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   BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 11.78   

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https://dejure.org/1979,220
BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 11.78 (https://dejure.org/1979,220)
BVerwG, Entscheidung vom 09.03.1979 - 6 C 11.78 (https://dejure.org/1979,220)
BVerwG, Entscheidung vom 09. März 1979 - 6 C 11.78 (https://dejure.org/1979,220)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterbrechung der Verjährung - Voraussetzungen für eine Verjährungsunterbrechung - Eindeutiger Wille auf nochmalige Überprüfung der Entscheidung - Hinweis auf unzulässige Klage zur Unterbrechung der Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 57, 306
  • DÖV 1979, 759
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 04.05.1972 - II C 21.69
    Auszug aus BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 11.78
    Demgemäß ist der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bereits im Urteil vom 4. Mai 1972 - BVerwG 2 C 21.69 - als selbstverständlich ohne nähere Begründung davon ausgegangen, daß der Widerspruch die laufende Verjährung in gleicher Weise wie die Klageerhebung unterbricht (so auch Bayer. VGH, Urteil vom 13. Januar 1965 - Nr. 40 III 65 - [NDBZ 1966 S. 158]).

    Im übrigen kann auch - insbesondere wenn die Behörde die Entscheidung über den geltend gemachten Anspruch von der Beibringung weiterer Unterlagen abhängig macht - ein pactum de non petendo gemäß § 202 BGB zu einer Hemmung der Verjährungsfrist führen (vgl. hierzu Urteil vom 4. Mai 1972 - BVerwG 2 C 21.69 - sowie BGH, Urteil vom 20. Februar 1958 - III ZR 175/56 - [VerwRspr. Bd. 11 Nr. 6]).

  • BGH, 20.02.1958 - III ZR 175/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 11.78
    Im übrigen kann auch - insbesondere wenn die Behörde die Entscheidung über den geltend gemachten Anspruch von der Beibringung weiterer Unterlagen abhängig macht - ein pactum de non petendo gemäß § 202 BGB zu einer Hemmung der Verjährungsfrist führen (vgl. hierzu Urteil vom 4. Mai 1972 - BVerwG 2 C 21.69 - sowie BGH, Urteil vom 20. Februar 1958 - III ZR 175/56 - [VerwRspr. Bd. 11 Nr. 6]).
  • BVerwG, 26.01.1966 - VI C 112.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 11.78
    Es ist auch ohne Rechtsirrtum davon ausgegangen, daß dieser Anspruch auf Stellenzulage der Verjährung gemäß § 194 Abs. 1, § 197 BGB unterlag (vgl. BVerwGE 23, 166 [167] mit weiteren Nachweisen) und daß die Verjährung mit dem Schluß des Jahres, in dem der Anspruch entstand, d.h. mit Ablauf des Jahres 1965, begann (§§ 201, 198 BGB).
  • BGH, 24.03.1977 - III ZR 19/75

    Verjährungsvorschriften für Amtshaftungsansprüche - Gründe für die Unterbrechung

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 11.78
    Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes im Urteil vom 24. März 1977 - III ZR 19/75 - (VersR 1977 S. 646) unterbricht eine den Vorschriften des Finanzvertrags genügende Anmeldung eines Schadensersatzanspruches gemäß § 210 BGB die Verjährung während der ganzen Dauer des behördlichen Prüfungsverfahrens unter der auflösenden Bedingung fristgerechter Klageerhebung.
  • BGH, 24.02.1970 - VI ZR 123/68

    Unterbrechung der Verjährung durch Stellung eines Antrags auf Bestimmung des

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 11.78
    Aus der Gleichstellung eines Gesuchs an eine Behörde mit den Wirkungen einer - gemäß § 209 BGB die Verjährung unterbrechenden - Klageerhebung in § 210 BGB ergibt sich darüber hinaus, daß nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift nur solche Schritte als ausreichend anzusehen sind, die den eindeutigen Willen zur gerichtlichen Durchsetzung des Anspruchs gegenüber dem Schuldner - hier gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn eines Beamten - erkennen lassen (vgl. auch BGHZ 53, 270 [BGH 24.02.1970 - VI ZR 123/68] [273]; Palandt/Heinrichs, Bürgerliches Gesetzbuch, 38. Aufl., § 210 Anm. 1).
  • BVerwG, 23.03.1973 - IV C 2.71

    Durchführung des Widerspruchsverfahrens - Genehmigung für das Aufstellen von

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 11.78
    Die Klage ist dann unabhängig davon zulässig, ob die Verzögerung der Verwaltungsentscheidung sich in Wahrheit als zureichend begründet erweist oder nicht (vgl. hierzu BVerwGE 42, 108 [110]).
  • BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 5/09 R

    Arzneimittelregress - Geltung der vierjährigen Ausschlussfrist - kein "sonstiger

    Dem steht nicht entgegen, dass nach ganz herrschender Auffassung in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung nur diejenigen Anträge verjährungshemmende Wirkung haben, die unmittelbar, also ohne weitere Verfahrensschritte, Voraussetzung für die Klageerhebung sind (so grundlegend BVerwGE 57, 306, 309 f; bestätigt durch BVerwGE 102, 33; ohne nähere Begründung auch BVerwG, Urteile vom 15.6.2006 - 2 C 17/05 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 13 und - 2 C 15/05 - IÖD 2007, 7; die verwaltungsgerichtliche Instanzrechtsprechung ist dem gefolgt: vgl Verwaltungsgericht Kassel, Urteil vom 19.6.2007 - 1 E 520/05 - juris RdNr 7; VG Magdeburg, Urteil vom 21.3.2006 - 5 A 104/05 - juris RdNr 15; Thüringer Oberverwaltungsgericht , Urteil vom 29.10.2009 - 2 KO 893/07 - juris RdNr 40) .

    Zur Begründung wird darauf verwiesen (BVerwGE 57, 306, 309 f) , aus der Gleichstellung des Gesuchs an eine Behörde mit den Wirkungen einer die Verjährung unterbrechenden Klageerhebung ergebe sich, dass nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift nur solche Schritte als ausreichend anzusehen seien, die den eindeutigen Willen zur gerichtlichen Durchsetzung des Anspruchs gegenüber dem Schuldner erkennen ließen.

  • BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 29.11

    Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu

    Der Lauf der Verjährungsfrist wird durch Klageerhebung oder durch den nach § 126 Abs. 3 BRRG im Beamtenrecht vorgeschalteten Widerspruch gemäß § 210 BGB a.F. unterbrochen sowie seit dem 1. Januar 2002 gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 12 BGB gehemmt (vgl. Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 6 C 11.78 - juris Rn. 12, 13; Beschluss vom 14. April 2011 - BVerwG 2 B 27.10 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 23.95

    Beamtenrecht - Beförderung, Auswahl der Beamten für ein neugeschaffenes

    Hinsichtlich der auf die Zeit ab 1988 entfallenden Beträge ist die Verjährung gemäß § 210 BGB jedenfalls durch den der verwaltungsgerichtlichen Klage unmittelbar vorgeschalteten Widerspruch des Klägers unterbrochen worden (vgl. Urteil des 6. Senats vom 9. März 1979 - BVerwG 6 C 11.78 - [BVerwGE 57, 306, 309 f.] mit Hinweis auf Urteil des 2. Senats vom 4. Mai 1972 - BVerwG 2 C 21.69 -).
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