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   BVerwG, 22.10.1976 - VI C 36.72   

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BVerwG, 22.10.1976 - VI C 36.72 (https://dejure.org/1976,602)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.1976 - VI C 36.72 (https://dejure.org/1976,602)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 1976 - VI C 36.72 (https://dejure.org/1976,602)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Beihilfe zu den Kosten der dauernden Anstaltsunterbringung einer geisteskranken Tochter - Wirksamkeit der Abtretung des Beihilfeanspruchs an den Sozialhilfeträger - Erstattungsansprüche nach den allgemeinen Regeln des Verwaltungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sozialhilfeträger - Abtretung eines Beihilfeanspruchs - Ausschluß der Überleitung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 51, 211
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 30.11.1972 - V C 87.72

    Klage auf Zahlung von Behandlungskosten - Zuständigkeit für die Heilbehandlung

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1976 - VI C 36.72
    Ein Beihilfeanspruch, dessen Überleitung gemäß § 90 BSHG ausgeschlossen ist, kann nicht wirksam an den Sozialhilfeträger abgetreten werden (im Anschluß an BVerwGE 41, 216 [220]).

    § 90 Abs. 1 Satz 2 BSHG ist nicht anwendbar, weil die Hilfe in besonderen Lebenslagen außerhalb der Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit dem Beigeladenen an dessen Tochter als Anstaltshilfe gemäß § 27 Abs. 3 BSHG gewährt worden ist (Urteil vom 17. Mai 1972 - BVerwG V C 43.72 - [a.a.O.]; BVerwGE 41, 216 [220]).

    Der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in BVerwGE 41, 216 (220) [BVerwG 30.11.1972 - V C 87/72] ausgeführt:.

  • BVerwG, 17.05.1972 - V C 43.72

    Kosten für eine Heilerziehung - Ersatz von Aufwendungen

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1976 - VI C 36.72
    Die Zweifelsfrage, ob nicht der gesteigert Unterhaltspflichtige - hier der Beigeladene - auch dann Hilfeempfänger im Sinne von § 90 Abs. 1 Satz 2 BSHG wird, wenn der Unterhaltsberechtigte - hier die Tochter des Beigeladenen - Hilfe erhält, kann ebenso wie in dem Urteil des V. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai 1972 - BVerwG V C 43.72 - (Buchholz 436.0 § 90 BSHG Nr. 6 = FEVS XXI, 1) offenbleiben.

    § 90 Abs. 1 Satz 2 BSHG ist nicht anwendbar, weil die Hilfe in besonderen Lebenslagen außerhalb der Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit dem Beigeladenen an dessen Tochter als Anstaltshilfe gemäß § 27 Abs. 3 BSHG gewährt worden ist (Urteil vom 17. Mai 1972 - BVerwG V C 43.72 - [a.a.O.]; BVerwGE 41, 216 [220]).

    Sie sind als abschließende, den Leistungsregeln korrespondierende Regeln anzusehen, die keiner Ergänzung durch die Regeln des allgemeinen Verwaltungsrechts zugänglich sind (Urteile vom 14. Juni 1967 - BVerwG V C 162.66 - [FEVS XV, 241, 245 f. = DÖV 1968, 251 f.] und vom 17. Mai 1972 - BVerwG V C 43.72 - [a.a.O.]; vgl. auch BGHZ 33, 243 [BGH 07.11.1960 - VII ZR 168/59]).

  • BVerwG, 30.05.1974 - II C 6.73

    Unmittelbare Ableitung eines Beihilfeanspruchs - Subsidiarität der Sozialhilfe -

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1976 - VI C 36.72
    Im übrigen ergebe sich aus dem Urteil des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Mai 1974 - BVerwG II C 6.73 - (BVerwGE 45, 172), daß die bisher für die Tochter des Beigeladenen gewährte Beihilfe der Fürsorge- und Alimentationspflicht des Dienstherrn nicht genüge.
  • BVerwG, 28.11.1974 - V C 18.74

    Vorläufige Hilfeleistung in Form der Zahlung einer Ernährungszulage im Rahmen der

