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   BVerwG, 18.12.1997 - 6 B 69.97   

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BVerwG, 18.12.1997 - 6 B 69.97 (https://dejure.org/1997,7706)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.1997 - 6 B 69.97 (https://dejure.org/1997,7706)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 1997 - 6 B 69.97 (https://dejure.org/1997,7706)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verstoß einer landesrechtlichen Vorschrift gegen das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot - Zulassung zur mündlichen Prüfung der Juristischen Staatsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 31.08.1993 - 9 B 393.93

    Revisionszulassung - Grundsätzliche Bedeutung - Rechtsvorschrift außer Kraft -

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1997 - 6 B 69.97
    Erforderlich wäre vielmehr, daß sich die klärungsbedürftige Frage der Auslegung dieses Rechts für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiter stellt kann, wie dies bei Fragen aus dem weiterhin geltenden Recht regelmäßig der Fall ist (Beschluß vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 157.91 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 130; Beschluß vom 31. August 1993 - BVerwG 9 B 393.93 - Buchholz 412.3 § 11 BVFG Nr. 5; Beschluß vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4; Beschluß vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - a.a.O. Nr. 9).
  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1997 - 6 B 69.97
    Erforderlich wäre vielmehr, daß sich die klärungsbedürftige Frage der Auslegung dieses Rechts für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiter stellt kann, wie dies bei Fragen aus dem weiterhin geltenden Recht regelmäßig der Fall ist (Beschluß vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 157.91 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 130; Beschluß vom 31. August 1993 - BVerwG 9 B 393.93 - Buchholz 412.3 § 11 BVFG Nr. 5; Beschluß vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4; Beschluß vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - a.a.O. Nr. 9).
  • BVerwG, 20.11.1979 - 7 B 236.79

    Befugnis der zuständigen Behörde zur Berücksichtigung der dritten Dezimalstelle

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1997 - 6 B 69.97
    Daß eine derartige Auslegung einer landesrechtlichen Prüfungsvorschrift vergleichbaren Inhalts nicht gegen Bundesrecht verstößt, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden (Beschluß vom 20. November 1979 - BVerwG 7 B 236.79 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 122 unter Bezugnahme auf das Urteil vom 27. Juni 1975 - BVerwG 7 C 38.74 - a.a.O. Nr. 64 S. 13 ff.).
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1997 - 6 B 69.97
    Erforderlich wäre vielmehr, daß sich die klärungsbedürftige Frage der Auslegung dieses Rechts für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiter stellt kann, wie dies bei Fragen aus dem weiterhin geltenden Recht regelmäßig der Fall ist (Beschluß vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 157.91 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 130; Beschluß vom 31. August 1993 - BVerwG 9 B 393.93 - Buchholz 412.3 § 11 BVFG Nr. 5; Beschluß vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4; Beschluß vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - a.a.O. Nr. 9).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 1 B 157.91

    Nichtzulassung der Revision - Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1997 - 6 B 69.97
    Erforderlich wäre vielmehr, daß sich die klärungsbedürftige Frage der Auslegung dieses Rechts für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiter stellt kann, wie dies bei Fragen aus dem weiterhin geltenden Recht regelmäßig der Fall ist (Beschluß vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 157.91 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 130; Beschluß vom 31. August 1993 - BVerwG 9 B 393.93 - Buchholz 412.3 § 11 BVFG Nr. 5; Beschluß vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4; Beschluß vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - a.a.O. Nr. 9).
  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1997 - 6 B 69.97
    Die Auslegungsbedürftigkeit einer Norm steht ihrer Bestimmtheit nicht entgegen (BVerfG, Beschluß vom 18. Mai 1988 - 2 BvR 579/84 - BVerfGE 78, 205, 212 [BVerfG 18.05.1988 - 2 BvR 579/84]; Urteil vom 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - BVerfGE 84, 133, 149) [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90].
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1997 - 6 B 69.97
    Dieses stellt einen unerläßlichen Ausgleich für die unvollkommene Kontrolle von Prüfungsentscheidungen durch die Verwaltungsgerichte dar und erfüllt damit zugleich - in Ergänzung des gerichtlichen Rechtsschutzes - eine Komplementärfunktion für die Durchsetzung des Grundrechts der Berufsfreiheit (Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 - BVerwGE 92, 132, 137) [BVerwG 24.02.1993 - 6 C 35/92].
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1997 - 6 B 69.97
    Die Auslegungsbedürftigkeit einer Norm steht ihrer Bestimmtheit nicht entgegen (BVerfG, Beschluß vom 18. Mai 1988 - 2 BvR 579/84 - BVerfGE 78, 205, 212 [BVerfG 18.05.1988 - 2 BvR 579/84]; Urteil vom 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - BVerfGE 84, 133, 149) [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90].
  • BVerwG, 30.06.1994 - 6 C 4.93

    Notwendigkeit eines verwaltungsinternen Kontrollverfahrens bei Einwendungen gegen

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1997 - 6 B 69.97
    Danach verlangen, soweit nach Landesrecht eine sog. offene Bewertung, d.h. eine - eigenverantwortlich vorzunehmende - Zweitbewertung in Kenntnis der bereits vorliegenden Erstbewertung, nicht ausgeschlossen ist, weder der Anspruch des Prüflings auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 12 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG noch sein Anspruch auf Überdenken der Leistungsbewertung gemäß Art. 12 Abs. 1 GG, daß der Zweitprüfer sein Bewertungsergebnis auch dann eigenständig begründet, wenn er mit der Erstbewertung voll inhaltlich übereinstimmt (Urteil vom 30. Juni 1994 - BVerwG 6 C 4.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 334 S. 37).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1997 - 6 B 69.97
    Dem vom Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluß vom 17. April 1991 - 2 BvR 419/81 u.a. - BVerfGE 84, 34, 48 f.) entwickelten Anspruch auf Überdenken der Prüfungsentscheidung dient ein eigenständiges verwaltungsinternes Kontrollverfahren.
  • BVerwG, 27.06.1975 - VII C 38.74

    Ermittlung der Ausbildungsnote - Zahlenwerte - Anwendung der Aufrundung

  • BFH, 21.11.2023 - VII R 15/21

    Unzulässigkeit einer gemeinsam abgestimmten Überdenkung durch mehrere Prüfer im

    Ein Zweitprüfer muss sein Bewertungsergebnis nicht eigenständig begründen, wenn er mit der Erstbewertung vollinhaltlich übereinstimmt (BVerwG-Beschluss vom 18.12.1997 - 6 B 69.97, unter 2. der Gründe).
  • BVerwG, 09.10.2012 - 6 B 39.12

    Prüfungsrecht; Überdenken der Bewertung von Prüfungsleistungen im Rahmen eines

    Die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Urteilsbildung des Zweitprüfers wird durch die mit einem solchen Austausch verbundenen Einwirkungsmöglichkeiten deutlich stärker als dadurch in Frage gestellt, dass er - entsprechend den Gepflogenheiten einer sog. offenen Zweitkorrektur (zu deren Zulässigkeit: Beschluss vom 18. Dezember 1997 - BVerwG 6 B 69.97 - juris Rn. 6) - zu Beginn seiner eigenen Befassung die schriftliche Begründung der Überdenkensentscheidung des Erstprüfers zur Kenntnis nimmt; noch stärker wird naturgemäß die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Urteilsbildung des Erstprüfers in Frage gestellt, dessen Befassung in Unkenntnis der Bewertung des Zweitprüfers einsetzte.
  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 7.02

    Chancengleichheit; Gesamtnote; Korrekturbemerkungen; mündliche Prüfung;

    Weiter verbietet das Bundesverfassungsrecht es nicht, dass ein Prüfer bei der Bewertung einer Prüfungsleistung die Beurteilung durch einen vorangegangenen Korrektor (sog. offene Zweitkorrektur; vgl. Urteil vom 25. März 1981 - BVerwG 7 C 8.79 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 144 ; Beschlüsse vom 10. Juni 1983, a.a.O., und vom 18. Dezember 1997 - BVerwG 6 B 69.97 - Niehues, Prüfungsrecht, 3. Aufl. 1994, Rn. 181, 272) oder die negativen Bewertungen von Teilleistungen durch andere Prüfer kennt (vgl. etwa Urteil vom 26. November 1976 - BVerwG 7 C 6.76 - BVerwGE 51, 331, 335 f.; Beschluss vom 25. April 1996 - BVerwG 6 B 49.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 364).
  • BVerwG, 19.05.2016 - 6 B 1.16

