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   BVerwG, 06.01.1969 - VI C 38.66   

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BVerwG, 06.01.1969 - VI C 38.66 (https://dejure.org/1969,161)
BVerwG, Entscheidung vom 06.01.1969 - VI C 38.66 (https://dejure.org/1969,161)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Januar 1969 - VI C 38.66 (https://dejure.org/1969,161)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erleiden eines Dienstunfalls - Bewertung eines Unfalls als qualifizierter Dienstunfall - Dienstunfall eines Zollbeamten mit Schädelbruch und Hirnhautblutung - Minderung seiner Erwerbsfähigkeit - Berechnung des Ruhegehalts - Ausübung der Diensthandlung bei gleichzeitiger ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 31, 170
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.04.1963 - VI C 172.60

    Ansprüche eines Beamten wegen eines bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn

    Auszug aus BVerwG, 06.01.1969 - VI C 38.66
    In seinem Urteil vom 17. April 1963 (BVerwGE 16, 59 [BVerwG 17.04.1963 - VI C 172/60] [61]) hatte der erkennende Senat zum Geltungswillen des § 107 DBG ausgesprochen, diese Vorschrift - "Wird ein Beamter ... verletzt" - weise eindeutig in die Zukunft und erlaube jedenfalls nicht, Unfälle in die dort normierte Unfallfürsorgeregelung einzubeziehen, die sich noch vor Verkündung des Deutschen Beamtengesetzes ereignet hätten.

    Auch das Urteil BVerwGE 16, 59 [BVerwG 17.04.1963 - VI C 172/60] wertet die grammatikalisch interpretierte Wortfassung letztlich nur als Ausdruck dessen, was dem Gesetzgeber als von der Sache her geboten vorgeschwebt habe: Wenn eine Neuregelung an irgendwelche in ihr beschriebene Vorgänge neuartige Ansprüche knüpft - und zwar von einem bestimmten künftigen Zeitpunkt an -, so spricht eine aus der Sachvernunft gewonnene Vermutung dagegen, daß der Gesetzgeber diese neuen Ansprüche allen zubilligen wollte, bei denen auch früher schon einmal (mangels anderer Anhaltspunkte also zeitlich unbegrenzt rückwirkend) der tatbestandlich beschriebene Vorgang sich ereignet habe; eine Fülle von Streitigkeiten mit der Notwendigkeit schwieriger Erhebungen über längst Vergangenes und damals als rechtlich irrelevant Erachtetes würde sonst heraufbeschworen.

    Diese Überlegung steht nicht nur hinter dem Urteil des erkennenden Senats (BVerwGE 16, 59 [BVerwG 17.04.1963 - VI C 172/60]) zu § 107 DBG, sondern dürfte gleichermaßen auch die im Berufungsurteil zitierte Entscheidung des II. Senats vom 16. Mai 1963 (BVerwGE 16, 103) maßgebend beeinflußt haben, wonach mangels anderweitiger ausdrücklicher Regelung die Frage, ob ein Unfall einen Dienstunfall darstellt, nach dem Recht zu beurteilen ist, das im Zeitpunkt des Unfallereignisses gegolten hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 17, 59 und 19, 44).

  • BVerwG, 16.05.1963 - II C 27.60

    Bestehen eines Anspruchs auf Gewährung von Unfallhinterbliebenenversorgung -

    Auszug aus BVerwG, 06.01.1969 - VI C 38.66
    Für die Frage, ob ein Unfall einen (einfachen) Dienstunfall darstellt, hat nun aber das Bundesverwaltungsgericht wiederholt, so in BVerwGE 16, 103 (104) [BVerwG 16.05.1963 - II C 27/60], entschieden, sie sei nach dem Recht zu entscheiden, das im Zeitpunkt des Unfallereignisses gegolten habe, sofern nicht eine Neuregelung sich ausdrücklich Rückwirkung zumesse.

    Diese Überlegung steht nicht nur hinter dem Urteil des erkennenden Senats (BVerwGE 16, 59 [BVerwG 17.04.1963 - VI C 172/60]) zu § 107 DBG, sondern dürfte gleichermaßen auch die im Berufungsurteil zitierte Entscheidung des II. Senats vom 16. Mai 1963 (BVerwGE 16, 103) maßgebend beeinflußt haben, wonach mangels anderweitiger ausdrücklicher Regelung die Frage, ob ein Unfall einen Dienstunfall darstellt, nach dem Recht zu beurteilen ist, das im Zeitpunkt des Unfallereignisses gegolten hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 17, 59 und 19, 44).

