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   BVerwG, 20.03.1985 - 6 C 22.83   

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BVerwG, 20.03.1985 - 6 C 22.83 (https://dejure.org/1985,4197)
BVerwG, Entscheidung vom 20.03.1985 - 6 C 22.83 (https://dejure.org/1985,4197)
BVerwG, Entscheidung vom 20. März 1985 - 6 C 22.83 (https://dejure.org/1985,4197)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an das Vorliegen einer Gewissensentscheidung - Verletzung des Grundsatzes der Gewährung rechtlichen Gehörs als wesentlicher Verfahrensmangel - Örtliche Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 19.07.1979 - 6 ER 400.79

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Bestimmung des örtlich

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1985 - 6 C 22.83
    Nach dem auch vom Verwaltungsgericht erwähnten Beschluß des erkennenden Senats vom 19. Juli 1979 - BVerwG 6 ER 400.79 - (BVerwGE 58, 225 [229 f.]) regelt § 52 Nr. 4 VwGO die örtliche Zuständigkeit nach einer bestimmten Systematik, indem er eine Reihenfolge der zuständigen Gerichte festlegt, und zwar derart, daß das jeweils vorher benannte die später bezeichneten ausschließt.

    Denn die Anwendung des § 52 Nr. 4 Satz 1 VwGO setzt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats, was das Verwaltungsgericht offensichtlich übersehen oder verkannt hat, voraus, daß zumindest einer der beiden nach dieser Vorschrift als Anknüpfungspunkt für die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts in Betracht kommenden Wohnsitze innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Ausgangsbehörde liegt (vgl. außer dem schon erwähnten Beschluß vom 19. Juli 1979, a.a.O., noch die Beschlüsse des 2. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. März 1976 - BVerwG 2 ER 400.76 - und vom 11. Juni 1981 - BVerwG 2 ER 401.81 -[Buchholz 310 § 52 VwGO Nrn. 12 und 22]).

    Zwar ist der Gesetzgeber erkennbar davon ausgegangen, daß der dienstliche oder bürgerliche Wohnsitz regelmäßig innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Behörde liegt, die den ursprünglichen Verwaltungsakt erlassen hat (vgl. BVerwGE 58, 225 [229]).

  • BVerwG, 27.02.1967 - VIII C 67.66

    Gewährung von Vergünstigungen nach Ablehnung eines Wiedergutmachungsantrages -

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1985 - 6 C 22.83
    Insoweit gilt nichts anderes als für im Urteil verwertete Akten, die - selbst wenn sie ihrem Wesen nach geheim sind - zu Beweiszwecken nur herangezogen werden dürfen, wenn sie ordnungsgemäß zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden sind und die Verfahrensbeteiligten dadurch die Möglichkeit erhalten haben, zu ihrem Inhalt Stellung zu nehmen (vgl. BVerwGE 26, 234 [237 f.]; Urteil vom 4. November 1977 - BVerwG 4 C 77.76 - [Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 142]).

    Denn ein Urteil, in dem unter Verstoß gegen § 108 Abs. 2 VwGO Tatsachen- oder Beweisergebnisse verwertet werden, ist, wegen der darin liegenden Versagung rechtlichen Gehörs gemäß § 138 Nr. 3 VwGO stets als auf der Verletzung von Bundesrecht beruhend anzusehen (vgl. BVerwGE 26, 234 [238]; Urteil von 22. Februar 1968 - BVerwG 2 C 54.65 - [a.a.O.]).

    Die Versagung des rechtlichen Gehörs ist im vorliegenden Falle schließlich auch nicht deshalb unbeachtlich, weil es der Kläger unterlassen hätte, dies nach Maßgabe des gemäß § 173 VwGO anwendbaren § 295 Abs. 1 ZPO zu rügen und sich das ihm vorenthaltene rechtliche Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwGE 19, 231 [237 f.]; 26, 234 [238]).

  • BVerwG, 04.11.1977 - 4 C 77.76

    Beruhen des Verfahrensausgangs auf Verletzung des rechtlichen Gehörs; Fehlende

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1985 - 6 C 22.83
    Insoweit gilt nichts anderes als für im Urteil verwertete Akten, die - selbst wenn sie ihrem Wesen nach geheim sind - zu Beweiszwecken nur herangezogen werden dürfen, wenn sie ordnungsgemäß zum Gegenstand des Verfahrens gemacht worden sind und die Verfahrensbeteiligten dadurch die Möglichkeit erhalten haben, zu ihrem Inhalt Stellung zu nehmen (vgl. BVerwGE 26, 234 [237 f.]; Urteil vom 4. November 1977 - BVerwG 4 C 77.76 - [Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 142]).

