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   BVerwG, 12.10.1989 - 6 C 38.88   

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BVerwG, 12.10.1989 - 6 C 38.88 (https://dejure.org/1989,2024)
BVerwG, Entscheidung vom 12.10.1989 - 6 C 38.88 (https://dejure.org/1989,2024)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Oktober 1989 - 6 C 38.88 (https://dejure.org/1989,2024)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 84, 3
  • NVwZ 1990, 478 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1990, 149
  • DÖV 1990, 299
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1989 - 6 C 38.88
    Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1985 (BVerfGE 69, 1) ist aber das Verfahren für die in § 9 Abs. 1 KDVG genannten Personengruppen anders geregelt worden, als das nach § 4 Abs. 1 KDVG für ungediente Wehrpflichtige geltende Verfahren, weil für die von § 9 Abs. 1 KDVG erfaßten Fälle ein Verfahren angebracht ist, "in dem eingehender als im Verfahren vor dem Bundesamt geprüft werden" kann, ob Gewissensgründe für die Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe vorliegen (vgl. BVerfGE 69, 1 ).

    Nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts müssen die insbesondere in § 9 Abs. 1 Satz 1 KDVG angeordneten Rechtsfolgen einer Vorbenachrichtigung entfallen, wenn diese dadurch gegenstandslos geworden ist, daß die Bundeswehrverwaltung den Vorbenachrichtigten nicht zum vorgesehenen Einberufungstermin einberufen hat; da er dann nicht mehr konkret mit einer Einberufung zu rechnen braucht, ist nach Meinung des Bundesverfassungsgerichts die den §§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1, 9 Abs. 1 Satz 1 KDVG zugrundeliegende Annahme, der Antrag könne unter dem Eindruck einer bevorstehenden Einberufung rechtsmißbräuchlich gestellt worden sein, nicht länger gerechtfertigt (BVerfGE 69, 1 ).

    Ihn hat das Bundesverfassungsgericht allein darin gesehen, "daß der Vorbenachrichtigte im Zeitpunkt der Vorbenachrichtigung bereits der Personalplanung der Bundeswehr unterliegt, während beim Anzuhörenden erst nach der Anhörung darüber entschieden wird, ob und wie der Angehörte in die Planung der Bundeswehr einbezogen werden soll" (BVerfGE 69, 1 ).

  • BVerwG, 07.09.1987 - 6 C 30.86

    Rechtsschutzbedürfnis - Anfechtungsklage - Ablehnungsbescheid -

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1989 - 6 C 38.88
    Mit Recht hat das Verwaltungsgericht auch angenommen, der Zulässigkeit der Klage der Wehrbereichsverwaltung stehe nicht die ständige Rechtsprechung des Senats entgegen, wonach für die isolierte Anfechtung von Widerspruchsbescheiden der Kammern für Kriegsdienstverweigerung mit dem Ziel ihrer Aufhebung und einer dadurch bedingten Zurückverweisung an die Prüfungsgremien kein Rechtsschutzbedürfnis besteht (vgl. dazu BVerwGE 78, 93 sowie Urteile vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 6 C 44.87 - sowie vorn 20. Dezember 1988 - BVerwG 6 C 38.87 - ).
  • BVerwG, 03.12.1986 - 6 C 50.85

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensgründe - Wehrpflichtiger - Ersatzdienst -

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1989 - 6 C 38.88
    Wenn auch den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zum Unterschied zwischen dem Verfahren des Bundesamtes und dem Verfahren nach dem 3. Abschnitt des KDVG nicht zweifelsfrei zu entnehmen ist, worauf sich die "eingehendere" Prüfung durch die Ausschüsse und Kammern für Kriegsdienstverweigerung jeweils beziehen soll, so muß doch jedenfalls davon ausgegangen werden, daß die Prüfung trotz des einheitlichen materiellrechtlichen Maßstabes zu einem unterschiedlichen Ergebnis führen kann, je nachdem, ob es nur darauf ankommt, ob der Antragsteller Beweggründe dargelegt hat, die das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zu begründen geeignet sind (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 KDVG), und ob das tatsächliche Gesamtvorbringen des Antragstellers und die bekannten sonstigen äußeren Tatsachen keine Zweifel an der Wahrheit seiner Angaben begründen (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 KDVG) oder ob eine "eingehendere Prüfung" jedenfalls hinsichtlich der Umstände möglich ist, die nach dem Grund für die Zuständigkeit der Ausschüsse und Kammern zu Zweifeln an der geltend gemachten Gewissensentscheidung Anlaß geben (vgl. dazu Urteil vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 50.85 - <BVerwGE 75, 201, 206> [BVerwG 03.12.1986 - 6 C 50/85]).
  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 5.75

