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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07   

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BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07 (https://dejure.org/2008,324)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.2008 - 6 C 21.07 (https://dejure.org/2008,324)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 2008 - 6 C 21.07 (https://dejure.org/2008,324)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    GG Art. 5 Abs. 1 und Abs. 2, Art. 8 Abs. 1; VersG § 15 Abs. 1; StGB § 130 Abs. 4
    Versammlung "Gedenken an Rudolf Hess"; unmittelbare Gefahr der Verletzung von § 130 Abs. 4 StGB; mittelbare Billigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 5 Abs. 1 und Abs. 2, Art. 8 Abs. 1
    Bestimmtheitsgebot; Billigung; Ehre; Meinungsfreiheit; Nationalsozialismus; Rudolf Hess; Straftat; Verbot; Verherrlichung; Versammlung; Versammlung "Gedenken an Rudolf Hess"; Volksverhetzung; Würde; mittelbare Billigung der nationalsozialistischen Gewalt- und ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Versammlungsverbots für eine Veranstaltung unter freiem Himmel mit dem Thema "Gedenken an Rudolf Hess"; Analoge Anwendbarkeit des § 113 Abs. 1 S. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) auf Fälle der Erledigung eines Verwaltungsaktes vor Klageerhebung; ...

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 2; ; GG Art. 8 Abs. 1; ; VersG § 15 Abs. 1; ; StGB § 130 Abs. 4

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Versammlungsverbot wegen Gefahr der Billigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versammlungsrecht: Rechtsnatur des § 130 Abs. 4 StGB , Begriff der "Billigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft", "Gedenken an Rudolf Hess"

  • rechtsportal.de

    Versammlungsrecht: Rechtsnatur des § 130 Abs. 4 StGB , Begriff der "Billigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft", "Gedenken an Rudolf Hess"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 131, 216
  • NJW 2009, 98
  • DVBl 2008, 1248
  • DÖV 2009, 86
 
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Wird zitiert von ... (113)Neu Zitiert selbst (39)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07
    Die einen Eingriff in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit rechtfertigenden "allgemeinen Gesetze" sind alle Gesetze, die nicht eine Meinung als solche verbieten, die sich nicht gegen die Äußerung der Meinung als solche richten, sondern dem Schutz eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung, zu schützenden Rechtsguts dienen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 u.a. - BVerfGE 93, 266 , vom 14. Januar 1998 - 1 BvR 1861/93 u.a. - BVerfGE 97, 125 und vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - BVerfGE 113, 63 ).

    Der Gesetzgeber muss auch dann, wenn er von der Ermächtigung des Art. 5 Abs. 2 GG Gebrauch macht, das eingeschränkte Grundrecht im Auge behalten und übermäßige Einengungen der Meinungsfreiheit vermeiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 1995 a.a.O. S. 290).

    Werden diese Vorgaben bei der Auslegung hinreichend gewahrt und wird fehlerfrei angenommen, dass die Voraussetzungen der Bestimmung erfüllt sind, liegt schon deshalb keine Verletzung der Meinungsfreiheit vor, weil der Straftatbestand die Verletzung der Menschenwürde der Opfer der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft voraussetzt und die Menschenwürde im Verhältnis zur Meinungsfreiheit nicht abwägungsfähig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 1995 a.a.O. S. 293 und Kammerbeschluss vom 12. November 2002 - 1 BvR 232/97 - NJW 2003, 660 ).

    Auf der Ebene der Normauslegung erfordert Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG eine im Rahmen der Tatbestandsmerkmale des betreffenden Gesetzes vorzunehmende Abwägung zwischen der Bedeutung einerseits der Meinungsfreiheit und andererseits des Rechtsguts, in dessen Interesse sie eingeschränkt worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 1995 a.a.O. 292).

    Der Sinn der Äußerung ist ausgehend von ihrem Wortlaut unter Berücksichtigung des sprachlichen Kontextes, in dem sie steht, und den Begleitumständen, unter denen sie fällt, soweit diese für die Rezipienten erkennbar waren, festzulegen (stRspr, vgl. z.B. BVerfG, Beschlüsse vom 10. Oktober 1995 a.a.O. S. 295 f. und vom 25. Oktober 2005 - 1 BvR 1696/98 - BVerfGE 114, 339 sowie Kammerbeschlüsse vom 7. April 2001 - 1 BvQ 17/01 u.a. - NJW 2001, 2072 und vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 967/05 - DVBl 2008, 313 Rn. 30 m.w.N.).