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1976 - VI C 36.72
    Denn die Regelung des § 188 VwGO stellt es nicht auf den - möglicherweise von Fall zu Fall unterschiedlichen - Zweck des Rechtsstreits ab, sondern auf die objektive Zugehörigkeit des Klagebegehrens zu einem der genannten Rechtsgebiete (BVerwGE 18, 221 [226]; 47, 233 [238]).
  • BVerwG, 25.10.1972 - VIII C 127.71

    Gerichtskosten für sozialhilferechtlichen Streitigkeiten - Rechtliche Einordnung

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1976 - VI C 36.72
    Denn § 118 Abs. 2 Satz 3 BSHG, wonach § 188 Satz 2 VwGO "unberührt" bleibt, enthält eine Sonderregelung, die die Anwendbarkeit des § 118 BSHG ausschließt (vgl. BVerwGE 41, 115 [126]).
  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 50.63

    Anspruch auf Erstattung von Unterbringungskosten während des Vollzugs

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1976 - VI C 36.72
    Denn die Regelung des § 188 VwGO stellt es nicht auf den - möglicherweise von Fall zu Fall unterschiedlichen - Zweck des Rechtsstreits ab, sondern auf die objektive Zugehörigkeit des Klagebegehrens zu einem der genannten Rechtsgebiete (BVerwGE 18, 221 [226]; 47, 233 [238]).
  • BVerwG, 14.06.1967 - V C 162.66

    Träger der Sozialhilfe - kompetenzmäßige Hilfe nach dem BSHG - gesetzlich

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1976 - VI C 36.72
    Sie sind als abschließende, den Leistungsregeln korrespondierende Regeln anzusehen, die keiner Ergänzung durch die Regeln des allgemeinen Verwaltungsrechts zugänglich sind (Urteile vom 14. Juni 1967 - BVerwG V C 162.66 - [FEVS XV, 241, 245 f. = DÖV 1968, 251 f.] und vom 17. Mai 1972 - BVerwG V C 43.72 - [a.a.O.]; vgl. auch BGHZ 33, 243 [BGH 07.11.1960 - VII ZR 168/59]).
  • BVerwG, 26.11.1969 - V C 54.69

    Klage gegen eine Überleitungsanzeige hinsichtlich eines sich aus einem Testament

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1976 - VI C 36.72
    "Die Überleitungsvorschriften des Bundessozialhilfegesetzes dienen ebenso wie die Vorschriften über den Einsatz von Einkommen und Vermögen der Herstellung des vom Gesetz in § 2 Abs. 1 festgelegten Nachrangverhältnisses (dazu Urteil vom 26. November 1969 [BVerwGE 34, 219, 221 [BVerwG 26.11.1969 - V C 54/69]]).
  • BGH, 07.11.1960 - VII ZR 168/59

    Geschäftsführung ohne Auftrag durch Fürsorgeverband

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1976 - VI C 36.72
    Sie sind als abschließende, den Leistungsregeln korrespondierende Regeln anzusehen, die keiner Ergänzung durch die Regeln des allgemeinen Verwaltungsrechts zugänglich sind (Urteile vom 14. Juni 1967 - BVerwG V C 162.66 - [FEVS XV, 241, 245 f. = DÖV 1968, 251 f.] und vom 17. Mai 1972 - BVerwG V C 43.72 - [a.a.O.]; vgl. auch BGHZ 33, 243 [BGH 07.11.1960 - VII ZR 168/59]).
  • BVerwG, 20.04.2011 - 6 C 10.10

    Rundfunkgebühr; Befreiung; Bezug von Sozialleistungen; Gerichtskosten

    Die Regelung stellte nicht auf den - möglicherweise von Fall zu Fall unterschiedlichen - Zweck des Rechtsstreits ab, sondern auf die objektive Zugehörigkeit des Klagebegehrens zu einem der genannten Rechtsgebiete (Urteil vom 22. Oktober 1976 - BVerwG 6 C 36.72 - BVerwGE 51, 211 ).
  • VG Karlsruhe, 10.10.2012 - 4 K 2344/12

