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   BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84   

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BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84 (https://dejure.org/1987,94)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.1987 - 6 C 10.84 (https://dejure.org/1987,94)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 1987 - 6 C 10.84 (https://dejure.org/1987,94)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (302)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.08.1982 - 6 C 197.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensnot des Wehrpflichtigen -

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84
    Da der Kläger die materiell-rechtliche Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts nicht gerügt hat - dies hätte er mangels Zulassung der Revision durch das Verwaltungsgericht im Wege einer Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 34 Abs. 3 WPflG a.F. in Verbindung mit § 132 Abs. 3 VwGO tun müssen -, kann dahinstehen, ob das Verwaltungsgericht mit dieser Formulierung, insbesondere im Hinblick auf die Unterstreichung des Adjektivs "ernsthaft", nur eine bestimmte Kategorie von "Gewissensentscheidungen gegen den Kriegsdienst mit der Waffe" als Gewissensentscheidungen im Sinne von Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG anerkennen wollte - womit es von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abgewichen wäre (vgl. z.B. Urteil vom 25. August 1982 - BVerwG 6 C 197.80 - <BVerwGE 66, 138 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 133>)- oder ob es lediglich das von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geforderte Merkmal der "Ernsthaftigkeit" einer jeden Gewissensentscheidung gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG hervorheben wollte.
  • BVerwG, 08.07.1983 - 6 C 21.81

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Aufklärungsmangel in einer

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84
    Wenn sich unter diesen Umständen den Bevollmächtigten des Klägers keine weiteren Fragen aufgedrängt haben, um dem Kläger eine weitere Begründung und Erläuterung seiner Einstellung zu ermöglichen, so mußten sie sich auch dem Gericht nicht aufdrängen (vgl. dazu Urteil vom 8. Juli 1983 - BVerwG 6 C 21.81 -), zumal dann nicht, wenn es aufgrund seiner materiellrechtlichen Rechtsauffassung eine weitere Aufklärung nicht für erforderlich hielt.
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84
    Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, daß das Gericht seiner Pflicht aus § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO genügt und seiner Entscheidung das Vorbringen der Beteiligten sowie den festgestellten Sachverhalt vollständig und richtig zugrunde gelegt hat (vgl. zu der ähnlich gelagerten Problematik bei Art. 103 Abs. 1 GG BVerfGE 65, 293 mit Nachweisen).
  • BVerwG, 23.01.1984 - 6 C 143.81

    Bedeutung der dem Urteil zugrunde liegenden Rechtsauffassung bei der Prüfung

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84
    Bei der Prüfung, ob dem Verwaltungsgericht ein Verfahrensfehler unterlaufen ist, ist von seiner materiellrechtlichen Rechtsauffassung auszugehen, auch wenn diese einer Überprüfung nicht standhalten sollte (vgl. z.B. Urteil vom 23. Januar 1984 - BVerwG 6 C 143.81 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81

    Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt -

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84
    Diese Pflicht verletzt es dann, wenn es seiner Entscheidung den ermittelten Sachverhalt unrichtig oder unvollständig zugrunde legt (vgl. dazu Urteil vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 - <BVerwGE 68, 338 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 145>).
  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Grundsätzlich kann jedoch davon ausgegangen werden, dass das Gericht seiner Pflicht aus § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO genügt und seiner Entscheidung das Vorbringen der Beteiligten sowie den festgestellten Sachverhalt vollständig und richtig zugrunde gelegt hat (Urteile vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183 und vom 5. Juli 1994 a.a.O.).
  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99

    Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung

    Ein Tatsachengericht kann freilich dadurch, dass es von einem teilweise unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, den Anspruch eines Beteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 108 Abs. 2 VwGO) verletzen und zugleich gegen den Überzeugungsgrundsatz (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) verstoßen (vgl. u.a. Urteile vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183 S. 1 m.w.N. und vom 15. April 1997 - BVerwG 8 C 20.96 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 274 S. 36 m.w.N.).

    Das Tatsachengericht darf Tatsachen und Parteivorbringen aus Gründen des materiellen Rechts teilweise oder gänzlich unberücksichtigt lassen (vgl. u.a. BVerfGE 70, 93 ; BVerwG, Urteile vom 25. März 1987, a.a.O. S. 2 und vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 53.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 213 S. 33).

    Maßgebend für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit ist seine sachlichrechtliche Auffassung auch dann, wenn diese einer Überprüfung nicht standhalten sollte (stRspr; vgl. etwa Urteil vom 23. Januar 1984 - BVerwG 6 C 143.81 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 143 S. 35 m.w.N. und Beschluss vom 17. Februar 1993 - BVerwG 3 B 131.92 - Buchholz 418.72 WeinG Nr. 22 S. 27; Urteile vom 25. März 1987, a.a.O. S. 4 und vom 4. November 1994, a.a.O. S. 2).

  • BVerwG, 10.01.2013 - 4 B 48.12

    Zum Maß der nach § 15 Abs. 1 BauNVO gebotenen Rücksichtnahme

    Der Bereich der Tatsachenfeststellung ist vom materiell-rechtlichen Standpunkt der Vorinstanz aus zu beurteilen, auch wenn dieser Standpunkt rechtlich verfehlt sein sollte (Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183; stRspr).
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   BVerwG, 27.11.1984 - 6 C 10.84   

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BVerwG, Entscheidung vom 27.11.1984 - 6 C 10.84 (https://dejure.org/1984,12285)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 1984 - 6 C 10.84 (https://dejure.org/1984,12285)
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