Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 27.10.2010

Rechtsprechung
   BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09, 6 C 17.09, 6 C 21.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,72
BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09, 6 C 17.09, 6 C 21.09 (https://dejure.org/2010,72)
BVerwG, Entscheidung vom 27.10.2010 - 6 C 12.09, 6 C 17.09, 6 C 21.09 (https://dejure.org/2010,72)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Oktober 2010 - 6 C 12.09, 6 C 17.09, 6 C 21.09 (https://dejure.org/2010,72)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • lexetius.com

    RGebStV § 1 Abs. 1 Satz 1, § 1 Abs. 2 Satz 1, § 2 Abs. 2 Satz 1, § 5 Abs. 3, §§ 10, 12 Abs. 2; RStV § 2 Abs. 1 Satz 1; GG Art. ... 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1
    Rundfunkgebührenstaatsvertrag; revisibles Recht; internetfähiger PC; Rundfunkgebühr; Grundgebühr; Rundfunkteilnehmer; Rundfunkempfangsgerät; Bereithalten zum Empfang; Möglichkeit zum Empfang; Vermutung tatsächlicher Nutzung; Rundfunk; Veranstalter; Übertragungsweg; nicht ...

  • lexetius.com

    RGebStV § 1 Abs. 1 Satz 1, § 1 Abs. 2 Satz 1, § 2 Abs. 2 Satz 1, § 5 Abs. 3, §§ 10, 12 Abs. 2; RStV § 2 Abs. 1 Satz 1; GG Art. ... 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1
    Rundfunkgebührenstaatsvertrag; revisibles Recht; internetfähiger PC; Rundfunkgebühr; Grundgebühr; Rundfunkteilnehmer; Rundfunkempfangsgerät; Bereithalten zum Empfang; Möglichkeit zum Empfang; Vermutung tatsächlicher Nutzung; Rundfunk; Veranstalter; Übertragungsweg; nicht ...

  • openjur.de

    Rundfunkgebührenstaatsvertrag; revisibles Recht; internetfähiger PC; Rundfunkgebühr; Grundgebühr; Rundfunkteilnehmer; Rundfunkempfangsgerät; Bereithalten zum Empfang; Möglichkeit zum Empfang; Vermutung tatsächlicher Nutzung; Rundfunk; Veranstalter; Übertragungsweg; nicht ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    RGebStV § 1 Abs. 1 Satz 1, § 1 Abs. 2 Satz 1, § 2 Abs. 2 Satz 1, § 5 Abs. 3
    Auferlegung von Geldleistungspflichten; Belastungsgleichheit; Bereithalten zum Empfang; Eigentumsgrundrecht; Erhebungsverfahren; Finanzierungsgarantie; Freiheit der Berufsausübung; Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks; Gebührenfinanzierung; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG
    Internetfähige Computer; Rundfunkgebühr; Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes; Gleichbehandlungsgrundsatz; Informationsfreiheit

  • Telemedicus

    Rundfunkgebühr für internetfähige PCs rechtmäßig

  • Telemedicus

    Rundfunkgebühr für internetfähige PCs rechtmäßig

  • webshoprecht.de

    Internetfähige PC sind Rundfunkempfangsgeräte i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 1 RGebStV

  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Internetfähige PCs als Rundfunkempfangsgeräte; Anknüpfung des Tatbestandes des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang an die tatsächliche Verwendung des Gerätes durch den Nutzer; Anknüpfung des Tatbestandes des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes ...

  • rechtambild.de

    Internetfähige PCs und Rundfunkgebühr

  • rewis.io

    Internetfähige Computer; Rundfunkgebühr; Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes; Gleichbehandlungsgrundsatz; Informationsfreiheit

  • ra.de
  • rewis.io

    Internetfähige Computer; Rundfunkgebühr; Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes; Gleichbehandlungsgrundsatz; Informationsfreiheit

  • captain-huk.de

    GEZ - "Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internetfähige PCs als Rundfunkempfangsgeräte; Anknüpfung des Tatbestandes des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang an die tatsächliche Verwendung des Gerätes durch den Nutzer; Anknüpfung des Tatbestandes des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (26)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    BVerwG bestätigt Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Computer = Fernseher = GEZ

  • beckmannundnorda.de (Pressemitteilung)

    Für internetfähige Computer sind Rundfunkgebühren zu zahlen

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    BVerwG bestätigt Gebührenpflicht für internetfähige PCs

  • heise.de (Pressebericht, 07.01.2011)

    Zwangsabgaben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schon GEZahlt? Auch für Ihren PC!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rundfunkgebühren für Internet-PCs

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    BVerwG zur Rundfunkgebührenpflicht internetfähiger PCs

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    Bestätigung der Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC

  • aerztezeitung.de (Pressebericht)

    Entlastung bei Rundfunkgebühren kommt erst 2013

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Doch GEZ Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC rechtmäßig - Ministerpräsidenten beschließen neue Rundfunkgebühren-Abgabe ab 2013

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Karlsruhe bestätigt PC-Gebühr

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rundfunkgebührenpflicht: Internetfähige Computer sind Rundfunkempfangsgeräte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    GEZ-Pflicht für internetfähige PC

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sieg der GEZ

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt Rundfunkgebühr für PCs // Freiberufler und Studenten ohne Radio müssen zahlen

Besprechungen u.ä. (2)

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    "Rundfunkgebühren” für internetfähige Computer

  • publicus-boorberg.de (Entscheidungsbesprechung)

    GEZ-Gebühr für Internet-PC - Im Blickpunkt: die Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung zur PC -Gebühr (Dr. Christoph Degenhart)

Sonstiges

  • aerztezeitung.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung)

    Keine zusätzliche GEZ-Gebühr für den Arbeits-PC zuhause

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 946
  • K&R 2011, 138
 
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Wird zitiert von ... (91)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88

    8. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09
    Die Vorschrift stellt nicht auf die subjektive Zweckbestimmung eines Gerätes, sondern allein auf dessen objektive Eignung ab (BVerfG, Urteil vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60, 90 f.).

    Das Grundgesetz schreibt zwar keine bestimmte Finanzierungsregelung vor, erlaubt aber jedenfalls ein Gebührensystem, das es dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen ermöglicht, ein den verfassungsrechtlichen Vielfaltsanforderungen entsprechendes Programm anzubieten und so die erforderliche Grundversorgung sicherzustellen (BVerfG, Urteil vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60 ).

    Die Gebührenpflicht darf dabei ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der Empfänger allein an den durch das Bereithalten eines Empfangsgeräts begründeten Teilnehmerstatus anknüpfen (BVerfGE 90, 60 ).

    Unter Gleichheitsgesichtspunkten ist es deswegen nicht zu beanstanden, dass dazu herangezogen wird, wer sich durch Bereithaltung eines Empfangsgeräts die Nutzungsmöglichkeit verschafft hat (BVerfGE 90, 60 ).

    Aus diesem Grund ist es gerechtfertigt, die Gebührenpflicht ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der Empfänger allein an den Teilnehmerstatus zu knüpfen, der durch die Bereithaltung eines Empfangsgeräts begründet wird (vgl. BVerfGE 90, 60 ).

  • BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05

    Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09
    Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf der Grundlage des Gebührenaufkommens soll eine weitgehende Abkoppelung vom ökonomischen Markt bewirken und dadurch sichern, dass sich das Programm an publizistischen Zielen, insbesondere an dem der Vielfalt, orientiert, und zwar unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen (BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 - BVerfGE 119, 181 ).

    aaa) Zur verfassungsrechtlichen Gewährleistung der Rundfunkfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gehört die Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einschließlich seiner bedarfsgerechten Finanzierung (BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 - BVerfGE 119, 181 m.w.N.).

    Wegen des bei der Ausgestaltung der Rundfunkordnung bestehenden politischen Gestaltungsspielraums (BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 - BVerfGE 119, 181 ) trifft den Gesetzgeber derzeit auch keine verfassungsrechtliche Verpflichtung, in Abkehr vom bestehenden Gebührenmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein völlig neuartiges Finanzierungskonzept allein deswegen zu entwickeln, um den mit der bisherigen Regelung unvermeidbar verbundenen Eingriff in die Informationsfreiheit der Internetnutzer möglichst auszuschließen (so aber Jutzi, a.a.O.).

