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   BVerwG, 16.04.2008 - 6 C 30.07   

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BVerwG, 16.04.2008 - 6 C 30.07 (https://dejure.org/2008,28842)
BVerwG, Entscheidung vom 16.04.2008 - 6 C 30.07 (https://dejure.org/2008,28842)
BVerwG, Entscheidung vom 16. April 2008 - 6 C 30.07 (https://dejure.org/2008,28842)
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Wird zitiert von ... (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2018 - 1 S 555/18

    Gebühr für eine waffenrechtliche Regelüberprüfung

    Auf diesen Gebührentatbestand, der mit höherrangigem Recht in Einklang steht (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.09.2009 - 6 C 30.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 99 zu § 4 Abs. 3, § 50 Abs. 1 und 2 WaffG; NdsOVG, Urt. v. 19.04.2011 - 11 LC 255/10 - juris), kann die Beklagte eine Gebührenfestsetzung allerdings dann nicht stützen, wenn die von ihr erbrachte öffentliche Leistung, d.h. die "Überprüfung gemäß § 4 Abs. 3 WaffG" nicht erforderlich war (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.04.2008 - 6 C 30.07 - juris; NdsOVG, Urt. v. 19.04.2011, a.a.O.; HessVGH, Urt. v. 03.09.2008 - 5 A 991/08 - juris).

    Ausgehend von diesen Grundsätzen hat das Bundesverwaltungsgericht eine Regelüberprüfung, die ein halbes Jahr nach einer anlassbezogenen waffenrechtlichen Zuverlässigkeits- und Eignungsüberprüfung durchgeführt wurde und für die keine besonderen Gründe ersichtlich waren, als nicht erforderlich und die darauf gestützte Gebührenerhebung als rechtswidrig angesehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.04.2008, a.a.O.; Gade, a.a.O., § 4 Rn. 25a).

    29 Anknüpfungspunkt für die Regelüberprüfung und die Berechnung des in § 4 Abs. 3 WaffG genannten Dreijahreszeitraums ist der Zeitpunkt der Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis oder der zuletzt vorangegangenen Regelüberprüfung (BVerwG, Urt. v. 22.08.2012 - 6 C 27.11 -, a.a.O.; Beschluss vom 16.04.2008, a.a.O.).

    Wird innerhalb eines laufenden Dreijahreszeitraums aus einem konkreten waffen rechtlichen Anlass - beispielsweise, weil der Betroffene eine weitere waffenrechtliche Erlaubnis beantragt - eine erneute waffenrechtliche Überprüfung der Zuverlässigkeit und Eignung im Sinne der §§ 5, 6 WaffG durchgeführt, ist diese anlassbezogene Prüfung in den Prüfungsrythmus des § 4 Abs. 3 WaffG mit einzubeziehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.04.2008, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 27.11

    Zuverlässigkeit; Eignung; Regelüberprüfung; Dreijahreszeitraum; Unterschreitung;

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Beschluss vom 16. April 2008 - BVerwG 6 C 30.07 - festgehalten, dass eine Regelüberprüfung dann nicht erforderlich sei, wenn der Waffenbesitzer zuvor eine weitere Waffe erworben und habe eintragen lassen.

    Erweist sich danach eine Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG im Hinblick auf eine zeitnah erfolgte anderweitige waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung als nicht erforderlich, ist sie rechtswidrig (Beschluss vom 16. April 2008 - BVerwG 6 C 30.07 - juris Rn. 3).

  • OVG Niedersachsen, 19.04.2011 - 11 LC 255/10

    Auch Inhaber eines Jagdscheins unterliegen grundsätzlich der waffenrechtlichen

    War eine Amtshandlung nicht erforderlich, so darf dafür keine Gebühr erhoben werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.4.2008 - BVerwG 6 C 30.07 -, juris).

    Im Übrigen wäre, selbst wenn eine solche Prüfung im Juli 2005 erfolgt wäre, der zeitliche Abstand zu der Regelüberprüfung im Januar/Februar 2007 erheblich länger als in dem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall (vgl. Beschl. v. 16.4.2008, a.a.O.), wo zwischen den waffenrechtlichen Überprüfungen lediglich sechs Monate lagen, so dass die Erforderlichkeit einer Regelüberprüfung auch dann nicht ohne Weiteres hätte verneint werden können.

  • BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 24.11

    Gebührenpflichtige Überprüfung der Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Beschluss vom 16. April 2008 - BVerwG 6 C 30.07 - festgehalten, dass eine Regelüberprüfung dann nicht erforderlich sei, wenn der Waffenbesitzer zuvor eine weitere Waffe erworben und habe eintragen lassen.

    Erweist sich danach eine Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG im Hinblick auf eine zeitnah erfolgte anderweitige waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung als nicht erforderlich, ist sie rechtswidrig (Beschluss vom 16. April 2008 - BVerwG 6 C 30.07 - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 25.11

    Festsetzung einer Gebühr für eine waffenrechtliche Überprüfung eines Jägers und

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Beschluss vom 16. April 2008 - BVerwG 6 C 30.07 - festgehalten, dass eine Regelüberprüfung dann nicht erforderlich sei, wenn der Waffenbesitzer zuvor eine weitere Waffe erworben und habe eintragen lassen.

    Erweist sich danach eine Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG im Hinblick auf eine zeitnah erfolgte anderweitige waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung als nicht erforderlich, ist sie rechtswidrig (Beschluss vom 16. April 2008 - BVerwG 6 C 30.07 - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 26.11

    Festsetzung einer Gebühr für eine waffenrechtliche Überprüfung eines Jägers und

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Beschluss vom 16. April 2008 - BVerwG 6 C 30.07 - festgehalten, dass eine Regelüberprüfung dann nicht erforderlich sei, wenn der Waffenbesitzer zuvor eine weitere Waffe erworben und habe eintragen lassen.

    Erweist sich danach eine Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG im Hinblick auf eine zeitnah erfolgte anderweitige waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung als nicht erforderlich, ist sie rechtswidrig (Beschluss vom 16. April 2008 - BVerwG 6 C 30.07 - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 28.11

    Festsetzung einer Gebühr für eine waffenrechtliche Überprüfung eines Jägers und

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Beschluss vom 16. April 2008 - BVerwG 6 C 30.07 - festgehalten, dass eine Regelüberprüfung dann nicht erforderlich sei, wenn der Waffenbesitzer zuvor eine weitere Waffe erworben und habe eintragen lassen.

    Erweist sich danach eine Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG im Hinblick auf eine zeitnah erfolgte anderweitige waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung als nicht erforderlich, ist sie rechtswidrig (Beschluss vom 16. April 2008 - BVerwG 6 C 30.07 - juris Rn.3).

  • BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 29.11

    Festsetzung einer Gebühr für eine waffenrechtliche Überprüfung eines Jägers und

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Beschluss vom 16. April 2008 - BVerwG 6 C 30.07 - festgehalten, dass eine Regelüberprüfung dann nicht erforderlich sei, wenn der Waffenbesitzer zuvor eine weitere Waffe erworben und habe eintragen lassen.
  • BVerwG, 05.12.2008 - 6 B 103.08

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung der Divergenzrüge gem. § 133 Abs. 3 S.

    Die Beklagte macht geltend, das Berufungsgericht habe sich der von dem beschließenden Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 16. April 2008 - BVerwG 6 C 30.07 - (juris) vertretenen Rechtsauffassung zur Unzulässigkeit einer Gebührenerhebung für eine nicht erforderliche Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 des Waffengesetzes (WaffG) angeschlossen, ohne zu bedenken, dass dem Beschluss des Senats eine Sachverhaltskonstellation zu Grunde gelegen habe, die mit derjenigen des hier zur Entscheidung stehenden Verfahrens nicht vergleichbar sei.
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   BVerwG, 19.07.2007 - 6 C 30.07   

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BVerwG, 19.07.2007 - 6 C 30.07 (https://dejure.org/2007,36590)
BVerwG, Entscheidung vom 19.07.2007 - 6 C 30.07 (https://dejure.org/2007,36590)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juli 2007 - 6 C 30.07 (https://dejure.org/2007,36590)
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