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   BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 148.81   

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BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 148.81 (https://dejure.org/1984,612)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1984 - 6 C 148.81 (https://dejure.org/1984,612)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1984 - 6 C 148.81 (https://dejure.org/1984,612)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beamtenrecht - Witwe - Unterhaltsbeitrag - Einkommensanrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 70, 211
  • NVwZ 1985, 419
  • DVBl 1985, 737
  • DÖV 1985, 326
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.02.1983 - 2 C 27.81

    Nachgeheiratete Witwe - Unterhaltsbeitrag - Zusammentreffen mehrerer

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 148.81
    Dieser ergibt sich nicht nur aus dem Wortlaut des Gesetzes, sondern auch aus dem Sinnzusammenhang, in den die Vorschrift hineingestellt ist, aus dem Sinn und Zweck der Regelung und aus ihrer Entstehungsgeschichte (BVerfGE 59, 128 ; BVerwGE 52, 84 [BVerwG 11.02.1977 - VI C 135/74]; 66, 360 [BVerwG 08.02.1983 - 9 CB 698/82]).

    Der Unterhaltsbeitrag hat Auffüllungsfunktion und soll dem Ausgleich von Härten dienen, die sich daraus ergeben, daß das Gesetz in derartigen Fällen eine volle Witwenversorgung versagt (vgl. BVerwGE 41, 207 [BVerwG 29.11.1972 - VI C 6/70]; 66, 360 [BVerwG 08.02.1983 - 9 CB 698/82]).

  • BVerwG, 08.02.1983 - 9 CB 698.82

    Geschäftsverteilungsplan - Recht auf gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 148.81
    Dieser ergibt sich nicht nur aus dem Wortlaut des Gesetzes, sondern auch aus dem Sinnzusammenhang, in den die Vorschrift hineingestellt ist, aus dem Sinn und Zweck der Regelung und aus ihrer Entstehungsgeschichte (BVerfGE 59, 128 ; BVerwGE 52, 84 [BVerwG 11.02.1977 - VI C 135/74]; 66, 360 [BVerwG 08.02.1983 - 9 CB 698/82]).

    Der Unterhaltsbeitrag hat Auffüllungsfunktion und soll dem Ausgleich von Härten dienen, die sich daraus ergeben, daß das Gesetz in derartigen Fällen eine volle Witwenversorgung versagt (vgl. BVerwGE 41, 207 [BVerwG 29.11.1972 - VI C 6/70]; 66, 360 [BVerwG 08.02.1983 - 9 CB 698/82]).

  • BVerwG, 29.11.1972 - VI C 6.70

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Auszahlung eines Unterhaltsbetrages ohne

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 148.81
    Nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 29. November 1972 - BVerwG 6 C 6.70 - (BVerwGE 41, 207 [BVerwG 29.11.1972 - VI C 6/70]) sind das auf dem Alimentationsprinzip beruhende Besoldungs- und Versorgungsrecht der Beamten einerseits und das Einkommen- und Lohnsteuerrecht andererseits selbständige Normenkomplexe, die in ihrem Regelungsgehalt und ihrer Ausgestaltung voneinander unabhängig sind und sich weder gegenseitig ergänzen noch sonst besondere wechselseitige Beziehungen aufweisen.

    Der Unterhaltsbeitrag hat Auffüllungsfunktion und soll dem Ausgleich von Härten dienen, die sich daraus ergeben, daß das Gesetz in derartigen Fällen eine volle Witwenversorgung versagt (vgl. BVerwGE 41, 207 [BVerwG 29.11.1972 - VI C 6/70]; 66, 360 [BVerwG 08.02.1983 - 9 CB 698/82]).

  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 148.81
    Dieser ergibt sich nicht nur aus dem Wortlaut des Gesetzes, sondern auch aus dem Sinnzusammenhang, in den die Vorschrift hineingestellt ist, aus dem Sinn und Zweck der Regelung und aus ihrer Entstehungsgeschichte (BVerfGE 59, 128 ; BVerwGE 52, 84 [BVerwG 11.02.1977 - VI C 135/74]; 66, 360 [BVerwG 08.02.1983 - 9 CB 698/82]).
  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74

    Erstattung der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung eines

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 148.81
    Dieser ergibt sich nicht nur aus dem Wortlaut des Gesetzes, sondern auch aus dem Sinnzusammenhang, in den die Vorschrift hineingestellt ist, aus dem Sinn und Zweck der Regelung und aus ihrer Entstehungsgeschichte (BVerfGE 59, 128 ; BVerwGE 52, 84 [BVerwG 11.02.1977 - VI C 135/74]; 66, 360 [BVerwG 08.02.1983 - 9 CB 698/82]).
  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62

