Rechtsprechung
   BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 27.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,35924
BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 27.11 (https://dejure.org/2012,35924)
BVerwG, Entscheidung vom 22.08.2012 - 6 C 27.11 (https://dejure.org/2012,35924)
BVerwG, Entscheidung vom 22. August 2012 - 6 C 27.11 (https://dejure.org/2012,35924)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,35924) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    WaffG § 4 Abs. 3, §§ 5, 6, 13, 50; BJagdG § 15 Abs. 7, § 17 Abs. 1; WaffKostV § 1
    Zuverlässigkeit; Eignung; Regelüberprüfung; Dreijahreszeitraum; Unterschreitung; Erforderlichkeit; Jagdschein; Gebührenbescheid; Äquivalenzprinzip; Kostendeckungsprinzip; Gleichheitsgrundsatz; Amtshandlung; Veranlasser im gebührenrechtlichen Sinn

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    WaffG § 4 Abs. 3, §§ 5, 6, 13, 50
    Amtshandlung; Dreijahreszeitraum; Eignung; Erforderlichkeit; Gebührenbescheid; Gleichheitsgrundsatz; Jagdschein; Kostendeckungsprinzip; Regelüberprüfung; Unterschreitung; Veranlasser im gebührenrechtlichen Sinn; Zuverlässigkeit; Äquivalenzprinzip

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 3 WaffG 2002, § 5 WaffG 2002, § 6 WaffG 2002, § 13 WaffG 2002, § 50 WaffG 2002
    Gebührenpflichtige Überprüfung der Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern

  • Wolters Kluwer

    Verhältnismäßigkeit der Unterschreitung des Dreijahreszeitraums für die Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG; Einhalten des Dreijahreshöchstzeitraums tagesgenau durch die zuständige Behörde

  • rewis.io

    Gebührenpflichtige Überprüfung der Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WaffG § 13 Abs. 2; BJagdG § 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Verhältnismäßigkeit der Unterschreitung des Dreijahreszeitraums für die Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG; Einhalten des Dreijahreshöchstzeitraums tagesgenau durch die zuständige Behörde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 01.09.2009 - 6 C 30.08

    Sprungrevision, Regelüberprüfung, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung,

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 27.11
    Der erkennende Senat bekräftigt insofern seine Rechtsprechung in dem Urteil vom 1. September 2009 - BVerwG 6 C 30.08 - (Buchholz 402.5 WaffG Nr. 99 Rn. 20 ff.).

    aa) Die Regelüberprüfung stellt sich als eine "Amtshandlung" dar, nämlich als eine "besondere Inanspruchnahme oder Leistung der öffentlichen Verwaltung", die dem Kläger als Veranlasser ("auf Veranlassung") zuzurechnen ist (Urteil vom 1. September 2009 a.a.O. Rn. 16).

    Die Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung des Inhabers einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist dessen Pflichtenkreis zuzurechnen, da die Zuverlässigkeit und Eignung des Waffenbesitzers Voraussetzung für die weitere Inhaberschaft der Erlaubnis ist (Urteil vom 1. September 2009 a.a.O. Rn. 18).

    Ein "sonstiger Fall" im Sinne des Auffangtatbestandes liegt daher immer dann, aber auch nur dann vor, wenn die einschlägigen waffenrechtlichen Rechtsnormen die betreffende Amtshandlung ausdrücklich vorsehen, wie es bei der Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG der Fall ist, oder doch kraft Sinnzusammenhangs zwingend voraussetzen; die Auffangregelung gestattet der Behörde nicht, kostenpflichtige Amtshandlungen gleichsam frei zu "erfinden" (Urteil vom 1. September 2009 a.a.O. Rn. 19).

  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr;

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 27.11
    In der individuellen Zurechenbarkeit liegt die Rechtfertigung dafür, dass die Amtshandlung nicht aus allgemeinen Steuermitteln, sondern ganz oder teilweise zu Lasten des Gebührenschuldners über Sonderlasten finanziert wird (Urteil vom 25. August 1999 - BVerwG 8 C12.98 - BVerwGE 109, 272 = Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 35 S. 7).