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05

    Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07
    Der Sinn der Äußerung ist ausgehend von ihrem Wortlaut unter Berücksichtigung des sprachlichen Kontextes, in dem sie steht, und den Begleitumständen, unter denen sie fällt, soweit diese für die Rezipienten erkennbar waren, festzulegen (stRspr, vgl. z.B. BVerfG, Beschlüsse vom 10. Oktober 1995 a.a.O. S. 295 f. und vom 25. Oktober 2005 - 1 BvR 1696/98 - BVerfGE 114, 339 sowie Kammerbeschlüsse vom 7. April 2001 - 1 BvQ 17/01 u.a. - NJW 2001, 2072 und vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 967/05 - DVBl 2008, 313 Rn. 30 m.w.N.).

    Fernliegende Deutungen sind ebenso auszuschließen wie nicht tragfähige Annahmen einer verdeckten Äußerung (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 30 m.w.N.).

    Im Anwendungsbereich von Strafgesetzen ist Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt, wenn das Gericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zu der Annahme einer Strafbarkeit führende Auslegung zugrunde legt, ohne vorher mit nachvollziehbaren Gründen Deutungen ausgeschlossen zu haben, welche die Strafbarkeit nicht zu rechtfertigen vermögen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 2005 a.a.O. S. 349; Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 32 m.w.N.).

    Die zu befürchtenden einschüchternden Wirkungen würden nicht nur die individuelle Kommunikationsfreiheit beeinträchtigen, sondern es könnten darüber hinaus negative Auswirkungen auf die generelle Ausübung des Grundrechts und damit den Prozess der Meinungsbildung eintreten (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 32 m.w.N.).

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07
    Der Sinn der Äußerung ist ausgehend von ihrem Wortlaut unter Berücksichtigung des sprachlichen Kontextes, in dem sie steht, und den Begleitumständen, unter denen sie fällt, soweit diese für die Rezipienten erkennbar waren, festzulegen (stRspr, vgl. z.B. BVerfG, Beschlüsse vom 10. Oktober 1995 a.a.O. S. 295 f. und vom 25. Oktober 2005 - 1 BvR 1696/98 - BVerfGE 114, 339 sowie Kammerbeschlüsse vom 7. April 2001 - 1 BvQ 17/01 u.a. - NJW 2001, 2072 und vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 967/05 - DVBl 2008, 313 Rn. 30 m.w.N.).

    Zeigt sich, dass ein erheblicher Teil eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums die Äußerung als mehrdeutig wahrnimmt, oder verstehen erhebliche Teile des Publikums den Inhalt jeweils unterschiedlich, ist bei der weiteren Prüfung von einem mehrdeutigen Inhalt auszugehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 2005 a.a.O. S. 348 f.).

    Im Anwendungsbereich von Strafgesetzen ist Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt, wenn das Gericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zu der Annahme einer Strafbarkeit führende Auslegung zugrunde legt, ohne vorher mit nachvollziehbaren Gründen Deutungen ausgeschlossen zu haben, welche die Strafbarkeit nicht zu rechtfertigen vermögen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 2005 a.a.O. S. 349; Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 32 m.w.N.).

  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07
    Auch wenn die Äußerung in einer oder durch eine Versammlung erfolgt, ist die Verfassungsmäßigkeit ihrer Beschränkung an Art. 5 GG und nicht an Art. 8 GG zu messen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. April 1994 a.a.O. S. 246 und vom 23. Juni 2004 - 1 BvQ 19/04 - BVerfGE 111, 147 ; Kammerbeschlüsse vom 5. September 2003 - 1 BvQ 32/03 - BVerfGK 2, 1 und vom 9. Juni 2006 - 1 BvR 1429/06 - BVerfGK 8, 195 ).

    Dieses Rechtsgut muss in der Rechtsordnung allgemein und unabhängig davon geschützt sein, ob es durch Meinungsäußerungen oder auf andere Weise verletzt sein kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2004 a.a.O. S. 155).

    Artikel 1 Abs. 1 GG schützt die Menschenwürde als obersten Verfassungswert des Grundgesetzes und dessen tragendes Konstitutionsprinzip vor Eingriffen jeglicher Art. Mithin ist § 130 Abs. 4 StGB ein allgemeines Gesetz im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Alt. 1 GG, obwohl die Bestimmung gegen bestimmte Meinungsinhalte gerichtet ist (ebenso zu § 130 StGB a.F. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2004 a.a.O. S. 155).

  • BVerfG, 06.09.2000 - 1 BvR 1056/95

    Volksverhetzung durch Bezeichnung als "Jude"

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07
    Das Merkmal "Würde", mit dem - wie dargelegt - die Menschenwürde gemeint ist, bezeichnet den besonderen Wert- und Achtungsanspruch, der dem Menschen wegen seines Menschseins zukommt und der es verbietet, ihn zum bloßen Objekt des Staates zu machen oder ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1992 - 1 BvR 698/89 - BVerfGE 87, 209 und Kammerbeschluss vom 6. September 2000 - 1 BvR 1056/95 - NJW 2001, 61 ).

