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   BVerwG, 05.01.2006 - 6 B 80.05   

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BVerwG, 05.01.2006 - 6 B 80.05 (https://dejure.org/2006,21950)
BVerwG, Entscheidung vom 05.01.2006 - 6 B 80.05 (https://dejure.org/2006,21950)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Januar 2006 - 6 B 80.05 (https://dejure.org/2006,21950)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Darlegungslast und Beweislast im Verfahren der Entgeltgenehmigung nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) - Notwendigkeit der geltend gemachten Kosten für die Leistungsbereitstellung in vollem Umfang - Maßstab der effizienten Leistungsbereitstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 05.01.2006 - 6 B 80.05
    Es kann dahinstehen, ob die Revisionszulassung bereits deshalb ausscheidet, weil Rechtsfragen des ausgelaufenen Rechts regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und eine Ausnahme von diesem Grundsatz hier nicht vorliegt (vgl. Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziffer 1 VwGO Nr. 9 S. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper;

    Auszug aus BVerwG, 05.01.2006 - 6 B 80.05
    Enthält diese keine besonderen Regelungen, so greift der allgemeine Rechtsgrundsatz ein, dass die Nichterweislichkeit von Tatsachen, aus denen eine Partei günstige Rechtsfolgen herleitet, zu ihren Lasten geht (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 05.01.2006 - 6 B 80.05
    Das Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO setzt insoweit die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.05.2013 - 6 C 10.11

    Postfachzugang; postrechtliche Entgeltgenehmigung; erforderliche Nachweise und

    Das Unternehmen trägt die formelle Darlegungslast und insoweit grundsätzlich auch die materielle Beweislast für die Kostengerechtigkeit des zur Genehmigung gestellten Entgelts (für § 27 TKG 1996, §§ 2 und 3 TEntgV: Beschluss vom 15. Dezember 2005 - BVerwG 6 B 70.05 - juris Rn. 9 f.; vgl. auch Beschluss vom 5. Januar 2006 - BVerwG 6 B 80.05 - BA S. 4 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2017 - 7 A 11067/17

    Wiedererteilung einer Taxikonzession; Altunternehmerprivileg

    Insoweit fehlt es entgegen den Darlegungsanforderungen nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO jedenfalls an der Formulierung einer bestimmten ober- oder höchstrichterlich noch ungeklärten Rechts- oder Tatsachenfrage (vgl. W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 124a Rn. 54, m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 2006 - 6 B 80.05 -, BeckRS 2006, 20912, Rn. 3, zu § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).
  • VG Köln, 07.06.2006 - 22 K 1644/02

    Deutsche Post AG: Klage auf höhere Entgelte für die Annahme von Postfachsendungen

    Dabei trifft das die Genehmigung begehrende Unternehmen die materielle Beweislast dafür, dass die von ihm geltend gemachten Kosten für die effiziente Leistungsbereitstellung notwendig sind, so zu § 3 Abs. 2 TEntgV: BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 2006 - 6 B 80.05 -.
  • VG Köln, 29.04.2008 - 22 K 5261/04
    Dabei trifft das die Genehmigung begehrende Unternehmen die materielle Beweislast dafür, dass die von ihm geltend gemachten Kosten für die effiziente Leistungsbereitstellung notwendig sind, so zu § 3 Abs. 2 TEntgV: BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 2006 - 6 B 80.05 -.
  • VG Köln, 20.12.2006 - 21 L 1413/06

    Anspruch auf Genehmigung einer Erhöhung der Entgelte für

    zum Ansatz BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 2006 - 6 B 80.05 - Hier sprechen deutliche Umstände dafür, dass die geltend gemachten Kosten kurzfristig nicht den Kosten der effizienten Leistungserbringung entsprechen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.12.2016 - 7 A 10613/16

    Bedürftigkeit, Befreiung, Beitrag, Beitragspflicht, Bescheid, bescheidgebundene

    Unabhängig davon, dass die Klägerin entgegen den Darlegungsanforderungen nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO keine bestimmte ober- oder höchstrichterlich noch ungeklärte Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert hat (vgl. W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 124a Rn. 54, m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 2006 - 6 B 80.05 -, BeckRS 2006, 20912, Rn. 3, zu § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), besteht vorliegend eine solche Klärungsbedürftigkeit in einem Berufungsverfahren nicht, weil sich die als grundsätzlich bedeutsam angedeuteten Fragen auf der Grundlage des Gesetzes und der bereits vorliegenden - unter Nr. 1 dargelegten - Rechtsprechung ohne Weiteres beantworten lassen (vgl. hierzu: VerfGH RP, Beschluss vom 13. Dezember 2004 - VGH B 7/04 -, AS 35, 184).
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