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   OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 6 C 11187/10.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 6 C 11187/10.OVG (https://dejure.org/2011,10193)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.03.2011 - 6 C 11187/10.OVG (https://dejure.org/2011,10193)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. März 2011 - 6 C 11187/10.OVG (https://dejure.org/2011,10193)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 10a Abs 1 S 1 KAG RP, § 10a Abs 3 KAG RP, § 10a Abs 5 KAG RP
    Ausbaubeitragsrecht; Gemeindeanteil; Verschonungsregelung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von in der Baulast der Gemeinde stehenden Verkehrsanlagen und Verkehrsteilen bei der öffentlichen Einrichtung von Anbaustraßen i.R.d. satzungsrechtlichen Festlegung des Gemeindeanteils; Bewertung des gesamten von Anliegergrundstücken innerhalb der ...

  • esovgrp.de

    KAG § 10a,KAG § 10a Abs 1,KAG § 10a Abs 1 S 1,KAG § 10a Abs 3,KAG § 10a Abs 5
    Anliegerverkehr, Ausbau, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht, Begründung, Begründungspflicht, Beitrag, Beitragspflicht, Beitragssatzung, Beschlussvorlage, Doppelveranlagung, Durchgangsverkehr, einheitliche öffentliche Einrichtung, Einrichtung, Ermessen, Erschließung, ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von in der Baulast der Gemeinde stehenden Verkehrsanlagen und Verkehrsteilen bei der öffentlichen Einrichtung von Anbaustraßen i.R.d. satzungsrechtlichen Festlegung des Gemeindeanteils; Bewertung des gesamten von Anliegergrundstücken innerhalb der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 577
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2002 - 6 C 10464/02

    Unwirksame Tiefenbegrenzungsregelung; zeitweise Beitragsbefreiung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 6 C 11187/10
    Bei der satzungsrechtlichen Festlegung des Gemeindeanteils muss der Gemeinderat demnach das Verhältnis von Anlieger- und Durchgangsverkehr auf den in der Baulast der Gemeinde stehenden Verkehrsanlagen in der jeweiligen öffentlichen Einrichtung insgesamt gewichten (vgl. auch OVG RP, 6 C 10464/02.OVG, AS 30, 106, ESOVGRP).

    Dass die Gemeinden berechtigt, aber nicht verpflichtet sind, eine solche Verschonung satzungsrechtlich vorzusehen, hat der Senat bereits zu der Bestimmung des § 10 Abs. 8 KAG a.F., der Vorgängervorschrift des § 10a Abs. 5 KAG, entschieden (OVG RP, 6 C 10464/02.OVG, AS 30, 106, KStZ 2003, 35, ESOVGRP).

  • BVerwG, 18.09.1981 - 7 N 1.79

    Vorlesungen - Curricularrichtwert - Kapazitätsverordnung - Bundesrechtliche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 6 C 11187/10
    Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, 7 N 1.79, BVerwGE 64, 77, juris) an, wonach beim Unterlassen einer Regelung in einer Rechtsverordnung die Normenkontrolle mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Unterlassens zulässig ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.1999 - 6 C 12887/98
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 6 C 11187/10
    Nach der Rechtsprechung des Senats (OVG RP, 6 C 12887/98.OVG, AS 27, 363, ESOVGRP) stellt eine Veranlagung zu wiederkehrenden Beiträgen nur kurze Zeit nach der Heranziehung zu einem einmaligen Beitrag keine Verletzung des Vorteilsprinzips dar.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2009 - 9 S 1624/09

    Vorläufiger Rechtsschutz - Zum Ausschluss aus der Schule bei einem einmaligen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 6 C 11187/10
    Entscheidend ist vielmehr (vgl. OVG RP, 6 A 11146/09.OVG, NVwZ-RR 2010, 62, ESOVGRP), dass der Satzungsgeber sämtliche in der Baulast der Gemeinde stehenden Verkehrsanlagen und -anlagenteile innerhalb der öffentlichen Einrichtung im Sinne des § 10a Abs. 1 KAG in den Blick nimmt und insgesamt das Verhältnis von Anlieger- und Durchgangsverkehr gewichtet.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2005 - 6 A 11220/05

    Ausbaubeitrag; Bemessung des Gemeindeanteils; Fallgruppentypisierung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 6 C 11187/10
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. OVG RP, 6 A 11220/05.OVG, NVwZ-RR 2006, 285, ESOVGRP) beträgt der Gemeindeanteil bei erhöhtem Durchgangs-, aber noch überwiegendem Anliegerverkehr regelmäßig zwischen 35 und 45 v.H.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2002 - 15 A 4734/01
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 6 C 11187/10
    Selbst wenn man annimmt, nicht nur das Ergebnis des Normsetzungsverfahrens, also die getroffenen Satzungsregelungen als solche, sondern auch deren Begründung, könne Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens sein (vgl. einerseits SächsOVG, 5 D 25/00, juris; andererseitsOVG NW, 15 A 4734/01, NVwZ-RR 2003, 376, juris), setzt dies voraus, dass eine solche Begründung vorliegt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2010 - 6 A 11146/09

    Zu den Voraussetzungen für einen beitragspflichtigen Straßenausbau gemäß § 10a

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 6 C 11187/10
    Entscheidend ist vielmehr (vgl. OVG RP, 6 A 11146/09.OVG, NVwZ-RR 2010, 62, ESOVGRP), dass der Satzungsgeber sämtliche in der Baulast der Gemeinde stehenden Verkehrsanlagen und -anlagenteile innerhalb der öffentlichen Einrichtung im Sinne des § 10a Abs. 1 KAG in den Blick nimmt und insgesamt das Verhältnis von Anlieger- und Durchgangsverkehr gewichtet.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2007 - 6 A 10323/07

    Verschonungsregelung in einer Ausbaubeitragssatzung - nachträgliche Änderung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 6 C 11187/10
    Nur wenn sich eine Gemeinde für eine solche Verschonungsregelung entschieden hat, darf sie nach der erstmaligen Herstellung und der Widmung einer neuen, weiteren Verkehrsanlage auf eine Verschonung auch der dort liegenden Grundstücke nur verzichten, wenn besondere Umstände eine solche Ungleichbehandlung rechtfertigen (vgl. OVG RP, 6 A 10323/07.OVG, KStZ 2008, 33, ESOVGRP).
  • OVG Sachsen, 29.11.2001 - 5 D 25/00

    Fortschreibung der Globalberechnung ; Veränderung der Beitragsbemessungseinheiten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 6 C 11187/10
    Selbst wenn man annimmt, nicht nur das Ergebnis des Normsetzungsverfahrens, also die getroffenen Satzungsregelungen als solche, sondern auch deren Begründung, könne Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens sein (vgl. einerseits SächsOVG, 5 D 25/00, juris; andererseitsOVG NW, 15 A 4734/01, NVwZ-RR 2003, 376, juris), setzt dies voraus, dass eine solche Begründung vorliegt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2005 - 6 A 12155/04

    Erhebung eines wiederkehrenden Beitrags für durchgeführte Straßenausbaumaßnahmen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 6 C 11187/10
    Demgegenüber wird mit dem erst nach der erstmaligen Herstellung möglichen (vgl. OVG RP, 6 A 12155/04.OVG, AS 32, 179, ESOVGRP) wiederkehrenden Beitrag nach § 10a Abs. 1 Satz 2 KAG der sich hiervon unterscheidende besondere Vorteil abgegolten, der den Grundstücken durch die Anbindung an die öffentliche Einrichtung entsteht, die von allen zum Anbau bestimmten Verkehrsanlagen gebildet wird.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2008 - 6 C 10255/08

    Anforderungen an den Verteilungsmaßstab zur Erhebung wiederkehrender Beiträge

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2007 - 6 C 10601/07

    Kosten eines Straßenausbaus können auf alle Grundstücke in der Gemeinde umgelegt

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 6 A 11315/06

    Straßenausbaubeitrag - zur Ermittlung des Gemeindeanteils

  • BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller

    Vielmehr wird der Anschluss an das übrige Straßennetz meist erst über mehrere Verkehrsanlagen vermittelt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. November 2007 - 6 C 10601/07.OVG -, AS RP-SL 35, S. 209 ; Urteil vom 25. August 2010 - 6 A 10505/10.OVG -, AS RP-SL 39, S. 331 ; Urteil vom 15. März 2011 - 6 C 11187/10.OVG -, AS RP-SL 40, S. 4 ; Beschluss vom 24. Februar 2012 - 6 A 11492/11.OVG -, AS RP-SL 41, S. 69 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 6 A 11031/15

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge - einheitliche öffentliche Verkehrseinrichtung

    Vielmehr hat der Satzungsgeber bei der Bestimmung des Gemeindeanteils gemäß § 10a Abs. 3 KAG das Verhältnis von Anlieger- und Durchgangsverkehr in der einheitlichen öffentlichen Einrichtung insgesamt zu gewichten (OVG RP, Urteil vom 16. März 2010 - 6 A 11146/09.OVG -, AS 38, 383, juris; OVG RP, Urteil vom 15. März 2011 - 6 C 11187/10.OVG -, AS 40, 4, NVwZ-RR 2011, 577, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2015 - 6 A 10447/15

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge

    Im Rahmen der satzungsrechtlichen Festlegung des Gemeindeanteils gemäß § 10a Abs. 3 KAG hat der Satzungsgeber sämtliche in der Baulast der Gemeinde stehenden Verkehrsanlagen und -teile innerhalb der öffentlichen Einrichtung von Anbaustraßen in den Blick zu nehmen und insgesamt das Verhältnis von Anlieger- und Durchgangsverkehr zu gewichten (OVG RP, 6 A 11146/09.OVG, AS 38, 383, juris; OVG RP, 6 C 11187/10.OVG, AS 40, 4, juris).

