Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 29.11.2005

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.08.2006 - 6 C 17.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2300
BVerwG, 30.08.2006 - 6 C 17.05 (https://dejure.org/2006,2300)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.2006 - 6 C 17.05 (https://dejure.org/2006,2300)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 2006 - 6 C 17.05 (https://dejure.org/2006,2300)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,2300) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    TKG 1996 § 24 Abs. 1 Satz 1, § ... 37, § 39 Alt. 2; TKG 2004 § 28, § 150 Abs. 1; Rahmenrichtlinie Art. 27 Satz 1; Zugangsrichtlinie Art. 7; Universaldienstrichtlinie Art. 16 Abs. 1 Buchst. a; Zusammenschaltungsrichtlinie Art. 4, Art. 7
    Zusammenschaltungsentgelte; Vorabregulierung; Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung; Übergangsbestimmung des TKG 2004; Wirksambleiben der Pflicht zur Vorabregulierung nach dem TKG 1996.

  • Bundesverwaltungsgericht

    TKG 1996 § 24 Abs. 1 Satz 1, § 37, § 39 Alt. 2
    Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung; Vorabregulierung; Wirksambleiben der Pflicht zur Vorabregulierung nach dem TKG 1996; Zusammenschaltungsentgelte; Übergangsbestimmung des TKG 2004

  • Telemedicus

    Fortgelten der Maßstäbe des TKG 1996

  • Telemedicus

    Fortgelten der Maßstäbe des TKG 1996

  • Wolters Kluwer

    Ausrichtung der Bemessung von Zusammenschaltungsentgelten an den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung - Gesetzlicher Maßstab für die Überprüfung angeordneter Terminierungsentgelte - Voraussetzungen eines Preishöhenmissbrauchs

  • Judicialis

    TKG 1996 § 24 Abs. 1 Satz 1; ; TKG 1996 § ... 37; ; TKG 1996 § 39 Alt. 2; ; TKG 2004 § 28; ; TKG 2004 § 150 Abs. 1; ; Rahmenrichtlinie Art. 27 Satz 1; ; Zugangsrichtlinie Art. 7; ; Universaldienstrichtlinie Art. 16 Abs. 1 Buchst. a; ; Zusammenschaltungsrichtlinie Art. 4; ; Zusammenschaltungsrichtlinie Art. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Telekommunikationsrecht - Zusammenschaltungsentgelte; Vorabregulierung; Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung; Übergangsbestimmung des TKG 2004; Wirksambleiben der Pflicht zur Vorabregulierung nach dem TKG 1996

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Vorlagebeschluss zur Vereinbarkeit tk-rechtlicher Übergangsvorschriften mit Europarecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 101 (Ls.)
  • MMR 2007, 32
  • DVBl 2007, 181
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.05.2006 - 6 C 14.05

    Feststellungsklage; Entgeltgenehmigungspflicht nach TKG 1996; Übergangsbestimmung

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2006 - 6 C 17.05
    § 150 Abs. 1 Satz 3 TKG 2004 bezweckt, dass auch Verpflichtungen des früheren Rechts, die nicht marktbeherrschende Unternehmen trafen, wirksam bleiben (vgl. Beschluss vom 17. Mai 2006 - BVerwG 6 C 14.05 - Umdruck Rn. 36).

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 17. Mai 2006 (a.a.O. Umdruck Rn. 21 ff. und Rn. 36) aufgezeigt, dass nach § 150 Abs. 1 Satz 3 TKG 2004 auch die dem Anwendungsbereich des § 39 Alt. 2 TKG 1996 unterfallende gesetzliche Verpflichtung zur ex-ante-Regulierung der Entgelte einer angeordneten Zusammenschaltung am Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung im Sinne von § 24 Abs. 1 Satz 1 TKG 1996 wirksam geblieben ist und dass § 150 Abs. 1 TKG 2004 auch im Übrigen die Fortgeltung normativ begründeter Gebote des früheren Rechts einbezieht.

  • BVerwG, 25.06.2003 - 6 C 17.02

    Telekommunikation; Prüfung von Verfahrensfehlern bei Sprungrevision;

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2006 - 6 C 17.05
    § 39 Alt. 2 TKG 1996 enthielt eine Rechtsfolgenverweisung (vgl. Urteil vom 25. Juni 2003 - BVerwG 6 C 17.02 - BVerwGE 118, 226 ).
  • VG Köln, 15.09.2005 - 1 K 8432/04

    Unterscheidung zwischen innerer und äußerer Wirksamkeit der Zusammenschaltung

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2006 - 6 C 17.05
    Das Verwaltungsgericht hat mit Urteil vom 15. September 2005 (CR 2006, 30 ff.) die Klage abgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen dargelegt: Die streitige Entgeltanordnung sei an den Maßstäben des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (TKG 2004) zu überprüfen.
  • BVerwG, 13.12.2006 - 6 C 23.05

    Klagebefugnis; Betreiberauswahl und Betreibervorauswahl; Beteiligung an den

    Für den Zeitraum davor entfaltet der Genehmigungsbescheid für die Klägerin weiterhin belastende Wirkung, weil er sich als Rechtsgrund für das Behaltendürfen des auf der Grundlage der Genehmigung geleisteten Geldbetrags durch die Beigeladene erweist (vgl. Beschluss vom 30. August 2006 - BVerwG 6 C 17.05 - UA Rn. 12).
  • BVerwG, 15.11.2006 - 6 C 18.05

    Zusammenschaltungsentgelte; Vorabregulierung; Kosten der effizienten

    Solange der Bescheid nicht (teilweise) aufgehoben ist, erweist er sich nämlich hinsichtlich dieser Entgelte als Rechtsgrund für das Behaltendürfen und entfaltet in diesem Sinne belastende Wirkung für die Klägerin (vgl. Beschluss vom 30. August 2006 - BVerwG 6 C 17.05 - BA Rn. 12).

