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   BSG, 28.08.1996 - 6 BKa 22/96   

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https://dejure.org/1996,13141
BSG, 28.08.1996 - 6 BKa 22/96 (https://dejure.org/1996,13141)
BSG, Entscheidung vom 28.08.1996 - 6 BKa 22/96 (https://dejure.org/1996,13141)
BSG, Entscheidung vom 28. August 1996 - 6 BKa 22/96 (https://dejure.org/1996,13141)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 37/93

    Prüfung der Wirtschaftlichkeit ärztlicher und ärztlich verordneter Leistungen

    Auszug aus BSG, 28.08.1996 - 6 BKa 22/96
    In § 106 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) ist als Regelprüfmethode im Rahmen der vertrags(zahn)ärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung die (zahn)arztbezogene Prüfung (zahn)ärztlicher Leistungen nach Durchschnittswerten, also die sog statistische Vergleichsprüfung vorgeschrieben (vgl BSGE 76, 53, 54 [BSG 15.03.1995 - 6 RKa 37/93] = SozR 3-2500 § 106 Nr. 26).
  • BSG, 15.04.1986 - 6 RKa 6/85

    Kassenarzt

    Auszug aus BSG, 28.08.1996 - 6 BKa 22/96
    In der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist seit Jahrzehnten geklärt, daß der fortdauernde Verstoß eines Zahnarztes gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit der Behandlungsweise die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen rechtfertigt und ggf sogar Grundlage für die Entziehung der Zulassung zur kassen- bzw vertragszahnärztlichen Tätigkeit sein kann (vgl BSGE 60, 76, 78 [BSG 15.04.1986 - 6 RKa 6/85] = SozR 2200 § 368a Nr. 15).
  • BSG, 30.11.2016 - B 6 KA 38/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Praxisschließung - Druck auf Krankenkassen und

    Die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme setzt - neben der Verletzung vertragsärztlicher Pflichten - zudem voraus, dass der Vertragsarzt schuldhaft gehandelt hat (BSG Beschluss vom 8.5.1996 - 6 BKa 67/95 - Juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 9.12.2004 - B 6 KA 70/04 B - Juris RdNr 9; siehe auch BSG SozR 3-2500 § 81 Nr. 7 S 37; BSG Beschluss vom 28.8.1996 - 6 BKa 22/96 - Juris RdNr 4) .
  • BSG, 03.04.2019 - B 6 KA 4/18 R

    Zulassungsentziehung wegen Verfehlung außerhalb des Kernbereichs der

    Der Senat hat auch keine Bedenken hinsichtlich der Verwertbarkeit der im arbeitsgerichtlichen Verfahren getätigten Angaben des Klägers und der dort geschlossenen Vergleiche (zur grundsätzlichen Verwertbarkeit bestandskräftiger gerichtlicher Vergleiche über Honorarkürzungen wegen Unwirtschaftlichkeit in Zulassungsentziehungsverfahren vgl BSG Beschluss vom 28.8.1996 - 6 BKa 22/96 - Juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 9.12.2004 - B 6 KA 70/04 B - Juris RdNr 8) .
  • BSG, 06.02.2013 - B 6 KA 2/12 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Gebührenerhebung für erfolglos durchgeführtes

    Eine weitere Ausnahme vom Grundsatz der Kostenfreiheit auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung hat der Senat für das Verwaltungsverfahren bei Disziplinarmaßnahmen bejaht (BSG 28.8.1996 - 6 BKa 22/96 - Juris RdNr 6; bestätigt mit Beschluss vom 28.6.2000 - B 6 KA 1/00 B - Juris RdNr 7; ebenso Hencke, in: Peters, Handbuch der Krankenversicherung, Stand Januar 2012, § 81 SGB V RdNr 7 und 45; Hess aaO, § 81 SGB V RdNr 12) , für das ebenfalls grundsätzlich das SGB X gilt (BSG Beschluss vom 9.12.2004 - B 6 KA 70/04 B - Juris RdNr 5) .
  • BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 58/13 B

    Vertrags(zahn)ärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - gröbliche

    Auch können in Zulassungsentziehungsverfahren, die auf ständig wiederkehrendes unwirtschaftliches Behandlungs- oder Verordnungsverhalten gestützt werden, bestandskräftige Entscheidungen über Honorarkürzungen wegen Unwirtschaftlichkeit verwertet werden (stRspr, vgl zB BSGE 34, 252, 253 = SozR Nr. 36 zu § 368a RVO; BSG Urteil vom 14.7.1993 - 6 RKa 10/92 - USK 93142 S 772 f; ebenso betr Disziplinarverfahren zB BSG SozR 3-2500 § 81 Nr. 6 S 22 und BSG Beschluss vom 9.12.2004 - B 6 KA 70/04 B - Juris; ebenso zur Bestandskraft aufgrund gerichtlichen Vergleichs BSG Beschlüsse vom 28.8.1996 - 6 BKa 22/96 - Juris RdNr 5, und vom 9.12.2004 - B 6 KA 70/04 B - Juris RdNr 8) .
  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 62/98 R