    Kriegsdienstverweigerer - Persönliches Erscheinen - Beweiszwecke - Versagung

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1989 - 6 C 38.88
    Dieser hatte schon immer in Kriegsdienstverweigerungssachen großes Gewicht (vgl. BVerwGE 50, 275 [BVerwG 19.03.1976 - VI C 5/75]; Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG 6 C 26.73 - ).
  • BVerwG, 21.02.1973 - I WB 10.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1989 - 6 C 38.88
    Der Grundsatz des Fortbestands der Zuständigkeit und des Rechtsweges gilt auch in gerichtlichen Verfahren, für die keine ausdrückliche entsprechende Regelung besteht, wie etwa in Wehrbeschwerdesachen (vgl. BVerwGE 46, 83, 85) [BVerwG 21.02.1973 - I WB 10/73].
  • BVerwG, 03.05.1982 - 6 C 60.79

    Rechtliche Qualifizierung eines Antrags auf Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1989 - 6 C 38.88
    Anders als etwa im Falle der gebotenen sachlichen Überprüfung von Entscheidungen örtlich unzuständiger Prüfungsgremien über ein Anerkennungsbegehren (vgl. dazu Urteil vom 3. Mai 1982 - BVerwG 6 C 60.79 - ) erscheint aber dann, wenn Streit über die sachliche Zuständigkeit von Behörden unterschiedlicher Geschäftsbereiche besteht und eine in der Sache ergangene Entscheidung der Kammer für Kriegsdienstverweigerung noch nicht vorliegt, jedenfalls eine Klage der Wehrbereichsverwaltung nach § 18 Abs. 2 Satz 1 KDVG mit dem Ziel der Aufhebung des eine Zuständigkeit nach § 9 KDVG verneinenden Bescheides der Kammer trotz des in Kriegsdienstverweigerungssachen bestehenden Beschleunigungsbedürfnisses als angemessener Weg zur Klärung der Frage, ob das Bundesamt für den Zivildienst oder die Prüfungsgremien für die Entscheidung über das Anerkennungsbegehren sachlich zuständig sind.
  • BVerwG, 03.12.1987 - 6 C 44.87

    Kriegsdienstverweigerung - Widerspruchsbescheid - Aufhebungsantrag -

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1989 - 6 C 38.88
    Mit Recht hat das Verwaltungsgericht auch angenommen, der Zulässigkeit der Klage der Wehrbereichsverwaltung stehe nicht die ständige Rechtsprechung des Senats entgegen, wonach für die isolierte Anfechtung von Widerspruchsbescheiden der Kammern für Kriegsdienstverweigerung mit dem Ziel ihrer Aufhebung und einer dadurch bedingten Zurückverweisung an die Prüfungsgremien kein Rechtsschutzbedürfnis besteht (vgl. dazu BVerwGE 78, 93 sowie Urteile vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 6 C 44.87 - sowie vorn 20. Dezember 1988 - BVerwG 6 C 38.87 - ).
  • BVerwG, 25.01.1989 - 6 B 84.88

    Kriegsdienstverweigerung - Wehrbehörde - Rechtsbehelf - Klagerecht

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1989 - 6 C 38.88
    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 25. Januar 1989 - BVerwG 6 B 84.88 - (Buchholz 448.6 § 18 KDVG Nr. 3) unter Hinweis auf den Sinn der Zulässigkeit von "In-Sich-Prozessen" nach § 18 Abs. 2 Satz 1 KDVG, ungerechtfertigten Anerkennungsentscheidungen entgegenzutreten, entschieden, daß dieses Recht der Wehrbehörden nicht zur Geltendmachung der Unrichtigkeit von Verfahrensentscheidungen besteht, die auf die Entscheidung über das Anerkennungsbegehren des Kriegsdienstverweigerers keinen Einfluß gehabt haben.
  • BVerwG, 20.12.1988 - 6 C 38.87

    Kriegsdienstverweigerung - Verwaltungsentscheidung - Anfechtung -

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1989 - 6 C 38.88
    Mit Recht hat das Verwaltungsgericht auch angenommen, der Zulässigkeit der Klage der Wehrbereichsverwaltung stehe nicht die ständige Rechtsprechung des Senats entgegen, wonach für die isolierte Anfechtung von Widerspruchsbescheiden der Kammern für Kriegsdienstverweigerung mit dem Ziel ihrer Aufhebung und einer dadurch bedingten Zurückverweisung an die Prüfungsgremien kein Rechtsschutzbedürfnis besteht (vgl. dazu BVerwGE 78, 93 sowie Urteile vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 6 C 44.87 - sowie vorn 20. Dezember 1988 - BVerwG 6 C 38.87 - ).
  • BVerwG, 04.07.1973 - VI C 26.73

