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   BVerwG, 24.10.1973 - VI C 139.73   

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BVerwG, 24.10.1973 - VI C 139.73 (https://dejure.org/1973,377)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1973 - VI C 139.73 (https://dejure.org/1973,377)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1973 - VI C 139.73 (https://dejure.org/1973,377)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zurückweisung eines Rechtsbeistandes von der mündlichen Verhandlung einer Prüfungskammer für Kriegsdienstverweigerer - Örtliche Reichweite der Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten - Auftreten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 44, 124
  • NJW 1974, 1298
  • NJW 1974, 1398 (Ls.)
  • AnwBl 1974, 181
  • DÖV 1974, 316
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.10.1964 - II C 160.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1973 - VI C 139.73
    Ob, wie die Revision meint, § 157 ZPO über § 173 VwGO im verwaltungsgerichtlichen und in einem dem Gerichtsverfahren ähnlich gestalteten Verfahren vor Verwaltungsbehörden entsprechend angewendet werden könnte (für den Verwaltungsprozeß offengelassen in BVerwGE 19, 339 [340] und im Beschluß vom 9. März 1967 - BVerwG V B 180.66 - [Buchholz 355 RBeratG Nr. 15 = VerwRspr. Bd. 19 Nr. 30 S. 120]), bedarf hier ebensowenig einer Entscheidung wie die Frage, ob § 67 Abs. 2 Satz 3 VwGO auf ein solches Verwaltungsverfahren sinngemäß anwendbar ist.

    Die Prüfungskammer war nicht gehalten, diese unerlaubte und strafbare Handlung zu dulden, sie konnte den Kläger also von der mündlichen Verhandlung ausschließen (BVerwGE 19, 339 [344]).

  • BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvL 80/53

    Verfassungsmäßigkeit des § § 157 Abs. 3 S. 2 ZPO

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1973 - VI C 139.73
    Das Bundesverfassungsgericht hat § 157 Abs. 3 ZPO, durch den Rechtsbeistände - im Gegensatz zu den Rechtsanwälten - nur unter bestimmten objektiven Voraussetzungen zum mündlichen Verhandeln vor den Gerichten der Zivilgerichtsbarkeit zugelassen werden, als eine Regelung der Ausübung des Berufs des Rechtsbeistandes aufgefaßt und diese Regelung als mit Art. 12 Abs. 1 GG für vereinbar erklärt (BVerfGE 10, 185 [197 f.]).

    Die hierdurch ermöglichte Überwachung der Tätigkeit des Rechtsbeistandes durch die Justizverwaltung ist im Hinblick auf die geringeren subjektiven Anforderungen, denen der Rechtsbeistand gegenüber dem Rechtsanwalt genügen muß, ein vernünftiger Grund des Gemeinwohls (BVerfGE 7, 377 [405, 406]; 10, 185 [197]).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1973 - VI C 139.73
    Die hierdurch ermöglichte Überwachung der Tätigkeit des Rechtsbeistandes durch die Justizverwaltung ist im Hinblick auf die geringeren subjektiven Anforderungen, denen der Rechtsbeistand gegenüber dem Rechtsanwalt genügen muß, ein vernünftiger Grund des Gemeinwohls (BVerfGE 7, 377 [405, 406]; 10, 185 [197]).
  • BVerwG, 09.03.1967 - V B 180.66

    Gewährung von Unterhaltshilfe auf Lebenszeit nach dem Lastenausgleichsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1973 - VI C 139.73
    Ob, wie die Revision meint, § 157 ZPO über § 173 VwGO im verwaltungsgerichtlichen und in einem dem Gerichtsverfahren ähnlich gestalteten Verfahren vor Verwaltungsbehörden entsprechend angewendet werden könnte (für den Verwaltungsprozeß offengelassen in BVerwGE 19, 339 [340] und im Beschluß vom 9. März 1967 - BVerwG V B 180.66 - [Buchholz 355 RBeratG Nr. 15 = VerwRspr. Bd. 19 Nr. 30 S. 120]), bedarf hier ebensowenig einer Entscheidung wie die Frage, ob § 67 Abs. 2 Satz 3 VwGO auf ein solches Verwaltungsverfahren sinngemäß anwendbar ist.
  • BVerwG, 04.07.1973 - VI C 23.73

