Rechtsprechung
AG Trier, 21.03.1986 - 6 C 220/85 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,9244) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz)
Kommt ein nur mit Sommerreifen ausgestattetes bevorrechtigtes Fahrzeug im Winter aufgrund eines Bremsvorgangs auf verschneiter Straße ins Schleudern nachdem es behindert worden ist, so ist eine Mithaftungsquote von 20 Prozent anzunehmen
- verkehrslexikon.de (Leitsatz)
Die Berücksichtigung der Nichtbenutzung von Winterreifen bei extremen winterlichen Straßenverhältnissen bei der Haftungsabwägung nach Verkehrsunfällen
Wird zitiert von ...
- FG Bremen, 08.07.2003 - 1 K 116/03
Private Fahrzeugnutzung; Gestellung von Winterreifen für die firmeneigenen …
Auch nimmt bei einem ansonsten unverschuldeten Unfall die Rechtsprechung im Rahmen der Haftung gem. § 7 StVG teilweise eine Mithaftung des Halters bis zu 20% an, wenn das Fahrzeug nicht mit Winterreifen ausgerüstet ist (vgl. Amtsgericht Trier 6 C 220/85, Zeitschrift für Schadensrecht 1987, 162).