    Zulässigkeit des Erlasses eines Widerspruchsbescheids bei bereits ergangener

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1989 - 6 C 38.88
    Dieser hatte schon immer in Kriegsdienstverweigerungssachen großes Gewicht (vgl. BVerwGE 50, 275 [BVerwG 19.03.1976 - VI C 5/75]; Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG 6 C 26.73 - ).
  • BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 16.90

    Kosten des Vorverfahrens - Teilabhilfe - Verhätnismäßige Teilung

    A 1976, 245; Beschluß vom 12. September 1972 - BVerwG VIII C 90.71 - ; Hahnenfeld/Boehm-Tettelbach, WPflG, 1. - 3. Aufl., Stand: 1. Oktober 1988, § 35 Rdnr. 5; s. auch Beschluß vom 25. Januar 1989 - BVerwG 6 B 84.88 - Buchholz 448.6 § 18 KDVG Nr. 3 S. 5 f.; Urteil vom 12. Oktober 1989 - BVerwG 6 C 38.88 - Buchholz 448.6 § 18 KDVG Nr. 4 S. 7 ).
  • BVerwG, 16.05.2018 - 9 A 4.17

    Anhörung; Ausgleichsmaßnahme; Belange anderer; Bestandskraft;

    Dies gilt auch bei Rechtsänderungen, sofern wie hier keine abweichende gesetzliche Regelung getroffen worden ist (BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1989 - 6 C 38.88 - BVerwGE 84, 3 zum früheren § 90 Abs. 3 VwGO).
  • VGH Bayern, 20.04.2021 - 22 A 21.40004

    Änderung der sachlichen Zuständigkeit für Windenergieanlagen

    Änderungen in diesem Sinne können nicht nur tatsächlicher, sondern auch rechtlicher Art, insbesondere durch eine Gesetzesänderung veranlasst sein (BVerwG, B.v. 12.10.1989 - 6 C 38.88 - juris Rn. 18; BGH, B.v. 12.3.1991 - KZR 26.89 - juris Rn. 17; B.v. 11.12.2001 - KZB 12.01 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 3.1.2005 - 12 CE 04.2989 - juris Rn. 9; OVG NW, B.v. 6.12.2018 - 8 D 62/18.AK - juris Rn. 70; NdsOVG, B.v. 28.1.2021 - 12 MS 6.21 - juris Rn. 7; Ziekow in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 17 GVG Rn. 20; Ehlers in Schoch/Schneider, VwGO, Stand: Juli 2020, § 17 GVG Rn. 6; Rennert in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 41/§§ 17-17b GVG Rn. 9; a.A. ohne Auseinandersetzung mit § 17 GVG BGH, B.v. 14.3.2000 - KZB 34.99 - juris Rn. 6).

    Die Zuständigkeit des ursprünglich zuständigen Gerichts entfällt allerdings im Fall einer vom Grundsatz der perpetuatio fori abweichenden gesetzlichen Regelung (BVerwG, B.v. 12.10.1989 - 6 C 38.88 - juris Rn. 18; s.a. BayVGH, B.v. 3.1.2005 - 12 CE 04.2989 - juris Rn. 9; NdsOVG, B.v. 28.1.2021 - 12 MS 6.21 - juris Rn. 7; Ziekow in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 17 GVG Rn. 20; Ehlers in Schoch/Schneider, VwGO, Stand: Juli 2020, § 17 GVG Rn. 6; Rennert in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 41/§§ 17-17b GVG Rn. 9).

  • VG Karlsruhe, 12.04.2021 - 9 K 3203/19

    Zuständigkeit bei rechtshängigen Klagen gegen Windenergieanlagen nach

    Denn nach dem Grundsatz der "perpetuatio fori" (vgl. § 83 Satz 1 VwGO i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 1 GVG) wird - bei Fehlen einer ausdrücklichen gegenteiligen Regelung - die Zuständigkeit eines Gerichts durch eine Veränderung der sie begründenden "Umstände" - worunter nicht nur tatsächliche Umstände, sondern auch Rechtsänderungen fallen (vgl. NK-VwGO/Ziekow, 5. Aufl. 2018, GVG § 17 Rn. 20; Eyermann/Rennert, 15. Aufl. 2019, VwGO § 41 Rn. 9 m.w.N.) - nach Eintritt der Rechtshängigkeit nicht berührt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.02.1973 - I WB 10.73 -, BeckRS 1973, 31328101 und Urteil vom 12.10.1989 - 6 C 38.88 -, juris, Rn. 18, BVerwGE 84, 3-11; BGH, Urteil vom 12.03.1991 - KZR 26.89 -, juris, Rn. 17, BGHZ 114, 218-237 und Beschluss vom 11.12.2001 - KZB 12.01 -, juris, Ls. u. Rn. 5; vgl. zu § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a VwGO Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 28.01.2021 - 12 MS 6/21 -, juris, Rn. 7; a.A. VG München, Beschluss vom 18.02.2021 - M 28 K 18.4542 -, juris, Rn. 11).
  • BVerwG, 15.09.2014 - 8 B 30.14

    Gerichtsbarkeitsklausel; Allgemeinverbindlicherklärung; Rechtsetzungsakt;

    Die Regelung des Art. 2 Nr. 1b des Tarifautonomiestärkungsgesetzes ist hier jedenfalls gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 GVG unbeachtlich, weil sie bei Rechtshängigkeit des vorliegenden Rechtsstreits am 7. Februar 2012 (§ 90 Abs. 1 VwGO) noch nicht in Kraft getreten war; eine abweichende gesetzliche Regelung wurde nicht getroffen (Urteil vom 12. Oktober 1989 - BVerwG 6 C 38.88 - BVerwGE 84, 3 = Buchholz 448.6 § 18 KDVG Nr. 4 S. 11).
  • BVerwG, 18.12.2018 - 8 B 8.18

    Erteilung einer Erlaubnis zur Veranstaltung einer Fernsehlotterie und zu deren

    Das Verwaltungsverfahrensgesetz enthält sich einer Normierung von Fragen der sachlichen Zuständigkeit zugunsten anderweitiger Regelungen im Zusammenhang mit dem materiellen Recht (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1989 - 6 C 38.88 - BVerwGE 84, 3 ).
  • BVerwG, 18.12.2018 - 8 B 7.18

    Erteilung einer Erlaubnis zur Veranstaltung einer Fernsehlotterie und zu deren

    Das Verwaltungsverfahrensgesetz enthält sich einer Normierung von Fragen der sachlichen Zuständigkeit zugunsten anderweitiger Regelungen im Zusammenhang mit dem materiellen Recht (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1989 - 6 C 38.88 - BVerwGE 84, 3 ).
  • BVerwG, 18.09.2014 - 8 B 35.14

    Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs für eine Klage gegen die

    Die Regelung des Art. 2 Nr. 1b des Tarifautonomiestärkungsgesetzes ist hier jedenfalls gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 GVG unbeachtlich, weil sie bei Rechtshängigkeit des vorliegenden Rechtsstreits am 18. Juli 2012 (§ 90 Abs. 1 VwGO) noch nicht in Kraft getreten war; eine abweichende gesetzliche Regelung wurde nicht getroffen (Urteil vom 12. Oktober 1989 - BVerwG 6 C 38.88 - BVerwGE 84, 3 = Buchholz 448.6 § 18 KDVG Nr. 4 S. 11).
  • BVerwG, 23.09.2014 - 8 B 43.14

    Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs bei einer Klage gegen die Erstreckung

    Die Regelung des Art. 2 Nr. 1b des Tarifautonomiestärkungsgesetzes ist hier jedenfalls gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 GVG unbeachtlich, weil sie bei Rechtshängigkeit des vorliegenden Rechtsstreits am 24. Juli 2012 (§ 90 Abs. 1 VwGO) noch nicht in Kraft getreten war; eine abweichende gesetzliche Regelung wurde nicht getroffen (Urteil vom 12. Oktober 1989 - BVerwG 6 C 38.88 - BVerwGE 84, 3 = Buchholz 448.6 § 18 KDVG Nr. 4 S. 11).
  • BVerwG, 18.09.2014 - 8 B 32.14

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen der

    Die Regelung des Art. 2 Nr. 1b des Tarifautonomiestärkungsgesetzes ist hier jedenfalls gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 GVG unbeachtlich, weil sie bei Rechtshängigkeit des vorliegenden Rechtsstreits am 21. Februar 2012 (§ 90 Abs. 1 VwGO) noch nicht in Kraft getreten war; eine abweichende gesetzliche Regelung wurde nicht getroffen (Urteil vom 12. Oktober 1989 - BVerwG 6 C 38.88 - BVerwGE 84, 3 = Buchholz 448.6 § 18 KDVG Nr. 4 S. 11).
  • BVerwG, 18.09.2014 - 8 B 31.14

    Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges bei einer Klage gegen die

  • BVerwG, 18.09.2014 - 8 B 33.14

    Zulässigkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung näher bezeichneter

  • BVerwG, 18.09.2014 - 8 B 34.14

    Zulässigkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung näher bezeichneter

  • VGH Hessen, 03.03.2022 - 2 C 2459/21

    Anfechtung eines bergrechtlichen Planänderungsbeschlusses bei Anhängigkeit des

  • BVerwG, 27.01.1994 - 6 B 8.93

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtsverletzung von Schülern und

  • OVG Niedersachsen, 11.04.1991 - 3 M 89/90
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   BVerwG, 09.03.1989 - 6 C 38.88   

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