  • BVerwG, 25.06.1964 - II C 225.62
    Auszug aus BVerwG, 06.01.1969 - VI C 38.66
    Diese Überlegung steht nicht nur hinter dem Urteil des erkennenden Senats (BVerwGE 16, 59 [BVerwG 17.04.1963 - VI C 172/60]) zu § 107 DBG, sondern dürfte gleichermaßen auch die im Berufungsurteil zitierte Entscheidung des II. Senats vom 16. Mai 1963 (BVerwGE 16, 103) maßgebend beeinflußt haben, wonach mangels anderweitiger ausdrücklicher Regelung die Frage, ob ein Unfall einen Dienstunfall darstellt, nach dem Recht zu beurteilen ist, das im Zeitpunkt des Unfallereignisses gegolten hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 17, 59 und 19, 44).
  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 104.63

    Verfassungsmäßigkeit einer die Genehmigung zu einer vergüteten Nebentätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 06.01.1969 - VI C 38.66
    Der erkennende Senat hat neuerdings in seinem Urteil vom 26. April 1968 - BVerwG VI C 104.63 - (EVerwGE 29, 304) dies dahin präzisiert, daß Verpflichtungsklagen im Falle einer Rechtsänderung nach dem zur Zeit der gerichtlichen Entscheidung sich für den Streitfall Geltung zumessenden Recht zu beurteilen sind.
  • BVerwG, 24.10.1963 - II C 10.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.01.1969 - VI C 38.66
    Diese Überlegung steht nicht nur hinter dem Urteil des erkennenden Senats (BVerwGE 16, 59 [BVerwG 17.04.1963 - VI C 172/60]) zu § 107 DBG, sondern dürfte gleichermaßen auch die im Berufungsurteil zitierte Entscheidung des II. Senats vom 16. Mai 1963 (BVerwGE 16, 103) maßgebend beeinflußt haben, wonach mangels anderweitiger ausdrücklicher Regelung die Frage, ob ein Unfall einen Dienstunfall darstellt, nach dem Recht zu beurteilen ist, das im Zeitpunkt des Unfallereignisses gegolten hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 17, 59 und 19, 44).
  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Die für Verpflichtungsklagen (und Neubescheidungsklagen) vielfach angeführte "Regel", daß die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung maßgeblich sei, gilt nicht uneingeschränkt (vgl. auch BVerwGE 29, 304 [BVerwG 26.04.1968 - VI C 104/63]; 31, 170 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 20/68][171]).
  • BVerwG, 30.08.2018 - 2 C 18.17

    Keine Unfallfürsorgeansprüche ohne Unfallmeldung

    Für das Dienstunfallrecht ist geklärt, dass die dienstunfallrechtliche Behandlung eines Ereignisses, sich nach demjenigen Recht beurteilt, das in dem Zeitpunkt galt, in dem sich der Unfall ereignete, sofern sich eine Neuregelung nicht ausdrücklich - in der Regel den Beamten begünstigende - Rückwirkung beimisst (BVerwG, Urteile vom 16. Mai 1963 - 2 C 27.60 - BVerwGE 16, 103 und - 2 C 153.60 - Buchholz 237.7 § 142 LBG NRW Nr. 2 S. 5, vom 24. Oktober 1963 - 2 C 10.62 - BVerwGE 17, 59 , vom 6. Januar 1969 - 6 C 38.66 - BVerwGE 31, 170 , vom 25. Oktober 2012 - 2 C 41.11 - Buchholz 239.1 § 37 BeamtVG Nr. 3 Rn. 8, vom 13. Dezember 2012 - 2 C 51.11 - NVwZ-RR 2013, 522 Rn. 8, vom 29. August 2013 - 2 C 1.12 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 25 Rn. 8 und vom 17. November 2016 - 2 C 17.16 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 30 Rn. 12).
  • BVerwG, 02.12.2021 - 2 C 36.20

    Reichweite der Bindungswirkung einer Zurruhesetzungsverfügung für die Gewährung

    Für die Unfallfürsorge ist allgemein das Recht maßgeblich, das im Zeitpunkt des Unfallereignisses gegolten hat, sofern sich nicht eine Neuregelung ausdrücklich Rückwirkung beimisst (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Januar 1969 - 6 C 38.66 - BVerwGE 31, 170 , vom 25. Oktober 2012 - 2 C 41.11 - Buchholz 239.1 § 37 BeamtVG Nr. 3 Rn. 8, vom 29. August 2013 - 2 C 1.12 - Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 25 Rn. 7 und vom 30. August 2018 - 2 C 18.17 - BVerwGE 163, 49 Rn. 9).
  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87