    Die auf die einheitliche öffentliche Einrichtung bezogene Gewichtung des Verhältnisses von Anlieger- und Durchgangsverkehr (OVG RP, 6 C 11187/10.OVG, AS 40, 4, juris) bedeutet, dass der gesamte von Anliegergrundstücken innerhalb der öffentlichen Einrichtung ausgehende bzw. dorthin führende Verkehr innerhalb der Einrichtung als Anliegerverkehr zu werten ist (OVG RP, 6 A 11146/09.OVG, AS 38, 383, juris; OVG RP, 6 C 11187/10.OVG, AS 40, 4, juris).

    bb) Weil - wie erwähnt - sämtliche in der Baulast der Gemeinde stehenden Verkehrsanlagen und -anlagenteile innerhalb der öffentlichen Einrichtung im Sinne des § 10a Abs. 1 KAG in die Bewertung einbezogen und das Verhältnis von Anlieger- und Durchgangsverkehr bezogen auf die einheitliche öffentliche Einrichtung insgesamt gewichtet werden müssen (OVG RP, 6 C 11187/10.OVG, AS 40, 4, juris), kann dieses Verkehrsaufkommen nur im Ausnahmefall als Durchschnitt des Durchgangsverkehrs in den einzelnen Straßen der einheitlichen öffentlichen Einrichtung ermittelt werden.

  • VG Koblenz, 22.09.2016 - 4 K 822/15

    Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde Weitersburg ist unwirksam.

    Die Ausbaubeitragssatzung sei rechtmäßig, wie das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im Normenkontrollverfahren 6 C 11187/10.OVG (Urteil vom 15. März 2011) bestätigt habe.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die vorgelegten Verwaltungs- und Widerspruchsakten (1 Ordner und 1 Heft) sowie die Gerichtsakte 6 C 11187/10.OVG verwiesen; sämtliche Unterlagen sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

    Dem kann zunächst nicht das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. März 2011 im Normenkontrollverfahren 6 C 11187/10.OVG entgegengehalten werden.

    Der dortige Normenkontrollantrag eines Dritten betreffend die ABS vom 29. Oktober 2009 ist abgelehnt worden, so dass sich die Rechtskraft der Entscheidung ohnedies nicht auf den Kläger, sondern nur auf die Beteiligten des Verfahrens 6 C 11187/10.OVG erstreckt.

  • VG Koblenz, 01.08.2011 - 4 K 1392/10

    Ist die Vorschrift über die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge

    In dem jüngsten Urteil vom 15. März 2011 - 6 C 11187/10.OVG - vertritt das OVG Rheinland-Pfalz die Auffassung, dass zwar das Verhältnis des Anlieger- und Durchgangsverkehrs in der einheitlichen öffentlichen Einrichtung insgesamt zu ermitteln sei, dass dabei aber nur die in der Baulast der Gemeinde stehenden Anbaustraßen zu berücksichtigen seien.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2013 - 6 A 10605/13

    Begünstigtes Ratsmitglied von Mitwirkung an Verschonungsregelung in Satzung über

    Dies gilt nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass eine Verschonungsregelung im System der wiederkehrenden Beiträge nach § 10a Abs. 5 KAG nicht verpflichtend ist, sondern im Ermessen der Gemeinde steht (vgl. OVG RP, 6 C 11187/10.OVG, AS 40, 4, esovgrp, juris).

    Zu ergänzen ist, dass die Beklagte durch die in der mündlichen Berufungsverhandlung überreichten "Überlegungen und Abwägungsmaterial" zur Gemeinderatssitzung vom 8. Oktober 2009 belegt hat, dass die Höhe des Gemeindeanteils in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (OVG RP, 6 A 11146/09.OVG, AS 38, 383, esovgrp, juris; 6 C 11187/10.OVG, AS 40, 4, esovgrp, juris) festgelegt wurde.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 6 C 10085/12

    Abrechnungseinheit, Anbaustraße, Antragsbefugnis, Ausbau, Ausbaubeitrag,

    Die Unwirksamkeit der genannten Satzungsbestimmungen führt nicht zur Gesamtnichtigkeit der angegriffenen Satzung, da die rechtswidrigen Satzungsvorschriften lediglich einen Teil des festgelegten Kreises der Beitragsschuldner sowie die Verschonung von Grundstücken betreffen, für die in der jüngeren Vergangenheit Erschließungsbeiträge oder einmalige Ausbaubeiträge erhoben wurden, und der Satzungsgeber auf solche Vergünstigungen verzichten darf (OVG RP, 6 C 11187/10.OVG, ESOVGRP, juris).

    Denn solche Grundstücke, die kürzlich unter Gewährung einer Ermäßigung für Eckgrundstücke zu Erschließungsbeiträgen oder Einmalbeiträgen herangezogen wurden, sollen nicht in dem Umfang von wiederkehrenden Beiträgen verschont werden wie " Mittelgrundstücke " , die seinerzeit zum vollen Erschließungsbeitrag oder Einmalbeitrag veranlagt wurden (vgl. hierzu auch OVG RP, 6 C 11187/10.OVG, NVwZ-RR 2011, 577, ESOVGRP, juris; OVG RP, 6 C 10464/02.OVG, AS 30, 106, NVwZ-RR 2003, 380, ESOVGRP, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2015 - 6 A 10054/15

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge in Hahnstätten zulässig

    Da der gesamte von Anliegergrundstücken innerhalb des Ortsteils H. ausgehende bzw. dorthin führende Verkehr als Anliegerverkehr innerhalb der einheitlichen öffentlichen Einrichtung im Sinne des § 10a Abs. 1 KAG zu bewerten ist, hat der Senat keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Annahme des Gemeinderats, der Anliegerverkehr auf den in der Baulast der Gemeinde (vgl. hierzu OVG RP, 6 C 11187/10.OVG, AS 40, 4, esovgrp, juris) stehenden Verkehrsanlagen überwiege insgesamt den Durchgangsverkehr, fehlerhaft sein könnte.
  • VG Neustadt, 02.03.2012 - 1 L 113/12

    Wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau

    Diese hat zunächst für die von ihr gebildete beitragsrechtliche Einheit einen Gemeindeanteil von 40 % beschlossen, den Gemeindeanteil dann aber mit Blick auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. März 2011 (Az.: 6 C 11187/10.OVG) mit Ratsbeschluss vom 5. Oktober 2011 auf 30 % abgesenkt und die ABS entsprechend geändert.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 6 A 10971/11

    Ausbaubeitrag; nachträgliche Änderung des Straßenbauprogramms; Ermittlung des

    Denn einer förmlichen schriftlichen Begründung bedarf die Entscheidung des Gemeinderats über den Gemeindeanteil nicht (vgl. auch OVG RP, 6 C 11187/10.OVG, NVwZ-RR 2011, 577, ESOVGRP, juris).

    Damit gibt die Begründung des Beschlussvorschlags der Verwaltung nicht nur Aufschluss über den Informationsstand des Rats (vgl. OVG RP, 6 C 11187/10.OVG, NVwZ-RR 2011, 577, ESOVGRP, juris), sondern auch über dessen für die Festlegung des Gemeindeanteils maßgebliche Erwägungen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.2017 - 6 A 11881/16

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge; verfassungsrechtlich unzulässige Umverteilung von

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.09.2018 - 6 A 11966/17

    Verschonung einzelner Grundstücke von der Entrichtung wiederkehrender

  • VG Neustadt, 25.03.2015 - 1 K 760/14

    Ausbaubeitragssatzung: Gemeindeanteil von 40 v.H. kann nicht beanstandet werden

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.02.2012 - 6 B 11492/11

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge können weiterhin erhoben werden

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.09.2018 - 6 A 10526/18

    Aufhebung eines Beitragsvorausleistungsbescheid; Gemeindeanteil für eine

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2012 - 6 A 10818/12

    Hinreichende Bestimmung der einheitlichen öffentlichen Einrichtung der zum Anbau

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2013 - 6 A 10836/12

    Festlegung einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung der zum Anbau bestimmten

  • VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 590/14

    Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge der Stadt Zell unwirksam

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2015 - 6 A 10055/15

    Vorausleistungen auf wiederkehrende Ausbaubeiträge

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2011 - 6 A 10870/11

    Vorläufige Festsetzung eines Ausbaubeitrags - Aufwandsverteilung bei

  • VG Neustadt, 28.05.2018 - 1 K 1037/17

    Grundlagenbescheid gegenüber Miteigentümer in Bezug auf wiederkehrende

  • VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 592/14

    Abgabenrecht: Nichtigkeit einer Ausbaubeitragssatzung im Zusammenhang mit der

  • VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 604/14

    Inzidente Prüfung wiederkehrender Beiträge einer Ausbaubeitragssatzung bei der

  • VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 602/14

    Erhebung von Straßenbaubeiträgen als wiederkehrender Beitrag;

  • VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 591/14

    Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von

  • VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 603/14

    Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge: Wirksamkeit einer Ausbaubeitragssatzung bei

  • VG Mainz, 02.03.2012 - 1 L 113/12

    Erhebung jährlich wiederkehrender Beiträge aufgrund des B-Modells; Der im

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