Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 28.01.2009

Rechtsprechung
   BVerwG, 29.04.2009 - 6 C 28.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2738
BVerwG, 29.04.2009 - 6 C 28.08 (https://dejure.org/2009,2738)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.2009 - 6 C 28.08 (https://dejure.org/2009,2738)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 2009 - 6 C 28.08 (https://dejure.org/2009,2738)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,2738) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • kanzlei.biz

    Zweitgerätebezogene Gebührenfreiheit auch für Partner in eheähnlicher Lebensgemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbeziehung einer Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft in den Genuss der zweitgerätebezogenen Privilegierung; Rundfunkgebührenpflicht für ein privat genutztes Autoradio

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    GEZ-Gebührenpflicht von nicht ehelichen Lebenspartnern für Autoradio

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)

  • BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09

    Rundfunkgebührenstaatsvertrag; revisibles Recht; internetfähiger PC;

    Die Rechtmäßigkeit der im Streit stehenden Gebührenerhebung bemisst sich nach der Rechtslage im Veranlagungszeitraum (vgl. Urteil vom 29. April 2009 - BVerwG 6 C 28.08 - juris Rn. 14).

    Denn durch § 10 RGebStV sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags in ihrer seit dem 1. März 2007 geltenden Fassung auf der Grundlage von Art. 99 GG für revisibel erklärt worden (vgl. Beschlüsse vom 5. April 2007 - BVerwG 6 B 15.07 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 42 Rn. 4 und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 6 B 1.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 44 Rn. 4; Urteil vom 29. April 2009 a.a.O.).

  • VG Berlin, 12.12.2019 - 27 K 292.15

    Kirchensteuerpflicht von im Kindesalter getauften und nicht aus der Kirche wieder

    Die Rechtmäßigkeit der im Streit stehenden Kirchensteuererhebungen bemisst sich nach der Rechtslage in den Veranlagungszeiträumen, mithin in den Jahren 2012 und 2013 (vgl. BVerwG, Urteile vom 27.Oktober 2010 - 6 C 12.09 -, juris Rn. 14, und vom 29. April 2009 - 6 C 28.08 -, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 21.09

    Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC

    Die Rechtmäßigkeit der im Streit stehenden Gebührenerhebung bemisst sich nach der Rechtslage im Veranlagungszeitraum (vgl. Urteil vom 29. April 2009 - BVerwG 6 C 28.08 - juris Rn. 14).

    Denn durch § 10 RGebStV sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags in ihrer seit dem 1. März 2007 geltenden Fassung auf der Grundlage von Art. 99 GG für revisibel erklärt worden (vgl. Beschlüsse vom 5. April 2007 - BVerwG 6 B 15.07 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 42 Rn. 4 und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 6 B 1.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 44 Rn. 4; Urteil vom 29. April 2009 a.a.O.).

  • BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 17.09

    Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC

    Die Rechtmäßigkeit der im Streit stehenden Gebührenerhebung bemisst sich nach der Rechtslage im Veranlagungszeitraum (vgl. Urteil vom 29. April 2009 - BVerwG 6 C 28.08 - juris Rn. 14).

    Denn durch § 10 RGebStV sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags in ihrer seit dem 1. März 2007 geltenden Fassung auf der Grundlage von Art. 99 GG für revisibel erklärt worden (vgl. Beschlüsse vom 5. April 2007 - BVerwG 6 B 15.07 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 42 Rn. 4 und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 6 B 1.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 44 Rn. 4; Urteil vom 29. April 2009 a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2011 - 4 LC 61/10

    Einschränkende Auslegung der Regelung der Gebührenfreiheit für Zweitgeräte in § 5

    Auf die Verfügung des Verwaltungsgerichts vom 22. Oktober 2009, zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. April 2009 (6 C 28.08) Stellung zu nehmen, hat der Beklagte ferner u. a. auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 20. Oktober 2009 (14 A 218/08) verwiesen, wonach eine Rundfunkgebührenpflicht des bei der GEZ nicht angemeldeten Lebenspartners für ein Kfz-Rundfunkgerät in einem auf diesen zugelassenen Fahrzeug bestehe, wenn die in der gemeinsamen Wohnung zum Empfang bereit gehaltenen Rundfunkgeräte auf den anderen Partner der nichtehelichen Lebensgemeinschaft angemeldet seien.

    Der Senat folgt diesen Überlegungen im Ergebnis nicht und schließt sich der dem Wortlaut und der Systematik des Rundfunkgebührenstaatsvertrags folgenden Auslegung des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RGebStV durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 21.8.2008 a.a.O.) an (ihm folgend OVG Hamburg vom 25.2.2010 a.a.O.), die das Bundesverwaltungsgericht als mit Bundesrecht vereinbar und "rechtsstaatlich unbedenkliche gerichtliche Auslegung" beurteilt hat (vgl. BVerwG vom 29.4.2009 Az. 6 C 28.08 RdNr. 23).

    Denn die das Erstgerät gemeinsam zum Empfang bereithaltenden Rundfunkteilnehmer haben es selbst in der Hand, wie das OVG NRW einräumt, durch entsprechende An- und Ummeldungen des Erstgeräts die Gebührenfreiheit für Zweitgeräte in der Wohnung oder im Kraftfahrzeug weiterhin zu sichern (vgl. OVG NRW vom 2.3.2010 a.a.O. RdNr. 87; VGH BW vom 21.8.2008 a.a.O. RdNr. 25; BVerwG vom 29.4.2009 a.a.O. RdNr. 23).

    Falls gleichwohl unerwünschte Gebührenausfälle auftreten sollten, wäre es Aufgabe des Gesetzgebers, hierauf zu reagieren (vgl. BVerwG vom 29.4.2009 a.a.O. RdNr. 23).".

    Der Senat folgt dieser Rechtsauffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (diese Auffassung wird ebenfalls vertreten vom OVG Hamburg, Beschluss vom 25.2.2010 - 4 Bf 59/09.Z -, NordÖR 2010, 251, und vom VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.8.2008 - 2 S 1519/08 - vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29.4.2009 - 6 C 28.08 - a.A.: OVG NRW, Urteil vom 2.3.2010 - 8 A 2217/09 -, NWVBl. 2010, 361).

    Denn es ist allein Aufgabe des Gesetzgebers, hierauf erforderlichenfalls (beispielsweise im Falle von nennenswerten Gebührenausfällen) zu reagieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.4.2009, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 28.02.2011 - 7 BV 09.692

    Rundfunkgebührenpflicht; Zweitgerätefreiheit; Autoradio; eheähnliche

    (2) Der Senat folgt diesen Überlegungen im Ergebnis nicht und schließt sich der dem Wortlaut und der Systematik des Rundfunkgebührenstaatsvertrags folgenden Auslegung des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RGebStV durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 21.8.2008 a.a.O.) an (ihm folgend OVG Hamburg vom 25.2.2010 a.a.O.), die das Bundesverwaltungsgericht als mit Bundesrecht vereinbar und "rechtsstaatlich unbedenkliche gerichtliche Auslegung" beurteilt hat (vgl. BVerwG vom 29.4.2009 Az. 6 C 28.08 RdNr. 23).

    Denn die das Erstgerät gemeinsam zum Empfang bereithaltenden Rundfunkteilnehmer haben es selbst in der Hand, wie das OVG NRW einräumt, durch entsprechende An- und Ummeldungen des Erstgeräts die Gebührenfreiheit für Zweitgeräte in der Wohnung oder im Kraftfahrzeug weiterhin zu sichern (vgl. OVG NRW vom 2.3.2010 a.a.O. RdNr. 87; VGH BW vom 21.8.2008 a.a.O. RdNr. 25; BVerwG vom 29.4.2009 a.a.O. RdNr. 23).

    Falls gleichwohl unerwünschte Gebührenausfälle auftreten sollten, wäre es Aufgabe des Gesetzgebers, hierauf zu reagieren (vgl. BVerwG vom 29.4.2009 a.a.O. RdNr. 23).

    Der Rechtsstreit betrifft - wie im gleichgelagerten Fall des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 21.8.2008) - irrevisibles Landesrecht, weil die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags erst seit dem 1. März 2007 (Einfügung des § 10 RGebStV mit Inkrafttreten des Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrages) revisibel sind und der streitgegenständliche Sachverhalt (für den Zeitraum Januar 1996 bis September 2006) vollständig vor diesem Zeitpunkt liegt (vgl. BVerwG vom 29.4.2009 a.a.O. RdNr. 14).

  • VGH Bayern, 27.04.2011 - 7 BV 10.443

    Keine doppelten GEZ-Gebühren bei gewerblich genutztem internetfähigen PC

    Vielmehr ist es im Falle nicht vorgesehener Gebührenausfälle Aufgabe des Gesetzgebers, der sich an dem für den Normadressaten ersichtlichen Regelungsgehalt der Norm festhalten lassen muss (BVerfG vom 2.6.2008 NVwZ 2008, 1229/1230), hierauf zu reagieren (BVerwG vom 29.4.2009 Az. 6 C 28.08 und vom 13.1.2010 Az. 6 B 79.09 ).
  • BVerwG, 20.04.2011 - 6 C 31.10

    Rundfunkgebührenpflicht für internetfähigen Computer ohne Internetanschluss

    Die Rechtmäßigkeit der im Streit stehenden Gebührenerhebung bemisst sich nach der Rechtslage im Veranlagungszeitraum (vgl. Urteil vom 29. April 2009 - BVerwG 6 C 28.08 - juris Rn. 14).

    Denn durch § 10 RGebStV sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages in ihrer seit dem 1. März 2007 geltenden Fassung auf der Grundlage von Art. 99 GG für revisibel erklärt worden (vgl. Beschlüsse vom 5. April 2007 - BVerwG 6 B 15.07 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 42 Rn. 4 und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 6 B 1.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 44 Rn. 4; Urteil vom 29. April 2009 a.a.O.).

  • BVerwG, 20.09.2010 - 6 B 22.10

    Rundfunkgebührenpflicht für beruflich genutzte Zweitwohnung des Ehegatten

    Denn unter den in § 10 RGebStV nunmehr als revisibel bezeichneten "Bestimmungen dieses Staatsvertrages" sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages in der Fassung zu verstehen, die dieser durch Art. 7 des Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrages erhalten hat, nicht hingegen das - hier noch maßgebliche - bisherige Gebührenstaatsvertragsrecht (vgl. Beschlüsse vom 5. April 2007 - BVerwG 6 B 15.07 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 42 Rn. 4 und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 6 B 1.08 - NVwZ-RR 2008, 704 Rn. 4; Urteil vom 29. April 2009 - BVerwG 6 C 28.08 - juris Rn. 14).
  • VG Göttingen, 29.11.2011 - 2 A 62/11
    25(2) Der Senat folgt diesen Überlegungen im Ergebnis nicht und schließt sich der dem Wortlaut und der Systematik des Rundfunkgebührenstaatsvertrags folgenden Auslegung des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RGebStV durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 21.8.2008 a.a.O.) an (ihm folgend OVG Hamburg vom 25.2.2010 a.a.O.), die das Bundesverwaltungsgericht als mit Bundesrecht vereinbar und "rechtsstaatlich unbedenkliche gerichtliche Auslegung" beurteilt hat (vgl. BVerwG vom 29.4.2009 Az. 6 C 28.08 RdNr. 23).

    Denn die das Erstgerät gemeinsam zum Empfang bereithaltenden Rundfunkteilnehmer haben es selbst in der Hand, wie das OVG NRW einräumt, durch entsprechende An- und Ummeldungen des Erstgeräts die Gebührenfreiheit für Zweitgeräte in der Wohnung oder im Kraftfahrzeug weiterhin zu sichern (vgl. OVG NRW vom 2.3.2010 a.a.O. RdNr. 87; VGH BW vom 21.8.2008 a.a.O. RdNr. 25; BVerwG vom 29.4.2009 a.a.O. RdNr. 23).

    Falls gleichwohl unerwünschte Gebührenausfälle auftreten sollten, wäre es Aufgabe des Gesetzgebers, hierauf zu reagieren (vgl. BVerwG vom 29.4.2009 a.a.O. RdNr. 23).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2010 - 8 A 2217/09

    Heranziehung von Rundfunkgebühren für ein Autoradio; Ausnahme von der

  • BVerwG, 07.01.2010 - 6 B 51.09

    Rundfunkgebührenpflicht; Revisibilität

  • BVerwG, 13.01.2010 - 6 B 79.09

    Rundfunkgebührenpflicht; Finanzierungsgarantie

  • VG Gelsenkirchen, 21.08.2009 - 14 K 2422/07

    Rundfunkgebühr, Autoradio, Anmeldung, Lebensgemeinschaft

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.07.2012 - 1 L 110/09

    Rundfunkempfangsgerät im Pkw des Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2010 - 11 M 69.08

    Begriff des Haushaltsvorstandes im Rundfunkgebührenstaatsvertrag

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2013 - 2 A 2659/11

    Rundfunkgebührenpflicht für ein Autoradio in einer nichtehelichen

  • VG Aachen, 12.08.2009 - 8 K 1042/08

    Heranziehung zu Rundfunkgebühren für ein privat genutztes Autoradio; Befreiung

  • VG Kassel, 06.02.2012 - 1 K 1135/10

    Rundfunkgebühren für PC in Rechenzentrum

  • VG Köln, 12.11.2009 - 6 K 302/09

    Begriff des "weiteren" Rundfunkempfangsgeräts bzw. "Zweitgeräts" in einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2013 - 11 B 16.11

    Keine) Rundfunkgebührenbefreiung für Lebensgefährten; Rundfunkteilnehmer;

  • VG Magdeburg, 10.12.2014 - 2 A 239/12

    Rundfunkgebühren

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 28.01.2009 - 6 C 28.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,75605
BVerwG, 28.01.2009 - 6 C 28.08 (https://dejure.org/2009,75605)
BVerwG, Entscheidung vom 28.01.2009 - 6 C 28.08 (https://dejure.org/2009,75605)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Januar 2009 - 6 C 28.08 (https://dejure.org/2009,75605)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,75605) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht