Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2008

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   BVerwG, 09.04.2009 - 6 B 80.08   

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BVerwG, 09.04.2009 - 6 B 80.08 (https://dejure.org/2009,8536)
BVerwG, Entscheidung vom 09.04.2009 - 6 B 80.08 (https://dejure.org/2009,8536)
BVerwG, Entscheidung vom 09. April 2009 - 6 B 80.08 (https://dejure.org/2009,8536)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Erhebung von unterschiedlichen Sudiengebühren für ein Zweitstudium je nach Ort des Erststudiums; Unterschiedliche Erhebung von Studiengebühren für ein nach Abschluss eines berufsqualifizierenden Studiums ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Erhebung von unterschiedlichen Sudiengebühren für ein Zweitstudium je nach Ort des Erststudiums; Unterschiedliche Erhebung von Studiengebühren für ein nach Abschluss eines berufsqualifizierenden Studiums ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 11.12.2003 - 6 B 69.03

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2009 - 6 B 80.08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vermag die Rüge der Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Anwendung und Auslegung von Landesrecht eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nur dann zu begründen, wenn die Auslegung der - gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten - bundesrechtlichen Norm ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (s. etwa Beschlüsse vom 9. März 1984 BVerwG 7 B 238.81 Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 49 S. 27, vom 15. Dezember 1989 BVerwG 7 B 177.89 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 277 S. 20, vom 1. September 1992 BVerwG 11 B 24.92 Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 171 S. 18 und vom 11. Dezember 2003 BVerwG 6 B 69.03 Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 39 S. 33).
  • VG Bremen, 17.09.2007 - 6 K 1577/06

    Vorlagebeschluss zur Verfassungsmäßigkeit von Studiengebühren auswärtiger

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2009 - 6 B 80.08
    Anders als bei einer Einräumung unterschiedlicher Studienguthaben für einheimische und auswärtige Studierende, wie sie Gegenstand des vom Kläger bezeichneten Vorlagebeschlusses des Verwaltungsgerichts Bremen vom 17. September 2007 6 K 1577/06 u.a. ist, knüpft die Möglichkeit der Verwendung von Restguthaben für ein Zweitstudium in Rheinland-Pfalz schon nicht an die Wohnsitznahme, sondern an den Abschluss des Erststudiums in diesem Bundesland an.
  • BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 8.00

    Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2009 - 6 B 80.08
    4 In der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist geklärt, dass die Erhebung von Studiengebühren für ein nach Abschluss eines berufsqualifizierenden Studiums durchgeführtes Zweitstudium mit Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG grundsätzlich vereinbar ist (vgl. Beschluss vom 18. Juni 2008 BVerwG 6 B 23.08 Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 164 S. 5 unter Bezugnahme auf das Urteil vom 25. Juli 2001 BVerwG 6 C 8.00 BVerwGE 115, 32 ).
  • BVerwG, 18.06.2008 - 6 B 23.08

    Begründung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei der

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2009 - 6 B 80.08
    4 In der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist geklärt, dass die Erhebung von Studiengebühren für ein nach Abschluss eines berufsqualifizierenden Studiums durchgeführtes Zweitstudium mit Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG grundsätzlich vereinbar ist (vgl. Beschluss vom 18. Juni 2008 BVerwG 6 B 23.08 Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 164 S. 5 unter Bezugnahme auf das Urteil vom 25. Juli 2001 BVerwG 6 C 8.00 BVerwGE 115, 32 ).
  • BVerwG, 01.09.1992 - 11 B 24.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2009 - 6 B 80.08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vermag die Rüge der Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Anwendung und Auslegung von Landesrecht eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nur dann zu begründen, wenn die Auslegung der - gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten - bundesrechtlichen Norm ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (s. etwa Beschlüsse vom 9. März 1984 BVerwG 7 B 238.81 Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 49 S. 27, vom 15. Dezember 1989 BVerwG 7 B 177.89 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 277 S. 20, vom 1. September 1992 BVerwG 11 B 24.92 Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 171 S. 18 und vom 11. Dezember 2003 BVerwG 6 B 69.03 Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 39 S. 33).
  • BVerwG, 21.12.1994 - 4 B 266.94

    Wacholderheide contra Baugenehmigung - Naturschutz vor Baurecht?

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2009 - 6 B 80.08
    Erforderlich wäre indes die Darlegung gewesen, dass in einer bestimmten Frage hier in der Frage der Zulässigkeit einer Differenzierung bei der Heranziehung zu Zweitstudiumsgebühren anhand des Kriteriums, ob das Erststudium in demselben Bundesland, in dem das Zweitstudium durchgeführt wird, oder in einem anderen Bundesland abgeschlossen wurde die Auslegung des Grundgesetzes einschließlich der bundesverfassungsrechtlichen Grundsätze durch die höchstrichterliche Rechtsprechung bisher nicht ausreichend ist, um eine zutreffende Umsetzung in dem landesrechtlich geprägten Ausgangsfall zu gewährleisten (vgl. Beschluss vom 21. Dezember 1994 BVerwG 4 B 266.94 NVwZ 1995, 601 ; s. auch Pietzner, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand März 2008, § 132 Rn. 43).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 B 177.89

    Genehmigung zur Führung des Grades eines "Lizentiaten der Theologie" -

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2009 - 6 B 80.08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vermag die Rüge der Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Anwendung und Auslegung von Landesrecht eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nur dann zu begründen, wenn die Auslegung der - gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten - bundesrechtlichen Norm ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (s. etwa Beschlüsse vom 9. März 1984 BVerwG 7 B 238.81 Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 49 S. 27, vom 15. Dezember 1989 BVerwG 7 B 177.89 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 277 S. 20, vom 1. September 1992 BVerwG 11 B 24.92 Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 171 S. 18 und vom 11. Dezember 2003 BVerwG 6 B 69.03 Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 39 S. 33).
  • BVerwG, 09.03.1984 - 7 B 238.81

    Autoradios als Rundfunkempfangsgeräte im Sinne von Art. 2 Abs. 1 des

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2009 - 6 B 80.08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vermag die Rüge der Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Anwendung und Auslegung von Landesrecht eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nur dann zu begründen, wenn die Auslegung der - gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten - bundesrechtlichen Norm ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (s. etwa Beschlüsse vom 9. März 1984 BVerwG 7 B 238.81 Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 49 S. 27, vom 15. Dezember 1989 BVerwG 7 B 177.89 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 277 S. 20, vom 1. September 1992 BVerwG 11 B 24.92 Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 171 S. 18 und vom 11. Dezember 2003 BVerwG 6 B 69.03 Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 39 S. 33).
  • BVerwG, 19.07.1995 - 6 NB 1.95

    Nutzungsplanverordnung (BVerwG) - Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, 'Grundversorgung', § 7

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2009 - 6 B 80.08
    Die angeblichen bundesrechtlichen Maßgaben, deren Tragweite und Klärungsbedürftigkeit im Hinblick auf die einschlägigen landesrechtlichen Regelungen sowie die Entscheidungserheblichkeit ihrer Klärung in dem anhängigen Verfahren müssen in der Beschwerdebegründung dargelegt werden (Beschluss vom 19. Juli 1995 BVerwG 6 NB 1.95 Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 104 S. 43).
  • BVerwG, 22.08.1983 - 8 B 78.83

    Vorliegen eines Verstoßes gegen Art. 11 Abs. 1 Grundgesetz (GG) durch die

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2009 - 6 B 80.08
    Davon abgesehen hat das Bundesverwaltungsgericht zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Erhebung einer mit dem Wohnsitz oder Aufenthalt verbundenen Abgabe das Freizügigkeitsgrundrecht verletzen kann, bereits entschieden, dass sich aus Art. 11 Abs. 1 GG kein Anspruch darauf ergibt, dass der Aufenthalt an einem bestimmten Ort aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mit Konsequenzen verbunden ist, die zu dem Entschluss veranlassen können, von einem Aufenthalt abzusehen, und dass für eine abweichende Betrachtung allenfalls dort Raum bleibt, wo solche Hinderungsgründe in ihrer Auswirkung praktisch einem strikten Verbot gleichkommen (vgl. Beschluss vom 22. August 1983 BVerwG 8 B 78.83 Buchholz 401.63 Kurabgaben Nr. 5).
  • BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09

    Zweitwohnungsteuer in "Kinderzimmerfällen"; Anknüpfung an das Melderecht

    Der Schutzbereich der Freizügigkeit begründet hiervon abgesehen keinen Anspruch darauf, dass der Aufenthalt an einem bestimmten Ort aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mit Konsequenzen verbunden ist, die zu dem Entschluss veranlassen können, von einem Aufenthalt abzusehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. August 1983 - 8 B 78/83 -, Buchholz 401.63 Kurabgaben Nr. 5; BVerwG, Beschluss vom 9. April 2009 - 6 B 80/08 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2023 - 13 D 283/20