    Offene Zweitbewertung und Nachbewertung von Klausuren der Zweiten Juristischen

    Es liegt auf der Hand, dass diese Rechtsgrundsätze auch auf das Überdenken der Leistungsbewertungen aufgrund von Einwendungen des Prüflings anzuwenden sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1997 - 6 B 69.97 - juris Rn. 6).

    Weder in dem Beschluss vom 18. Dezember 1997 (6 B 69.97) noch in dem Urteil vom 29. Mai 2013 (6 C 18.12) hat das Bundesverwaltungsgericht den tragenden Rechtssatz aufgestellt, dass die offene Zweitbewertung normativ explizit angeordnet werden muss.

  • OVG Niedersachsen, 09.09.2015 - 2 LB 169/14

    Aufgabenstellung; Beeinflussung; Befangenheit; Einflussnahme; Einzelbewertung;

    Ist eine offene Zweitkorrektur nicht untersagt, ist sie zulässig (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschl. v.18.9.1997 - 6 B 69.97 -, juris, Urt. v. 10.10.2002 - 6 C 7/02 -, NJW 2003, 1063, OVG NRW, Urt. v. 23.1.1995 - 22 A 1834/90 -, NVwZ 1995, 800, u.v. 28.2.1997 - 19 A 2626/96 -, juris, Bay. VGH, Beschl. v. 14.4.2009 - 7 ZB 09.223 - juris, VG Ansbach, Urt. v. 5.2.1998 - AN 2 K 96.01887 -, juris, VG Düsseldorf, Urt. v. 1.3.2002 -15 K 6647/99 -, juris, VG Berlin, Urt. v. 27.10.2004 - 12 A 559.94 -, juris, VG München, Urt. v. 20.1.2009 - M 4 K 07.3021 -, juris, Niehues/Fischer, a.a.O., Rdrn.

    Die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Urteilsbildung des Zweitprüfers wird durch die mit einem solchen Austausch verbundenen Einwirkungsmöglichkeiten deutlich stärker als dadurch in Frage gestellt, dass er - entsprechend den Gepflogenheiten einer sog. offenen Zweitkorrektur (zu deren Zulässigkeit: Beschluss vom 18. Dezember 1997 - BVerwG 6 B 69.97 - juris Rn. 6) - zu Beginn seiner eigenen Befassung die schriftliche Begründung der Überdenkensentscheidung des Erstprüfers zur Kenntnis nimmt; noch stärker wird naturgemäß die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Urteilsbildung des Erstprüfers in Frage gestellt, dessen Befassung in Unkenntnis der Bewertung des Zweitprüfers einsetzte.

  • BFH, 11.07.2023 - VII R 10/20

    Anonymitätsgrundsatz und Überdenkungsverfahren in der schriftlichen

    Ein Zweitprüfer muss sein Bewertungsergebnis zwar nicht eigenständig begründen, wenn er mit der Erstbewertung voll inhaltlich übereinstimmt (BVerwG-Beschluss vom 18.12.1997 - 6 B 69.97, Rz 6).
  • VG Augsburg, 24.10.2017 - Au 8 K 17.829

    Schriftliche Begründung der Prüferbewertung eines Arbeitsprojekts

    Diese Rechtsgrundsätze sind auch auf das Überdenken der Leistungsbewertungen aufgrund von Einwendungen des Prüflings anzuwenden (siehe auch: BVerwG, B.v. 18.12.1997 - 6 B 69.97 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Die gebotene Eigenständigkeit wird folglich durch die Kenntnis der jeweils anderen Stellungnahme im Überdenken nicht in Frage gestellt (vgl. BVerwG; B.v. 19.5.2016 - 6 B 1.16 - juris Rn. 28; B.v. 18.12.1997 - 6 B 69.97 - juris Rn. 6).

