einer Gefährdung des öffentlichen Interesses, das heißt zur Beseitigung oder Verhinderung eines sonst drohenden Schadens für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten ist (BVerwG, Beschluss v. 01.02.2005, Az.: 6 B 66/04 - juris). - VG Sigmaringen, 01.09.2015 - 8 K 4124/13
Widerruf einer Befreiung von der Teilnahme am zahnärztlichen Notfalldienst
Erforderlich ist vielmehr, dass der Widerruf zur Abwehr einer Gefährdung des öffentlichen Interesses, das heißt zur Beseitigung oder Verhinderung eines sonst drohenden Schadens für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten ist (BVerwG, Beschluss vom 16.07.1982 - 7 B 190/81 -, juris, Tz. 6; Urteil vom 24.01.1992 - 7 C 38/90 -, juris, Tz. 13 - st. Rspr., zuletzt Beschluss vom 01.02.2005 - 6 B 66/04 -, juris, Tz. 7).