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   ArbG Frankfurt/Main, 10.06.2015 - 6 BV 335/14   

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https://dejure.org/2015,66182
ArbG Frankfurt/Main, 10.06.2015 - 6 BV 335/14 (https://dejure.org/2015,66182)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10.06.2015 - 6 BV 335/14 (https://dejure.org/2015,66182)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10. Juni 2015 - 6 BV 335/14 (https://dejure.org/2015,66182)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Anfechtung; Wahl Arbeitnehmervertreter; Chancengleichheit; Briefwahl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung; Wahl Arbeitnehmervertreter; Chancengleichheit; Briefwahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 27.01.1993 - 7 ABR 37/92

    Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 10.06.2015 - 6 BV 335/14
    Die Vorschriften über die Briefwahl, mithin auch § 49 3. WOMitbestG sind wesentliche Verfahrensvorschriften .(vgl. BAG, 27.01..1993, 7 ABR. 87/92, NZA 1993, 949 [BAG 27.01.1993 - 7 ABR 37/92] ; LAG Hessen, 17.04.2008, 9 TaBV 163/07, juris).

    Eine generelle Briefwahl ist nach der Rechtsprechung des BAG (vgl. BAG 27.01.1993, 7 ABR 37/92, NZA 1993, 949), die sich die Kammer zu eigen macht, unzulässig.

    Zweck der eingeschränkten Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe ist es, Wahlmanipulationen möglichst gering zu halten oder auszuschließen (vgl. BAG, 27.01.1993, 7 ABR 37/92, NZA 1993, 949).

    Durch den Wahlfehler konnte das Wahlergebnis damit objektiv beeinflusst werden (zu diesem Prüfungsmaßstab BAG, 14.09.1988, AP BetrVG 1972 § 16 Nr. 1) Es ist auch nicht auszuschließen, dass die betroffenen Arbeitnehmer anders gewählt hätten, wenn sie ihre Stimme zeitlich - ggf. mehrere Tage - später persönlich abgegeben hätten (vgl. BAG, 27.01.1993, 7 ABR 37/92, NZA 1993, 949).

  • BAG, 27.04.1976 - 1 AZR 482/75

    Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl - Verstoß gegen Wahlvorschriften -

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 10.06.2015 - 6 BV 335/14
    Die Nichtigkeit einer Wahl kann von jedermann, der an der Feststellung der Nichtigkeit ein berechtigtes Interesse hat, zu jeder Zeit in jeder Form geltend gemacht werden (BAG, 27.04.1976, 1 AZR 482/76, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 4).

    Die Anfechtungsfrist des § 22 Abs. 2 S. 2. MitbestG gilt nicht (v. zu § 19 BetrVG: BAG, 27.04.1976, 1 ABR. 482/76, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 4).b) In der Sache ist der Antrag jedoch unbegründet.

  • BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 93/87

    Wahlbeteiligung Arbeiter und Angestellte

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 10.06.2015 - 6 BV 335/14
    Durch den Wahlfehler konnte das Wahlergebnis damit objektiv beeinflusst werden (zu diesem Prüfungsmaßstab BAG, 14.09.1988, AP BetrVG 1972 § 16 Nr. 1) Es ist auch nicht auszuschließen, dass die betroffenen Arbeitnehmer anders gewählt hätten, wenn sie ihre Stimme zeitlich - ggf. mehrere Tage - später persönlich abgegeben hätten (vgl. BAG, 27.01.1993, 7 ABR 37/92, NZA 1993, 949).
  • LAG München, 27.02.2007 - 8 TaBV 89/06

    Betriebsratswahl

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 10.06.2015 - 6 BV 335/14
    Adressat des Gebotes der Chancengleichheit ist jedoch nicht der einzelne Mitbewerber, so dass die unzulässige Wahlwerbung für sich genommen keinen Anfechtungsgrund bildet (vgl. LAG München, Beschluss vom 27.02.2007, 8 TaBV 89/06, juris).
  • BAG, 28.02.2006 - 1 AZR 460/04

    Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in Betrieben

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 10.06.2015 - 6 BV 335/14
    Maßgeblich für den Umfang der Duldungspflicht des Arbeitgebers sind das Ausmaß und die Intensität der Inanspruchnahme im konkreten Einzelfall (Maschmann, Virtueller Belegschaftswahlkampf im Netz des Arbeitgebers? NZA 2008, 613; vgl. BAG, 28.02.2006, 1 AZR 460/04, NZA 2006, 798).
  • BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98

    Übergangsmandat des Betriebsrats

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 10.06.2015 - 6 BV 335/14
    Zwingende Vorschriften stellen regelmäßig wesentliche Vorschriften dar (so BAG, 31.05.2000, 7 ABR 78/98, NZA 2000, 1350 zu § 19 BetrVG, Reiser/Veil 09. Auflage 2009, MitbestG § 22 Rn. 5).
  • BAG, 06.12.2000 - 7 ABR 34/99

    Freiheit der Wahl - Chancengleichheit der Wahlbewerber

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 10.06.2015 - 6 BV 335/14
    freien Wahl sowie der ungeschriebene Grundsatz der Chancengleichheit der Wahlbewerber, weil sie der Integrität einer demokratischen Wahl dienen (vgl. BAG, 7 ABR 34/99, BeckRS 2000, 30147895).
  • LAG Hessen, 17.04.2008 - 9 TaBV 163/07

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Anordnung der Briefwahl - Begriff des

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 10.06.2015 - 6 BV 335/14
    Die Vorschriften über die Briefwahl, mithin auch § 49 3. WOMitbestG sind wesentliche Verfahrensvorschriften .(vgl. BAG, 27.01..1993, 7 ABR. 87/92, NZA 1993, 949 [BAG 27.01.1993 - 7 ABR 37/92] ; LAG Hessen, 17.04.2008, 9 TaBV 163/07, juris).
  • BAG, 04.11.1980 - 1 AZR 482/76
    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 10.06.2015 - 6 BV 335/14
    Die Nichtigkeit einer Wahl kann von jedermann, der an der Feststellung der Nichtigkeit ein berechtigtes Interesse hat, zu jeder Zeit in jeder Form geltend gemacht werden (BAG, 27.04.1976, 1 AZR 482/76, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 4).
  • BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 23/99

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 10.06.2015 - 6 BV 335/14
    Deshalb kann die Häufung von Mängeln, von denen jeder für sich nur die Anfechtbarkeit der Wahl begründet, ebenso wenig zur Nichtigkeit der Betriebsratswahl führen (BAG, 19.11.2003, 7 ABR 24/03, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 54) wie Fälle, in denen der Verstoß erst durch eine umfangreiche Beweisaufnahme festgestellt, werden kann (BAG, 15.11.2000, 7 ABR 23/99, juris), solange nicht die handelnden Personen die Verstöße bewusst vertuscht haben, welche die Nichtigkeit der Wahl begründen (vgl. Erfurter Kommentar-Koch, 14. Auflage 2014, § 19 BetrVG Rn. 13).
  • BAG, 22.03.2000 - 7 ABR 34/98

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung

  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 24/03

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

  • LAG Hessen, 20.10.2016 - 9 TaBV 240/15

    Wird die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer - neben weiteren

    Das Arbeitsgericht hat durch Beschluss vom 10. Juni 2015 - Aktenzeichen 6 BV 335/14 (Bl. 260 - 278 d.A.) - die Wahl vom 27. März 2014 der Arbeitnehmervertreter sowie der Vertreter von Gewerkschaften in den Aufsichtsrat der J AG für unwirksam erklärt und im Übrigen die Anträge zurückgewiesen.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 10. Juni 2015 - Aktenzeichen 6 BV 335/14 - abzuändern und den (Hilfs-)Antrag der DHV und der Beteiligten zu 2. bis 5. zurückzuweisen.

    die Beschwerden der Beteiligten zu 9., 10., 14. und 16. und der Beteiligten zu 11., 12., 13. und 15. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 10. Juni 2015 - Aktenzeichen 6 BV 335/14 - zurückzuweisen.

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