    Feststellung der Unwirksamkeit der aus den Regelungen zur Bekämpfung der

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 1 BvR 529/09 -, juris, Rn. 57; BVerwG, Beschlüsse vom 9. April 2009 - 6 B 80.08 -, juris, Rn. 5, und vom 22. August 1983 - 8 B 78.83 -, juris, Rn. 1.
  • BVerwG, 26.11.2009 - 6 B 33.09

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage bzgl. der Einordnung eines

    Bei Zugrundelegung des für das Revisionsgericht verbindlichen Verständnisses des Landesrechts durch das Oberverwaltungsgericht beansprucht der Kläger lediglich eine nach dem gesetzlichen Regelungssystem nicht gebotene Vergünstigung, ohne deren Voraussetzungen zu erfüllen (zu einer ähnlichen Konstellation: Beschluss vom 9. April 2009 - BVerwG 6 B 80.08 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 27.03.2013 - 4 ZB 12.1477

    Zur grundrechtlichen und unionsrechtlichen Vereinbarkeit der Erhebung einer

    Davon abgesehen, begründet der Schutzbereich der Freizügigkeit keinen Anspruch darauf, dass der Aufenthalt an einem bestimmten Ort aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mit Konsequenzen verbunden ist, die zu dem Entschluss veranlassen können, von einem Aufenthalt abzusehen (BVerfG, a.a.O., unter Verweis auf BVerwG, B.v. 22.8.1983 - 8 B 78/83 - juris Rn. 1 und B.v. 9.4.2009 - 6 B 80/08 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 21.12.2009 - 6 B 34.09

    Vorliegen eines hochschulgebührenrechtlichen Erststudiums bei einem

    Bei Zugrundelegung des für das Revisionsgericht verbindlichen Verständnisses des Landesrechts durch das Oberverwaltungsgericht beansprucht der Kläger lediglich eine nach dem gesetzlichen Regelungssystem nicht gebotene Vergünstigung, ohne deren Voraussetzungen zu erfüllen (zu ähnlichen Konstellationen: Beschlüsse vom 9. April 2009 - BVerwG 6 B 80.08 - juris Rn. 4 und vom 26. November 2009 - BVerwG 6 B 33.09 - juris Rn. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2020 - 2 S 1170/19

    Wenn nach Abschluss eines Bachelor of Laws ein Studium der Rechtswissenschaften

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem zitierten Beschluss vom 18.06.2008 (aaO, juris Rn. 4) unter Bezugnahme auf das vom Verwaltungsgericht ebenfalls genannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.07.2001 (aaO; vorgehend VGH Bad.-Württ., Urteil vom 06.04.2000, aaO) festgestellt, dass grundsätzlich für ein nach Abschluss eines berufsqualifizierenden Studiums durchgeführtes Zweitstudium Studiengebühren erhoben werden dürfen (vgl. auch BVerwG; Beschluss vom 09.04.2009 - 6 B 80.08 - juris Rn. 4).
  • VG Düsseldorf, 30.05.2008 - 13 K 5403/07

    Feststellungsklage zur Klärung der Frage des Fortbestehens eines

    Durch Beschluss vom 19. Februar 2008 - 6 B 80/08 - hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen auf die hiergegen erhobene Beschwerde hin die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes abgelehnt.
  • VG Greifswald, 04.01.2010 - 3 A 1848/08

    Unzulässige Ausnahmen in Kurabgabesatzung

    Davon kann indes keine Rede sein, wenn eine Aufenthalts- oder Wohnsitznahme unter sachangemessenen Voraussetzungen von der Zahlung einer Kurabgabe abhängig gemacht wird (BVerwG, Beschl. v. 22.08.1983 - 8 B 78/83 und Beschl. v. 09.04.2009 - 6 B 80/08, jeweils zit. n. juris).
  • VG Greifswald, 04.12.2009 - 3 A 1380/07

    Kurabgabe für einen Kleingarten mit Laube

    Davon kann indes keine Rede sein, wenn eine Aufenthalts- oder Wohnsitznahme unter sachangemessenen Voraussetzungen von der Zahlung einer Kurabgabe abhängig gemacht wird (BVerwG, Beschl. v. 22.08.1983 - 8 B 78/83 und Beschl. v. 09.04.2009 - 6 B 80/08, jeweils zit. n. juris).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2008 - L 6 B 80/08 AS   

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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.05.2008 - L 6 B 80/08 AS (https://dejure.org/2008,117831)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. Mai 2008 - L 6 B 80/08 AS (https://dejure.org/2008,117831)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,117831) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

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