    Gerichtskostenfreiheit eines Verfahrens auf Akteneinsicht in Akten des

    Dazu gehören insbesondere Sachgebiete, in denen Leistungen mit primär fürsorgerischer Zwecksetzung vorgesehen sind (BVerwG, Urt. v. 22.10.1976 - 6 C 36.72 -, BVerwGE 51, 211, 216 u. Beschl. v. 20.04.2011 - 6 C 10/10 - ; OVG Hamburg, Beschl. v. 04.10.2011 - 4 So 82/11 - m.w.N. unter Hinweis auf BT-Drucks. 15/3867 S. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2008 - 12 E 115/08

    Auskunftsanspruch bzw. Akteneinsichtsanspruch eines leiblichen, nicht

    Nach Auffassung des beschließenden Senats ist die Anwendung des § 188 Satz 2 Halbsatz 1 VwGO gerechtfertigt, weil das Auskunftsbegehren und der geltend gemachte Anspruch des leiblichen, nicht sorgeberechtigten Vaters in die - über sein Kind und seinem Kind gewährte Vollzeitpflege im Jugendamt geführte - Verwaltungsakte objektiv als Nebenverfahren der Jugendhilfe" anzusehen und dieser zuzuordnen ist, vgl. zum Gesichtspunkt der objektiven Zuordnung: BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1976 - VI C 36.72 -, BVerwGE 51, 211 ff.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.1980 - IV 334/79

    Zur Abtretbarkeit eines Beihilfeanspruchs

    Es hat so eine Abtretbarkeit in Fällen verneint, in denen es an der für eine Überleitung nach § 90 Abs. 1 Satz 1 BSHG erforderlichen Personengleichheit zwischen Hilfeempfänger und Beihilfeberechtigtem fehlt und auch eine Überleitung nach § 90 Abs. 1 Satz 2 BSHG ausscheidet (Urteil vom 30.11.1972, BVerwGE 41, 216; Urteil vom 22.10.1976, BVerwGE 51, 211; Urteil vom 12.5.1977, Buchholz 238.91 Nr. 4 BhV).

    Es hat hierzu insbesondere dargelegt (BVerwGE 51, 211 unter Bezugnahme auf BVerwGE 41, 216):.

    Im übrigen bleibt es - wie das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 51, 211) betont hat - dem Sozialhilfeträger unbenommen, Ansprüche im Rahmen des BSHG gegen den dem Hilfeempfänger unterhaltspflichtigen Beihilfeberechtigten geltend zu machen, auch etwa den Einsatz einer diesem tatsächlich gewährten Beihilfe zu verlangen (vgl §§ 7, 85 Nr. 1 BSHG).

  • BVerwG, 12.05.1977 - II C 23.73

    Unterbringung eines hörgeschädigten Kindes in einem privaten Heim -

    Der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinen im wesentlichen übereinstimmenden Urteilen vom 18. Oktober 1976 - BVerwG VI C 7.71 - und vom 22. Oktober 1976 - BVerwG VI C 36.72 - im Anschluß an das Urteil vom 30. November 1972 - BVerwG V C 87.72 - (BVerwGE 41, 216 [220]) entschieden, daß ein Beihilfeanspruch, dessen Überleitung gemäß § 90 BSHG ausgeschlossen ist, nicht wirksam an den Sozialhilfeträger abgetreten werden kann.

    In seinem - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts bestimmten - Urteil vom 22. Oktober 1976 - BVerwG VI C 36.72 - hat der VI. Senat hierzu folgendes dargelegt:.

  • OLG Hamburg, 12.10.2018 - 6 AR 17/18

    Zuständigkeit einer Spezialkammer für Streitigkeiten aus Bank- und

    Es entspricht allgemein der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes, dass sich durch eine Abtretung das zugrundeliegende Rechtsverhältnis bzw. die Rechtsnatur des Streitgegenstandes nicht ändert (vgl. BGH, Urteil vom 5.11.2009, IX ZR 131/07, zitiert nach juris, Tz. 10; BSG, Beschluss vom 30.9. 2014, B 8 SF 1/14 R, zitiert nach juris, Tz. 8; BVerwGE 51, 211, zitiert nach juris, Tz. 24; BFHE 150, 396, zitiert nach juris, Tz. 8).
  • VG Trier, 25.08.2015 - 1 K 661/15