    Die Erweiterung des Sendebetriebs auf neue Ton- und Bildmedien ist, soweit es sich um "Rundfunk" i.S.d. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG handelt (s.o., 2. a bb), von der auch nach neuerer Rechtsprechung fortbestehenden verfassungsrechtlichen Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im dualen System gedeckt (vgl. BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 - BVerfGE 119, 181 ); sie lässt sich aufgrund der bestehenden Konkurrenz mit den privaten Rundfunkanbietern kaum vermeiden.

  • BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92

    Parabolantenne I

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09
    Rechtsnormen, die den Informationszugang regulieren, umgrenzen nicht den Schutzbereich der Informationsfreiheit, sondern sind als grundrechtsbeschränkende Normen an der Verfassung zu messen (BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 1994 - 1 BvR 1687/92 - BVerfGE 90, 27 ).

    Das gilt insbesondere auch für Hörfunk- und Fernsehsendungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. März 1973 - 2 BvR 684/72 - BVerfGE 35, 307 ; BVerfGE 90, 27 ).

    Andernfalls wäre das Grundrecht in Bereichen, in denen der Informationszugang technische Hilfsmittel voraussetzt, praktisch wertlos (BVerfGE 90, 27 ).

  • BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65

    Leipziger Volkszeitung

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09
    Allgemein zugänglich ist eine Informationsquelle, wenn sie geeignet und bestimmt ist, der Allgemeinheit, also einem individuell nicht bestimmbaren Personenkreis, Informationen zu verschaffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Oktober 1969 - 1 BvR 46/65 - BVerfGE 27, 71 ; Beschluss vom 25. April 1972 - 1 BvL 13/67 - BVerfGE 33, 52 ).

    Massenkommunikationsmittel gehören danach von vornherein zu den Informationsquellen, die den Schutz des Grundrechts genießen (vgl. BVerfGE 27, 71 ).

  • BVerwG, 29.04.2009 - 6 C 28.08

    Einbeziehung einer Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft in den Genuss der

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09
    Die Rechtmäßigkeit der im Streit stehenden Gebührenerhebung bemisst sich nach der Rechtslage im Veranlagungszeitraum (vgl. Urteil vom 29. April 2009 - BVerwG 6 C 28.08 - juris Rn. 14).

    Denn durch § 10 RGebStV sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags in ihrer seit dem 1. März 2007 geltenden Fassung auf der Grundlage von Art. 99 GG für revisibel erklärt worden (vgl. Beschlüsse vom 5. April 2007 - BVerwG 6 B 15.07 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 42 Rn. 4 und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 6 B 1.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 44 Rn. 4; Urteil vom 29. April 2009 a.a.O.).

  • OVG Hamburg, 18.12.2008 - 4 Bf 337/07

    Verpackte Rundfunkempfänger zum Verkauf; Rundfunkgebührenpflicht

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09
    Daran fehle es bei internetfähigen PC aber ebenso wie bei originalverpackten Radio- und Fernsehgeräten zum Verkauf in Handelsunternehmen, die nach der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht der Rundfunkgebührenpflicht unterlägen (vgl. z.B. OVG Hamburg, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 4 Bf 337/07 - NVwZ 2009, 668).
  • BVerwG, 27.06.1995 - 9 C 8.95

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09
    Die Befugnis zur Korrektur des Wortlauts einer Vorschrift steht den Gerichten indes nur begrenzt zu (Urteil vom 27. Juni 1995 - BVerwG 9 C 8.95 - DVBl 1995, 1308 f.).
  • BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 13/67

    Filmeinfuhrverbote aus der DDR

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09
    Allgemein zugänglich ist eine Informationsquelle, wenn sie geeignet und bestimmt ist, der Allgemeinheit, also einem individuell nicht bestimmbaren Personenkreis, Informationen zu verschaffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Oktober 1969 - 1 BvR 46/65 - BVerfGE 27, 71 ; Beschluss vom 25. April 1972 - 1 BvL 13/67 - BVerfGE 33, 52 ).
  • BVerfG, 06.09.1999 - 1 BvR 1013/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gebührenpflicht gegenüber

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09
    Staatlich festgesetzte Entgelte für die Rundfunknutzung könnten das Grundrecht unter diesen Umständen nur dann verletzen, wenn sie darauf zielten oder wegen ihrer Höhe objektiv dazu geeignet wären, nutzungswillige Interessenten von Informationen aus bestimmten Quellen fernzuhalten (BVerfG, Beschluss vom 6. September 1999 - 1 BvR 1013/99 - NJW 2000, 649).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09
    Abgesehen davon, dass das Bundesverfassungsgericht bislang die Frage, ob der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb in den Schutzbereich der Eigentumsgarantie einzubeziehen ist, offengelassen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1979 - 1 BvL 9/75 - BVerfGE 51, 193 ), schützt dieses Grundrecht nicht gegen die Auferlegung von Geldleistungspflichten, weil diese nicht mittels eines bestimmten Eigentumsobjekts zu erfüllen sind, sondern aus dem fluktuierenden Vermögen, das kein Eigentum i.S.v. Art. 14 Abs. 1 GG ist, bestritten werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. April 1997 - 1 BvR 48/94 - BVerfGE 95, 267 ).
  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Veranlagung einer Hinterbliebenenrente zur

  • BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 684/72

    Einschränkung der Informationsfreiheit eines Untersuchungsgefangenen

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

  • BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84

    4. Rundfunkentscheidung

  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvL 9/75

    Schloßberg

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

  • BVerwG, 06.02.1996 - 6 B 72.95

    Rundfunkgebührenrecht: Rundfunkgebühr für gewerblich genutzte Zweitgeräte

  • BVerwG, 18.06.2008 - 6 B 1.08

    Rundfunkgebühr; Befreiung; Einkommen; Vermögen; Härtefall; Hilfe zum

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2009 - 7 A 10959/08

    Rundfunkgebührenpflicht für Rechtsanwalts-PC

  • BVerwG, 05.04.2007 - 6 B 15.07

    Revisibilität des § 5 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV);

  • BVerwG, 29.03.2019 - 9 C 4.18

    Bremer Polizeigebühr für Hochrisiko-Veranstaltungen im Prinzip rechtmäßig

    Danach schützt die Eigentumsfreiheit nicht gegen die Auferlegung von Geldleistungspflichten, die nicht mit einem bestimmten Eigentumsobjekt zu erfüllen sind, sondern aus dem gesamten Vermögen beglichen werden müssen (BVerfG, Urteil vom 8. April 1997 - 1 BvR 48/94 - BVerfGE 95, 267 ; BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2010 - 6 C 12.09 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 58 Rn. 54).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2021 - 1 S 512/19

    Rechtmäßigkeit einer Vollstreckungsmaßnahme; Gebührenerhebung für die Anwendung

    Eine teleologische Reduktion von Vorschriften kommt nur dann in Betracht, wenn Sinn und Zweck der Vorschrift, ihre Entstehungsgeschichte und der Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelungen gegen eine uneingeschränkte Anwendung auf alle vom Wortlaut her erfassten Fälle sprechen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.08.2011 - 1 BvR 2473/10 u.a. - juris; BVerwG, Urt. v. 27.10.2010 - 6 C 12.09 - NJW 2011, 946; OVG Bln.-Brbg., Urt. v. 08.11.2012 - OVG 12 B 6.12 - juris; jeweils m.w.N.).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - VGH B 35/12

    Neuregelung der Rundfunkfinanzierung verfassungsgemäß

    Das Bundesverwaltungsgericht befürchtete vor diesem Hintergrund zunehmende Schwierigkeiten bei der Durchsetzung der Gebührenpflichtigkeit und damit der Gewährleistung der Abgabengerechtigkeit; der Gesetzgeber müsse deshalb die Entwicklung genau beobachten (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2010 - 6 C 12.09 -, NJW 2011, 946 [952]).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 17.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1203
BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 17.09 (https://dejure.org/2010,1203)
BVerwG, Entscheidung vom 27.10.2010 - 6 C 17.09 (https://dejure.org/2010,1203)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Oktober 2010 - 6 C 17.09 (https://dejure.org/2010,1203)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Gebührenerhebung durch die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) für einen Personalcomputer (PC) mit Internetzugang; Qualifizierung des Bestimmtseins eines Gerätes zum Rundfunkempfang nach dessen objektiver ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit einer Gebührenerhebung durch die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) für einen Personalcomputer (PC) mit Internetzugang; Qualifizierung des Bestimmtseins eines Gerätes zum Rundfunkempfang nach dessen objektiver ...

