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   BVerwG, 09.12.2015 - 6 C 37.14   

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BVerwG, 09.12.2015 - 6 C 37.14 (https://dejure.org/2015,36856)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.2015 - 6 C 37.14 (https://dejure.org/2015,36856)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 2015 - 6 C 37.14 (https://dejure.org/2015,36856)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    VwVfG BW § 36 Abs. 1, § 49 Abs. 2; PSchG BW § 10 Abs. 1; VVPSchG BW Nr. 12 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f; VwGO § 137 Abs. 1 Nr. 2
    Ersatzschule; Verleihung der Eigenschaft einer anerkannten Ersatzschule; gebundener Verwaltungsakt; Nebenbestimmung; Widerrufsvorbehalt; Sicherstellung der gesetzlichen Voraussetzungen; Erfülltwerden der Voraussetzungen; Erfülltbleiben der Voraussetzungen.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwVfG BW § 36 Abs. 1; § 49 Abs. 2
    Erfülltbleiben der Voraussetzungen; Erfülltwerden der Voraussetzungen; Ersatzschule; Nebenbestimmung; Sicherstellung der gesetzlichen Voraussetzungen; Verleihung der Eigenschaft einer anerkannten Ersatzschule; Widerrufsvorbehalt; gebundener Verwaltungsakt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 36 Abs 1 Alt 2 VwVfG BW 2005, § 49 Abs 2 VwVfG BW 2005, § 10 Abs 1 PrSchulG BW 1990, Nr 12 Abs 1 Nr 1 Buchst f PrSchulGVs BW
    Anerkennung einer privaten Ersatzschule; Widerrufsvorbehalt

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Widerrufsvorbehalts für den Fall des künftigen Wegfalls der Anspruchsvoraussetzungen bei Vorliegen der Voraussetzungen eines gebundenen begünstigenden Verwaltungsakts im Zeitpunkt seines Erlasses

  • doev.de PDF

    Verleihung der Eigenschaft einer anerkannten Ersatzschule; Zulässigkeit eines Widerrufsvorbehalts

  • rewis.io

    Anerkennung einer privaten Ersatzschule; Widerrufsvorbehalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Widerrufsvorbehalts für den Fall des künftigen Wegfalls der Anspruchsvoraussetzungen bei Vorliegen der Voraussetzungen eines gebundenen begünstigenden Verwaltungsakts im Zeitpunkt seines Erlasses

  • datenbank.nwb.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ersatzschulen (Anerkennung) - Widerrufsvorbehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein Widerrufsvorbehalt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung einer Ersatzschule

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein Widerrufsvorbehalt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung einer Ersatzschule

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ersatzschule - Anerkennung und Widerrufsvorbehalt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Widerrufsvorbehalt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung einer Ersatzschule

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 153, 301
  • NVwZ 2016, 699
  • DÖV 2016, 395
 
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Wird zitiert von ... (30)

  • BSG, 28.01.2021 - B 8 SO 9/19 R

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in Form eines

    Dafür bietet § 32 Abs. 1 Alt 2 SGB X gerade keine Rechtsgrundlage (vgl BVerwG vom 19.9.2018 - 8 C 6/17 - BVerwGE 163, 93 RdNr 28; ablehnend für den Widerrufsvorbehalt zur Sicherstellung des künftigen Fortbestands der Voraussetzungen auch BSG vom 2.4.2014 - B 6 KA 15/13 R - SozR 4-1300 § 47 Nr. 1 RdNr 18 f; BVerwG vom 22.11.2018 - 7 C 11/17 - Buchholz 406.27 § 56 BBergG Nr. 2 RdNr 33; BVerwG vom 9.12.2015 - 6 C 37.14 - BVerwGE 153, 301 RdNr 17) .
  • BVerwG, 19.09.2018 - 8 C 6.17

    Keine Befristung der Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen

    Die Ablehnung des Erlasses eines begünstigenden Verwaltungsakts kann danach vermieden werden, indem das Fehlen einer Tatbestandsvoraussetzung im maßgeblichen Zeitpunkt seines Erlasses durch Beifügung einer Nebenbestimmung überbrückt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 6 C 37.14 - BVerwGE 153, 301 Rn. 18 f.).
  • BVerwG, 22.11.2018 - 7 C 11.17

    Bestandsschutz; Betriebsplan; Nebenbestimmung; Tagebau; Verfüllung; Verkippung;

    Sie rechtfertigt keine Nebenbestimmung, die sicherstellt, dass die Anspruchsvoraussetzungen auch erfüllt bleiben (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 6 C 37.14 - BVerwG 153, 301 Rn. 13).