    Veranlasser im gebührenrechtlichen Sinne ist nicht nur, wer die Amtshandlung willentlich herbeiführt, sondern auch derjenige, in dessen Pflichtenkreis sie erfolgt (s. Urteile vom 22. Oktober 1992 - BVerwG 3 C 2.90 - BVerwGE 91, 109 = Buchholz 442.16 § 29d StVZO Nr. 3 S. 3 und vom 25. August 1999 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.04.2008 - 6 C 30.07
    Auszug aus BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 27.11
    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Beschluss vom 16. April 2008 - BVerwG 6 C 30.07 - festgehalten, dass eine Regelüberprüfung dann nicht erforderlich sei, wenn der Waffenbesitzer zuvor eine weitere Waffe erworben und habe eintragen lassen.

    Erweist sich danach eine Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG im Hinblick auf eine zeitnah erfolgte anderweitige waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung als nicht erforderlich, ist sie rechtswidrig (Beschluss vom 16. April 2008 - BVerwG 6 C 30.07 - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 22.10.1992 - 3 C 2.90

    Zulassungsstelle; Haftung

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 27.11
    Veranlasser im gebührenrechtlichen Sinne ist nicht nur, wer die Amtshandlung willentlich herbeiführt, sondern auch derjenige, in dessen Pflichtenkreis sie erfolgt (s. Urteile vom 22. Oktober 1992 - BVerwG 3 C 2.90 - BVerwGE 91, 109 = Buchholz 442.16 § 29d StVZO Nr. 3 S. 3 und vom 25. August 1999 a.a.O.).
  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 27.11
    Das Jagdrecht und das Waffenrecht sind als eigenständige Ordnungsrechtsbereiche anzusehen (Urteil vom 13. Dezember 1994 - BVerwG 1 C 31.92 - BVerwGE 97, 245 ).
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2007 - 11 LC 169/06

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Gebühr für die regelmäßige Prüfung der

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 27.11
    Insofern unterliegen auch Inhaber gültiger Jagderlaubnisse grundsätzlich der turnusmäßigen Überprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 25. Januar 2007 - 11 LC 169/06 - juris Rn. 32; VGH Kassel, Urteil vom 3. September 2008 a.a.O. Rn. 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2018 - 1 S 555/18

    Gebühr für eine waffenrechtliche Regelüberprüfung

    Anknüpfungspunkt für diese Prüfung und die Berechnung des in § 4 Abs. 3 WaffG normierten Zeitraums ist der Zeitpunkt der Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis oder der zuletzt vorangegangenen Regelüberprüfung (Anschluss an BVerwG, Urt. v. 22.08.2012 - 6 C 27.11 -).

    Das gilt - anders als nach früherem Recht - auch dann, wenn der Inhaber der waffenrechtlichen Erlaubnis zugleich Jäger und Inhaber eines Jagdscheins ist (vgl. BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 27.11 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 101 m.w.N; HessVGH, Urt. v. 03.09.2008, a.a.O.; NdsOVG, Urt. v. 19.04.2011, a.a.O.; NdsOVG, Urt. v. 25.01.2007 - 11 LC 169/06 - NdsRpfl 2007, 131; Heller/Soschinka, Waffenrecht, 3. Aufl., Rn. 1380a).

    Nur wenn der Zeitraum von drei Jahren ohne konkreten Anlass erheblich unterschritten wird, kann die erneute Überprüfung nicht erforderlich und die hierfür verlangte Gebühr rechtswidrig sein (BVerwG, Urt. v. 22.08.2012 - 6 C 25.11 - juris und v. 22.08.2012 - 6 C 27.11 -, a.a.O., m.w.N.; NdsOVG, Urt. v. 19.04.2011, a.a.O.; zust. Gade, WaffG, 2. Aufl., § 4 Rn. 25; ähnl. Heller/Soschinka, a.a.O., Rn. 745).

    Sie handelt vielmehr in Übereinstimmung mit dem Gesetz, wenn sie "regelmäßig" kürzere Abstände als drei Jahre einhält, wenn sie durch sachliche Umstände im Verwaltungsverfahren dazu gezwungen wird und nicht willkürlich - etwa um etwa ihr Gebühreneinkommen zu erhöhen - handelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.08.2012 - 6 C 27.11 -, a.a.O.; ähnl. N. Heinrich, in: Steindorf, Waffenrecht, 10. Aufl., § 4 Rn. 11a).