    Vertretung von Kriegsdienstverweigerern durch Beauftragte der Kirchen -

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1973 - VI C 139.73
    Sie richtet sich, wie der erkennende Senat bereits in dem für die Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 23.73 - dargelegt hat, gegen einen Verwaltungsakt.
  • BVerwG, 12.08.2014 - 1 C 2.14

    Abhilfebescheid, Bestandskraft, Kostenentscheidung, Rechtsmittelklarheit,

    Durch diese Bestimmungen soll vermieden werden, dass Streitigkeiten über Mängel des Widerspruchsverfahrens oder -bescheids zu weiteren Widerspruchsverfahren führen; dies würde den Fortgang der Hauptsache in Richtung auf eine endgültige Entscheidung hemmen (Urteil vom 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 139.73 - BVerwGE 44, 124 = Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 7 S. 13 ).
  • BVerfG, 25.02.1976 - 1 BvR 8/74

    Verfassungswidrigkeit der Ersten Ausführungsverordnung zum Rechtsberatungsgesetz

    Durch die angefochtenen, im wesentlichen übereinstimmenden Urteile vom 24. Oktober 1973 hat das Bundesverwaltungsgericht in beiden Verfahren unter Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidungen die Klage abgewiesen (BVerwGE 44, 124 ).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sie seinerseits wiederholt aufgeworfen, allerdings bislang noch nicht entschieden (BVerwGE 19, 339 [340]; Buchholz, BVerwG 355, RBerG Nr. 15; BVerwGE 44, 124 ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.09.2019 - 7 A 10049/19

    Kosten der Sicherstellung, Verwahrung und Verwertung eines PKW

    Ein Vorverfahren ist in entsprechender Anwendung der vorgenannten Regelungen auch dann entbehrlich, wenn die Beschwer auf einem selbständig anfechtbaren Verwaltungsakt beruht, der nur in äußerlichem Zusammenhang mit dem Widerspruchsverfahren steht (vgl. hierzu allgemein: Max-Emanuel Geis, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 68 Rn. 151 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1973 - VI C 139/73 -, BVerwGE 44, 124 = juris, Rn. 13, für den Fall, dass der Verfahrensverstoß der Widerspruchsbehörde i.S.d. § 79 Abs. Abs. 2 Satz 2 VwGO die Qualität eines eigenständigen Verwaltungsaktes hat).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2013 - 2 L 210/08

    Zulässigkeit eines Vorverfahrens bei einer isolierten Anfechtung einer

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist entschieden, dass bei Verwaltungsakten, die im Zusammenhang mit Widerspruchsentscheidungen ergehen, zu denen auch Kostenentscheidungen gehören, ein Vorverfahren nach § 68 Abs. 1 VwGO nicht erforderlich ist (BVerwGE 17, 246; 32, 346; 44, 124; BVerwG, Urt. v. 25.09.1992 - 8 C 16/90 - zit. n. juris; BVerwG, Urt. v. 17.12.2001 - 6 C 19/01 - zit. n. juris; vgl. auch VGH München, Urt. v. 02.08.1988 - 5 B 88.1024 - NVwZ-RR 1989, 221, BayVBl 1989, 757).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bislang nur die Zulässigkeit der Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklage gegen Nebenentscheidungen mit Verwaltungsaktsqualität in einem Widerspruchsbescheid ohne vorhergehendes Vorverfahren bejaht (BVerwGE 17, 246; 32, 346; 44, 124; BVerwG, Urt. v. 25.09.1992 - 8 C 16/90 - zit. n. juris; BVerwG, Urt. v. 17.12.2001 - 6 C 19/01 - zit. n. juris), die Frage nach der Zulässigkeit des Vorverfahrens trotz seiner Entbehrlichkeit in solchen Fällen aber bislang - soweit für den Senat erkennbar - nicht entschieden.