    Dies widerspricht der differenzierten Regelung über den Widerruf rechtmäßig erlassener Verwaltungsakte, die insbesondere dem Bestandsinteresse des Betroffenen Rechnung trägt (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 6 C 37.14 - BVerwG 153, 301 Rn. 20).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2018 - 6 A 11730/17

    Widerruf einer mit Widerrufsvorbehalt genehmigten Sperrzeitverkürzung;

    Denn sonst würden die differenzierten Regelungen über den Widerruf rechtmäßig erlassener Verwaltungsakte nach § 49 Abs. 2 Satz 1 VwVfG unterlaufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 6 C 37/14 -, BVerwGE 153, 301, juris Rn. 20; ähnlich bereits OVG NRW, Urteil vom 4. Februar 1992 - 5 A 1320/88 -, juris Rn. 71: "... dass ein umfassendes Absichern der Rechtswidrigkeit eines Bewilligungsbescheids durch einen Widerrufsvorbehalt [...] unzulässig ist").
  • VG München, 19.07.2021 - M 8 K 21.1170

    Widerrufsvorbehalt bei einer Baugenehmigung

    Diese Vorschrift regelt abschließend, unter welchen Voraussetzungen ein begünstigender Verwaltungsakt mit einer Nebenbestimmung versehen werden darf (vgl. zum gleichlautenden Art. 36 Abs. 1 VwVfG BW: BVerwG, U.v. 9.12.2015 - 6 C 37.14 - juris Rn. 10).

    Die Nebenbestimmung ist mithin ein Mittel, das Fehlen von Voraussetzungen für den Erlass des Verwaltungsaktakts zu überbrücken (BVerwG, U.v. 9.12.2015 - 6 C 37/14 - juris Rn. 18).

    Eine solche Umgehung ist von Art. 36 Abs. 1 Alt. 2 BayVwVfG nicht gedeckt (vgl. BVerwG, U. v. 9.12.2015 - 6 C 37/14 - juris Rn. 20).

  • VG Berlin, 21.09.2022 - 3 K 52.21
    Im Interesse der Vertragsparteien eröffnete sich mithin so ein Weg, die Gründe für eine Versagung auszuräumen (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2015 - BVerwG 6 C 37/14 -, juris Rn. 18), zumal der Gesetzesbegründung zufolge im Einzelfall insbesondere mit Blick auf die jeweilige Unternehmensgröße das Einstellen von Auszubildenden nicht untersagt werden soll, soweit ein direkter Kontakt mit dem betreffenden Mitarbeiter nicht besteht (vgl. BT-Drucks. V/4260, S. 12).

    Es handelt sich vielmehr auch unter Berücksichtigung, dass mit solch einer Nebenbestimmung ein Eingriff in Freiheitsrechte des Ausbildungsbetriebs und des Ausbilders zu berücksichtigen ist (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 22. Dezember 1988 - 9 S 2583/87-, BeckRS; siehe auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juni 2017 - OVG 12 S 75.16 -), im Streitfall um das mildere Mittel (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2015 - BVerwG 6 C 37/14 -, juris Rn. 18).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.08.2020 - L 10 AS 717/17

    Isolierte Anfechtungsklage; Anspruch auf nebenbestimmungsfreie

    Einen begünstigenden Verwaltungsakt unter Beifügung einer Nebenbestimmung zu erteilen, ist vielfach das mildere Mittel gegenüber seiner sonst erforderlichen Ablehnung (BVerwG, Urteil vom 09. Dezember 2015 - 6 C 37/14, juris RdNr 18).
  • VG Regensburg, 13.04.2023 - RO 7 K 20.301

    Klageänderung, Eigentümerwechsel, Klage auf Erteilung eines baurechtlichen

    Diese Vorschrift regelt abschließend, unter welchen Voraussetzungen ein begünstigender Verwaltungsakt bei einer gebundenen Entscheidung mit einer Nebenbestimmung versehen werden darf (vgl. für eine Baugenehmigung: VG München, U.v. 19.7.2021 - M 8 K 21.1170 - juris Rn. 17 ff.; BayVGH, B.v. 28.3.2022 - 2 ZB 21.2098 - BRS 2022, 9280 Rn. 3; vgl. zum gleichlautenden Art. 36 Abs. 1 VwVfG BW: BVerwG, U.v. 9.12.2015 - 6 C 37.14 - juris Rn. 10).

    Eine Nebenbestimmung gem. Art. 36 Abs. 1 Alt. 2 BayVwVfG darf daher nur dann ergehen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung des begehrten Verwaltungsaktes (noch) nicht vorliegen und deshalb der begehrte Verwaltungsakt nicht erteilt werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 9.12.2015 - 6 C 37/14 - juris Rn. 18).