    Vertragsauslegung - Gerichtlicher Vergleich - Wohnungsbauförderungsantrag -

    Dieses beantwortet auch die Frage nach dem maßgebenden Beurteilungszeitpunkt (vgl. Urteil vom 17. September 1987 - BVerwG 7 C 15.85 - Buchholz 442.03 § 10 GüKG Nr. 1 S. 1 m.weit.Nachw.; ferner Urteile vom 26. April 1968 - BVerwG VI C 104.63 - BVerwGE 29, 304 [BVerwG 26.04.1968 - VI C 104/63] , vom 6. Januar 1969 - BVerwG VI C 38.66 - BVerwGE 31, 170 [BVerwG 06.01.1969 - VI C 38/66] und Urteile vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - BVerwGE 61, 176 [BVerwG 27.11.1980 - 2 C 38/79] sowie vom 19. Januar 1989 - BVerwG 2 C 42.86 und BVerwG 2 C 5.87 - Buchholz 239.1 § 5 BeamtVG Nrn. 5 u. 6).
  • BVerwG, 25.10.2012 - 2 C 41.11

    Unfallfürsorge; erhöhtes Unfallruhegehalt; besondere Lebensgefahr; rechtswidriger

    Für die Unfallfürsorge ist das Recht maßgeblich, das im Zeitpunkt des Unfallereignisses gegolten hat, sofern sich nicht eine Neuregelung ausdrücklich Rückwirkung beimisst (vgl. Urteile vom 16. Mai 1963 - BVerwG 2 C 27.60 - BVerwGE 16, 103 und - BVerwG 2 C 153.60 - Buchholz 237.7 § 142 LBG NRW Nr. 2 S. 5 und vom 6. Januar 1969 - BVerwG 6 C 38.66 - BVerwGE 31, 170 = Buchholz 232 § 141a BBG Nr. 1 S. 2).
  • BVerwG, 13.12.2012 - 2 C 51.11

    Unfallfürsorge; qualifizierter Dienstunfall; besondere Lebensgefahr; objektive

    Für die Unfallfürsorge ist das Recht maßgeblich, das im Zeitpunkt des Unfallereignisses gegolten hat, sofern sich nicht eine Neuregelung ausdrücklich Rückwirkung beimisst (vgl. Urteile vom 16. Mai 1963 - BVerwG 2 C 27.60 - BVerwGE 16, 103 und - BVerwG 2 C 153.60 - Buchholz 237.7 § 142 LBG NRW Nr. 2 S. 5, vom 6. Januar 1969 - BVerwG 6 C 38.66 - BVerwGE 31, 170 = Buchholz 232 § 141a BBG Nr. 1 S. 2 und vom 25. Oktober 2012 - BVerwG 2 C 41.11 - Rn. 8 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2010 - 4 S 215/10

    Zur Frage der Verknüpfung der besonderen Lebensgefahr im Sinne vom § 37 Abs 1

    Diese Fassung der Norm ist maßgeblich, weil die Frage, ob das Unfallgeschehen vom 15.10.1995 als qualifizierter Dienstunfall anzuerkennen ist, nach dem Recht zu entscheiden ist, das zum Zeitpunkt des Unfalls gegolten hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.01.1969 - VI C 38.66 -, BVerwGE 31, 170, 172; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.01.2005 - 2 A 11751/04 -, IÖD 2005, 130).

    Sie ist aber nicht nur für die rechtliche Einordnung des Unfallgeschehens relevant, sondern insgesamt als Anspruchsgrundlage für die Gewährung erhöhten Unfallruhegehalts heranzuziehen (BVerwG, Urteil vom 06.01.1969 - a.a.O., S. 174 f.), so dass auch die Rechtsfolgen aus ihr - und nicht etwa aus der zum Zeitpunkt der Zurruhesetzung des Klägers am 01.06.2007 geltenden Fassung - abzuleiten sind.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2005 - 2 A 11761/04

    Qualifizierter Dienstunfall eines Polizeibeamten

    Diese und nicht die Neufassung der Vorschrift durch Art. 1 Nr. 25 des Versorgungsänderungsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3926) ist hier maßgeblich, weil die Frage, ob das Unfallereignis vom 15. März 2001 als qualifizierter Dienstunfall anzuerkennen ist, grundsätzlich nach dem Recht zu entscheiden ist, dass zum Zeitpunkt des Unfalls gegolten hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Januar 1969, BVerwGE 31, 170 [172]).
  • OVG Thüringen, 10.01.2020 - 3 KO 646/16

    Bestimmung einer landwirtschaftlich genutzten Fläche als Dauergrünland;