    In Abgrenzung dazu hat es eine Regelüberprüfung gebilligt, die aus personellen und organisatorischen Gründen (schon) nach zwei Jahren und einem Monat erneut durchgeführt wurde, wobei deren Frequenz von der Waffenbehörde in einem Konzept festgelegt worden war, das alle in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Prüffälle in den Blick genommen hatte und der Sache nach auf eine einheitliche Handhabung ausgerichtet war (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.08.2012 - 6 C 27.11 -, a.a.O.; näher zu dem Konzept VG Göttingen, Urt. v. 19.05.2010 - 1 A 259/09 - juris).

    29 Anknüpfungspunkt für die Regelüberprüfung und die Berechnung des in § 4 Abs. 3 WaffG genannten Dreijahreszeitraums ist der Zeitpunkt der Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis oder der zuletzt vorangegangenen Regelüberprüfung (BVerwG, Urt. v. 22.08.2012 - 6 C 27.11 -, a.a.O.; Beschluss vom 16.04.2008, a.a.O.).

    Das Gleiche kann gelten, wenn während des Laufs eines Dreijahrszeitraums aus jagd rechtlichen Gründen eine Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und Eignung des Betroffenen vorgenommen wird (offen gelassen von BVerwG, Urt. v. 22.08.2012 - 6 C 27.11 -, a.a.O., sowie NdsOVG, Urt. v. 19.04.2011, a.a.O., und v. 25.01.2007, a.a.O.; tendenziell wie hier OVG Rh.-Pf., Urt. v. 03.12.2013, a.a.O.; HessVGH, Urt. v. 03.09.2008, a.a.O.; Neumann, jurisPR-BVerwG 2/2013 Anm. 3: "grundsätzlich" [ohne nähere Erläuterung]; Heller/Soschinka, a.a.O., Rn. 1380a; a.A. wohl OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15.09.2011 - OVG 11 S 26.11 - juris).

    Der Gesetzgeber wollte aus Gründen der öffentlichen Sicherheit die nach früherer Rechtslage bestehenden Unterschiede bei der Beurteilung der waffenrechtlichen und der jagdrechtlichen Zuverlässigkeit und die damit verbundene Ungerechtigkeit beseitigen, dass ein in jagdrechtlicher, aber nicht in waffenrechtlicher Hinsicht zuverlässiger Jagdscheinbewerber eine Schusswaffe nicht nur besitzen, sondern auch führen darf (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.08.2012 - 6 C 27.11 -, a.a.O.; Metzger, in: Lorz/Metzger/Stöckel, Jagdrecht, Fischereirecht, § 17 BJagdG Rn. 13: "Verknüpfung von Jagd- und Waffenrecht").

    Die Erteilung eines Jagdscheins durch die Jagdbehörden darf daher seit dem 01.04.2003 nur nach einer waffenrechtlich ausreichenden Zuverlässigkeitsprüfung erfolgen (BVerwG, Urt. v. 22.08.2012 - 6 C 27.11 -, a.a.O.).

    Das ist nur in einigen Konstellationen der Fall (offen gelassen von BVerwG, Urt. v. 22.08.2012 - 6 C 27.11 -, a.a.O.):.

    Den Jagdbehörden stehen bei dieser Prüfung auch in einer Vielzahl von - allerdings nicht in allen - Fällen dieselben Erkenntnisquellen zur Verfügung wie den Waffenbehörden (offen gelassen von BVerwG, Urt. v. 22.08.2012 - 6 C 27.11 -, a.a.O.; im Ergebnis wie hier OVG Rh.-Pf., Urt. v. 03.12.2013, a.a.O.; HessVGH, Urt. v. 03.09.2008, a.a.O.; tendenziell auch Neumann, jurisPR-BVerwG 2/2013 Anm. 3; a.A. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15.09.2011, a.a.O., und Lehmann/v. Grotthuss/Soens, Aktuelles Waffenrecht, Stand 138. EL, Dez. 2017, § 4 WaffG Rn. 27, unter Verweis auf …

    Denn auch eine Überprüfung durch die Jagdbehörde nach § 17 Abs. 1 Satz 2 BJagdG i.V.m. § 5 WaffG ist eine "waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung" im Sinne dieser Vorschrift, da § 17 Abs. 1 Satz 2 BJagdG uneingeschränkt auf § 5 WaffG - und damit auch auf § 5 Abs. 5 Satz 2 WaffG - verweist (im Ergebnis ebenso BVerwG, Urt. v. 22.08.2012 - 6 C 27.11 -, a.a.O. = juris Rn. 28).

    Auch insoweit ergeben sich keine Unterschiede zwischen Waffen- und Jagdbehörde, da § 17 Abs. 1 Satz 2 WaffG auch auf diese Vorschriften verweist (offen gelassen von BVerwG, Urt. v. 22.08.2012 - 6 C 27.11 -, a.a.O.; wie hier OVG NW, Urt. v. 21.02.2014 - 16 A 2357/11 - NWVBl 2014, 395 und BayVGH, Urt. v. 29.06.2016 - 21 B 16.527 - juris; die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in der zuletzt genannten Entscheidung blieb ohne Erfolg, vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.11.2017 - 3 B 51.16 - juris).

    Denn die Beklagte hat die Überprüfung - zu Recht - gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 BJagd nach den Maßgaben der §§ 5 und 6 WaffG tatsächlich durchgeführt (vgl. zur - jeweils verneinten - Frage, ob die Erteilung eines Jagdscheins einen neuen Dreijahreszeitraum gemäß § 4 Abs. 3 WaffG auch dann auslöst, wenn die Jagdbehörde tatsächlich - rechtswidrig - keine Überprüfung nach § 17 Abs. 1 Satz 2 BJagdG i.V.m. §§ 5, 65 WaffG durchgeführt hat, BVerwG, Urt. v. 22.08.2012 - 6 C 27.11 -, a.a.O.; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 03.12.2013, a.a.O.; NdsOVG, Urt. v. 19.04.2011, a.a.O., und v. 25.01.2007, a.a.O.; Heller/Soschinka, a.a.O., Rn. 1380a).

    Wenn der in § 4 Abs. 3 WaffG genannte Zeitraum von drei Jahren ohne konkreten Anlass erheblich unterschritten wird, kann eine erneute Regelüberprüfung, wie gezeigt, nicht erforderlich und die hierfür verlangte Gebühr rechtswidrig sein (BVerwG, Urt. v. 22.08.2012 - 6 C 25.11 -, a.a.O., und v. 22.08.2012 - 6 C 27.11 -, a.a.O., m.w.N.; NdsOVG, Urt. v. 19.04.2011, a.a.O.).

    Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn ohne organisatorische Gründe ein Prüfungsintervall von nur neun Monaten gewählt wird (vgl. in diesem Sinne zu erneuten Überprüfungen nach einem halben Jahr BVerwG, Urt. v. 22.08.2012 - 6 C 25.11 -, a.a.O., und v. 22.08.2012 - 6 C 27.11 -, a.a.O.).

    Solche Regelüberprüfungen haben sich an dem gefahrenabwehrenden und -vorbeugenden Zweck des Waffengesetzes auszurichten und können nicht durchgeführt werden, um ein Gebühreneinkommen zu erhöhen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.08.2012 - 6 C 27.11 -, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2014 - 16 A 2367/11

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder

    Die Frage offen lassend BVerwG, Urteil vom 22. August 2012 - 6 C 27.11 -, juris, Rdnr. 28 (= Buchholz 402.5 WaffG Nr. 101); wie hier im Ergebnis wohl: OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 18. Dezember 2012 - OVG 11 S 58.12 -, juris, Rdnr. 14 und 19 (= JE V Nr. 271); VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 5 S 855/13 -, juris, Rdnr. 12; VG Oldenburg, Urteil vom 16. Oktober 2013 - 11 A 4807/12 -, juris, Rdnr. 17.
  • OVG Hamburg, 21.08.2018 - 5 Bf 25/17

    Aussetzung eines Verfahrens auf Verlängerung seines Jagdscheins im Hinblick auf

    Zugleich hat der Gesetzgeber mit der Neufassung des § 13 WaffG für das Verhältnis von Waffen- und Jagdrecht verdeutlicht, dass eine zuvor gegebene Privilegierung von Jagdscheininhabern hinsichtlich der Frage der Zuverlässigkeit nicht mehr gewollt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.08.2012, 6 C 27.11, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 101 Rn. 27).
  • VG Trier, 19.06.2013 - 5 K 162/13

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit

    Mit den Bestimmungen der Kostenverordnung, die ihrerseits rechtlich nicht zu beanstanden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. August 2012 - 6 C 27/11 -, juris), steht die vorliegend streitige Gebührenerhebung in Einklang.
  • VG Hannover, 22.09.2016 - 15 A 610/15

    Anlass; anlasslos; Betriebskontrolle; Gebühren; Kosten; Lebensmittelkontrolle;

    Veranlasser im kostenrechtlichen Sinne ist nicht nur, wer die Amtshandlung willentlich herbeiführt, sondern auch derjenige, in dessen Pflichtenkreis sie erfolgt (BVerwG, Urteil vom 22.08.2012 - 6 C 27.11 -, BeckRS 2012, 59705 = juris Rn. 32, m.w.N.).