    Diese Verpflichtung ist nach § 150 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Satz 1 TKG 2004 wirksam geblieben (vgl. Beschluss vom 30. August 2006 - BVerwG 6 C 17.05 - BA Rn. 19).

    Der vorliegende Streitfall unterscheidet sich demnach unter dem Gesichtspunkt des Übergangsrechts nicht wesentlich von demjenigen Fall, der dem Vorlagebeschluss des Senats vom 30. August 2006 - BVerwG 6 C 17.05 - zugrunde liegt, obwohl in diesem Fall anders als im vorliegenden Fall die Zusammenschaltungsanordnung noch unter der Geltung des alten Rechts erlassen worden ist.

    Der Senat hat davon abgesehen, mit der Entscheidung des vorliegenden Verfahrens solange zuzuwarten, bis der Europäische Gerichtshof in dem mit Beschluss des Senats vom 30. August 2006 - BVerwG 6 C 17.05 - eingeleiteten Vorabentscheidungsverfahren entschieden hat.

  • BVerwG, 13.12.2006 - 6 C 24.05

    Klagebefugnis; Betreiberauswahl und Betreibervorauswahl; Beteiligung an den

    Für den Zeitraum davor entfaltet der Genehmigungsbescheid für die Klägerin weiterhin belastende Wirkung, weil er sich als Rechtsgrund für das Behaltendürfen des auf der Grundlage der Genehmigung geleisteten Geldbetrags durch die Beigeladene erweist (vgl. Beschluss vom 30. August 2006 - BVerwG 6 C 17.05 - UA Rn. 12).
  • BVerwG, 13.12.2006 - 6 C 25.05

    Klagebefugnis; Betreiberauswahl und Betreibervorauswahl; Beteiligung an den

    Für den Zeitraum davor entfaltet der Genehmigungsbescheid für die Klägerin weiterhin belastende Wirkung, weil er sich als Rechtsgrund für das Behaltendürfen des auf der Grundlage der Genehmigung geleisteten Geldbetrags durch die Beigeladene erweist (vgl. Beschluss vom 30. August 2006 - BVerwG 6 C 17.05 - UA Rn. 12).
  • BGH, 05.07.2022 - EnVR 77/20

    REGENT - Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Anforderungen an die

    Insoweit belastet die Festlegung, solange sie nicht aufgehoben ist, die Betroffene, die ihren Kunden geringere Fernleitungsnetzentgelte in Rechnung stellen möchte (vgl. BVerwG, DVBl 2007, 181 Rn. 12).
  • BGH, 05.07.2022 - EnVR 79/20

    Berechnung distanzunabhängiger Einspeiseentgelte und Ausspeiseentgelte als

    Insoweit belastet die Festlegung, solange sie nicht aufgehoben ist, die Betroffene (vgl. BVerwG, DVBl 2007, 181 Rn. 12).
  • BGH, 05.07.2022 - EnVR 81/20

    Festlegung der Berechnung distanzunabhängiger Ein- und Ausspeiseentgelte

    Insoweit belastet die Festlegung, solange sie nicht aufgehoben ist, die Betroffene, die ihren Kunden geringere Fernleitungsnetzentgelte in Rechnung stellen möchte (vgl. BVerwG, DVBl 2007, 181 Rn. 12).
  • BGH, 05.07.2022 - EnVR 80/20

    Berechnung distanzunabhängiger Einspeiseentgelte und Ausspeiseentgelte als

    Insoweit belastet die Festlegung, solange sie nicht aufgehoben ist, die Betroffene, die ihren Kunden geringere Fernleitungsnetzentgelte in Rechnung stellen möchte (vgl. BVerwG, DVBl 2007, 181 Rn. 12).
  • BGH, 05.07.2022 - EnVR 78/20

    Berechnung distanzunabhängiger Einspeiseentgelte und Ausspeiseentgelte als

    Insoweit belastet die Festlegung, solange sie nicht aufgehoben ist, die Betroffene (vgl. BVerwG, DVBl 2007, 181 Rn. 12).
  • VG Köln, 23.04.2008 - 21 K 7580/05
    Solange der Bescheid nicht (teilweise) aufgehoben ist, erweist er sich nämlich hinsichtlich dieser Entgelte als Rechtsgrund für das Behaltendürfen und entfaltet in diesem Sinne belastende Wirkung für die Klägerin, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. August 2006 - BVerwG 6 C 17.05 - BA Nr. 12; Beschluss vom 15. November 2006 - BVerwG 6 C 18.05 - BA Nr. 11.
  • VG Köln, 12.08.2015 - 21 K 6594/13
  • VG Köln, 12.08.2015 - 21 K 6592/13
  • VG Köln, 16.06.2010 - 21 K 2520/06

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines blocktarifierten Entgelts auf der Grundlage

  • VG Köln, 25.01.2007 - 1 K 7668/04

    Rechtmäßigkeit der Versehung einer telekommunikationsrechtlichen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 29.11.2005 - 6 C 17.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,32918
BVerwG, 29.11.2005 - 6 C 17.05 (https://dejure.org/2005,32918)
BVerwG, Entscheidung vom 29.11.2005 - 6 C 17.05 (https://dejure.org/2005,32918)
BVerwG, Entscheidung vom 29. November 2005 - 6 C 17.05 (https://dejure.org/2005,32918)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,32918) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht