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   BVerwG, 17.12.1959 - VI C 278.57   

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BVerwG, 17.12.1959 - VI C 278.57 (https://dejure.org/1959,8617)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1959 - VI C 278.57 (https://dejure.org/1959,8617)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1959 - VI C 278.57 (https://dejure.org/1959,8617)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einholung eines medizinischen Obergutachtens bei sich in einer schwerwiegenden medizinischen Frage wiedersprechenden Gutachten anderer Sachverständiger; Fragerecht der Beteiligten bei einem schriftlich erstatteten Sachverständigengutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1960, 287
  • DÖV 1960, 506
 
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Wird zitiert von ... (28)

  • BVerwG, 17.09.2019 - 1 B 43.19

    Voraussetzungen der Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung des Gutachtens

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es allerdings auch anerkannt, dass es der mündlichen Erläuterung des schriftlichen Gutachtens durch den Sachverständigen dann nicht bedarf, wenn es nach Lage der Sache ausgeschlossen ist, dass eine Befragung des Sachverständigen zu weiteren Ermittlungen oder zu einer anderen Beurteilung führen kann, und wenn das Gericht in diesem Sinne zu dem Antrag Stellung genommen hat (s. etwa BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1959 - 6 C 278.57 - DÖV 1960, 506; Beschlüsse vom 10. Dezember 1984 - 7 B 93.84 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 25, vom 31. Juli 1985 - 9 B 71.85 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 28 und vom 21. September 1994 - 1 B 131.93 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 46).
  • BVerwG, 23.09.2019 - 1 B 54.19

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Zulassungsgrund der

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist allerdings auch anerkannt, dass es der mündlichen Erläuterung des schriftlichen Gutachtens durch den Sachverständigen dann nicht bedarf, wenn es nach Lage der Sache ausgeschlossen ist, dass eine Befragung des Sachverständigen zu weiteren Ermittlungen oder zu einer anderen Beurteilung führen kann, und wenn das Gericht in diesem Sinne zu dem Antrag Stellung genommen hat (s. etwa BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1959 - 6 C 278.57 - DÖV 1960, 506; Beschlüsse vom 10. Dezember 1984 - 7 B 93.84 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 25, vom 31. Juli 1985 - 9 B 71.85 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 28 und vom 21. September 1994 - 1 B 131.93 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 46).
  • BVerwG, 31.07.1985 - 9 B 71.85

    Erscheinen eines Sachverständigen im Verhandlungstermin zur Erläuterung eines

    Dies ist deshalb erforderlich, weil das Gericht zu einer Ladung des Sachverständigen nicht verpflichtet ist, wenn der Antrag nicht in Ausübung des Fragerechts, sondern zu anderen Zwecken gestellt wird oder wenn nach Lage der Sache ausgeschlossen ist, daß eine Befragung des Sachverständigen etwas Sachdienliches erbringen könnte (BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 1959 - BVerwG 6 C 278.57 - DVBl. 1960, 287 [288], Beschluß vom 10. Dezember 1984 - BVerwG 7 B 93.84 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 25).
  • BVerwG, 23.09.2019 - 1 B 40.19

    Beweiserleichterung für die erstmalige Anerkennung eines Asylsuchenden als

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es allerdings auch anerkannt, dass es der mündlichen Erläuterung des schriftlichen Gutachtens durch den Sachverständigen dann nicht bedarf, wenn es nach Lage der Sache ausgeschlossen ist, dass eine Befragung des Sachverständigen zu weiteren Ermittlungen oder zu einer anderen Beurteilung führen kann, und wenn das Gericht in diesem Sinne zu dem Antrag Stellung genommen hat (s. etwa BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1959 - 6 C 278.57 - DÖV 1960, 506; Beschlüsse vom 10. Dezember 1984 - 7 B 93.84 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 25, vom 31. Juli 1985 - 9 B 71.85 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 28 und vom 21. September 1994 - 1 B 131.93 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 46).
  • BVerwG, 21.10.2019 - 1 B 49.19
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es allerdings auch anerkannt, dass es der mündlichen Erläuterung des schriftlichen Gutachtens durch den Sachverständigen dann nicht bedarf, wenn es nach Lage der Sache ausgeschlossen ist, dass eine Befragung des Sachverständigen zu weiteren Ermittlungen oder zu einer anderen Beurteilung führen kann, und wenn das Gericht in diesem Sinne zu dem Antrag Stellung genommen hat (s. etwa BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1959 - 6 C 278.57 - DÖV 1960, 506; Beschlüsse vom 10. Dezember 1984 - 7 B 93.84 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 25, vom 31. Juli 1985 - 9 B 71.85 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 28 und vom 21. September 1994 - 1 B 131.93 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 46).
  • BVerwG, 23.09.2019 - 1 B 47.19

    Frage der Feststellung einer allgemeinen Änderung der innenpolitischen

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es allerdings auch anerkannt, dass es der mündlichen Erläuterung des schriftlichen Gutachtens durch den Sachverständigen dann nicht bedarf, wenn es nach Lage der Sache ausgeschlossen ist, dass eine Befragung des Sachverständigen zu weiteren Ermittlungen oder zu einer anderen Beurteilung führen kann, und wenn das Gericht in diesem Sinne zu dem Antrag Stellung genommen hat (s. etwa BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1959 - 6 C 278.57 - DÖV 1960, 506; Beschlüsse vom 10. Dezember 1984 - 7 B 93.84 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 25, vom 31. Juli 1985 - 9 B 71.85 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 28 und vom 21. September 1994 - 1 B 131.93 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 46).
  • BVerwG, 24.06.1960 - VII C 205.59

    Rechtsmittel

    Auch die Nichteinholung eines Obergutachtens kann einen wesentlichen Verfahrensmangel darstellen, wenn die zunächst eingeholten Gutachten einander widersprechen (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 17. Dezember 1959 - BVerwG VI C 278.57 -, DVBl. 1959, 287).
  • BVerwG, 10.12.1984 - 7 B 93.84

    Anspruch auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach deren Entzug wegen

    Jedoch ist anerkannt, daß es der mündlichen Erläuterung des schriftlichen Gutachtens durch den Sachverständigen dann nicht bedarf, wenn es nach Lage der Sache ausgeschlossen ist, daß eine Befragung des Sachverständigen zu weiteren Ermittlungen oder zu einer anderen Beurteilung führen kann, und wenn das Gericht in diesem Sinne zu dem Antrag Stellung genommen hat (Urteil vom 17. Dezember 1959 - BVerwG 6 C 278.57 - in DÖV 1960, 506 unter Hinweis auf BGHZ 6, 398).
  • BVerwG, 04.12.1974 - I WB 77.73

    Rechtsmittel

    Die Akten aber enthalten keine solchen Beweise; die bloße Vermutung des Antragstellers in seinem Schriftsatz vom 3. Dezember 1973, ein gegenseitiges Abhängigkeitsverhältnis der beiden die Nachuntersuchung durchführenden Stellen lasse deren Objektivität zweifelhaft erscheinen, reicht nicht aus, um konkrete Zweifel an der Objektivität der die Nachuntersuchungen durchführenden Ärzte und damit an der Rechtmäßigkeit des hierbei beobachteten Verfahrens und an der Richtigkeit des bei der erneuten Überprüfung gefundenen Ergebnisses zu rechtfertigen sowie den Antrag auf Bestellung eines neutralen Gutachters zur endgültigen Klärung der Frage der Wehrfliegerverwendungsfähigkeit des Antragstellers zu begründen: Ein ärztliches Obergutachten ist nicht einzuholen, wenn ein Gericht eine medizinische Frage anhand bereits im gerichtlichen Verfahren erstatteter, sich nicht widersprechender Gutachten selbst klären kann (vgl. BVerwG DÖV 1960 S. 506); der Grundgedanke dieser Entscheidung ist auch auf die im gleichen Fall schon vor dem gerichtlichen Verfahren von zwei oder mehr Amtsärzten gefundenen übereinstimmenden Untersuchungsergebnisse anzuwenden, wenn Anhaltspunkte für ein sachwidriges oder willkürliches Verhalten dieser Ärzte fehlen.
  • BVerwG, 24.03.1980 - 4 B 57.80

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die

    Auch bei einander widersprechenden Gutachten, ist die Einholung eines weiteren (Ober-)Gutachtens übrigens nur geboten, wenn eine besonders schwierige Frage zu beurteilen ist, die das Gericht anhand der bereits erstatteten, einander widersprechenden Gutachten nicht selbst klären kann (Eyermann-Fröhler a.a.O. unter Hinw. auf BVerwG in DÖV 1960, 506).
  • BVerwG, 25.02.1969 - I C 60.65

    Verfahrensmangel durch Nichteinholung eines weiteren Sachverständigengutachtens

  • BVerwG, 28.12.1971 - II B 40.71

    Einholung weiterer Sachverständigengutachten - Antrag auf Einholung eines

  • BVerwG, 12.07.1961 - VI C 190.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.10.1964 - VI C 132.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 10.09.1980 - 7 B 79.80

    Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zulassung zum mündlichen Teil der ersten

  • BVerwG, 25.05.1960 - VI C 212.56

    Pflicht des Pensionsamtes zur Ermittlung des Zeitpunktes des Eintritts der

  • BVerwG, 15.11.1967 - VI C 92.64

    Anerkennung eines Unfalls als Dienstunfall - Verfahrensmangel unzureichender

  • BVerwG, 14.04.1961 - II C 39.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.11.1977 - 5 B 65.77

    Einstellung der Weiterzahlung von Blindenhilfe - Unterbliebene Anhörung eines

  • BVerwG, 16.05.1972 - V B 62.71

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 08.07.1971 - IV CB 92.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an das

  • BVerwG, 25.02.1963 - II B 46.61

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 19.08.1960 - VII C 20.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.06.1960 - VI C 223.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.09.1967 - VIII C 106.65

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 08.07.1963 - VII B 101.61

    Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts im Falle einer Klage gegen Maßnahmen der

  • BVerwG, 20.10.1961 - II B 40.61

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 15.07.1960 - VII C 145.57

    Rechtsmittel

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