    Beamtinnenwitwer

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 148.81
    Die Grundsätze, die für die der allgemeinen Fürsorgepflicht des Staates entspringenden einseitigen Sozialleistungen gelten, können daher nicht auf die beamtenrechtliche Hinterbliebenenversorgung übertragen werden (vgl. BVerfGE 21, 329 [BVerfG 11.04.1967 - 2 BvL 3/62]).
  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvR 338/68

    Verfassungsmäßigkeit des körperschaftsteuerlichen Abzugsverbots für

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 148.81
    Dem Einkommensteuergesetz liege, auch wenn das Bundesverfassungsgericht dies geleugnet habe (BVerfGE 34, 103), das Nettoprinzip zugrunde.
  • BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 41.98

    Unterhaltsbeitrag der nachgeheirateten Witwe, Anrechnung von

    Der Dienstherr darf vielmehr seine Pflicht zur Gewährung eines Unterhaltsbeitrages durch eine bestimmte anderweitige wirtschaftliche Sicherung als erfüllt ansehen (stRspr; vgl. BVerwGE 70, 211 ; Urteil vom 9. März 1989 ).

    Er dient dem Ausgleich von Härten, die sich daraus ergeben, daß das Gesetz der nachgeheirateten Witwe eine volle Witwenversorgung versagt (vgl. BVerwGE 41, 207 ; 66, 360 ; 70, 211 ; Urteil vom 15. März 1988 ).

  • OLG Stuttgart, 27.05.2010 - 202 EnWG 1/10

    Energieversorgung: Netzbetreibereigenschaft einer Ferienpark GmbH

    Gleiches gilt für die in einem Beamtenversorgungsbescheid zudem enthaltende "Bemerkung", dass überzahlte Beträge zurückgefordert würden (BVerwG NVwZ 1985, 419; Kopp/Ramsauer a.a.O. FN 140), jedenfalls solange mit der Ankündigung einer Planungsabsicht nicht zugleich eine Entscheidung einhergeht, mit der endgültig spätere Entwicklungen vorbestimmt sind (BVerwGE a.a.O. 50, 52).
  • VGH Bayern, 13.03.2023 - 3 B 22.690

    Anrechnung von Mehrleistungen auf eine Unfallrente

    Die Grundsätze, die für die der allgemeinen Fürsorgepflicht des Staates entspringenden einseitigen Sozialleistungen gelten, können daher nicht auf die beamtenrechtliche Hinterbliebenenversorgung übertragen werden (vgl. BVerfG, B.v. 11.4.1967 - 2 BvL 3/62 - juris Rn. 35; BVerwG, U.v. 24.10.1984 - 6 C 148.81 - juris Rn. 19 zu § 22 BeamtVG).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2016 - 2 A 10463/16

    Beamter; Pflicht zur Kürzung des Unterhaltsbeitrag für den nachgeheirateten

    a) Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass es sich bei dem Anspruch des nachgeheirateten Ehepartners gemäß § 34 LBeamtVG weder um eine Leistung handelt, die als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz - GG - eine Alimentation noch eine bloße Sozialleistung darstellt, sondern um eine vom Dienstherrn des verstorbenen Beamten aufgrund seiner nachwirkenden Fürsorge gewährte Leistung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1984 - 6 C 148.81 -, BVerwGE 70, 211 [ 214 ff. ] ; OVG NRW, Urteil vom 18. Oktober 1993 - 12 A 269/92 -, juris Rn. 24; VG Minden, Urteil vom 6. Juli 2015 - 4 K 1806/14 -, juris Rn. 25 ff.).

    Soweit der Antragsteller schließlich eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG daraus herzuleiten sucht, dass anders als im Beamtenrecht im Falle von Rentenansprüchen - so wörtlich - "der erhebliche Altersunterschied ggf. nur eine Rolle bei der Frage [ spielt ] , ob es sich um eine sogenannte Versorgungsehe gehandelt hat', verkennt der Antrag darüber hinaus die (legitimierenden) Unterschiede der Versorgungssysteme, die auch für die hier relevante rechtliche Beurteilung des Unterhaltsbeitrags nach § 34 LBeamtVG Geltung beanspruchen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 148.81 -, BVerwGE 70, 211 [214 f.]; OVG Berlin, Beschluss vom 10. September 2004 - 4 N 62.04 -, juris Rn. 4 m.w.N.).

  • BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 3.84

    Dienstort eines Beamten - Politische Gemeinde - Sitz der Dienststelle

    Maßgebend ist somit der in der Vorschrift zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut, aus dem Zusammenhang, in dem der Gesetzesbegriff steht, sowie aus dem Sinn und Zweck der Regelung und ihrer Entstehungsgeschichte ergibt (vgl. BVerwGE 52, 84 [BVerwG 11.02.1977 - VI C 135/74]; 66, 360 [BVerwG 08.02.1983 - 9 CB 698/82]; 70, 211 [BVerwG 19.10.1984 - 8 C 52/83]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2016 - 1 A 2737/15

    Versagung des beamtenversorgungsrechtlichen Unterhaltsbeitrags wegen des

    vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Oktober 1984- 6 C 148.81 -, BVerwGE 70, 211 = juris, Rn. 20, und vom 21. Oktober 1999 - 2 C 41.98 -, ZBR 2000, 165 = juris, Rn. 17, jeweils m.w.N.; ferner etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28. Dezember 2015 - 4 S 2323/14 -, juris, Rn. 33.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1984 - 6 C 148.81 -, BVerwGE 70, 211 = juris, Rn. 19.

  • BVerwG, 11.06.1985 - 2 C 34.83

    Beamtenrecht - Einkommen - Waisengeld - Behindertenwaisengeld -

    Insoweit hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 148.81 - (BVerwGE 70, 211 [BVerwG 24.10.1984 - 6 C 148/81]) entschieden, daß für den Inhalt dieses Begriffs die Vorschriften des Einkommensteuerrechts nicht von Bedeutung seien; maßgeblich für die Auslegung sei vielmehr der in der Vorschrift zum Ausdruck gekommene Wille des Gesetzgebers, wie er sich außer aus dem Wortlaut des Gesetzes auch aus dem Sinnzusammenhang, dem Sinn und Zweck der Regelung und aus ihrer Entstehungsgeschichte ergebe.
  • OVG Saarland, 19.09.2006 - 1 Q 24/06

    Ausschluss der Witwenrente der sogenannten "nachgeheirateten Witwe"

    Vielmehr handelt es sich um eine von dem Dienstherrn des verstorbenen Beamten aufgrund seiner nachwirkenden Fürsorge gewährte Leistung, die ihre Grundlage im Beamtenverhältnis des verstorbenen Beamten findet und immer im Zusammenhang mit seiner Dienstleistung und Dienstverpflichtung gesehen werden muss vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 24.10.1984 - 6 C 148/81 -, BVerwGE 70, 211 (214), und vom 9.3.1989 - 2 C 8/87 -, Buchholz 239.1 § 22 BeamtVG Nr. 5.
  • BVerwG, 15.03.1988 - 2 C 16.87

    Beamtenversorgung - Nachgeheiratete Witwe - Unterhaltsbeitrag -

    Dieser ergibt sich nicht nur aus dem Wortlaut des Gesetzes, sondern auch aus dem Sinnzusammenhang, in den diese Vorschrift hineingestellt ist, aus dem Sinn und Zweck der Regelung und aus ihrer Entstehungsgeschichte (vgl. hierzu BVerwGE 66, 360 [BVerwG 10.02.1983 - 2 C 27/81]; 70, 211 und Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 148.81 - jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze hat das Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 70, 211, 213 [BVerwG 24.10.1984 - 6 C 148/81] einen Ausgleich der positiven Einkünfte aus einer Einkunftsart mit negativen Einkünften einer anderen Einkunftsart als dem Sinn des § 22 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG widersprechend angesehen.

  • BVerwG, 30.08.2012 - 2 C 1.11

    Ruhen; Versorgungsbezüge; Abzug der Werbungskosten; Wahlbeamter auf Zeit;

    In seiner früheren Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgeführt, dass für den Begriff des Einkommens im Sinne des Beamtenversorgungsgesetzes nicht die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes maßgeblich sind, sondern von einem eigenständigen Begriff des Einkommens auszugehen ist (z.B. Urteile vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 148.81 - BVerwGE 70, 211 = Buchholz 232.5 § 22 BeamtVG Nr. 2 und vom 11. Juni 1985 - BVerwG 2 C 34.83 - BVerwGE 71, 336 = Buchholz 232.5 § 61 BeamtVG Nr. 3).
  • VG Berlin, 23.07.2012 - 5 K 268.11

    Anrechnung des Erwerbsersatzeinkommens auf den Unterhaltsbeitrag der sog.