    In der öffentlichen - auch verdeckten, aber gleichwohl wie hier klar erkennbaren - Identifikation mit der nationalsozialistischen Rassenideologie liegt stets ein Angriff auf die Menschenwürde der getöteten und überlebenden Opfer dieser Ideologie (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. September 2000 - 1 BvR 1056/95 - NJW 2001, 61 ; BGH, Urteil vom 15. März 1994 - 1 StR 179/93 - BGHSt 40, 97 ).

  • BGH, 22.12.2004 - 2 StR 365/04

    BGH hebt Freispruch vom Vorwurf der Volksverhetzung auf

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07
    (1) Der öffentliche Friede ist unter anderem gestört, wenn das Vertrauen der Öffentlichkeit in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttert ist (vgl. BGH, Urteile vom 22. Dezember 2004 - 2 StR 365/04 - NJW 2005, 689 m.w.N., vom 12. Dezember 2000 - 1 StR 184/00 - BGHSt 46, 212 und vom 2. April 1987 - 4 StR 55/87 - BGHSt 34, 329 ).

    Nach den Umständen des hier vorliegenden Einzelfalles wäre bei Durchführung der Versammlung eine Störung des öffentlichen Friedens zu erwarten gewesen, weil die Veranstaltung voraussichtlich in der Öffentlichkeit nicht unbemerkt geblieben wäre, sondern weit über W. hinaus Beachtung gefunden und insbesondere bei überlebenden Opfern und bei den Nachkommen der getöteten Opfer die verständliche Angst vor künftigen Angriffen auf ihre Menschenwürde und vor der gefährlichen Ausbreitung des zugrunde liegenden Gedankenguts ausgelöst hätte (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 2004 a.a.O. S. 689).

  • BVerfG, 16.08.2005 - 1 BvQ 25/05

    Versammlungsfreiheit; einstweilige Anordnung des BVerfG (Folgenabwägung; doppelte

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07
    Das Begehren des Klägers nach vorläufigem Rechtsschutz gegen den Bescheid vom 29. Juni 2005 blieb vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth (MMR 2005, 791), dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVBl 2005, 755) und dem Bundesverfassungsgericht (NJW 2005, 3204 ff.) erfolglos.

    Eine konkludente Billigung im Sinne von § 130 Abs. 4 StGB kann auch dann vorliegen, wenn Verantwortungsträger oder Symbolfiguren des nationalsozialistischen Regimes positiv bewertet werden (so die Begründung des Gesetzentwurfs in BTDrucks 15/5051 S. 5; zustimmend Rudolphi/Stein, a.a.O. § 130 Rn. 30; Lenckner/Sternberg-Lieben, a.a.O. § 130 Rn. 22b; vgl. dazu auch BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 16. August 2005 - 1 BvQ 25/05 - NJW 2005, 3204 und vom 13. August 2007 - 1 BvR 2075/07 - NVwZ-RR 2008, 73 ).

  • BVerfG, 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07
    Auch wenn die Äußerung in einer oder durch eine Versammlung erfolgt, ist die Verfassungsmäßigkeit ihrer Beschränkung an Art. 5 GG und nicht an Art. 8 GG zu messen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. April 1994 a.a.O. S. 246 und vom 23. Juni 2004 - 1 BvQ 19/04 - BVerfGE 111, 147 ; Kammerbeschlüsse vom 5. September 2003 - 1 BvQ 32/03 - BVerfGK 2, 1 und vom 9. Juni 2006 - 1 BvR 1429/06 - BVerfGK 8, 195 ).

    Für eine strikte Auslegung der Tatbestandsmerkmale des § 130 Abs. 4 StGB spricht auch, dass die plurale Demokratie des Grundgesetzes auf die Fähigkeit der Bürger vertraut, auch Aufforderungen abzuwehren, grundlegenden Vorgaben der Verfassung - wie der Abwehr nationalsozialistischer Bestrebungen - die Anerkennung zu versagen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. September 2003 - 1 BvQ 32/03 - BVerfGK 2, 1 ).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07
    Mit Blick auf die grundlegende Bedeutung der verfassungsrechtlich verbürgten Versammlungsfreiheit kommt ein Verbot im Sinne von § 15 Abs. 1 VersG im Wesentlichen nur zur Abwehr von Gefahren für elementare Rechtsgüter in Betracht, deren Schutz regelmäßig in der positiven Rechtsordnung und damit im Rahmen der öffentlichen Sicherheit verwirklicht wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233, 341/81 - BVerfGE 69, 315 ; Kammerbeschluss vom 14. August 2003 - 1 BvQ 30/03 - BVerfGK 1, 320 ).

    Dabei kann in der Regel eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit angenommen werden, wenn eine strafbare Verletzung dieser Schutzgüter droht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 a.a.O. S. 352).

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07
    Solche Werturteile unterfallen dem Gewährleistungsbereich des Grundrechts, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, irrational oder rational ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird (BVerfG, Beschluss vom 13. April 1994 - 1 BvR 23/94 - BVerfGE 90, 241 m.w.N.).

    Auch wenn die Äußerung in einer oder durch eine Versammlung erfolgt, ist die Verfassungsmäßigkeit ihrer Beschränkung an Art. 5 GG und nicht an Art. 8 GG zu messen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. April 1994 a.a.O. S. 246 und vom 23. Juni 2004 - 1 BvQ 19/04 - BVerfGE 111, 147 ; Kammerbeschlüsse vom 5. September 2003 - 1 BvQ 32/03 - BVerfGK 2, 1 und vom 9. Juni 2006 - 1 BvR 1429/06 - BVerfGK 8, 195 ).

  • BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00

    Holocaust-Leugnung im Internet

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 2/91

    Montan Mitbestimmung

  • BGH, 15.03.1994 - 1 StR 179/93

    Strafbarkeit der Leugnung des Massenmords an Juden (Holocaust); Straftatbestand

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

  • BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 1516/96

    DDR-Botschafter

  • BVerfG, 12.11.2002 - 1 BvR 232/97

    Volksverhetzung durch diskreditierende Äußerungen gegenüber "Türken"

  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 55/87

    Drohung mit Gewalttaten gegenüber öffentlichen Einrichtungen

  • BVerfG, 11.03.2003 - 1 BvR 426/02

    Schockwerbung II

  • BGH, 10.04.2002 - 5 StR 485/01

    Volksverhetzung durch Strafverteidiger

  • BVerfG, 09.06.1992 - 1 BvR 824/90

    Juden - Mord - Tötung - Ausschwitz - Beleidigung - Ausschwitz-Lüge

  • BVerfG, 07.04.2001 - 1 BvQ 17/01

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine

  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

  • BVerfG, 13.08.2007 - 1 BvR 2075/07

    Erneute Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen das Verbot,

  • BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89

    Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB

  • BVerfG, 16.04.2005 - 1 BvR 808/05

    Versammlungsverbot aufgrund einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit nach §

  • EGMR, 24.06.2003 - 65831/01

    Schutz der Infragestellung der von den Nazis am jüdischen Volk begangenen

  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 23.06

    Fuckparade 2001"; Versammlungseigenschaft; Gesamtgepräge einer "gemischten"

  • BVerfG, 14.08.2003 - 1 BvQ 30/03

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen das Verbot

  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

  • BVerwG, 21.08.1985 - 1 B 11.85

    Nichtzulassungsbeschwerde - Mangelnde grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

  • BVerfG, 09.06.2006 - 1 BvR 1429/06

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Rechtsmitteln gegen

  • VG Bayreuth, 25.07.2005 - B 1 S 05.634

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen einen

  • BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01

    Junge Freiheit

  • VGH Bayern, 26.03.2007 - 24 B 06.1894

    Verbot einer rechtsextremen Versammlung zum "Gedenken an Rudolf Heß"

  • BVerwG, 22.08.2007 - 6 C 22.06

    Versammlungseigenschaft; Informationsstand; Einbeziehung Außenstehender.

  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Mit hier angegriffenem Urteil vom 25. Juni 2008 wies das Bundesverwaltungsgericht auch die Revision des Beschwerdeführers zurück ( BVerwGE 131, 216).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2012 - 5 A 1701/11

    Öffentliches Training für Blockade eines "Naziaufmarsches" in Stolberg war

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2008 - 6 C 21/07 -, BVerwGE 131, 216 = juris, Rn. 13.
  • VG Stuttgart, 22.10.2015 - 1 K 5060/13

    Verdachtsunabhängige Identitätsfeststellung im Grenzgebiet zu einem anderen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts findet § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO in den Fällen, in denen sich - wie hier - der Verwaltungsakt bereits vor Klageerhebung erledigt hat, entsprechende Anwendung (vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 14.07.1999 - 6 C 7.98 -, BVerwGE 109, 203 ff., und vom 25.06.2008 - 6 C 21.07 -, BVerwGE 131, 216 ff.).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.05.2007 - 6 C 21.07   

Zitiervorschläge
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BVerwG, 24.05.2007 - 6 C 21.07 (https://dejure.org/2007,35970)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverwaltungsgericht

    Bestimmtheitsgebot; Billigung; Ehre; Meinungsfreiheit; Nationalsozialismus; Rudolf Hess; Straftat; Verbot; Verherrlichung; Versammlung; Versammlung "Gedenken an Rudolf Hess"; Volksverhetzung; Würde; mittelbare Billigung der nationalsozialistischen Gewalt- und ...

  • Wolters Kluwer

    Vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren

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