    Dies wäre nur dann anders, wenn die Versagung rechtlichen Gehörs sich auf einen nach der materiellrechtlichen Beurteilung des Falles durch das Revisionsgericht unter keinem denkbaren Gesichtspunkt erheblichen Umstand bezöge (vgl. BVerwGE 15, 24 [BVerwG 30.08.1962 - VIII C 49/60] [26]); Urteil vom 4. November 1977 - BVerwG 4 C 77.76 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 22.02.1968 - II C 54.65

    Verwertung von nicht in der Verhandlung vorgebrachten Urkunden bei der

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1985 - 6 C 22.83
    Wie das Bundesverwaltungsgericht schon wiederholt entschieden hat, wird das rechtliche Gehör und mit ihm die diesen Grundsatz sichernde Vorschrift des § 108 Abs. 2 VwGO verletzt, wenn im Urteil (unveröffentlichte) Erlasse oder Urkunden als Beweismittel gewürdigt werden und das auf dieser Würdigung beruhende Beweisergebnis verwertet wird, ohne daß die ihnen zu entnehmenden Erkenntnisse den Beteiligten zumindest inhaltlich in der gebotenen Weise zugänglich gemacht wurden (vgl. Urteile vom 22. Februar 1968 - BVerwG 2 C 54.65 - und vom 15. April 1969 - BVerwG 2 C 7.66 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nrn. 38 und 54]).

    Denn ein Urteil, in dem unter Verstoß gegen § 108 Abs. 2 VwGO Tatsachen- oder Beweisergebnisse verwertet werden, ist, wegen der darin liegenden Versagung rechtlichen Gehörs gemäß § 138 Nr. 3 VwGO stets als auf der Verletzung von Bundesrecht beruhend anzusehen (vgl. BVerwGE 26, 234 [238]; Urteil von 22. Februar 1968 - BVerwG 2 C 54.65 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 30.08.1962 - VIII C 49.60
    Auszug aus BVerwG, 20.03.1985 - 6 C 22.83
    Dies wäre nur dann anders, wenn die Versagung rechtlichen Gehörs sich auf einen nach der materiellrechtlichen Beurteilung des Falles durch das Revisionsgericht unter keinem denkbaren Gesichtspunkt erheblichen Umstand bezöge (vgl. BVerwGE 15, 24 [BVerwG 30.08.1962 - VIII C 49/60] [26]); Urteil vom 4. November 1977 - BVerwG 4 C 77.76 - [a.a.O.]).
  • BVerwG, 14.08.1962 - V B 83.61

    Geltendmachung einer Ermessensüberschreitung bei nicht aufgrund sachlich

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1985 - 6 C 22.83
    Wenngleich das Verwaltungsgericht die Revision nach alledem zumindest mit der gegebenen Begründung zu Unrecht zugelassen hat, unterliegt das angefochtene Urteil im Rahmen der Anträge in sachlicher Hinsicht in vollem Umfange und, soweit die Revision auf Verfahrensmängel gestützt wird, nach Maßgabe der dazu vorgebrachten Revisionsrügen der vollen Nachprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. BVerwGE 14, 342 [344]; Urteile vom 25. April 1961 - BVerwG 8 C 306.59 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 13] und vom 17. Mai 1973 - BVerwG 5 C 84.72 - [Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 25]).
  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63

    Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis -

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1985 - 6 C 22.83
    Die Versagung des rechtlichen Gehörs ist im vorliegenden Falle schließlich auch nicht deshalb unbeachtlich, weil es der Kläger unterlassen hätte, dies nach Maßgabe des gemäß § 173 VwGO anwendbaren § 295 Abs. 1 ZPO zu rügen und sich das ihm vorenthaltene rechtliche Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwGE 19, 231 [237 f.]; 26, 234 [238]).
  • BVerwG, 16.04.1970 - VIII C 146.67

    Maßgebender Zeitpunkt für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1985 - 6 C 22.83
    Nach den vom Verwaltungsgericht getroffenen tatsächlichen Feststellungen, gegen die keine beachtlichen Revisionsgründe vorgebracht sind und an die der Senat daher gebunden ist (vgl. § 137 Abs. 2 VwGO), wohnte der Kläger im maßgeblichen Zeitpunkt der Erhebung der Klage (vgl. BVerwGE 35, 141 [BVerwG 16.04.1970 - VIII C 146/67] [142]) in 7129 Brackenheim (Landkreis Heilbronn) und damit außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Prüfungsausschusses für Kriegsdienstverweigerer beim Kreiswehrersatzamt München, der den ursprünglichen Bescheid erlassen hat.
  • BVerwG, 11.06.1981 - 2 ER 401.81

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Anrufung des Bundesverwaltungsgerichts -

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1985 - 6 C 22.83
    Denn die Anwendung des § 52 Nr. 4 Satz 1 VwGO setzt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats, was das Verwaltungsgericht offensichtlich übersehen oder verkannt hat, voraus, daß zumindest einer der beiden nach dieser Vorschrift als Anknüpfungspunkt für die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts in Betracht kommenden Wohnsitze innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Ausgangsbehörde liegt (vgl. außer dem schon erwähnten Beschluß vom 19. Juli 1979, a.a.O., noch die Beschlüsse des 2. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. März 1976 - BVerwG 2 ER 400.76 - und vom 11. Juni 1981 - BVerwG 2 ER 401.81 -[Buchholz 310 § 52 VwGO Nrn. 12 und 22]).
  • BVerwG, 20.04.1977 - 6 C 17.76

    Maßstäbe für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Kriegsdienstverweigerung

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1985 - 6 C 22.83
    Das Verwaltungsgericht wird sich in dem erneuten Verfahren an den vom erkennenden Senat für einen vergleichbaren Fall näher dargelegten Grundsätzen zu orientieren haben (vgl. Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 17.76 - [Buchholz 448.0 § 26 WPfIG Nr. 29]).
  • BVerwG, 25.03.1976 - 2 ER 400.76
  • BVerwG, 17.05.1973 - V C 84.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.04.1961 - VIII C 306.59
  • BVerwG, 15.04.1969 - II C 7.66

    Gewährung rechtlichen Gehörs - Versorgungsansprüche eines Beamten - Nachzeichnung

  • BFH, 28.05.2020 - X B 12/20

    Wahrung des Gehörsanspruchs bei eigener Schätzung durch das FG

    Beabsichtigt aber das FG, seine Entscheidung --in tragender Weise-- auf Erkenntnisse aus einer solchen Quelle zu stützen, gebietet es die Wahrung des rechtlichen Gehörsanspruchs und ebenso der prozessualen Waffengleichheit, denjenigen Beteiligten, der sich gezwungenermaßen insoweit in einem Informationsdefizit befindet, in der rechtlich gebotenen Weise in den gleichen Kenntnisstand wie den Prozessgegner zu versetzen (vgl. auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.03.1985 - 6 C 22/83, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 163).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.02.1985 - 6 C 22/83   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.02.1985 - 6 C 22/83 (https://dejure.org/1985,4126)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.02.1985 - 6 C 22/83 (https://dejure.org/1985,4126)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. Februar 1985 - 6 C 22/83 (https://dejure.org/1985,4126)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 1 Abs. 5 Nr. 1 BauGB; § 1 Abs. 5 Nr. 2 BauGB
    Kleingarten; Dauerkleingarten; Ausweisung; Planung; Kriterien

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kleingarten; Dauerkleingarten; Ausweisung; Planung; Kriterien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 1 Abs. 5 Nr. 1, 2

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 9 U 68/17

    Anwendbarkeit des § 10 Abs. 3 BKleingG

    Auch gab es keinen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag im Zusammenhang mit einer Pflichtverletzung des Zwischenpächters, die im Zusammenhang mit einer Kündigung des Eigentümers und/oder Hauptverpächters stünde (vgl. OVG Lüneburg ZfBR 1985, 299, 300).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.1996 - 11a D 127/92

    Bauleitplanung: Abwägungsgebot bei Überplanung einer vorhandenen Gartenkolonie

    BVerfG, Beschluß vom 12.6.1979 - 1 BvL 19/76 -, BVerfGE 52, 11, 31; OVG Lüneburg, Urteil vom 25.2.1985 - 6 OVG C 22/83 -, RdL 1985, 264, 265, Beschluß vom 5.2.1988 - 6 OVG C 22/86 - und OVG NW, Urteil vom 20.11.1992 - 11a NE 50/88 -, BRS 54 Nr. 17 = NWVBl 1993, S. 299 ff. = NVwZ-RR 1993, S. 600 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.1992 - 11a NE 50/88

    Bauleitplanung: Abwägungsgebot bei Überplanung einer vorhandenen Gartenkolonie

    BVerfG, Beschluß vom 12.06.1979 - 1 BvL 19/76 -, BVerfGE 52, 11, 31; OVG Lüneburg, Urteil vom 25.02.1985 - 6 OVG C 22/83 -, RdL 1985, 264, 265 und Beschluß vom 5.02.1988 - 6 OVG C 22/86 -.
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