  • OVG Saarland, 02.12.2009 - 1 A 268/08

    Begriff des Erwerbseinkommens im beamtenversorgungsrechtlichen Sinn;

  • BVerwG, 13.07.1995 - 2 B 165.94

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf

  • VG Minden, 06.07.2015 - 4 K 1806/14

    Gewährung eines Unterhaltsbeitrags i.H.d. Witwergeldes unter Anrechnung des

  • BVerwG, 03.03.2000 - 2 B 6.00

    Klärungsbedürftigkeit der Alimentation nachgeheirateter Witwen von Beamten im

  • VG Arnsberg, 14.05.2004 - 13 K 1715/03

    Anrechnung von Erwerbseinkommen im Rahmen der Versorgungsbezüge eines

  • VG München, 23.07.2010 - M 21 K 10.1132

    Ruhen der Versorgungsbezüge wegen Einkünften aus selbständiger Arbeit; Bedeutung

  • VG Wiesbaden, 04.12.2007 - 6 E 843/07

    Berechnung des Unterhaltsbeitrags einer Beamtenwitwe nach dem

  • VGH Baden-Württemberg, 28.12.2015 - 4 S 2323/14

    Anrechnung der privaten Rentenversicherung auf Unterhaltsbeitrag nach § 22

  • BVerwG, 29.11.2000 - 10 C 2.99

    Beamtenrecht; Reisekostenvergütung; Trennungsgeld - Vorübergehende Tätigkeit bei

  • VGH Bayern, 31.07.2006 - 15 B 05.3302

    Soldatenrecht, Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbseinkommen aus

  • BVerwG, 17.03.1988 - 2 C 48.86

    Beamtenrecht - Übergangsgeld - Maßgebende Beschäftigungszeiten - Unterbrechung

  • OVG Niedersachsen, 16.08.2017 - 5 LA 29/17

    Rechtsstreit um die Anrechnung einer Rente auf einen gewährten Unterhaltsbeitrag;

  • VG Gelsenkirchen, 09.04.2020 - 3 K 11500/17

    Nachgeheiratete Witwe; Verfassungsmäßigkeit; Altersdiskriminierung; Europarecht;

  • VG Hannover, 11.11.2010 - 13 A 3678/09

    Anforderung an Widerlegung; Beamter; gesetzliche Vermutung; schwere Erkrankung;

  • VG Frankfurt/Main, 12.04.2010 - 9 K 114/10

    Verlustausgleich bei Einkünften aus unterschiedlichen selbstständigen

  • VGH Bayern, 14.10.2014 - 19 ZB 12.2490

    Der Inhaber eines Falknerjagdscheins ist nicht jagdpachtfähig

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.1993 - 12 A 269/92

    Anspruch auf Gewährung eines Unterhaltsbeitrages; Nachgeheiratete Witwe; Volle

  • OVG Niedersachsen, 06.08.2017 - 5 LA 29/17

    Angemessene Anrechnung von Erwerbseinkommen auf den Unterhaltsbeitrag

  • OVG Berlin, 10.09.2004 - 4 N 62.04

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils; Darlegungsanforderungen an

  • VG Saarlouis, 15.04.2008 - 3 K 1070/07

    Antrag auf Gewährung von Witwengeld im Falle einer Heirat nach Pensionierung

  • VG Regensburg, 08.07.2015 - RN 1 K 14.895

    Anspruch auf Unterhaltsbeitrag anstatt auf Witwengeld

  • VG Bremen, 13.10.2005 - 2 K 2499/04

    Eingetragene Lebenspartnerschaft, Hinterbliebenenversorgung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2005 - 1 A 3167/04

    Kürzung der Versorgungsbezüge eines Berufssoldaten im Hinblick auf zusätzliche

  • VG Kassel, 20.05.2008 - 1 E 1159/07

    Beamtenversorgung; vertikaler Verlustausgleich; Anforderungen an eine

  • OVG Sachsen, 18.01.2023 - 2 A 139/22

    Hinterbliebenenversorgung; Witwergeld; Unterhaltsbeitrag

  • VG Köln, 12.12.2018 - 23 K 5994/16
  • VG Berlin, 03.12.2015 - 28 K 207.14

    Versagung des Unterhaltsbeitrags für eine Witwe eines Ruhestandsbeamten wegen

  • VG Sigmaringen, 11.07.2002 - 6 K 1845/00

    Ruhensregelung - Bestimmung der Verwendungseinkommens - steuerlich ermittelter

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