    In der individuellen Zurechenbarkeit liegt die Rechtfertigung dafür, dass die Amtshandlung nicht aus allgemeinen Steuermitteln, sondern ganz oder teilweise zulasten des Kostenschuldners über Sonderlasten finanziert wird (BVerwG, Urteil vom 22.08.2012, a.a.O, m.w.N.).

  • BVerwG, 30.10.2018 - 3 B 2.18

    Gebührenerhebung für Regelüberprüfungen im Bereich der Lebensmittelüberwachung

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat die Zulässigkeit einer Gebührenpflicht für Regelüberprüfungen bereits bejaht (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. August 2012 - 6 C 27.11 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 101 Rn. 32 für die mindestens alle drei Jahre durchzuführende Regelüberprüfung der waffenrechtlichen Zulässigkeit und persönlichen Eignung für Waffenbesitzer).

    Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der Amtshandlung - etwa ihre fehlende Erforderlichkeit im Hinblick auf eine anderweitig zeitnah erfolgte Prüfung (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 22. August 2012 - 6 C 27.11 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 101 Rn. 21) oder fehlende Beanstandungen in den vorangegangenen Überprüfungen - kann die Klägerin daher auch mit der gegen die Kostentragung gerichteten Klage geltend machen, es sei denn, die der Gebührenerhebung zugrundeliegende Maßnahme beruht auf einem bestandskräftigen Bescheid oder auf einem rechtskräftigen Urteil (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. Juli 2010 - 1 BvR 1634/04 - NVwZ 2010, 1482 ; BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2018 - 3 C 25.16 [ECLI:DE:BVerwG:2018:240518U3C25.16.0] - NJW 2018, 2910 Rn. 11).

  • VG Sigmaringen, 04.09.2019 - 10 K 31/18

    Waldwegebau mit Bauschutt; Abfallrechtliche Anordnung; Produkteigenschaft nach

    Veranlasser im gebührenrechtlichen Sinne ist nicht nur, wer die Amtshandlung willentlich herbeiführt, sondern auch derjenige, in dessen Pflichtenkreis sie erfolgt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.2018 - 5 S 2311/16 -, juris Rn. 27 m.w.N.; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 08.05.2008 - BvR 645/08 -, juris Rn. 14 ff.; BVerwG, Urteil vom 22.08.2012 - 6 C 27.11 -, juris Rn. 32).
  • VG Münster, 19.02.2024 - 1 L 777/23

    Ablehnung, Aggressivität, Anhörung, Anhörungsmangel, Antrag auf Ausstellung einer

    Mit der Entscheidung der Kreispolizeibehörde als Waffenbehörde (vgl. § 48 Abs. 1 WaffG i.V.m. § 1 der Verordnung zur Durchführung des Waffengesetzes) erlischt diese nur vorläufige gesetzliche Befugnis, die im Fall des hier in Rede stehenden "Ersterwerbs" letztlich auf der Erteilung des Jagdscheins durch die Kreisordnungsbehörde als untere Jagdbehörde (§ 15 Abs. 2 BJagdG i.V.m. §§ 46 Abs. 2, 48 LJG NRW) gründet, der bei der durch § 17 Abs. 1 Satz 2 BJagdG angeordneten entsprechenden Prüfung der waffenrechtlichen Anforderungen an Zuverlässigkeit und persönliche Eignung im Sinne der §§ 5 und 6 WaffG möglicherweise, offen gelassen von BVerwG, Urteil vom 22. August 2012 - 6 C 27.11 -, juris, Rn. 28; siehe noch OVG NRW, Urteil vom 21. Februar 2014 - 16 A 2367/11 -, NWVBl. 2014, 395 = juris, Rn. 37 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Oktober 2018 - 1 S 555/18 -, juris, Rn. 32 ff. m.w.N., nicht dieselben Erkenntnisquellen (vgl. insbesondere § 5 Abs. 5 und § 6 Abs. 1 Satz 3 und 4, Abs. 2 und 4 WaffG i.V.m. § 4 AWaffV) wie der Waffenbehörde zur Verfügung stehen.

    vgl. zu den letzten beiden Aspekten BVerwG, Urteil vom 22. August 2012 - 6 C 27.11 -, juris, Rn. 26 f.

