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   BVerwG, 27.06.1986 - 6 C 131.80   

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BVerwG, 27.06.1986 - 6 C 131.80 (https://dejure.org/1986,298)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.1986 - 6 C 131.80 (https://dejure.org/1986,298)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 1986 - 6 C 131.80 (https://dejure.org/1986,298)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Soldatenversorgung - Ruhegehalt - Dienstbezüge - Besoldungsgruppe - Dienstgrad

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 74, 303
  • NVwZ 1987, 228
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 04.02.1981 - 2 BvR 570/76

    Verfassungswidrigkeit der Überleitung herausgehobener Richterämter in das neue

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1986 - 6 C 131.80
    Wäre das nicht der Fall, fehlten die Voraussetzungem für die Zuordnung des Dienstgrades zu zwei Besoldungsgruppen und für die Ausweisung entsprechender Planstellen (vgl. dazu BVerfGE 56, 146 ).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60

    Beförderungsschnitt

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1986 - 6 C 131.80
    Diese Einschränkung ist - wie das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 11, 203 und in BVerfGE 61, 43 (56 ff.) anhand der besoldungsrechtlichen Entwicklung in bezug auf die Beamtenversorgung dargelegt hat - ein verfassungsrechtlich unbedenklicher, überkommener Bestandteil der Versorgungsregelung, der das Bemessungsprinzip der Versorgung aus dem letzten Amt modifiziert.
  • BVerwG, 15.07.1977 - 2 B 36.76

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1986 - 6 C 131.80
    Das letztere aber ist eine im Prozeß nicht mehr nachholbare Klagevoraussetzung (Beschluß vom 15. Juli 1977 - BVerwG 2 B 36.76 - m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1986 - 6 C 131.80
    Diese Einschränkung ist - wie das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 11, 203 und in BVerfGE 61, 43 (56 ff.) anhand der besoldungsrechtlichen Entwicklung in bezug auf die Beamtenversorgung dargelegt hat - ein verfassungsrechtlich unbedenklicher, überkommener Bestandteil der Versorgungsregelung, der das Bemessungsprinzip der Versorgung aus dem letzten Amt modifiziert.
  • BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00

    Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht vor der Erhebung einer Schadensersatzklage aus dem Beamtenverhältnis einen an den Dienstherrn gestellten Antrag als eine im Prozess nicht nachholbare Klagevoraussetzung gefordert hat (vgl. u.a. Urteile vom 27. Juni 1986 - BVerwG 6 C 131.80 - BVerwGE 74, 303 und vom 10. April 1997 - BVerwG 2 C 38.95 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 16 S. 31 m.w.N.), ist dies klarstellend einzuschränken: Die Zulässigkeit einer auf Schadensersatz gerichteten allgemeinen Leistungsklage aus dem Beamtenverhältnis setzt gemäß § 126 Abs. 3 BRRG lediglich die Durchführung eines Vorverfahrens voraus.
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04

    Versorgungsbezüge aus dem Beförderungsamt: Wartefrist von drei Jahren

    Voraussetzung der Versorgung nach Maßgabe des letzten Amtes ist daher ein Mindestmaß an nachhaltiger, diesem Amt entsprechender Dienstleistung (vgl. BVerwGE 74, 303 ; 94, 168 ).

    Diese Sperrfristen bezwecken ebenfalls die Gewährleistung einer effizienten Aufgabenwahrnehmung im Beförderungsamt (vgl. BVerwGE 74, 303 ).

  • BVerwG, 30.01.1997 - 2 C 10.96

    Abfindung einer Beamtin - Belehrung über befristete Rückzahlungsmöglichkeit bei

    Im anhängigen Verwaltungsrechtsstreit wird demgegenüber ein Anspruch auf Schadenersatz geltend gemacht, der nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 17. April 1975 - BVerwG 2 C 30.73 - [Buchholz 235 § 1 BBesG Nr. 1]) gegenüber dem Besoldungs- und Versorgungsanspruch selbständig ist und deshalb zunächst durch einen gerade darauf gerichteten Antrag bei der Behörde (vgl. BVerwGE 74, 303 [306]; Beschluß vom 1. Dezember 1993 - BVerwG 2 B 115.93 - [Buchholz 232 § 79 Nr. 110]) geltend zu machen war und geltend gemacht worden ist.
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   BVerwG, 20.04.1983 - 6 C 131.80   

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