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   OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 C 11124/12.OVG, 6 C 11221/12.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 C 11124/12.OVG, 6 C 11221/12.OVG (https://dejure.org/2013,11199)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.05.2013 - 6 C 11124/12.OVG, 6 C 11221/12.OVG (https://dejure.org/2013,11199)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Mai 2013 - 6 C 11124/12.OVG, 6 C 11221/12.OVG (https://dejure.org/2013,11199)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht

    Zulässigkeit einer erheblichen Hundesteuererhöhung und eines Hundesteuersatzes von 186 bzw. 216 EUR; Hundesteuerpflicht von Sozialleistungsempfängern; kein Gebot der Staffelung der Hundesteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Erhöhung der Hundesteuer

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Stadt Mainz darf Hundesteuer erhöhen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Klamme Kommunen dürfen Hundesteuer deutlich erhöhen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Stadt Mainz darf Hundesteuer erhöhen - Hundesteuer entfaltet durch Höhe keine erdrosselnde Wirkung

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Begriff der Kreuzung von

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 C 11124/12
    Zwar mag die Erhebung von Hundesteuer für nicht gefährliche Hunde durch die Antragsgegnerin ursprünglich nicht ausschließlich der Einnahmeerzielung gedient, sondern zugleich das legitime Ziel verfolgt haben, die Hundepopulation im Gebiet der Antragsgegnerin zu begrenzen (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - 10 B 21/04 -, NVwZ 2005, 598; Birk, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: März 2013, § 3 Rn. 106).

    Typisierungen und Pauschalierungen können durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität gerechtfertigt sein, solange die dadurch entstehende Ungleichbehandlung noch in einem angemessenen Verhältnis zu den steuerlichen Vorteilen der Typisierungen steht (BVerfG, Urteil vom 19. Februar 2013 - 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09 -, NJW 2013, 847, 851 f.; BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - 10 B 21.04 -, NVwZ 2005, 598).

  • BVerwG, 31.10.1990 - 8 B 72.90

    Ausgestaltung der steuerrechtlichen Qualifizierung der Hundesteuer als

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 C 11124/12
    Eine Lenkungsabsicht in Richtung auf die Begrenzung der Gesamtzahl der im Gebiet der Antragsgegnerin gehaltenen Hunde kommt darüber hinaus auch in dem erhöhten Steuersatz für den jeweils zweiten bzw. weitere Hunde zum Ausdruck (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Oktober 1990 - 8 B 72.90 -, Buchholz 11 Art. 105 GG Nr. 16).

    c) Der erhöhte Steuerbetrag für den zweiten und jeden weiteren Hund ist aufgrund des hierin zum Ausdruck kommenden Lenkungszwecks, den Gesamtbestand der gehaltenen Hunde zu begrenzen, im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz ebenfalls gerechtfertigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Oktober 1990 - 8 B 72.90 -, Buchholz 11 Art. 105 GG Nr. 16).

  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; achtfach höherer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 C 11124/12
    Ermächtigungsgrundlage für die beanstandeten Regelungen des § 4 Abs. 1 HStS ist § 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes - KAG - vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Februar 2011, GVBl. S. 25), der seinerseits mit Art. 105 Abs. 2a S. 1 des Grundgesetzes - GG - vereinbar und hinreichend bestimmt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000 - 11 C 8.99 -, BVerwGE 110, 265, 268).

    e) Da die Erhöhung der Hundesteuer für nicht gefährliche Hunde bereits im Hinblick auf die mit ihr angestrebte Erzielung höherer Einnahmen verhältnismäßig ist, kann dahingestellt bleiben, ob sie ebenfalls durch daneben bestehende Lenkungszwecke gerechtfertigt werden könnte (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O. 271).

  • BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99

    Halbteilungsgrundsatz

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 C 11124/12
    Die mit dem Normenkontrollantrag angegriffene Erhöhung der Hundesteuer für nicht gefährliche Hunde verstößt darüber hinaus nicht gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip, das der Gestaltungsfreiheit des Normgebers auch bei der Auferlegung von Steuerlasten Grenzen setzt (BVerfG, Beschluss vom 18. Januar 2006 - 2 BvR 2194/99 -, BVerfGE 115, 97, 114 ff).

    Hinsichtlich des Zwecks der Erzielung von Einnahmen bestehen gegen die Geeignetheit und Erforderlichkeit steuerlicher Belastungen unterhalb der Schwelle zu einer - hier nicht vorliegenden (vgl. o. II.1) - "erdrosselnden Wirkung" grundsätzlich keine Bedenken (BVerfG, Beschluss vom 18. Januar 2006, a.a.O. 115).