  • BVerwG, 05.11.2018 - 3 B 4.18

    Rechtsstreit bzgl. einer Gebührenerhebung für Regelüberprüfungen im Bereich der

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat die Zulässigkeit einer Gebührenpflicht für Regelüberprüfungen bereits bejaht (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. August 2012 - 6 C 27.11 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 101 Rn. 32 für die mindestens alle drei Jahre durchzuführende Regelüberprüfung der waffenrechtlichen Zulässigkeit und persönlichen Eignung für Waffenbesitzer).

    Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der Amtshandlung - etwa ihre fehlende Erforderlichkeit im Hinblick auf eine anderweitig zeitnah erfolgte Prüfung (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 22. August 2012 - 6 C 27.11 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 101 Rn. 21) oder fehlende Beanstandungen in den vorangegangenen Überprüfungen - kann die Klägerin daher auch mit der gegen die Kostentragung gerichteten Klage geltend machen, es sei denn, die der Gebührenerhebung zugrundeliegende Maßnahme beruht auf einem bestandskräftigen Bescheid oder auf einem rechtskräftigen Urteil (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. Juli 2010 - 1 BvR 1634/04 - NVwZ 2010, 1482 ; BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2018 - 3 C 25.16 -[ECLI:DE:BVerwG:2018:240518U3C25.16.0] - NJW 2018, 2910 Rn. 11).

  • BVerwG, 05.11.2018 - 3 B 3.18

    Gebührenerhebung für Regelüberprüfungen im Bereich der Lebensmittelüberwachung

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat die Zulässigkeit einer Gebührenpflicht für Regelüberprüfungen bereits bejaht (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. August 2012 - 6 C 27.11 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 101 Rn. 32 für die mindestens alle drei Jahre durchzuführende Regelüberprüfung der waffenrechtlichen Zulässigkeit und persönlichen Eignung für Waffenbesitzer).

    Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der Amtshandlung - etwa ihre fehlende Erforderlichkeit im Hinblick auf eine anderweitig zeitnah erfolgte Prüfung (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 22. August 2012 - 6 C 27.11 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 101 Rn. 21) oder fehlende Beanstandungen in den vorangegangenen Überprüfungen - kann die Klägerin daher auch mit der gegen die Kostentragung gerichteten Klage geltend machen, es sei denn, die der Gebührenerhebung zugrundeliegende Maßnahme beruht auf einem bestandskräftigen Bescheid oder auf einem rechtskräftigen Urteil (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. Juli 2010 - 1 BvR 1634/04 - NVwZ 2010, 1482 ; BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2018 - 3 C 25.16 [ECLI:DE:BVerwG:2018:240518U3C25.16.0] - NJW 2018, 2910 Rn. 11).

  • VGH Bayern, 29.06.2016 - 21 B 16.527

    Kein Anspruch auf Erteilung eines Jagdscheins mangels Mitwirkung an

  • VG Sigmaringen, 24.10.2019 - 8 K 3941/19

    Einstweiliger Rechtsschutz; Widerruf von Waffenbesitzkarten; Widerruf eines

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2013 - 6 A 10654/13

    Gebühr nach der Kostenordnung zum Waffengesetz

  • VG Oldenburg, 16.10.2013 - 11 A 4807/12

    Eignung; Eignungszweifel; Gutachtenanforderung; Jagdschein

  • VG Schwerin, 05.05.2022 - 3 A 1214/18

    Klage gegen waffenrechtliche Nebenverfügungen erfolglos, da Kläger

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2020 - 1 LZ 191/19

    Verwaltungsgebührenrechtliche Veranlassung einer veterinärmedizinischen

  • VG München, 23.02.2018 - M 7 E 17.3174

    Fehlende Angaben zur Art und Methodik einer Begutachtung zum Führen einer Waffe

  • VG Oldenburg, 18.09.2017 - 7 B 7097/17

    Gefahrenvorsorge; Gesamtschuldnerschaft; Inverkehrbringen belasteter

  • VG Münster, 12.04.2023 - 1 K 3486/21
  • VG München, 14.06.2023 - M 26b K 21.5623

    Kosten einer anlässlich einer Verbraucherbeschwerde durchgeführten Begutachtung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht