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BVerwG, 06.07.1995 - 6 B 7.95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine hinreichende Begründung einer ablehnenden Ermessensentscheidung - Voraussetzungen für eine prognostische Entscheidung über die Gestattung einer zweiten Wiederholungsprüfung im zweiten juristischen Staatsexamen - Beurteilung der Anforderungen an ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 12.10.1994 - 7 B 40.92
- BVerwG, 06.07.1995 - 6 B 7.95
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2007 - 6 B 14.06
Wirksamkeitsvoraussetzungen für die Kündigung eines als schwerbehindert …
Jedenfalls entspricht es nicht den Anforderungen an eine sachgerechte Ermessensausübung, dass der Widerspruchsausschuss entgegen dem Vorbringen des Vertreters des Beigeladenen ohne eigene Sachkunde und ohne die alsdann nach § 20 Abs. 1 und 2 und § 21 SGB X gebotene Aufklärung (vgl. BVerwGE…, Urteil vom 19. Oktober 1995, a.a.O., und OVG Berlin, Urteil vom 24. September 1998 - OVG 6 B 7.95 -, UA S. 11 f.) bei seiner Entscheidung argumentiert hat, es sei nicht auszuschließen, dass auch dieser Umstand mit der Behinderung des Beigeladenen zusammenhänge. - VG Düsseldorf, 16.06.2010 - 15 K 1414/10
Anforderungen an die Geltendmachung einer Prüfungsunfähigkeit; Einschränkung der …
Inwieweit bei Vorliegen dieser Voraussetzungen im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG überhaupt noch ein behördlicher Ermessensspielraum verbleibt, wenn das Vorliegen eines Ausnahmefalles als Voraussetzung für die Zulassung zu einem weiteren Wiederholungsversuch festgestellt wird, oder ob in diesem Fall das Ermessen der Prüfungsbehörde auf Null reduziert ist, vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 24. November 1998, a. a. O., BVerwG, Beschlüsse vom 6. Juli 1995, 6 B 7.95, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 353, und vom 23. Mai 1985, 7 B 113.85, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 211, kann vorliegend dahinstehen. - VG Karlsruhe, 12.04.2016 - 11 K 5785/15
Rücktritt von der II. Juristischen Staatsprüfung; wichtiger Grund; psychische …
Die Festschreibung dieser Punktzahl ist mit Blick darauf, dass zu sachgerechten prognostischen Erwägungen, die bei einer Entscheidung über die Gestattung einer zweiten Wiederholungsprüfung anzustellen sind, auch gehört, ob der Prüfling in absehbarer Zeit in der Lage sein wird, die Prüfung zu bestehen, nicht zu beanstanden (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschl. v. 06.07.1995 â?? 6 B 7.95 â?? juris, Rn. 3).