  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 C 11124/12
    Tatsächliche Vollzugsmängel allein führen hingegen noch nicht zur Verfassungswidrigkeit der materiellen Abgabenorm (BVerfG, Urteil vom 9. März 2004 - 2 BvL 17/02 - BVerfGE 110, 94, 112 ff.; BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2011 - 6 C 22/10 -, BVerwGE 139, 42, 68 ff.).
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 C 11124/12
    In dem vom Antragsteller ebenfalls in diesem Zusammenhang genannten Beschluss vom 22. Juni 1995 (- 2 BvL 37/91 -, BVerfGE 93, 121) heißt es hingegen lediglich, die mit einer Steuer verbundene Verfolgung von Förder- oder Lenkungszwecken, die eine ungleichmäßige Belastung innerhalb einer Steuerart rechtfertigen könne, setze eine erkennbare Entscheidung des Gesetzgebers voraus, mit dem Instrument der Steuer auch andere als bloße Ertragswirkungen erzielen zu wollen (a.a.O., 147).
  • BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 22.10

    Filmförderung; Filmförderungsanstalt; Filmabgabe; Filmbeiträge; Kinowirtschaft;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 C 11124/12
    Tatsächliche Vollzugsmängel allein führen hingegen noch nicht zur Verfassungswidrigkeit der materiellen Abgabenorm (BVerfG, Urteil vom 9. März 2004 - 2 BvL 17/02 - BVerfGE 110, 94, 112 ff.; BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2011 - 6 C 22/10 -, BVerwGE 139, 42, 68 ff.).
  • BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11

    Sukzessivadoption

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 C 11124/12
    Typisierungen und Pauschalierungen können durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität gerechtfertigt sein, solange die dadurch entstehende Ungleichbehandlung noch in einem angemessenen Verhältnis zu den steuerlichen Vorteilen der Typisierungen steht (BVerfG, Urteil vom 19. Februar 2013 - 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09 -, NJW 2013, 847, 851 f.; BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - 10 B 21.04 -, NVwZ 2005, 598).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 C 11124/12
    Auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1995 (- 2 BvR 423/88, 2 BvR 1300/93 -, BVerfGE 93, 319) kann er sich in diesem Zusammenhang nicht berufen, da nach diesem eine besondere sachlichen Rechtfertigung über die Einnahmeerzielung hinaus oder an deren Stelle nämlich nur bei der Erhebung nichtsteuerlicher Abgaben erforderlich ist (a.a.O., 342 f.).
  • BVerwG, 14.06.1996 - 8 NB 5.95

    Nichtvorlage einer Normenkontrollsache - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 C 11124/12
    Daher sind solche Steuervorschriften im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz nur an den Verhältnissen des jeweiligen örtlichen Normgebers zu messen und diesbezügliche Regelungen anderer Gemeinden auszublenden (BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 1996 - 8 NB 5.95 -, Buchholz 11 Art. 105 GG Nr. 24; BayVGH, Beschluss vom 8. Juli 2011 - 4 ZB 10.3133 -, KStZ 2011, 209).
  • VGH Bayern, 08.07.2011 - 4 ZB 10.3133

    Hundesteuer; Steuersatz; Keine erdrosselnde Wirkung; Änderungssatzung

  • BVerwG, 19.08.1994 - 8 N 1.93

    Finanzwesen - Verpackungssteuer - Sachgesetzgebungskompetenz

  • VGH Bayern, 30.07.1998 - 4 N 97.1023

    Überprüfung der Angemessenheit von Hundesteuersätzen im Rahmen einer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2010 - 6 A 10038/10

    Erhöhte Hundesteuer für Hunde der Rasse Bullmastiff rechtmäßig

  • VG Karlsruhe, 15.11.2011 - 4 K 1090/10

    Hundesteuer; Verdoppelung des Hundesteuersatzes; erdrosselnde Wirkung verneint

  • BVerwG, 10.01.2007 - 6 BN 3.06

    Schule; berufsbildende Schule; Berufsfachschule; Privatschule; Ersatzschule;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.2005 - 6 C 10308/05

    Faktisches Haltungsverbot für gefährliche Hunde durch sehr hohen Hundesteuersatz

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 14.02.2012 - VGH N 3/11

    Kommunaler Finanzausgleich muss bis 1. Januar 2014 neu geregelt werden - Hohe

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2010 - 14 A 3020/08

    Hundesteuer bei Sozialhilfeempfänger; Festsetzung von Hundesteuer im Voraus

  • VG Wiesbaden, 06.03.2017 - 1 K 919/16

    Erhöhung der Hundesteuer in Wiesbaden

    Einer besonderen sachlichen Rechtfertigung über die Einnahmeerzielung hinaus, nämlich die Verwendung der Mehreinnahmen für bestimmte Zwecke, bedarf es nur bei der Erhebung nichtsteuerlicher Abgaben; bei der Hundesteuer handelt es sich jedoch um eine Steuer (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.05.2013 - 6 C 11124/12 -, zitiert nach Juris).

    Tatsächliche Vollzugsmängel allein führen hingegen noch nicht zur Verfassungswidrigkeit der materiellen Abgabenorm (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.05.2013 - 6 C 11124/12 - zitiert nach Juris, m.w.N.).

  • VG Gießen, 17.03.2014 - 8 K 1563/13

    Erhöhte Hundesteuer

    Dies gilt auch für die Veranlagung zu einer Hundesteuer, wobei namentlich die Erhebung einer erhöhten Steuer dem Übermaßgebot unterliegt (vgl. OVG Rh-Pf, U. v. 14.05.2013 - 6 C 11124/12 -, juris, Rdnr. 37 ff.).
  • VG Koblenz, 04.09.2017 - 3 K 1195/16

    Anspruch der Gemeinde auf Erstattung der von ihr geleisteten Beteiligung an den

    Ausweislich der Haushaltssatzung betrug die Hundesteuer für den ersten Hund lediglich 72 EUR, obwohl andere Kommunen - wie bspw. die Stadt Mainz - hierfür erheblich höhere Steuern erheben (vgl. OVG Rh-Pf., Urt. v. 14.05.2013, 6 C 11124/12.OVG).
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