  • BVerwG, 02.11.1990 - 9 B 121.90

    Verwaltungsverfahren: Voraussetzungen für die Annahme der Zurückweisung eines

    Ob eine Zurückweisung in dem bezeichneten Sinne, die von dem zurückgewiesenen Rechtsanwalt auch im eigenen Namen in zulässiger Weise angegriffen werden kann (Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG 6 C 23.73 - BVerwGE 42, 318; Urteil vom 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 139.73 - BVerwGE 44, 124; vgl. auch BVerfGE 52, 42), tatsächlich vorliegt, richtet sich nach dem Inhalt und der Tragweite des Verhaltens der Behörde im jeweiligen Einzelfall.

    Maßgebend ist insoweit vielmehr, ob sein eigener allgemeiner Rechtsstatus als Anwalt dadurch berührt wird (Urteil vom 8. Juli 1973 - BVerwG 6 C 23.73 - a.a.O. und Urteil vom 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 139.73 - a.a.O.).

  • BVerwG, 10.12.1976 - 6 C 36.76

    Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten - Mündliche Verhandlung -

    Auf die Revision der Beklagten hat der Senat durch Urteil vom 24. Oktober 1973 - BVerwG VI C 139.73 - die Entscheidung des Verwaltungsgerichts aufgehoben und die Klage abgewiesen, weil der Kläger gemäß der berufsrechtlichen Regelung des § 1 AVORBerG daran gehindert sei, ohne besondere Erlaubnis in einer gesetzlich vorgeschriebenen mündlichen Verhandlung vor einer Behörde außerhalb seines Geschäftssitzes aufzutreten.

    - Die nach 4 wie vor umstrittene und erörterungsbedürftige Frage braucht hier jedoch ebensowenig wie in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 19, 339 [BVerwG 29.10.1964 - II C 160/62] [340]; Beschluß vom 9. März 1967 - BVerwG V B 180.66 - [Buchholz 355 RBeratG Nr. 15]; BVerwGE 44, 124 [126, 127]) abschließend beantwortet zu werden.

  • OVG Niedersachsen, 01.04.2019 - 1 LA 59/18

    Kosten eines von der Bauaufsichtsbehörde angeregten Genehmigungsverfahrens

    In dem außerdem von der Klägerin zitierten Urteil vom 24. Oktober 1973 (- VI C 139.73 -, juris) hatte das Bundesverwaltungsgericht sich mit der in eigenem Namen erhobenen Klage des Bevollmächtigten eines Kriegsdienstverweigerers auseinanderzusetzen, dem von der zuständigen Behörde das Auftreten als Bevollmächtigter untersagt worden war.
  • BVerwG, 10.12.1976 - 6 C 35.76

    Erforderlichkeit einer über die Zulassung als Rechtsanwalt hinausgehenden

    - Die nach wie vor umstrittene und erörterungsbedürftige Frage braucht hier jedoch ebensowenig wie in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 19, 339 [BVerwG 29.10.1964 - II C 160/62] [340]; Beschluß vom 9. März 1967 - BVerwG V B 180.66 - [Buchholz 355 RBeratG Nr. 15]; BVerwGE 44, 124 [126, 127]) abschließend beantwortet zu werden.
  • OVG Saarland, 07.01.2005 - 3 Q 41/04

    Abwasser; Verbandsbeitrag; sachliche Unbilligkeit; Erlass; Übermaßverbot

    BVerwG, Urteil vom 24.10.1973 - VI C 139.73 -, BVerwGE 44, 124 - 126, mit der Erwägung, anderenfalls würde der Fortgang der Hauptsache in Richtung auf eine endgültige Entscheidung gehemmt; Überblick zur Rechtsprechung des BVerwG zur Entbehrlichkeit des Widerspruchsverfahrens bei Eyermann/Fröhler, VwGO, 11. Auflage 2000, § 68 Rdnr. 28 ff. -, Rdnr. 30 zur Zweckerreichung, wenn die Widerspruchsbehörde zu erkennen gibt, dass ein Widerspruch keinen Erfolg haben wird.
  • VG Köln, 02.12.2015 - 7 K 4453/14
    vgl. BVerwG, Urteil vom 24.10.1973 - VI C 139/73 - VG Köln, Urteil vom 20.10.2015 - 7 K 4587/14 -.
  • VG Kassel, 25.08.1998 - 6 G 767/98

    Rechtliche Einordnung von Verwaltungsgebühren für den Erlass eines

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