  • BGH, 19.07.2021 - NotZ(Brfg) 11/20

    Zulässigkeit von Auflage und Widerrufsvorbehalt bei der Genehmigung der

    (b) Soweit der Kläger meint, der Widerrufsvorbehalt sei deshalb nicht erforderlich, weil § 12 Abs. 6 Satz 3 NotarVO BW ohnehin die Möglichkeit vorsehe, die Genehmigung zu widerrufen, wenn Tatsachen bekannt würden, die die Versagung der Genehmigung rechtfertigten, verkennt er, dass ein Widerruf auf der Grundlage von § 12 Abs. 6 Satz 3 NotarVO BW nur auf nachträglich bekannt gewordene Tatsachen gestützt werden kann, der angefochtene Widerrufsvorbehalt jedoch nicht dazu dient, dem vorzubeugen (siehe zur Unzulässigkeit eines solchen Vorbehalts BVerwGE 153, 301 Rn. 17 ff).
  • VG Würzburg, 25.10.2019 - W 10 K 19.367

    Widerruf der Berufsbezeichnungen "Masseur und medizinischer Bademeister"/

    Zwar darf ein begünstigender gebundener Verwaltungsakt, dessen Erteilungsvoraussetzungen allesamt vorliegen, nicht gemäß Art. 36 Abs. 1 Alt. 2 BayVwVfG mit einem Widerrufsvorbehalt bzw. mit Auflagen versehen werden, welche das künftige Vorliegen der Erteilungsvoraussetzungen sicherstellen sollen (BVerwG, U.v. 9.12.2015 - 6 C 37.14 - juris; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, § 36 Rn. 129).

    Grundsätzlich zulässig sind jedoch Nebenbestimmungen, welche dazu dienen, eine günstige Prognose dauerhafter Erfüllung der gesetzlichen Erlaubnisvoraussetzungen zu ermöglichen, die sonst in diesem Zeitpunkt nicht hätte getroffen werden können, weil sich bereits im Zeitpunkt der Wiedererteilung der Erlaubnisse aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte konkret abzeichnete, dass diese Voraussetzungen in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit wieder entfallen könnten, wofür die Behörde im Streitfalle die Beweislast trägt (BVerwG U.v. 9.12.2015 - 6 C 37.14 - juris Rn. 16; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, § 36 Rn. 121 ff.).

  • VG Karlsruhe, 17.01.2023 - 8 K 702/21

    Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland mit Abschiebungsandrohung und

  • VG Ansbach, 26.11.2018 - AN 10 K 17.00128

    Nebenbestimmung zu einer Hundeausbildungserlaubnis

  • VG München, 07.11.2022 - M 8 K 20.4584

    Isolierte Anfechtung von Auflagen einer Baugenehmigung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2016 - 4 A 2188/13

    Prüfung der Rechtmäßigkeit von Nebenbestimmungen einer Spielhallenerlaubnis;

  • VGH Hessen, 22.10.2020 - 7 B 1913/20
  • VG Bayreuth, 24.02.2021 - B 1 K 18.406

    Erlaubnis zum Verbringen von Tieren ins Inland zum Zweck der Abgabe oder

  • VG Augsburg, 21.04.2021 - Au 8 K 17.1161

    Erteilung der glücksspielrechtlichen Erlaubnis

  • VG Ansbach, 26.11.2018 - AN 10 K 17.01531

    Rechtmäßigkeit einer Impfauflage zu einer tierschutzrechtlichen Erlaubnis

  • OVG Sachsen, 20.12.2022 - 3 A 307/22

    Kindertagespflege; Erlaubnis; Nebenbestimmung; Zulassung von Hospitation;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2021 - 13 A 928/19

    Anspruch auf Durchführung von Krankenhaustransporten

  • VG Köln, 01.08.2023 - 2 K 4421/21
  • VG Augsburg, 15.06.2021 - Au 8 K 18.208

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis, Betrieb von sechs Spielhallen in einem Gebäude,

  • VG Freiburg, 27.03.2018 - 6 K 18/17

    Nebenbestimmung zur Erlaubnis der Betäubung von zur Schlachtung vorgesehenen

  • VG Ansbach, 27.01.2022 - AN 15 K 21.01683

    Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen

  • VG Augsburg, 19.05.2020 - Au 8 K 19.2004

    Haltung eines Kampfhundes zur Trauerverarbeitung

  • VG Augsburg, 26.02.2019 - Au 8 K 17.1005

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis und Spielerschutz

  • VG Saarlouis, 08.11.2017 - 1 L 1997/17

    Abhängigkeit einer Spielhallenerlaubnis vom Nichtbetrieb einer anderen Spielhalle

  • VG Augsburg, 01.12.2020 - Au 8 K 17.1159

    Vereinbarkeit der §§ 24 ff. GlüStV und der Art. 9 ff. AGGlüStV mit höherrangigem

  • VG München, 13.10.2020 - M 16 K 17.3848

    Erfolglose Klage gegen Nebenbestimmungen einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis

  • VG Berlin, 11.11.2022 - 26 K 246.22

    Nebentätigkeitsgenehmigung: Ausübung einer Nebenbeschäftigung; Antrag auf

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