    Für den streitgegenständlichen Verpflichtungsantrag des Klägers bestimmt sich die maßgebliche Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung nach dem sachlichen Recht, welches sich für den Streitfall Geltung zumisst (vgl. BVerwG, Urteile vom 06.01.1969 - VI C 38.66 - BVerwGE 31, 170, 171 und vom 18.05.1982 - 7 C 42/80 - BVerwGE 65, 313, 315).
  • BVerwG, 11.11.1977 - 6 B 39.77

    Maßgebender Zeitpunkt für die Entscheidung über einen Verpflichtungsantrag -

    Welcher Zeitpunkt für die Entscheidung über einen Verpflichtungsantrag maßgeblich ist (I. Nr. 1 der Beschwerdeschrift), ergibt sich aus der von der Beschwerde unter III. Nr. 1 selbst angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, mit der das Berufungsurteil im Einklang steht (u.a. BVerwGE 29, 304 [BVerwG 26.04.1968 - VI C 104/63]; 31, 170, 171) [BVerwG 06.01.1969 - VI C 38/66].

    Zu Unrecht rügt die Beschwerde, das Urteil des Berufungsgerichts weiche im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 1954 - BVerwG V C 97.54 - (BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54] [295]), vom 26. April 1968 - BVerwG VI C 104.63 - (BVerwGE 29, 304 [BVerwG 26.04.1968 - VI C 104/63] [305]), vom 6. Januar 1969 - BVerwG VI C 38.66 - (BVerwGE 31, 170 [171]) und vom 5. Februar 1971 - BVerwG VII C 32.69 - (BVerwGE 37, 159) ab, nach denen die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung entscheidend sei.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2011 - 1 A 3037/08

    Innerer Zusammenhang zwischen dem vorsätzlichen Angriff auf einen Beamten und

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2014 - 4 B 3.11

    Dienstunfall; qualifizierter Dienstunfall; Lebensgefahr; Angriff; SEK-Beamter;

  • BVerwG, 24.06.1980 - 6 B 27.79

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 13.01.1978 - 6 B 57.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Darlegung einer

  • BVerwG, 23.10.1969 - II C 80.65

    Fahrlässige Nichtanmeldung angestellter Putzfrauen zur Zusatzversicherung bei der

  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2016 - DL 13 S 1699/15

    Bindungswirkung der Disziplinarbehörde an tatsächliche Feststellungen im

  • OVG Saarland, 06.11.2019 - 1 A 19/18

    Nachträgliche Anerkennung einer Qualifizierung eines anerkannten Dienstunfalls;

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.03.2016 - 2 LB 17/15

    Ruhensregelung bei Unterhaltsbeitrag nach einer MdE von 20% neben gesetzlicher

  • VG Gelsenkirchen, 09.03.2018 - 3 K 2748/13

    Unterhaltsbeitrag, Ruhen, Erwerbsminderung

  • BVerwG, 03.09.1969 - VI B 19.69

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Ansbach, 10.08.2010 - AN 1 K 09.02146

    Gewährung von Altersteilzeit in Verwaltungsreformbereichen, entgegenstehende

  • BVerwG, 28.08.1969 - I C 44.66

    Verfassungsmäßigkeit von Ermächtigungsgrundlagen - Anerkennung von Saatgut -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2008 - 12 A 2233/06

    Verbrauch von Einkommen oder Vermögen zur Begründung asylbewerberrechtlichen

  • BVerwG, 19.09.1997 - 3 B 20.97

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

  • BVerwG, 06.11.1969 - II C 100.67

    Anspruch eines Polizeibeamten auf Gewährung eines Unfallruhegehalts einer höheren

  • VG Düsseldorf, 25.01.2016 - 23 K 2262/15
  • VG Mainz, 28.06.2006 - 7 K 603/05

    Polizeibeamter; qualifizierter Dienstunfall; Feststellungsklage vor Eintritt in

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 10 S 343/90

    1. Erstattung der Lohnfortzahlungsleistungen durch die Gemeinde -

  • OVG Hamburg, 24.02.1989 - Bf I 96/85

    Unfallruhegehalt; Soldatenversorgung; Bluttransfusion; Hepatitis A; Verunreinigte

  • BVerwG, 22.01.1975 - VI B 26.74

    Unterhaltsbeitrag für ehemalige Berufssoldaten bei außerdienstlichem Unfall -

  • VG Würzburg, 12.03.1991 - W 4 K 89.1059

    Rechtmäßigkeit einer bauaufsichtlichen Genehmigung zur Nutzungsänderung einer

  • OLG Frankfurt, 18.10.1985 - 3 Ws 819/85
  • VG Regensburg, 31.01.1979 - R/O 363 I 77

    Anspruch auf Berufung in das Richterverhältnis in der Arbeitsgerichtsbarkeit;

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