    Disziplinarmaßnahmen gegen Vertragsärzte

    Der fortdauernde Verstoß eines Vertragsarztes gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit der Behandlungsweise rechtfertigt nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats nämlich die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen und kann sogar Grundlage für die Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit sein (BSGE 34, 252, 253 = SozR Nr. 36 zu § 368a RVO; BSGE 60, 76, 78 = SozR 2200 § 368a Nr. 15 S 54 f; BSG USK 93142; Beschlüsse des Senats vom 28. August 1996 - 6 BKa 22/96 - sowie vom 2. April 1998 - B 6 KA 22/97 B -).
  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 20/07 B

    Entziehung der Zulassung eines Zahnarztes zur vertragsärztlichen Versorgung nach

    So können in Zulassungsentziehungsverfahren, die auf ständig wiederkehrendes unwirtschaftliches Behandlungs- oder Verordnungsverhalten gestützt werden, bestandskräftige Entscheidungen über Honorarkürzungen wegen Unwirtschaftlichkeit verwertet werden (stRspr, vgl zB BSGE 34, 252, 253 = SozR Nr. 36 zu § 368a RVO; BSG USK 93142 S 772 f; ebenso betr Disziplinarverfahren zB BSG SozR 3-2500 § 81 Nr. 6 S 22 und BSG, Beschluss vom 9.12.2004 - B 6 KA 70/04 B -, juris; ebenso zur Bestandskraft aufgrund gerichtlichen Vergleichs BSG, Beschlüsse vom 28.8.1996 - 6 BKa 22/96 -, juris, dort RdNr 5, und vom 9.12.2004 - B 6 KA 70/04 B -, juris, dort RdNr 8).
  • SG Schwerin, 16.05.2012 - S 3 KA 68/09

    Vertragsärztliche Versorgung - Disziplinarmaßnahme - Einführung von Vorschriften

    Auf dieser gesetzlichen Grundlage bestehen keine Bedenken gegen eine Kostenregelung in der Form, dass sich der Arzt, dem ein disziplinarisch zu ahndendes Verhalten zur Last fällt, bis zu einem in der Satzung selbst festgelegten Höchstbetrag an den allgemeinen Verfahrenskosten beteiligen muss (BSG v. 28.06.2000 - B 6 KA 1/00 B, juris Rn. 7; BSG v. 28.08.1996 - 6 BKa 22/96, juris Rn. 6).

    Auf dieser gesetzlichen Grundlage bestehen keine Bedenken gegen eine Kostenregelung in der Form, dass sich der Arzt, dem ein disziplinarisch zu ahndendes Verhalten zur Last fällt, bis zu einem in der Satzung selbst festgelegten Höchstbetrag an den allgemeinen Verfahrenskosten beteiligen muss (BSG v. 28.06.2000 - B 6 KA 1/00 B, juris Rn. 7; BSG v. 28.08.1996 - 6 BKa 22/96, juris Rn. 6; krit. Schroeder-Printzen in Schnapp/Wigge, Hdbuch des Vertragsarztrechts, § 18 Rn. 19).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2017 - L 3 KA 22/16

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Auslegung eines Vergleichs über die

    Das BSG ( Beschlüsse vom 28. August 1996 - 6 BKa 22/96 - und vom 9. Dezember 2004 - B 6 KA 70/04 B - beide juris) hat hierzu ausgeführt, dass ein derartiger gerichtlicher Vergleich geschlossen worden sein könne, um Unsicherheiten darüber Rechnung zu tragen, ob angesichts bestimmter Praxisbesonderheiten überhaupt noch eine Unwirtschaftlichkeit der (zahn-)ärztlichen Behandlungsweise feststellbar ist (Alternative 1).
  • LSG Schleswig-Holstein, 19.05.2009 - L 4 KA 2/08

    Rechtmäßigkeit einer gegen einen Vertragsarzt wegen Falschabrechnung verhängten

    Die Tatbestandsvoraussetzungen für die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme, nämlich eine schuldhafte (vgl. BSG, Beschl. v. 28. August 1996 - 6 BKa 22/96 - juris Rz. 4) Pflichtverletzung des Klägers liegen vor, und Fehler bei der Betätigung und Begründung des dem Disziplinarausschuss auf der Rechtsfolgeseite zustehenden Entschließungs- und Auswahlermessens sind nicht gegeben.
  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 1/00 B

    Disziplinarmaßnahme im Vertragsarztrecht, Kostentragung

    Der Senat hat im Beschluß vom 28. August 1996 - 6 BKa 22/96 - dargelegt, daß die gesetzliche Ermächtigung des § 81 Abs. 5 Satz 1 SGB V die Einführung von Vorschriften über die Kostentragung gestattet.
  • LSG Hamburg, 17.03.2010 - L 2 KA 37/07
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.07.2006 - L 3 KA 68/04
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