  • KG, 08.06.2023 - AR 2/22

    Verpflichtungsklage auf Neubewertung von zwei schriftlichen Prüfungsarbeiten im

    Ist dort die offene Zweitkorrektur zulässig, gilt dies erst recht für das Überdenkungsverfahren (BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1997 - 6 B 69/97 - juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. September 2019 - 2 LA 108/18 - juris).
  • BVerwG, 08.10.2013 - 6 PKH 7.13

    Prüfungsverfahren; Anspruch auf Prüfungswiederholung

    Vor diesem Hintergrund erhebt der Senat beispielsweise keine Einwände dagegen, dass Zweitkorrekturen in Kenntnis des Ergebnisses der Erstkorrektur vorgenommen werden (vgl. etwa Beschluss vom 18. Dezember 1997 - BVerwG 6 B 69.97 - juris Rn. 6) oder dass ein Prüfer eine Prüfungsleistung erneut bewerten muss, weil seine erste Entscheidung durch gerichtliche Entscheidung als fehlerhaft beanstandet worden ist (Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 38.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 314 S. 277).
  • VG Köln, 30.10.2013 - 10 K 5755/12

    Anspruch auf Neubewertung der Prüfungsarbeit eines Fachinformatikers bei

    Dieses eigenständige verwaltungsinterne Kontrollverfahren stellt einen unerlässlichen Ausgleich für die unvollkommene Kontrolle von Prüfungsentscheidungen durch die Verwaltungsgerichte dar und erfüllt damit zugleich - in Ergänzung des gerichtlichen Rechtsschutzes - eine Komplementärfunktion für die Durchsetzung des Grundrechts der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG, vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.12.1997 - 6 B 69/97 - , juris.

    Die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Urteilsbildung des Zweitprüfers wird durch die mit einem solchen Austausch verbundenen Einwirkungsmöglichkeiten deutlich stärker als dadurch in Frage gestellt, dass er - entsprechend den Gepflogenheiten einer sog. offenen Zweitkorrektur (zu deren Zulässigkeit: Beschluss vom 18. Dezember 1997 - BVerwG 6 B 69.97 - juris Rn. 6) - zu Beginn seiner eigenen Befassung die schriftliche Begründung der Überdenkensentscheidung des Erstprüfers zur Kenntnis nimmt; noch stärker wird naturgemäß die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Urteilsbildung des Erstprüfers in Frage gestellt, dessen Befassung in Unkenntnis der Bewertung des Zweitprüfers einsetzte.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.2004 - 9 S 1976/04

    Prüfungsrechtliches Überdenkungsverfahren; Kenntnisnahme vom Gutachten des

  • VG Augsburg, 05.10.2016 - Au 3 K 15.1425

    Überdenkungsverfahren bei Prüfungsanfechtung

  • VG Sigmaringen, 24.05.2007 - 8 K 911/04

    Klage gegen Prüfungsentscheidung im Zweiten juristischen Staatsexamen

  • VG Oldenburg, 13.11.2001 - 12 A 3808/99

    Begründung; Bewertung; Einwendung; mündliche Prüfung; Nachholung; Protokoll;

  • FG Hamburg, 31.08.2005 - V 2/04

    Steuerberaterprüfung: Zum Vorliegen überspannter Prüfungsanforderungen

  • VG Sigmaringen, 02.08.2004 - 8 K 924/04

    Zweite juristische Staatsprüfung - unabhängige Begutachtung der Klausur auch im

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2019 - 2 LA 108/18

    Bewertung; Erstgutachten; Heilung; Heilung von Verfahrensfehlern; Prüfer;

  • VG Köln, 22.11.2018 - 6 K 5398/16
  • VG Düsseldorf, 14.11.2003 - 15 K 6737/01

    Anspruch auf Neubewertung einer i.R.d. Zweiten Juristischen Staatsprüfung

  • VG Berlin, 17.10.2013 - 12 K 10.11

    Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung zum Wirtschaftsprüfer

  • VG Düsseldorf, 10.06.2002 - 18 K 4927/99

    Erfolgsaussichten der Anfechtung einer nicht bestandenen Abiturprüfung durch

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