    Ergänzung der Klageschrift; Gewährung weitergehender Beihilfe für ambulante

    Das Bundesverwaltungsgericht ist zur insoweit inhaltsidentischen Vorgängervorschrift in § 90 Abs. 1 Satz 1 Bundessozialhilfegesetz - BSHG - in ständiger Rechtsprechung von einer Überleitbarkeit von Beihilfeansprüchen ausgegangen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1976 - VI C 4.71 - Buchholz 238.91 Nr. 14 BhV Nr. 3, juris [Kurztext]; Urteil vom 22. Oktober 1976 - VI C 36.72 - BVerwGE 51, 211 ff. - juris Rn. 17 [im Einzelfall verneint, da Voraussetzungen des § 90 Abs. 1 Satz 1 BSHG nicht vorlagen]; Urteil vom 21. Januar 1982 - 2 C 46.81 - BVerwGE 64, 333 ff. - juris Rn. 18; Urteil vom 27. Oktober 1988 - 2 C 62.86 - BVerwGE 80, 328 ff. - juris Rn. 20; Urteil vom 30. März 1995 - 2 C 5.94 - BVerwGE 98, 106 ff. - juris Rn. 16).
  • VG Frankfurt/Oder, 12.03.2013 - 6 KE 12/13

    Kindergartenrecht; Heimrecht

    Aus der allgemeinen Fassung des § 188 Satz 1 VwGO ergibt sich daher, dass es nicht auf den Antrag einer Partei oder den Anspruch ankommt, auf den sie ihr Klagebegehren stützt, sondern auf die "objektive Zugehörigkeit" des Klagebegehrens zu einem der in Satz 1 des § 188 VwGO genannten Rechtsgebiete (vgl. BVerwGE 47, 233, [238] und Urteil vom 22. Oktober 1976 - 6 C 36.72 - BVerwGE 51, 211, [216] sowie ferner: Beschluss vom 20. April 2011 - 6 C 10.10 - Buchholz 310 § 188 VwGO Nr. 18).
  • OVG Hamburg, 04.10.2011 - 4 So 82/11

    Vertretungszwang in Streitwert- und Kostenbeschwerden; Gerichtskostenfreiheit von

    Die Regelung stellte nicht auf den - möglicherweise von Fall zu Fall unterschiedlichen - Zweck des Rechtsstreits ab, sondern auf die objektive Zugehörigkeit des Klagebegehrens zu einem der genannten Rechtsgebiete (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.1976, BVerwGE 51, 211 ff., juris Rn. 24).
  • VG Frankfurt/Oder, 19.08.2013 - 6 K 627/13

    Kindergartenrecht, Heimrecht

    Maßgebend für die Zuordnung eines Rechtsstreites zu einem der in § 188 Satz 1 VwGO genannten Sachgebiete ist vielmehr dessen objektive Zugehörigkeit zu einem dieser Rechtsgebiete (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 1974 - BVerwG V 18.74 - BVerwGE 47, 233, [238] und vom 22. Oktober 1976 - VI C 36.72 - BVerwGE 51, 211, [216]), was wiederum nach dem sachlichen Schwerpunkt zu beurteilen ist (vgl. Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 13. Auflage, § 188 VwGO, Rdnr. 3).
  • OVG Niedersachsen, 31.05.2021 - 4 LA 269/20

    Befreiung; Fürsorge; Gerichtskosten; gerichtskostenfrei; Gewissensfreiheit;

  • VG Würzburg, 29.02.2012 - W 6 K 11.384

    Keine fristgerechte Anfechtungsklage gegen gaststättenrechtlichen Bescheid

  • BVerwG, 13.06.1979 - 6 C 59.78

    Feststellungsinteresse bei gleichzeitig erhobener Anfechtungsklage und

  • VG Saarlouis, 05.03.2009 - 1 K 649/08

    Maßgeblich für die besondere Zuwendung an Haftopfer sind die tatsächlich

  • VG Minden, 17.08.2018 - 6 K 2801/16
  • VG Minden, 17.08.2018 - 6 K 4480/16
  • VG Stuttgart, 19.03.2003 - 10 K 2399/01

    Erforderliche Begleitung eines Sonderschülers durch Zivildienstleistenden als

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