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit einer Gebührenerhebung durch die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) für einen Personalcomputer (PC) mit Internetzugang; Qualifizierung des Bestimmtseins eines Gerätes zum Rundfunkempfang nach dessen objektiver ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Art. 3 Abs. 1, 5 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG
    Für internetfähige PCs sind Rundfunkgebühren zu zahlen / GEZ

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    BVerwG bestätigt Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Computer = Fernseher = GEZ

  • beckmannundnorda.de (Pressemitteilung)

    Für internetfähige Computer sind Rundfunkgebühren zu zahlen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    BVerwG bestätigt Gebührenpflicht für internetfähige PCs

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    Bestätigung der Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC

  • aerztezeitung.de (Pressebericht)

    Entlastung bei Rundfunkgebühren kommt erst 2013

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC rechtmäßig - Ministerpräsidenten beschließen neue Rundfunkgebühren-Abgabe ab 2013

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rundfunkgebührenpflicht: Internetfähige Computer sind Rundfunkempfangsgeräte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sieg der GEZ

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt Rundfunkgebühr für PCs // Freiberufler und Studenten ohne Radio müssen zahlen

  • 123recht.net (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Bundesverwaltungsgericht verkündet Urteile zu Rundfunkgebühr für PCs // Vor allem Freiberufler und Studenten müssen bislang zahlen

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    "Rundfunkgebühren” für internetfähige Computer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88

    8. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 17.09
    Die Vorschrift stellt nicht auf die subjektive Zweckbestimmung eines Gerätes, sondern allein auf dessen objektive Eignung ab (BVerfG, Urteil vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60, 90 f.).

    Das Grundgesetz schreibt zwar keine bestimmte Finanzierungsregelung vor, erlaubt aber jedenfalls ein Gebührensystem, das es dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen ermöglicht, ein den verfassungsrechtlichen Vielfaltsanforderungen entsprechendes Programm anzubieten und so die erforderliche Grundversorgung sicherzustellen (BVerfG, Urteil vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60 ).

    Die Gebührenpflicht darf dabei ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der Empfänger allein an den durch das Bereithalten eines Empfangsgeräts begründeten Teilnehmerstatus anknüpfen (BVerfGE 90, 60 ).

    Unter Gleichheitsgesichtspunkten ist es deswegen nicht zu beanstanden, dass dazu herangezogen wird, wer sich durch Bereithaltung eines Empfangsgeräts die Nutzungsmöglichkeit verschafft hat (BVerfGE 90, 60 ).

    Aus diesem Grund ist es gerechtfertigt, die Gebührenpflicht ohne Rücksicht auf die Nutzungsgewohnheiten der Empfänger allein an den Teilnehmerstatus zu knüpfen, der durch die Bereithaltung eines Empfangsgeräts begründet wird (vgl. BVerfGE 90, 60 ).

  • BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05

    Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 17.09
    Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf der Grundlage des Gebührenaufkommens soll eine weitgehende Abkoppelung vom ökonomischen Markt bewirken und dadurch sichern, dass sich das Programm an publizistischen Zielen, insbesondere an dem der Vielfalt, orientiert, und zwar unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen (BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 - BVerfGE 119, 181 ).

    aaa) Zur verfassungsrechtlichen Gewährleistung der Rundfunkfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gehört die Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einschließlich seiner bedarfsgerechten Finanzierung (BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 - BVerfGE 119, 181 m.w.N.).

    Wegen des bei der Ausgestaltung der Rundfunkordnung bestehenden politischen Gestaltungsspielraums (BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 - BVerfGE 119, 181 ) trifft den Gesetzgeber derzeit auch keine verfassungsrechtliche Verpflichtung, in Abkehr vom bestehenden Gebührenmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein völlig neuartiges Finanzierungskonzept allein deswegen zu entwickeln, um den mit der bisherigen Regelung unvermeidbar verbundenen Eingriff in die Informationsfreiheit der Internetnutzer möglichst auszuschließen (so aber Jutzi, a.a.O.).

    Die Erweiterung des Sendebetriebs auf neue Ton- und Bildmedien ist, soweit es sich um "Rundfunk" i.S.d. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG handelt (s.o., 2. a bb), von der auch nach neuerer Rechtsprechung fortbestehenden verfassungsrechtlichen Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im dualen System gedeckt (vgl. BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809/06, 830/06 - BVerfGE 119, 181 ); sie lässt sich aufgrund der bestehenden Konkurrenz mit den privaten Rundfunkanbietern kaum vermeiden.

  • BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92

    Parabolantenne I

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 17.09
    Rechtsnormen, die den Informationszugang regulieren, umgrenzen nicht den Schutzbereich der Informationsfreiheit, sondern sind als grundrechtsbeschränkende Normen an der Verfassung zu messen (BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 1994 - 1 BvR 1687/92 - BVerfGE 90, 27 ).

    Das gilt insbesondere auch für Hörfunk- und Fernsehsendungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. März 1973 - 2 BvR 684/72 - BVerfGE 35, 307 ; BVerfGE 90, 27 ).

    Andernfalls wäre das Grundrecht in Bereichen, in denen der Informationszugang technische Hilfsmittel voraussetzt, praktisch wertlos (BVerfGE 90, 27 ).

  • BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65

    Leipziger Volkszeitung

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 17.09
    Allgemein zugänglich ist eine Informationsquelle, wenn sie geeignet und bestimmt ist, der Allgemeinheit, also einem individuell nicht bestimmbaren Personenkreis, Informationen zu verschaffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Oktober 1969 - 1 BvR 46/65 - BVerfGE 27, 71 ; Beschluss vom 25. April 1972 - 1 BvL 13/67 - BVerfGE 33, 52 ).

    Massenkommunikationsmittel gehören danach von vornherein zu den Informationsquellen, die den Schutz des Grundrechts genießen (vgl. BVerfGE 27, 71 ).

  • BVerwG, 29.04.2009 - 6 C 28.08

    Einbeziehung einer Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft in den Genuss der

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 17.09
    Die Rechtmäßigkeit der im Streit stehenden Gebührenerhebung bemisst sich nach der Rechtslage im Veranlagungszeitraum (vgl. Urteil vom 29. April 2009 - BVerwG 6 C 28.08 - juris Rn. 14).

    Denn durch § 10 RGebStV sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags in ihrer seit dem 1. März 2007 geltenden Fassung auf der Grundlage von Art. 99 GG für revisibel erklärt worden (vgl. Beschlüsse vom 5. April 2007 - BVerwG 6 B 15.07 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 42 Rn. 4 und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 6 B 1.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 44 Rn. 4; Urteil vom 29. April 2009 a.a.O.).

  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Veranlagung einer Hinterbliebenenrente zur

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 17.09
    Deshalb wird auf den sog. "objektivierten Willen des Gesetzgebers" abgestellt (BVerfG, Beschluss vom 9. November 1988 - 1 BvR 243/86 - BVerfGE 79, 106, 121).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 17.09
    Dieses Grundrecht schützt nicht gegen die Auferlegung von Geldleistungspflichten, weil diese nicht mittels eines bestimmten Eigentumsobjekts zu erfüllen sind, sondern aus dem fluktuierenden Vermögen, das kein Eigentum i.S.v. Art. 14 Abs. 1 GG ist, bestritten werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. April 1997 - 1 BvR 48/94 - BVerfGE 95, 267 ).
  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 17.09
    Wird die Gleichheit im Belastungserfolg durch die rechtliche Gestaltung des Erhebungsverfahrens prinzipiell verfehlt, kann dies die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Gebührengrundlage nach sich ziehen (BVerfG, Urteil vom 9. März 2004 - 2 BvL 17/02 - BVerfGE 110, 94 ).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 17.09
    Zu diesen zählen sämtliche mit dem Grundgesetz in Einklang stehende Rechtsnormen (vgl. BVerfG, Urteil vom 16. Januar 1957 - 1 BvR 253/56 - BVerfGE 6, 32 ; stRspr).
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 17.09
    Dieses Rechtsgut muss in der Rechtsordnung allgemein und damit unabhängig davon geschützt sein, ob es durch Meinungsäußerungen oder auf andere Weise verletzt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2008 - 1 BvR 1602, 1606, 1626/07 - BVerfGE 120, 180 ).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

  • BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84

    4. Rundfunkentscheidung

  • BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 13/67

    Filmeinfuhrverbote aus der DDR

  • OVG Hamburg, 18.12.2008 - 4 Bf 337/07

    Verpackte Rundfunkempfänger zum Verkauf; Rundfunkgebührenpflicht

  • BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 684/72

    Einschränkung der Informationsfreiheit eines Untersuchungsgefangenen

  • BVerfG, 06.09.1999 - 1 BvR 1013/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gebührenpflicht gegenüber

  • BVerwG, 18.06.2008 - 6 B 1.08

    Rundfunkgebühr; Befreiung; Einkommen; Vermögen; Härtefall; Hilfe zum

  • BVerwG, 06.02.1996 - 6 B 72.95

    Rundfunkgebührenrecht: Rundfunkgebühr für gewerblich genutzte Zweitgeräte

  • BVerwG, 27.06.1995 - 9 C 8.95

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

  • BVerwG, 05.04.2007 - 6 B 15.07

    Revisibilität des § 5 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV);

  • VG Hamburg, 21.10.2010 - 3 K 2796/09

    Zur Rechtmäßigkeit der Rundfunkgebührenpflicht in Hamburg

    Der Eingriff ist auch nicht unverhältnismäßig, sondern von der Typisierungsfunktion des Gebührengesetzgebers gedeckt (BVerwG, Urt. v. 27.10.2010, 6 C 12.09, 6 C 17.09, 6 C 21.09, Juris Mitteilung - bislang unveröffentlicht; BVerfG, Beschl. v. 06.10.1992, 1 BvR 1586/89, 1 BvR 487/92, Juris Rn. 71 f., 81 f., BVerfGE 87, 181 ff.).

    Auch für das Bereithalten neuartiger Rundfunkempfangsgeräte ist eine Rundfunkgebühr zu entrichten (BVerwG, Urt. v. 27.10.2010, 6 C 12.09, 6 C 17.09, 6 C 21.09, Juris Mitteilung - bislang unveröffentlicht).

    Wird die Gleichheit im Belastungserfolg verfehlt, kann dies zur Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Grundlage führen (BVerwG, Urt. v. 27.10.2010, 6 C 12.09, 6 C 17.09, 6 C 21.09, Juris Mitteilung - bislang unveröffentlicht).

    Selbst wenn durch die fortlaufenden technischen Änderungen die Verfassungsmäßigkeit der derzeitigen Gebührenregelung zunehmend in Frage gestellt werden sollte, würde dies zunächst nur den verfassungsrechtlichen Auftrag an den Gesetzgeber begründen, die weitere Entwicklung zu beobachten und die Bemessungsgrundlage für eine Rundfunkgebühr oder einen Rundfunkbeitrag neu zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.10.2010, 6 C 12.09, 6 C 17.09, 6 C 21.09, Juris Mitteilung - bislang unveröffentlicht).

  • VG München, 24.09.2014 - M 6b K 13.4030

    Rundfunkbeitrag; Verfassungsmäßigkeit; Bindung an Entscheidung BayVerfGH;

    Zum einen bestünden in der Praxis erhebliche Umgehungsrisiken, weil die Zugangsdaten an Nichtgebührenzahler weitergegeben werden könnten (BVerwG, U.v. 27.10.2010 - 6 C 12.09; 6 C 17.09; 6 C 21.09, MMR 2011, 258 [261]); BayVGH, U.v. 19.5.2009 - 7 B 08.2922, DÖV 2009, 820-821).

    Zum anderen müsste damit gerechnet werden, dass im Ausland ansässige (kommerzielle) Rundfunkportale Mittel und Wege finden würden, die meist zusätzlich über Satellit verbreiteten deutschen Programme ungehindert in das Internet einzuspeisen, so dass auch im Inland ein gebührenfreier Empfang möglich bliebe (BVerfG, U.v. 27.10.2010 - 6 C 12.09; 6 C 17.09, 6 C 21.09, MMR 2011, 258 [261]); BayVGH, U.v. 19.5.2009 - 7 B 08.2922, DÖV 2009, 820-821).

  • VG Mainz, 09.09.2011 - 4 K 37/11

    Beitrag für die Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersvorsorge

    Nicht die Abgeltung eines individuellen Vorteils der beitragszahlenden Arbeitgeber ist der Zweck des Pflichtbeitrags, sondern das dem Arbeits- und Sozialrecht zugrunde liegende Schutzprinzip (VG Münster, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 K 330/10 - juris, Rn. 49 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2008 - 6 C 17.09; VG Hamburg, Urteil vom 21. Januar 2011 - 4 K 881/10 - nicht veröffentlicht, Seite 16 des Urteilsabdrucks).
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