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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.12.2012 - 6 C 33.11   

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https://dejure.org/2012,38632
BVerwG, 12.12.2012 - 6 C 33.11 (https://dejure.org/2012,38632)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.2012 - 6 C 33.11 (https://dejure.org/2012,38632)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - 6 C 33.11 (https://dejure.org/2012,38632)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    RGebStV § 5
    Rundfunkgebühren; Befreiung; Rundfunkempfangsgerät; Einrichtung; behinderte Menschen; Fahrdienst; besondere Härte.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    RGebStV § 5
    Befreiung; Einrichtung; Fahrdienst; Rundfunkempfangsgerät; Rundfunkgebühren; behinderte Menschen; besondere Härte

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 7 S 1 Nr 2 RdFunkGebStVtr BY 2001
    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; Fahrdienst für Behinderte; eigenständige Einrichtung

  • Wolters Kluwer

    Gebührenbefreiung wegen einer eigenständigen Einrichtung i.S.v. § 5 Abs. 7 S. 1 Nr. 2 RGebStV bei einem Fahrdienst mit behindertengerecht ausgerüsteten Fahrzeugen

  • rewis.io

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; Fahrdienst für Behinderte; eigenständige Einrichtung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebührenbefreiung wegen einer eigenständigen Einrichtung i.S.v. § 5 Abs. 7 S. 1 Nr. 2 RGebStV bei einem Fahrdienst mit behindertengerecht ausgerüsteten Fahrzeugen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Rundfunkgebührenbefreiung für Radios in den Fahrzeugen eines Beför-derungsdienstes für behinderte Menschen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Rundfunkgebührenbefreiung für Radios in den Fahrzeugen eines Beför-derungsdienstes für behinderte Menschen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Rundfunkgebührenbefreiung für einen Beförderungsdienst für behinderte Menschen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Fahrdienst für behinderte Menschen - Keine Rundfunkgebührenbefreiung für Radios

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rundfunkgebühr - Keine Befreiung für Radios des Behinderten-Fahrdienstes

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine Befreiung von Rundfunkgebühren in Transportmitteln für Behinderte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 419
  • DÖV 2013, 357
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.04.2010 - 6 C 6.09

    Revisibilität, Rundfunkgebühren, Befreiung, Autoradio, Behinderteneinrichtung

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2012 - 6 C 33.11
    Zur Begründung verwies er auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 2010 (BVerwG 6 C 6.09 und BVerwG 6 C 7.09), nach denen die Befreiung von der Gebührenpflicht für Rundfunkempfangsgeräte in Einrichtungen auch die Autoradios derjenigen Kraftfahrzeuge umfasse, die der Einrichtungsträger ausschließlich zur Beförderung der betreuten Personen verwende.

    Der Senat hat zwar in seinen Urteilen vom 28. April 2010 (BVerwG 6 C 6.09 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 54 und BVerwG 6 C 7.09 - LKV 2010, 322) ausgeführt, dass der Begriff der Einrichtung funktional zu verstehen ist und deshalb auch die Fahrzeuge umfasst, die der Träger der Einrichtung zur Beförderung des betreuten Personenkreises verwendet (vgl. jeweils Rn. 21 ff.).

    In seinen Urteilen vom 28. April 2010 (a.a.O. Rn. 24) hat der Senat entschieden, dass der Begriff der Einrichtung im Sinne des § 5 Abs. 7 RGebStV unter Rückgriff auf das vom Bundesverwaltungsgericht auf der Grundlage des § 100 Abs. 1 Nr. 1 BSHG a.F. entwickelte Begriffsverständnis zu verstehen ist.

    Der vorliegende Fall ist deshalb anders gelagert als diejenigen, die den Urteilen des Senats vom 28. April 2010 (a.a.O.) zugrunde lagen.

    Ein Sonderfall könnte hier allenfalls damit begründet werden, dass die Fahrdienste des Klägers eine atypische Abweichung von den Fällen darstellen, in denen Autoradios von den privilegierten Einrichtungen selbst im Rahmen ihrer eigenen Fahrdienste bereitgehalten werden und deshalb nach der Rechtsprechung des Senats von der Gebührenbefreiung erfasst sind (Urteile vom 28. April 2010 - BVerwG 6 C 6.09 und BVerwG 6 C 7.09 - a.a.O.).

  • BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 50.90

    Erschließungsbeitragsrecht: Erlaß von Erschließungsbeiträgen im öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2012 - 6 C 33.11
    Härtefallregelungen setzen generell voraus, dass ein atypischer Sachverhalt vorliegt, der sich im Verhältnis zu den vom Gesetz erfassten Regelfällen als Sonderfall darstellt (vgl. etwa zum Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1992 - BVerwG 8 C 50.90 - BVerwGE 90, 202, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 13.91

    Übernahme der Kosten eines Aufenthalts in einem Kinderdorf

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2012 - 6 C 33.11
    Unter einer Einrichtung ist danach ein in einer besonderen Organisationsform unter verantwortlicher Leitung zusammengefasster Bestand an persönlichen und sächlichen Mitteln zu verstehen, der auf eine gewisse Dauer angelegt und für einen größeren, wechselnden Personenkreis bestimmt ist (Urteile vom 24. Februar 1994 - BVerwG 5 C 13.91 - FEVS 45, 183 = juris Rn. 14 und - BVerwG 5 C 42.91 - DVBl 1994, 1298 = juris Rn. 13).
  • BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 42.91

    Sozialhilfe - Stationäre Gewährung - Einrichtung - Therapie - Mobile Betreuung

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2012 - 6 C 33.11
    Unter einer Einrichtung ist danach ein in einer besonderen Organisationsform unter verantwortlicher Leitung zusammengefasster Bestand an persönlichen und sächlichen Mitteln zu verstehen, der auf eine gewisse Dauer angelegt und für einen größeren, wechselnden Personenkreis bestimmt ist (Urteile vom 24. Februar 1994 - BVerwG 5 C 13.91 - FEVS 45, 183 = juris Rn. 14 und - BVerwG 5 C 42.91 - DVBl 1994, 1298 = juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 16.05.2007 - 7 B 06.2642

    Rundfunkgebührenrecht: Rundfunkgebührenbefreiung // Befreiung wegen geringen

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2012 - 6 C 33.11
    Entsprechendes gilt auch für die Härtefallregelung des § 6 Abs. 3 RGebStV (vgl. zum Verhältnis zwischen § 6 Abs. 3 und § 6 Abs. 1 RGebStV: BayVGH, Urteil vom 16. Mai 2007 - 7 B 06.2642 - NVwZ-RR 2008, 257, juris Rn. 21; Gall/Siekmann, in: Hahn/Vesting, RundfunkR, 3. Aufl. 2012, RGebStV, § 6 Rn. 51).
  • VG Hamburg, 12.08.2020 - 3 K 5754/18
    Härtefallregelungen setzen generell voraus, dass ein atypischer Sachverhalt vorliegt, der sich im Verhältnis zu den vom Gesetz erfassten Regelfällen als Sonderfall darstellt (BVerwG, Urt. v. 12.12.2012, 6 C 33/11, juris, Rn. 30).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.12.2012 - 6 C 35.11   

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https://dejure.org/2012,44714
BVerwG, 12.12.2012 - 6 C 35.11 (https://dejure.org/2012,44714)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.2012 - 6 C 35.11 (https://dejure.org/2012,44714)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - 6 C 35.11 (https://dejure.org/2012,44714)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Rundfunkgebührenbefreiung für Radios in den Fahrzeugen eines Beför-derungsdienstes für behinderte Menschen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Rundfunkgebührenbefreiung für Radios in den Fahrzeugen eines Beför-derungsdienstes für behinderte Menschen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.04.2010 - 6 C 6.09

    Revisibilität, Rundfunkgebühren, Befreiung, Autoradio, Behinderteneinrichtung

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2012 - 6 C 35.11
    Zur Begründung verwies er auf die Urteile des Senats vom 28. April 2010 (BVerwG 6 C 6.09 und BVerwG 6 C 7.09), nach denen die Befreiung von der Gebührenpflicht für Rundfunkempfangsgeräte in Einrichtungen auch die Autoradios derjenigen Kraftfahrzeuge umfasse, die der Einrichtungsträger ausschließlich zur Beförderung der betreuten Personen verwende.

    Der Senat hat zwar in seinen Urteilen vom 28. April 2010 (BVerwG 6 C 6.09 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 54 und BVerwG 6 C 7.09 - LKV 2010, 322) ausgeführt, dass der Begriff der Einrichtung funktional zu verstehen ist und deshalb auch die Fahrzeuge umfasst, die der Träger der Einrichtung zur Beförderung des betreuten Personenkreises verwendet (vgl. jeweils Rn. 21 ff.).

    In seinen Urteilen vom 28. April 2010 (a.a.O. Rn. 24) hat der Senat entschieden, dass der Begriff der Einrichtung im Sinne des § 5 Abs. 7 RGebStV unter Rückgriff auf das vom Bundesverwaltungsgericht auf der Grundlage des § 100 Abs. 1 Nr. 1 BSHG a.F. entwickelte Begriffsverständnis zu verstehen ist.

    Der vorliegende Fall ist deshalb anders gelagert als diejenigen, die den Urteilen des Senats vom 28. April 2010 (a.a.O.) zugrunde lagen.

    Ein Sonderfall könnte hier allenfalls damit begründet werden, dass die Fahrdienste des Klägers eine atypische Abweichung von den Fällen darstellen, in denen Autoradios von den privilegierten Einrichtungen selbst im Rahmen ihrer eigenen Fahrdienste bereitgehalten werden und deshalb nach der Rechtsprechung des Senats von der Gebührenbefreiung erfasst sind (Urteile vom 28. April 2010 - BVerwG 6 C 6.09 und BVerwG 6 C 7.09 - a.a.O.).

  • BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 50.90

    Erschließungsbeitragsrecht: Erlaß von Erschließungsbeiträgen im öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2012 - 6 C 35.11
    Härtefallregelungen setzen generell voraus, dass ein atypischer Sachverhalt vorliegt, der sich im Verhältnis zu den vom Gesetz erfassten Regelfällen als Sonderfall darstellt (vgl. etwa zum Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1992 - BVerwG 8 C 50.90 - BVerwGE 90, 202, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 13.91

    Übernahme der Kosten eines Aufenthalts in einem Kinderdorf

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2012 - 6 C 35.11
    Unter einer Einrichtung ist danach ein in einer besonderen Organisationsform unter verantwortlicher Leitung zusammengefasster Bestand an persönlichen und sächlichen Mitteln zu verstehen, der auf eine gewisse Dauer angelegt und für einen größeren, wechselnden Personenkreis bestimmt ist (Urteile vom 24. Februar 1994 - BVerwG 5 C 13.91 - FEVS 45, 183 = juris Rn. 14 und - BVerwG 5 C 42.91 - DVBl 1994, 1298 = juris Rn. 13).
  • BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 42.91

    Sozialhilfe - Stationäre Gewährung - Einrichtung - Therapie - Mobile Betreuung

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2012 - 6 C 35.11
    Unter einer Einrichtung ist danach ein in einer besonderen Organisationsform unter verantwortlicher Leitung zusammengefasster Bestand an persönlichen und sächlichen Mitteln zu verstehen, der auf eine gewisse Dauer angelegt und für einen größeren, wechselnden Personenkreis bestimmt ist (Urteile vom 24. Februar 1994 - BVerwG 5 C 13.91 - FEVS 45, 183 = juris Rn. 14 und - BVerwG 5 C 42.91 - DVBl 1994, 1298 = juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 16.05.2007 - 7 B 06.2642

    Rundfunkgebührenrecht: Rundfunkgebührenbefreiung // Befreiung wegen geringen

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2012 - 6 C 35.11
    Entsprechendes gilt auch für die Härtefallregelung des § 6 Abs. 3 RGebStV (vgl. zum Verhältnis zwischen § 6 Abs. 3 und § 6 Abs. 1 RGebStV: BayVGH, Urteil vom 16. Mai 2007 - 7 B 06.2642 - NVwZ-RR 2008, 257, juris Rn. 21; Gall/Siekmann, in: Hahn/Vesting, RundfunkR, 3. Aufl. 2012, RGebStV, § 6 Rn. 51).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.10.2011 - 6 C 35.11   

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https://dejure.org/2011,70648
BVerwG, 18.10.2011 - 6 C 35.11 (https://dejure.org/2011,70648)
BVerwG, Entscheidung vom 18.10.2011 - 6 C 35.11 (https://dejure.org/2011,70648)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Oktober 2011 - 6 C 35.11 (https://dejure.org/2011,70648)
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